Rechtsprechung
| OVG Schleswig-Holstein, 06.08.2015 - 2 LB 7/15 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Justiz Schleswig-Holstein
Zweitwohnungssteuer; Haupt- und Nebenzweitwohnung; Melderecht; Tatbestandswirkung
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Tatbestandswirkung des Melderechts bei Definiton des Hauptwohnungsbegriffs; Zweitwohnungssteuerrechtliche Abgrenzung von Zweitwohnung und Hauptwohnung bei mehreren Wohnungen nach dem objektiven Hauptwohnungsbegriff des Melderechts; Anspruch auf Berichtigung von ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Gemeinde kann keine vom Melderecht abweichende Bestimmung der Hauptwohnung vornehmen
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Gemeinde kann keine vom Melderecht abweichende Bestimmung der Hauptwohnung vornehmen
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Tatbestandswirkung des Melderechts bei Definiton des Hauptwohnungsbegriffs; Zweitwohnungssteuerrechtliche Abgrenzung von Zweitwohnung und Hauptwohnung bei mehreren Wohnungen nach dem objektiven Hauptwohnungsbegriff des Melderechts; Anspruch auf Berichtigung von ...
Verfahrensgang
- VG Schleswig, 06.11.2014 - 2 A 183/12
- OVG Schleswig-Holstein, 06.08.2015 - 2 LB 7/15
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (15)
- BVerwG, 20.03.2002 - 6 C 12.01
Meldepflicht; Verheiratete; dauerndes Getrenntleben; Mitwirkungspflichten; …
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 06.08.2015 - 2 LB 7/15
Die Auffassung, der Steuerbürger könne es bei den nachweislich unrichtigen Meldeverhältnissen belassen, wenn ihm dies opportun erscheint, obwohl er ordnungswidrig handelt, gleichwohl im Einzelfall geltend machen, das Melderegister sei unrichtig, untergräbt die Ordnungsfunktion des Melderechts (siehe hierzu BVerwG, Urt. v. 20.03.2002 - 6 C 12.01 -, Buchholz 402.43 § 12 MRRG Nr. 5 = NJW 2002, 2579 u. Urt. v. 04.05.1999 - 1 C 25.98 -, NJW 1999, 2688).Rn. 38 Die für eine Qualifizierung einer Wohnung als Erst- oder Zweitwohnung relevanten Informationen darüber, ob die betreffende Wohnung überhaupt von dem zur Zweitwohnungssteuer genutzt wird und in welchem Ausmaß dies quantitativ der Fall ist (vgl. BVerwG, Urt. v . 20.03.2002 - 6 C 12.01 -, Buchholz 402.43 § 12 MRRG Nr. 5 = NJW 2002, 2579), sind dessen persönlicher Lebenssphäre zuzuordnen und einer Kontrollmöglichkeit der Behörde im Rahmen des Besteuerungsverfahrens regelmäßig kaum zugänglich.
- OVG Schleswig-Holstein, 25.06.1991 - 2 L 58/91
Zweitwohnungssteuer; Hauptwohnung; Hauptwohnsitz
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 06.08.2015 - 2 LB 7/15
Rn. 28 Diese ständige Rechtsprechung des Senats (seit Urt. v. 25.06.1991 - 2 L 58/91 -, SchlHA 1992, 80) hatte auch der zwischenzeitlich zuständige 4. Senat aufrechterhalten (…OVG SL, Urt. v. 05.09.2013 - 4 LB 23/12 -).So stellen etwa die Regelungen über das Wahlrecht in den §§ 3 Abs. 2, 6 Abs. 1 Nr. 2 GKWG und den §§ 5 Abs. 2, 8 Abs. 1 Satz 2 LWahlG für das aktive und passive Wahlrecht maßgeblich auf die im Melderegister eingetragene Hauptwohnung ab (siehe OVG SL, Urt. v. 25.06.1991, - 2 L 58/91 -, SchlHA 1992, 80).
