Rechtsprechung
| OVG Schleswig-Holstein, 23.04.2008 - 2 LB 46/07 |
Volltextveröffentlichungen (3)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Minderung eines Anspruchs auf Wohngeld aufgrund der Zuwendung von Dritten; Voraussetzungen für die Beurteilung von laufenden Zuwendungen (Auszahlung des Kindergeldes) als Darlehen; Wohngeldrechtliche Bewertung von Mietzahlungen der Eltern zu Gunsten ihrer Kinder
- datenbank.nwb.de (Kurzinformation)
Berücksichtigung von elterlichen Zuwendungen beim Wohngeld
Verfahrensgang
- VG Schleswig, 16.05.2007 - 15 A 41/07
- OVG Schleswig-Holstein, 23.04.2008 - 2 LB 46/07
Papierfundstellen
- NVwZ-RR 2009, 119
Wird zitiert von ... (19) Zitiert selbst (2)
- VGH Bayern, 23.11.2004 - 9 B 03.1001
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 23.04.2008 - 2 LB 46/07
Gerade die im Rahmen der Erfüllung einer gesetzlichen Unterhaltspflicht zur Bezahlung der Miete erbrachten Leistungen entlasten den Begünstigten nämlich endgültig von entsprechenden eigenen Aufwendungen zur Begleichung von Mietforderungen (so ausdrücklich BayVGH, Urt. v. 23.11.2004 - 9 B 03.1001 -, Juris Rdnr. 37). - BVerwG, 30.11.1972 - VIII C 81.71
Versagung des Wohngeldes wegen Zumutbarkeit der Zahlung der vollen Miete - …
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 23.04.2008 - 2 LB 46/07
Ausgehend von einer wirtschaftlichen Betrachtungsweise kann ein Mieter, der einen aufwändigen Haushalt führt, der seinen Einkommens- und Vermögensverhältnissen nicht entspricht, nicht verlangen, im Rahmen des Wohngeldrechts so behandelt zu werden, als stände ihm - ohne Berücksichtigung der Leistungen Dritter - nur das nachweisbare Einkommen zur Verfügung (BVerwG, Urteil vom 30.11.1972 - VIII C 81.71 -, BVerwGE 41, 220).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 17.06.2011 - 12 A 2440/09
Anspruch auf Gewährung von Wohngeld ohne Vorlage von Nachweisen bei höherer Miete …
14; OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 23. April 2008 - 2 LB 46/07 -, NVwZ-RR 2009, 119; BayVGH, Urteil vom 23. November 2004 - 9 B 03.1001 - a.a.O.Rn. 76 So apodiktisch: OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 23. April 2008 - 2 LB 46/07 -, NVwZ-RR 2009, 119.
Rn. 90 So auch OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 23. April 2008 - 2 LB 46/07 -, a.a.O.; missverständlich: Stadler/Gutekunst/Forster/Wolff/Rahm/.
- VG Stuttgart, 15.08.2017 - 8 K 5706/16
Plausibilitätsprüfung im Wohngeldrecht; Darlehen unter Verwandten
Für die Beantwortung der Frage, ob nach wirtschaftlicher Betrachtungsweise mit einer Rückzahlung des Darlehens gerechnet werden kann, sind u.a. Gesichtspunkte wie die Dauer einer darlehensweisen Finanzierung eines Teils des Lebensunterhalts, die Höhe des entstehenden Gesamtdarlehens, das Bestehen einer Unterhaltspflicht, die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Darlehensgebers, die Prognose, das Darlehen in absehbarer Zeit zurückzuzahlen oder die sichere Erwartung, in nächster Zukunft zu Geld zu kommen, zu berücksichtigen (vgl. OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 23. April 2008, Az.: 2 LB 46/07, juris Rn. 29). - VG Augsburg, 19.04.2011 - Au 6 K 11.116
Wohngeld; Berücksichtigung eines Privatdarlehens
Es ist eine Gesamtwürdigung der Zuwendung und der Umstände vorzunehmen (vgl. nur OVG Schleswig vom 23.4.2008, Az. 2 LB 46/07, NVwZ-RR 2009, S. 119/120; OVG Münster vom 26.1.2011, Az. 14 A 425/10, juris, RdNr. 3 a.E.).Soweit im Bürgerlichen Recht keine Schriftform erforderlich ist (darauf weist OVG Schleswig vom 23.4.2008, Az. 2 LB 46/07, NVwZ-RR 2009, S. 119/120 hin), ändert dies nichts an der Darlegungslast des Begünstigten für den Ausnahmefall eines Darlehens statt einer Schenkung oder dgl.
