Rechtsprechung
| OVG Schleswig-Holstein, 23.07.2008 - 2 LB 56/07 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Judicialis
BauNVO § 11; ; KAG SH § 8
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BauNVO § 11; KAG SH § 8
Artzuschlag; Gebietstyp; militärische Nutzung; Sondergebiet; Straßenausbaubeitrag - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Zulässigkeit der Erhebung eines grundstücksbezogenen Artzuschlags wegen tatsächlicher gewerblicher Nutzung eines doppelt erschlossenen Grundstücks; Rechtmäßigkeit der Heranziehung zu Ausbaubeiträgen; Möglichkeit der Erhebung eines gebietsbezogenen Artzuschlags bei nicht ...
Verfahrensgang
- VG Schleswig, 25.10.2006 - 9 A 533/04
- OVG Schleswig-Holstein, 23.07.2008 - 2 LB 56/07
Papierfundstellen
- NVwZ-RR 2009, 130 (Ls.)
Wird zitiert von ... (7) Zitiert selbst (6)
- BVerwG, 23.01.1998 - 8 C 12.96
Erschließungsbeitrag; Artzuschlag; gewerbliche Nutzung; grundstücksbezogener …
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 23.07.2008 - 2 LB 56/07
Die Erhebung eines grundstücksbezogenen Artzuschlags wegen tatsächlicher gewerblicher Nutzung eines doppelt erschlossenen Grundstücks ist ebenso wie im Erschließungsbeitragsrecht auch im Straßenausbaubeitragsrecht ausnahmsweise dann unzulässig, wenn der durch die gewerbliche Nutzung verursachte Ziel- und Quellverkehr nicht über die abzurechnende Straße abgewickelt wird und ohne Veränderung der für die Gemeinde eindeutig erkennbaren tatsächlichen Verhältnisse auf dem Grundstück auch nicht abgewickelt werden kann (vgl. BVerwG, Urt. v. 23.1.1998 - 8 C 12.96 - u. Beschl. v. 4.2.2000 - 11 B 39.99).Grundsätzlich sei die Erhebung eines grundstücksbezogenen Artzuschlages wegen gewerblicher Nutzung unzulässig, wenn der durch die gewerbliche Nutzung verursachte Ziel- und Quellverkehr nicht über die abzurechnende, sondern über eine andere Anbaustraße abgewickelt werde und ohne Veränderung der deutlich erkennbaren tatsächlichen Verhältnisse auf dem Grundstück auch nur abgewickelt werden könne (so BVerwG, U. v. 23.01.1998 - 8 C 12/96 -, BVerwGE 106, S.147 ).
Soweit ein Grundstück in zwei Teile geteilt ist ( z.B. durch einen Zaun und eine Tannenbepflanzung ) und eine Abwicklung des gewerblichen Verkehrs über die abzurechnende Erschließungsanlage für die Gemeinde erkennbar verhindert wird, ist unter diesen Umständen von dem Artzuschlag abzusehen, weil der mit der gewerblichen Tätigkeit typischerweise verbundene Verkehr aus der Sicht der abzurechnenden Straße gänzlich unterbleibt (vgl. BVerwG, Urt. v. 23.01.1998 - 8 C 12/96 - , BVerwGE 106, S 147ff).
Nur so lässt sich - wie dargelegt - rechtfertigen, dass für eine deutlich intensivere Nutzung ein entsprechender Zuschlag zum Ausbaubeitrag erhoben wird (vgl. auch BVerwG, Urt. v. 23.01.1998, a.a.O.;… Nds. OVG Nds., Urt. v. 16.06.2006, a.a.O.).
- BVerwG, 07.06.1996 - 8 C 30.94
Erschließungsbeitragsrecht: Abgrenzung zwischen einzelner Erschließungsanlage und …
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 23.07.2008 - 2 LB 56/07
Die Annahme eines Sondergebietes und damit die Heranziehung zu einem Artzuschlag in Bezug auf die im Gebiet befindliche Marinetechnikschule (bis 2002) und die Bundeswehrfachschule ist zwar grundsätzlich möglich (vgl. BVerwG, Urteil vom 07.06.1996 - 8 C 30/94 -, BVerwGE 101, S. 225 ff.). - OVG Schleswig-Holstein, 13.02.2008 - 2 LB 42/07
Ausbaubeitrag, Entstehen der sachlichen Beitragspflicht
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 23.07.2008 - 2 LB 56/07
In dem fraglichen Gebiet fand nach Aktenlage zum maßgeblichen Zeitpunkt der Entstehung der sachlichen Beitragspflicht, dem Zeitpunkt des Grunderwerbs im Jahre 2000 ( vgl. Senatsurteil vom 13.02.2008 - 2 LB 42/07 -, Die Gemeinde 2008, S. 171 ), keine Wohnnutzung statt.