- BVerwG, 13.05.2009 - 9 C 7.08
Aufwandsteuer, Zweitwohnungssteuer, Zweitwohnungsabgabe, persönliche …
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 06.08.2015 - 2 LB 7/15
Daher ist für die Erfüllung des Aufwandsbegriffs bundesrechtlich unerheblich, ob das Grundbedürfnis Wohnen in einer als Hauptwohnung angemeldeten Erstwohnung dadurch erfüllt wird, dass der Steuerpflichtige über den entsprechenden Wohnraum in rechtlich abgesicherter Weise verfügen darf oder diesen etwa nur als Besitzdiener (§ 855 BGB; vgl. dazu BGH, Beschluss vom 19. März 2008 - I ZB 56/07 - NJW 2008, 1959 f. m.w.N.) nutzt, ob es sich um eine abgeschlossene Wohnung, nur ein Zimmer oder lediglich nur um eine "Mitwohnmöglichkeit" handelt (BVerwG, Urt. v. 13.05.2009 - 9 C 7.08 -, Buchholz 401.61 Zweitwohnungssteuer Nr. 28 = NVwZ 2009, 1437= KStZ 2009, 230).Rn. 32 Dieser von der Tatbestandswirkung des Melderechts hinsichtlich der Hauptwohnung ausgehenden Rechtsauffassung lässt sich die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, insbesondere die Entscheidung vom 13. Mai 2009 (vgl. BVerwG, Urt. v. 13.05.2009 - 9 C 7/08 -, NVwZ 2009, 1437;… vgl. auch schon Urt. v. 17.09.2008 - 9 C 17/07 -, NJW 2009, 1097), nicht durchgreifend entgegenhalten.
- BVerwG, 17.09.2008 - 9 C 17.07
Aufwandsteuer, Aufwand, Zweitwohnungssteuer, Hauptwohnung, Nebenwohnung, …
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 06.08.2015 - 2 LB 7/15
Rn. 30 Wie das Bundesverwaltungsgericht in seinen Urteilen vom 17.09.2008 (- BVerwG 9 C 17.07 - Buchholz 401.61 Zweitwohnungssteuer Nr. 24, - BVerwG 9 C 13.07 -, - BVerwG 9 C 14.07 - Buchholz 401.61 Zweitwohnungssteuer Nr. 25 BVerwG 9 C 15.07 -).Rn. 32 Dieser von der Tatbestandswirkung des Melderechts hinsichtlich der Hauptwohnung ausgehenden Rechtsauffassung lässt sich die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, insbesondere die Entscheidung vom 13. Mai 2009 (…vgl. BVerwG, Urt. v. 13.05.2009 - 9 C 7/08 -, NVwZ 2009, 1437; vgl. auch schon Urt. v. 17.09.2008 - 9 C 17/07 -, NJW 2009, 1097), nicht durchgreifend entgegenhalten.
- OVG Schleswig-Holstein, 05.09.2013 - 4 LB 23/12
Veranlagung zur Zweitwohnungsteuer als Aufwandsteuer bei Innehaben einer …
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 06.08.2015 - 2 LB 7/15
Eine andere Sicht der Dinge sei auch nicht aufgrund der Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts vom 05.09.2013 in dem Verfahren 4 LB 23/12 gerechtfertigt.Rn. 28 Diese ständige Rechtsprechung des Senats (…seit Urt. v. 25.06.1991 - 2 L 58/91 -, SchlHA 1992, 80) hatte auch der zwischenzeitlich zuständige 4. Senat aufrechterhalten (OVG SL, Urt. v. 05.09.2013 - 4 LB 23/12 -).
