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| OVG Schleswig-Holstein, 17.08.2005 - 2 LB 59/04 |
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OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 17. August 2005 - 2 LB 59/04 (https://dejure.org/2005,28251)
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Judicialis
LVwG § 110; ; VwGO § 108
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Anforderungen an den Nachweis über die Bekanntgabe eines Bescheides; Beitragsbescheid zur Deckung des Aufwands für die Ausbaumaßnahme eine Gemeindestraße; Gewährung von Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Versäumung der Widerspruchsfrist; Zeitpunkt des ...
Verfahrensgang
- VG Schleswig, 21.05.2003 - 9 A 315/99
- OVG Schleswig-Holstein, 17.08.2005 - 2 LB 59/04
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (1)
- FG Düsseldorf, 18.05.2004 - 6 K 2695/02
Zugangsnachweis; Bekanntgabe; Verwaltungsakt; Empfangsbevollmächtigter …
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 17.08.2005 - 2 LB 59/04
Zwar liegt die Beweislast für den Zugang des Bescheides beim Beklagten, so dass die Unmöglichkeit der Feststellung des Zugangs nicht schon deswegen der Sphäre des Klägers zugerechnet werden kann, weil der Ablauf des Posteingangs mehrere Möglichkeiten denkbar erscheinen lässt, wie der fragliche Bescheid im Hause des Klägers verlorengegangen sein könnte, doch können Organisationsmängel im Bereich des Bescheidadressaten Indizien verstärken, die für den Zugang des Bescheides sprechen (vgl. FG Düsseldorf, Urt. v. 18.05.2004 - 6 K 2695/02 K -, JURIS).
- OVG Schleswig-Holstein, 09.01.2020 - 2 LB 2/19
Bestreiten des Zugangs des Zweitwohnungssteuerbescheides
Die Bekanntgabe ist nicht nur eine Rechtmäßigkeits-, sondern eine Existenzvoraussetzung des Verwaltungsaktes (vgl. dazu Urteil des Senats vom 17. August 2005 - 2 LB 59/04 -, juris, Rn. 36), und sie setztunabhängig von der jeweiligen Form den Zugang des Verwaltungsaktes voraus. - OVG Mecklenburg-Vorpommern, 24.03.2015 - 1 L 313/11
Festsetzung von Beiträgen; Streit um Zugang eines Heranziehungsbescheides; …
Mit einer solchen Feststellungsklage wird dann freilich nicht die Feststellung der Nichtigkeit eines Verwaltungsakts - zweite Alternative des § 43 Abs. 1 VwGO -, sondern die Feststellung des Nichtbestehens eines Rechtsverhältnisses - erste Alternative des § 43 Abs. 1 VwGO - begehrt, und zwar die Feststellung, dass der Verwaltungsakt nicht wirksam (geworden) ist und deshalb die mit ihm beabsichtigte Regelung nicht erreicht hat (…vgl. zum Ganzen BVerwG, Urt. v. 21.11.1986 - 8 C 127.84 -, NVwZ 1987, 330;… VGH München, Urt. v. 24.11.2011 - 20 B 11.1659 -, NVwZ-RR 2013, 169 - jeweils zitiert nach juris;… OVG Bautzen, Urt. v. 09.09.2014 - 2 A 56/12 -, juris, Rn. 25, 21 f.; OVG Schleswig, Urt. v. 17.08.2005 - 2 LB 59/04 -, juris; wohl auch VGH Mannheim, Beschl. v. 07.12.1990 - 10 S 2466/90 - juris (LS); VG Cottbus, Beschl. v. 08.02.2007 - 6 L 152/06 -, juris). - VG Köln, 28.11.2019 - 16 K 13104/17 Rn. 31 vgl. BVerwG, Urteil vom 21. November 1986 - 8 C 127.84 -, NVwZ 1987, 220; OVG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 24. März 2015 - 1 L 313/11 - juris; VGH München, Urteil vom 24. November 2012 - 20 B 11.1659 - juris; OVG Schleswig, Urteil vom 17. August 2005 - 2 LB 59/04 - juris.
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