- OVG Schleswig-Holstein, 28.10.1997 - 2 L 281/95
Öffentliche Einrichtung; Ausbaubeitragsrecht; Straße; Beitragspflichtig; …
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 23.07.2008 - 2 LB 56/07
So gilt für die Heranziehung des Grundstückes dem Grunde nach, dass nach Maßgabe des § 8 Abs. 1 KAG im Straßenbaubeitragsrecht die relevante Inanspruchnahmemöglichkeit der ausgebauten Straße schon dann besteht, wenn das Grundstück in einer räumlich engen Beziehung zur Verkehrseinrichtung steht (Senatsurt. v. 28.10.1997 -2 L 281/95 -, Die Gemeinde 1998, 98 = DVBl. 1998, 179 = NordÖR 1998, 88). - BVerwG, 04.02.2000 - 11 B 39.99
Erschließungsbeitrag; Verteilungsmaßstab; Artzuschlag für gewerbliche Nutzung; …
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 23.07.2008 - 2 LB 56/07
Die Erhebung eines grundstücksbezogenen Artzuschlags wegen tatsächlicher gewerblicher Nutzung eines doppelt erschlossenen Grundstücks ist ebenso wie im Erschließungsbeitragsrecht auch im Straßenausbaubeitragsrecht ausnahmsweise dann unzulässig, wenn der durch die gewerbliche Nutzung verursachte Ziel- und Quellverkehr nicht über die abzurechnende Straße abgewickelt wird und ohne Veränderung der für die Gemeinde eindeutig erkennbaren tatsächlichen Verhältnisse auf dem Grundstück auch nicht abgewickelt werden kann (vgl. BVerwG, Urt. v. 23.1.1998 - 8 C 12.96 - u. Beschl. v. 4.2.2000 - 11 B 39.99). - BVerwG, 02.03.1988 - 9 B 44.88
Rechtsmittel
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 23.07.2008 - 2 LB 56/07
In sonstigen Sondergebieten sind regelmäßig qualifizierte Nutzungsarten zulässig, so dass ein gebietsbezogener Artzuschlag geboten ist, soweit nach der Zweckbestimmung eine im weiteren Sinne gewerbliche Nutzung zulässig ist (…so Habermann, a.a.O., § 8 Rdnr. 248 a. E. unter Bezug auf OVG Lüneburg, Beschluss vom 30.06.1988 - 9 B 44/88-).
- VG Schleswig, 05.12.2012 - 9 A 94/10
Vorauszahlung für Ausbaubeitrag für ein gewerblich genutztes …
Dabei sind die von der Satzung verwendeten Begriffe regelmäßig nicht straßenrechtlich, sondern beitragsrechtlich zu verstehen (OVG Schleswig, Beschl. v. 16.01.2009 - 2 MB 29/08 - mit Verweis auf Urt. v. 23.07.2008 a.a.O.).Generell orientiert sich die beitragsrechtliche Zuordnung zu dem einen oder anderen Straßentyp "an ihren wesentlichen, für die Straße insgesamt bedeutsamen und sie überwiegend charakterisierenden Merkmalen, wobei von der Funktion der Straße im Gesamtverkehrsnetz der Gemeinde auszugehen ist, wie sie durch ihre Lage, die Art der Ausgestaltung und die Belastung ihre Ausprägung gefunden hat (OVG Schleswig, Urt. v. 23.07.2008 a.a.O.;… Habermann a.a.O. Rn. 331 m.w.N.).
Die Erhebung eines Artzuschlags rechtfertigt sich aus der gegenüber der Wohnnutzung gesteigerten Abhängigkeit von der qualitativen Ausgestaltung der ausgebauten Straße und der gegenüber der Wohnnutzung qualifizierten Nutzungsart und den damit den Grundstückseigentümern gebotenen erhöhten Gebrauchsvorteilen (OVG Schleswig, Urt. v. 23.07.2008 - 2 LB 56/07 - in juris Rn. 27, 38).
Findet ein gewerblich bedingter Ziel- und Quellverkehr erkennbar nicht statt und ist dies ohne Veränderung der tatsächlichen Verhältnisse auf dem Grundstück auch nicht möglich, entfällt nach Auffassung des OVG auch die Rechtfertigung der Belastung eines Grundstückes mit einem Artzuschlag (Urt. v. 23.07.2008 - 2 LB 56/07 - in juris Rn. 29, 35 ff.;… Driehaus a.a.O., § 18 Rn. 55).
- OVG Sachsen, 04.05.2022 - 5 A 277/19
Artzuschlag; Gewerbezuschlag; Straßenausbaubeitrag
Die Erhebung eines grundstücksbezogenen Artzuschlags wegen tatsächlicher gewerblicher Nutzung eines doppelt erschlossenen Grundstücks ist ebenso wie im Erschließungsbeitrags-recht auch im Straßenausbaubeitragsrecht dann unzulässig, wenn der durch die gewerbliche Nutzung verursachte Ziel- und Quellverkehr nicht über die abzurechnende Straße abgewi-ckelt wird und ohne Veränderung der für die Gemeinde eindeutig erkennbaren tatsächlichen Verhältnisse auf dem Grundstück auch nicht abgewickelt werden kann (Anschluss an BVerwG, Urt. v. 23. Januar 1998 - 8 C 12.96 - juris und OVG Schl.-Holst., Urt. v. 23. Juli 2008 - 2 LB 56/07 -, juris).Danach sei der Artzuschlag unzulässig (Verweis auf OVG Schl.-Holst., Urt. v. 23. Juli 2008 - 2 LB 56/07-).