- BVerwG, 27.06.2012 - 9 C 7.11
Abwasserbeitrag; kommunaler Abgabenbescheid; rechtsstaatliches …
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 06.08.2015 - 2 LB 7/15
Finden bundesrechtliche Vorschriften lediglich Anwendung in Ausfüllung und zur Ergänzung einer Lücke des geschriebenen Landesrechts, teilen sie dessen Rechtscharakter (BVerwG, Beschl. v. 21.01.2010 - 9 B 66.08 -, DVBl. 2010, 575 zur Anwendung von Vorschriften des BGB u. Urt. v. 27.06.2012- 9 C 7.11 -, BVerwGE 143, 122 zur Anwendbarkeit der AO 1977). - BVerwG, 21.01.2010 - 9 B 66.08
Rückabwicklung eines nichtigen Ablösungsvertrags über Erschließungsbeiträge; …
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 06.08.2015 - 2 LB 7/15
Finden bundesrechtliche Vorschriften lediglich Anwendung in Ausfüllung und zur Ergänzung einer Lücke des geschriebenen Landesrechts, teilen sie dessen Rechtscharakter (BVerwG, Beschl. v. 21.01.2010 - 9 B 66.08 -, DVBl. 2010, 575 zur Anwendung von Vorschriften des BGB u. Urt. v. 27.06.2012- 9 C 7.11 -, BVerwGE 143, 122 zur Anwendbarkeit der AO 1977). - BGH, 19.03.2008 - I ZB 56/07
Voraussetzungen der Räumungsvollstreckung gegen Mieter einer Mietwohnung; …
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 06.08.2015 - 2 LB 7/15
Daher ist für die Erfüllung des Aufwandsbegriffs bundesrechtlich unerheblich, ob das Grundbedürfnis Wohnen in einer als Hauptwohnung angemeldeten Erstwohnung dadurch erfüllt wird, dass der Steuerpflichtige über den entsprechenden Wohnraum in rechtlich abgesicherter Weise verfügen darf oder diesen etwa nur als Besitzdiener (§ 855 BGB; vgl. dazu BGH, Beschluss vom 19. März 2008 - I ZB 56/07 - NJW 2008, 1959 f. m.w.N.) nutzt, ob es sich um eine abgeschlossene Wohnung, nur ein Zimmer oder lediglich nur um eine "Mitwohnmöglichkeit" handelt (…BVerwG, Urt. v. 13.05.2009 - 9 C 7.08 -, Buchholz 401.61 Zweitwohnungssteuer Nr. 28 = NVwZ 2009, 1437= KStZ 2009, 230). - BVerwG, 04.05.1999 - 1 C 25.98
Ehe; Familie; Familienwohnung; Hauptwohnung; kinderloses Ehepaar; …
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 06.08.2015 - 2 LB 7/15
Die Auffassung, der Steuerbürger könne es bei den nachweislich unrichtigen Meldeverhältnissen belassen, wenn ihm dies opportun erscheint, obwohl er ordnungswidrig handelt, gleichwohl im Einzelfall geltend machen, das Melderegister sei unrichtig, untergräbt die Ordnungsfunktion des Melderechts (siehe hierzu BVerwG, Urt. v. 20.03.2002 - 6 C 12.01 -, Buchholz 402.43 § 12 MRRG Nr. 5 = NJW 2002, 2579 u. Urt. v. 04.05.1999 - 1 C 25.98 -, NJW 1999, 2688). - BVerwG, 17.09.2008 - 9 C 13.07
Bundesrecht steht der Erhebung von Zweitwohnungssteuer für Studierende nicht …