Dabei sind neben den Vertragsvereinbarungen auch die Höhe des Darlehens, das Bestehen einer Unterhaltspflicht und die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der beteiligten Personen für die erforderliche Prognose in den Blick zu nehmen (vgl. OVG Schleswig vom 23.4.2008, Az. 2 LB 46/07, NVwZ-RR 2009, S. 119/120; OVG Münster vom 26.1.2011, Az. 14 A 425/10, juris, RdNrn. 5, 15).
- VG Bremen, 19.08.2010 - 2 K 981/08
Darlehen der Eltern - Darlehen; Einkommen; maßgebender Antragszeitpunkt; …
9 ... Das OVG Schleswig hat in einem vergleichbaren Fall (Urteil vom 23.04.2008 - 2 LB 46/07 in NVwZ-RR 2009, 119) ausgeführt: "Die Einstufung der Leistungen von Eltern an ihre Kinder als Darlehen erfordert nicht die Vorlage eines schriftlich verfassten Vertrages (…so jedoch Stadler u. a., a. a. O., § 10 Rdnr. 155).Liegt keine endgültige Entlastung des Mieters von entsprechenden eigenen Aufwendungen zur Begleichung von Mietforderungen vor, was bei einer Darlehensgewährung im Hinblick auf Mietzahlungen nicht der Fall ist, ist § 7 Abs. 2 Nr. 3 WoGG a. F. nicht anwendbar (OVG Schleswig, Urteil vom 23.04.2008 - 2 LB 46/07, a. a. O.).
- VG Magdeburg, 27.10.2015 - 6 A 399/15
Wohngeldrecht: Abgrenzung Darlehen/ Schenkung; Anrechung bei Wohngeld
Demgemäß müssen Leistungen Dritter zur Leistung der Miete außer Betracht bleiben, wenn diese auf einer Darlehensvereinbarung beruhen und der Mieter nach § 488 BGB verpflichtet ist, dem Dritten das zur Verfügung gestellte Darlehen zurückzuerstatten (vgl. OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 23. April 2008 - 2 LB 46/07 -, NVwZ-RR 2009, S. 119 ).Für die Beantwortung der Frage, ob nach wirtschaftlicher Betrachtungsweise mit einer Rückzahlung des Darlehens gerechnet werden kann, sind u.a. Gesichtspunkte wie die Dauer einer darlehensweisen Finanzierung eines Teils des Lebensunterhalts, die Höhe des entstehenden Gesamtdarlehens, das Bestehen einer Unterhaltspflicht, die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Darlehensgebers, die Prognose, das Darlehen in absehbarer Zeit zurückzuzahlen oder die sichere Erwartung, in nächster Zukunft zu Geld zu kommen, zu berücksichtigen (vgl. OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 23. April 2008 - 2 LB 46/07 -, NVwZ-RR 2009, S. 119 ).
- VG Augsburg, 17.10.2013 - Au 6 K 13.1174
Antrag auf Erhöhung des Wohngelds
Dennoch ist für die Bejahung eines Darlehens regelmäßig erforderlich, dass durch einen schriftlichen Darlehensvertrag, in dem Höhe, Laufzeit des Darlehens und die Höhe der vereinbarten Zinsen und die Tilgung angegeben sind, nachgewiesen wird, dass das Darlehen tatsächlich zurückgezahlt werden soll (…BayVGH, B.v. 27.1.2006 - 9 C 05.3109 - juris Rn. 15; gegen das Erfordernis einer schriftlichen Vereinbarung OVG SH, U.v. 23.4.2008 - 2 LB 46/07 - NVwZ-RR 2009, 119/120).Rn. 18 Ob ein wohngeldrechtlich nicht zu berücksichtigendes Darlehen vorliegt, ist im Rahmen einer Gesamtwürdigung der Zuwendung und der sie begleitenden Umstände zu bestimmen (vgl. OVG Schleswig, U.v. 23.4.2008 - 2 LB 46/07 - NVwZ-RR 2009, 119/120;… OVG NRW, B.v. 22.9.2011 - 14 A 1949/11 - juris Rn. 5).