Rn. 23 Diesen Erwägungen schließt sich der Senat auch für die gleichgelagerte ausbaubeitragsrechtliche Auslegung von § 28 Abs. 1, § 29 Abs. 1 SächsKAG an (so auch OVG Schl.-Holst., Urt. v. 23. Juli 2008 - 2 LB 56/07 -, juris Rn. 36 für das dortige Landesausbaubeitragsrecht).
- OVG Schleswig-Holstein, 14.11.2016 - 2 LB 4/16
Heranziehung zu einem Ausbaubeitrag; Zufahrt zu einer (klassifizierten) Straße; …
Rn. 20 Dass ein Fall der zu berücksichtigenden, im Zeitpunkt der Entstehung der Beitragspflicht bestehenden ausschließlichen Abwicklung des durch die gewerbliche Nutzung verursachten erhöhten Verkehrs für das Grundstück des Antragstellers über eine andere Straße - die Dockenhudener Chaussee - vorläge, bei dem der Abwicklung dieses erhöhten Verkehrs über die abzurechnende Einrichtung nicht ohne Änderung der tatsächlichen Verhältnisse erfolgen konnte (vgl. Schleswig-Holsteinisches OVG, Urt. v. 23.07.2008 - 2 LB 56/07 -, Juris Rn. 36 ff. unter Bezug auf BVerwG, Urt. v. 23.01.1998 - 8 C 12/96 -, BVerwGE 106, 147), ist für den Senat nicht mit einer für ernstliche Zweifel i.S.v. § 80 Abs. 4 Satz 3 VwGO gegenüber der Erhebung des Artzuschlages ausreichenden Wahrscheinlichkeit (entsprechend dem vom Verwaltungsgericht zutreffend umschriebenen Maßstab) zu ersehen.".
- VG Lüneburg, 20.05.2009 - 3 B 93/08
Außenbereich; Gemeindeverbindungsweg; Innenbereich; Innerortsstraße; Straße; …
Dies ergibt sich aus Folgendem: Im Straßenausbaubeitragsrecht ist ein grundstücksbezogener Gewerbezuschlag bei einem doppelt (durch zwei Straßen) bevorteilten Grundstück ebenso wie im Erschließungsbeitragsrecht ausnahmsweise dann unzulässig, wenn der durch die gewerbliche Nutzung verursachte Ziel- und Quellverkehr nicht über die abzurechnende Straße, sondern über die andere Straße abgewickelt wird und ohne Veränderung der für die Gemeinde eindeutig erkennbaren tatsächlichen Verhältnisse auf dem Grundstück auch nicht über die abzurechnende Straße abgewickelt werden kann (Nds. OVG, Urteil v. 16.6.2006 - 9 LC 27/04 - OVG SH, Urteil v. 23.7.2008 - 2 LB 56/07 -). - VG Ansbach, 14.12.2010 - AN 1 K 08.02095
Vorausleistung Verbesserungsbeitrag; Artzuschlag für …
Der Artzuschlag solle die besondere Nutzbarkeit des Grundstücks im Hinblick auf die Art der Nutzungsmöglichkeit und die damit verbundenen weiteren Vorteile durch eine gewerbliche Nutzung, also die gegenüber einer Wohnnutzung qualifizierte Nutzungsart abgelten (vgl. OVG Schleswig, Urteil vom 23.7.2008, 2 LB 56/07). - VG Schleswig, 23.09.2019 - 9 A 250/15
Erschließungsbeitrag
Auch nach der Rechtsprechung des OVG Schleswig kann es in Fällen der Mehrfacherschließung an den Voraussetzungen für die Erhebung eines Artzuschlages fehlen, wenn ausnahmsweise der durch die gewerbliche Nutzung verursachte erhöhte Verkehr in für die Gemeinde erkennbarer Weise tatsächlich nicht über die abzurechende Straße abgewickelt werden kann, wobei insoweit auch Hindernisse auf dem Grundstück wie Zäune, Hecken etc. zu berücksichtigen sind (U. v. 23.07.2008 - 2 LB 56/07 -, juris Rn. 38). - VG Schleswig, 14.06.2016 - 9 B 5/16
Ausbaubeiträge - Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung
Entsprechende Satzungsregelungen sind nicht zu beanstanden (OVG Schleswig, Urt. v. 23.07.2008 - 2 LB 56/07 - Böttcher a.a.O. Rn. 673).
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