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 06.08.2015 - 2 LB 7/15
Rn. 30 Wie das Bundesverwaltungsgericht in seinen Urteilen vom 17.09.2008 (- BVerwG 9 C 17.07 - Buchholz 401.61 Zweitwohnungssteuer Nr. 24, - BVerwG 9 C 13.07 -, - BVerwG 9 C 14.07 - Buchholz 401.61 Zweitwohnungssteuer Nr. 25 BVerwG 9 C 15.07 -). - BVerwG, 29.11.1991 - 8 C 107.89
Besteuerung der Inanspruchnahme von Wohnraum - Aufwandsteuer
- OVG Niedersachsen, 27.01.2010 - 9 LA 318/08
Melderechtlicher Begriff der Hauptwohnung bei Zweitwohnungsteuer
- OVG Schleswig-Holstein, 20.03.2002 - 2 L 136/00
Rechtswidrigkeit eines Zweitwohnungssteuerbescheids; In einer Zweitwohnung zum …
- VGH Baden-Württemberg, 25.02.2013 - 2 S 2515/12
Inhaber einer Zweitwohnung bei nichtehelicher Lebensgemeinschaft
- OVG Schleswig-Holstein, 25.08.1994 - 2 M 59/94
Staatsangehöriger; Wohnung; Ausland; Melderecht; Zweitwohnungssteuter; …
- OVG Schleswig-Holstein, 13.11.2024 - 6 LB 15/24
Zweitwohnungssteuer: Eintragung im Melderegister haben nur eine Indiz-, aber …
Als Anknüpfungspunkt für eine verbindliche Tatbestandswirkung zur Bestimmung der Hauptwohnung ist das (schlichte) meldebehördliche Verwaltungshandeln bei der Pflege und Fortschreibung des Melderegisters von vornherein nicht geeignet (entgegen bish. Rspr. OVG Schleswig, Urt. v. 25.06.1991 2 L 58/91 , juris Rn. 5, zuletzt Urt. v. 06.08.2015 2 LB 7/15 , juris Rn. 27 ).Der abgabenerhebenden Körperschaft wäre es damit auch im Falle der Unrichtigkeit des Melderegisters verwehrt, eine abweichende Bestimmung der Hauptwohnung vorzunehmen (stRspr des OVG Schleswig seit dem Urt. v. 25.06.1991 - 2 L 58/91 -, juris Rn. 5, zuletzt Urt. v. 06.08.2015 - 2 LB 7/15 -, juris Rn. 27 ).
Gegen unrichtige und deshalb rechtswidrige Eintragungen im Melderegister habe sich der Betroffene zur Wehr zu setzen ( OVG Schleswig, Urt. v. 06.08.2015 - 2 LB 7/15 -, juris Rn. 27 , Beschl. v. 15.06.2005 - 2 LA 37/05 -, UA S. 2 [nicht veröffentlicht]).
Welche von mehreren Wohnungen im Sinne des Zweitwohnungssteuerrechts Hauptwohnung ist, bestimmt allein das Landesrecht (OVG Schleswig, Urt. v. 05.09.2013 - 4 LB 23/12 -, juris Rn. 40 f., Urt. v. 06.08.2015 - 2 LB 7/15 -, juris Rn. 35 f.).
Rn. 66 (2) Soweit bisher angenommen worden ist, diese vom Bundesverwaltungsgericht formulierten Vorgaben stünden einer rein landesrechtlich begründeten Tatbestandswirkung des Melderechts "nicht durchgreifend" entgegen (so OVG Schleswig, Urt. v. 05.09.2013 - 4 LB 23/12 -, juris 33 ff., dem folgend: Urt. v. 06.08.2015 - 2 LB 7/15 -, juris Rn. 32 ff. und Thiem/Böttcher, KAG, Stand März 2023, § 3 Rn. 274b ff.), vermag dies schon mit Blick auf die obigen Ausführungen zu aa.