- VG Münster, 09.09.2009 - 5 K 1779/08 Insoweit verweise er auf das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Schleswig-Holstein vom 23. April 2008 (2 LB 46/07).
Rn. 34 Urteil vom 23. April 2008 - 2 LB 46/07 -, Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht - Rechtsprechungsreport (NVwZ-RR) 2009, 119,.
- OVG Nordrhein-Westfalen, 26.01.2011 - 14 A 425/10
Bewertung der Leistung der Eltern i.H.v. 300 Euro monatlich als Unterhalt und …
Rn. 23 vgl. den Sachverhalt, der dem Urteil des OVG Schleswig-Holstein vom 23. April 2008 - 2 LB 46/07 , NVwZ-RR 2009, 119, zugrunde gelegen hat, wo ein getrennt lebender Elternteil seinen eigenen Lebensunterhalt aus offenbar nicht allzu hohen Ersparnissen bestreiten musste,. - OVG Schleswig-Holstein, 19.06.2008 - 2 LB 43/07
Voraussetzungen des Wohngeldanspruchs eines Studenten bei abgebrochenen …
Für die Beantwortung der Frage, ob bei wirtschaftlicher Betrachtungsweise mit einer Rückzahlung des Darlehens gerechnet werden kann, sind u.a. Gesichtspunkte wie die Dauer einer darlehensweisen Finanzierung eines Teils des Lebensunterhalts, die Höhe des entstehenden Gesamtdarlehens, das Bestehen einer Unterhaltspflicht, die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Darlehensgebers, die Prognose, das Darlehen in absehbarer Zeit zurückzuzahlen oder die sichere Erwartung, in nächster Zukunft zu Geld zu kommen, zu berücksichtigen (vgl. Urt. d. Senats v. 23.04.2008 - 2 LB 46/07 -). - LSG Nordrhein-Westfalen, 17.01.2023 - L 2 AS 59/20
Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II …
Für die Beantwortung der Frage, ob nach wirtschaftlicher Betrachtungsweise mit einer Rückzahlung des Darlehens gerechnet werden kann, sind u.a. Gesichtspunkte wie die Dauer einer darlehensweisen Finanzierung eines Teils des Lebensunterhalts, die Höhe des entstehenden Gesamtdarlehens, das Bestehen einer Unterhaltspflicht, die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Darlehensgebers, die Prognose, das Darlehen in absehbarer Zeit zurückzahlen zu können, oder die sichere Erwartung, in nächster Zukunft zu Geld zu kommen, zu berücksichtigen (vgl. OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 23.04.2008 - 2 LB 46/07, Rn. 29, juris). - VG Berlin, 13.12.2011 - 21 K 137.10
Bewilligung von Wohngeld
- VG Berlin, 21.06.2010 - 21 K 186.10
Wohngeld; Einkommen; Berechnung; Werbungskosten; Darlehen; Rückzahlung; ungewiss; …
- VG Göttingen, 30.05.2013 - 2 A 533/12
Darlehen; Einkommen; Jahreseinkommen; Wohngeld
- OVG Niedersachsen, 04.12.2025 - 2 PA 182/25
Darlehen; Wohngeld; Anrechung bei Wohngeld
- OVG Nordrhein-Westfalen, 10.11.2009 - 12 E 276/09
Anspruch auf Bewilligung eines höheren Wohngeldes i.R.d. Ermittlung des …
- VGH Bayern, 10.10.2013 - 12 C 13.1814
Einkommensberechnung im Wohngeldrecht, insbesondere Berücksichtigung von Darlehen …
- VG Hamburg, 14.07.2011 - 4 K 1941/10
Bewilligung von Wohngeld: Unterstützungszahlungen der Eltern als Darlehen
- OVG Nordrhein-Westfalen, 20.04.2011 - 12 A 2248/10
Einordnung von Darlehen und Zinsen samt Tilgung als Belastungen oder Fremdmittel …
- VG Ansbach, 15.01.2009 - AN 14 K 08.00978
Rücknahme eines Wohngeldbewilligungsbescheides wegen vorsätzlich unrichtiger …
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