Rechtsprechung
| OVG Schleswig-Holstein, 11.05.2005 - 2 LB 68/04 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Judicialis
BSHG § 97 Abs. 2 S. 3; ; SGB XII § 98 Abs. 2 S. 3
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Fortdauer einer einmal begründeten Zuständigkeit ("perpetuatio fori"); Gewährung von Sozialhilfeleistungen in Form der Eingliederungshilfe; Örtliche Zuständigkeit für die Erbringung stationärer Leistungen; Beendigung der Rechtspflicht zur vorläufigen Leistungsgewährung
Verfahrensgang
- VG Schleswig, 30.04.2004 - 10 A 30/02
- OVG Schleswig-Holstein, 11.05.2005 - 2 LB 68/04
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (4)
- BVerwG, 14.06.2001 - 5 C 21.00
Verwaltungsprozessrecht, gesetzlicher Parteiwechsel bei gesetzlich angeordneter …
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 11.05.2005 - 2 LB 68/04
Schließlich steht dem nicht das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 14. Juni 2001 (- 5 C 21.00 -, FEVS 53, 97) entgegen. - BVerwG, 27.06.2002 - 5 C 30.01
Eingliederungshilfe; örtliche Zuständigkeit nach Wechsel von stationärer zu …
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 11.05.2005 - 2 LB 68/04
Die Aufrechterhaltung der einmal nach § 98 Abs. 2 Satz 3 SGB XII begründeten örtlichen Zuständigkeit bei einem Wechsel der Einrichtung ergibt sich nicht aus § 98 Abs. 1 Satz 3 SGB XII (entsprechend § 97 Abs. 1 Satz 2 BSHG), denn diese Regelung(en) bestimmt nicht (auch) den Fortbestand einer nach § 98 Abs. 2 SGB XII bzw. § 97 Abs. 2 BSHG begründeten Zuständigkeit, sondern nur den Fortbestand einer nach § 98 Abs. 1 Satz 1 SGB XII bzw. § 97 Abs. 1 Satz 1 BSHG (BVerwG, Urt. v. 27.06.2002 - 5 C 30.01 -, E 116, 339, 341). - BGH, 11.12.2001 - KZB 12/01
LDL-Behandlung; Gerichtliche Zuständigkeit für bereits bei den ordentlichen …
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 11.05.2005 - 2 LB 68/04
Der Grundsatz der Fortdauer der einmal begründeten Zuständigkeit ("perpetuatio fori") gilt auch in Fällen einer nachträglichen Veränderung der gesetzlichen Grundlagen (BGH, Beschl. v. 11.12.2001 - KZB 12/01 -, NJW 2002, 1351). - BVerwG, 06.02.2003 - 5 C 9.02
Bagatellgrenze" bei der Kostenerstattung; Ausnahme bei vorläufiger …
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 11.05.2005 - 2 LB 68/04
Sie dient im Interesse einer schnellen, effektiven Hilfegewährung der eigenständigen Bestimmung des nach § 97 Abs. 2 Satz 3 BSHG zur unverzüglichen Entscheidung und vorläufigen Leistungsgewährung örtlich zuständigen Trägers der Sozialhilfe, so dass sich in den von dieser Regelung erfassten Fällen die örtliche Zuständigkeit nicht originär, sondern kraft Verweisung nach § 97 Abs. 1 Satz 1 BSHG richtet (BVerwG, Urt. v. 06.02.2003 - 5 C 9.02 -, FEVS 54, 385, 386).
- LSG Hamburg, 12.03.2018 - L 4 SO 56/15
Erstattung von Kosten für Leistungen der Eingliederungshilfe
Infolgedessen findet auch § 98 Abs. 1 Satz 2 SGB XII, wonach die Zuständigkeit des nach Satz 1 zuständigen örtlichen Trägers bis zur Beendigung der Leistung auch dann fortbesteht, wenn die Leistung außerhalb seines Bereiches erbracht wird, im Rahmen der nach § 98 Abs. 2 Satz 3 SGB XII begründeten örtlichen Zuständigkeit keine Anwendung (vgl. OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 11.5.2005 - 2 LB 68/04 und LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 22.1.2015 - L 9 SO 242/12 -, jeweils zu § 98 Abs. 1 Satz 3 SGB XII in der bis 31.12.2012 geltenden Fassung, nunmehr § 98 Abs. 1 Satz 2 SGB XII; so bereits BVerwG, Urteil vom 27.6.2002 - 5 C 30/01 -, zu § 97 Abs. 1 Satz 2 BSHG, mit Hinweis darauf, dass sich die Formulierung "diese Zuständigkeit", allein auf die Zuständigkeit nach § 97 Absatz 1 Satz 1 BSHG bezieht). - OVG Schleswig-Holstein, 13.02.2007 - 2 LA 69/06
Sozialhilfe, Kostenerstattungsanspruch; Rechtskraftwirkung
Der Verwaltungsrechtsweg ist in sozialhilferechtlichen Angelegenheiten für die vor dem 01.01.2005 erhobenen Klagen auch hinsichtlich der Rechtsfragen gegeben, die wegen des Erstreckens des streitgegenständlichen Zeitraumes - auch - über den 01.01.2005 hinaus nach Maßgabe des SGB XII zu beurteilen sind ("perpetuatio fori"; vgl. Senatsurt. v. 11.05.2005 - 2 LB 68/04 -).Der Senat hat zu der Frage bereits im Urteil vom 11.05.2005 - 2 LB 68/04 - ausgeführt:.
- LSG Baden-Württemberg, 30.03.2011 - L 2 SO 1196/10
Sozialhilfe - örtliche Zuständigkeit bei stationären Leistungen - fehlender …
Die Aufrechterhaltung begründet sich durch die entsprechende Anwendung von § 98 Abs. 2 Satz 2 SGB XII. Das Tatbestandsmerkmal des gA ist durch das Merkmal des tatsächlichen Aufenthalts bei Einsetzen der stationären Leistungen zu ersetzen (OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 11.05.2005 - 2 LB 68/04). - LSG Baden-Württemberg, 23.04.2015 - L 7 SO 3800/10 In solchen Fällen wird das Tatbestandsmerkmal des gewöhnlichen Aufenthalts bei Einsetzen der stationären Leistungen durch den tatsächlichen Aufenthalt ersetzt (Oberverwaltungsgericht (OVG) Schleswig-Holstein, Urteil vom 11. Mai 2005 - 2 LB 68/04 - sowie LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 30. März 2011 - L 2 SO 1196/10 - (beide juris)).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".