- VG Schleswig, 11.10.2016 - 2 A 186/15
Kommunalrecht: Zweitwohnungssteuer für Mobilheime
Rn. 30 Trotz der für die Abgrenzung von Zweit- und Hauptwohnung bestehenden Tatbestandswirkung des Melderechts im Zweitwohnungssteuerrecht ( OVG Schleswig, Urteil vom 06.08.2015 - 2 LB 7/15 - juris), wendet die Rechtsprechung nicht den - weiten - Wohnungsbegriff des Melderechts an, der jeden zum Wohnen oder Schlafen benutzten umschlossenen Raum ausreichen lässt (§ 20 BMG). - VG Schleswig, 08.12.2020 - 4 A 68/20
Rundfunkbeitragspflicht: Nachweis das Innehaben einer Erst- und einer …
Soweit das Schleswig-Holsteinische Oberverwaltungsgericht hiervon abweichend davon ausgeht, dass dem Melderecht im Zweitwohnungssteuerrecht nicht nur Indiz-, sondern Tatbestandswirkung zukomme (vgl. OVG Schleswig, Urteil vom 6. August 2015 - 2 LB 7/15 -, Rn. 27, juris), folgt die Kammer dieser Auffassung für den Bereich des RBStV nicht.Zum einen ist die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts von anderen Oberverwaltungsgerichten durchaus aufgegriffen worden (vgl. OVG Lüneburg…, Beschluss vom 27. Januar 2010 - 9 LA 318/08 -, Rn. 2, juris; VGH Baden-Württemberg…, Beschluss vom 25. Februar 2013 - 2 S 2515/12 -, Rn. 13, juris), zum anderen wird vorliegend - anders als im Zweitwohnungssteuerrecht - Bundesrecht angewendet (vgl. Art. 73 Abs. 1 Nr. 3 GG) und liegt eine dem Zweitwohnungssteuerrecht nicht vergleichbare Interessenlage zugrunde, die einer zu erwartenden vom Betroffenen ausgehenden Korrektur unrichtiger Meldedaten (vgl. zu diesem Argument: OVG Schleswig, Urteil vom 6. August 2015 - 2 LB 7/15 -, Rn. 27, juris) entgegenwirkt.
- VG Schleswig, 26.02.2020 - 4 A 271/19
Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht für eine Nebenwohnung
OVG Schleswig, Urteil vom 6. August 2015 - 2 LB 7/15 -, Rn. 27, juris), folgt die Kammer dieser Auffassung für den Bereich des RBStV nicht.Zum einen ist die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts von anderen Oberverwaltungsgerichten durchaus aufgegriffen worden (vgl. OVG Lüneburg…, Beschluss vom 27. Januar 2010 - 9 LA 318/08 -, Rn. 2, juris; VGH Baden-Württemberg…, Beschluss vom 25. Februar 2013 - 2 S 2515/12 -, Rn. 13, juris), zum anderen wird vorliegend - anders als im Zweitwohnungssteuerrecht - Bundesrecht angewendet (vgl. Art. 73 Abs. 1 Nr. 3 GG) und liegt eine dem Zweitwohnungssteuerrecht nicht vergleichbare Interessenlage zugrunde, die einer zu erwartenden vom Betroffenen ausgehenden Korrektur unrichtiger Meldedaten (vgl. zu diesem Argument: OVG Schleswig, Urteil vom 6. August 2015 - 2 LB 7/15 -, Rn. 27, juris) entgegenwirkt.
- VG Schleswig, 11.10.2016 - 2 A 179/14
Zweitwohnungssteuer für Mobilheime
Rn. 41 Trotz der für die Abgrenzung von Zweit- und Hauptwohnung bestehenden Tatbestandswirkung des Melderechts im Zweitwohnungssteuerrecht ( OVG Schleswig, Urteil vom 06.08.2015 - 2 LB 7/15 - juris), wendet die Rechtsprechung nicht den - weiten - Wohnungsbegriff des Melderechts an, der jeden zum Wohnen oder Schlafen benutzten umschlossenen Raum ausreichen lässt (§ 20 BMG). - VG Aachen, 08.05.2019 - 9 K 795/18
Zweitwohnungssteuer; Unverheiratete
Rn. 54 Vgl. BVerwG, Beschluss vom 17. September 2008 - 9 C 17.07, juris, Rn. 17; Urteil vom 13. Mai 2009 - 9 C 7.08 -, juris, Rn. 18; VG Köln, Urteil vom 14. Dezember 2016 - 21 K 3186/15 -, NRWE, Rn. 16; Henke, in: Driehaus (Hrsg.), Kommunalabgabenrecht, Loseblatt, 59. Ergänzungslieferung Juli 2018, § 3, Rn. 190 m.w.N.; demgegenüber ausdrücklich abweichend Oberverwaltungsgericht Schleswig, Urteil vom 6. August 2015 - 2 LB 7/15 -, juris, Rn. 27 ff.
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