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Rechtsprechung
   OVG Schleswig-Holstein, 20.09.2006 - 2 LB 8/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,9613
OVG Schleswig-Holstein, 20.09.2006 - 2 LB 8/06 (https://dejure.org/2006,9613)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 20.09.2006 - 2 LB 8/06 (https://dejure.org/2006,9613)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 20. September 2006 - 2 LB 8/06 (https://dejure.org/2006,9613)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Judicialis

    GO SH § 16 g

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GO SH § 16 g
    Bürgerbegehren, Haushaltssatzung, Kommunalrecht, Kostendeckungsvorschlag, Zulässigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • treffpunkt-kommune.de (Kurzinformation)

    Schöne Aussicht

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Mangelhafte Begründung eines Bürgerbegehrens als Täuschung des Bürgerwillens; Zulässigkeit eines sich auf einen Beschluss der Gemeindevertretung beziehenden Bürgerbegehrens; Maßstäbe zur Beurteilung einer unzulässigen Wahlbeeinflussung; Ermittlung der Zielrichtung eines ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2007, 478
 
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Wird zitiert von ... (11)Zitiert selbst (7)

  • OVG Schleswig-Holstein, 19.12.2005 - 2 LB 19/05

    Zulässigkeit eines Bürgerbegehrens

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 20.09.2006 - 2 LB 8/06
    Diese Sichtweise entspreche auch der vom Oberverwaltungsgericht geäußerten Rechtsauffassung im Urteil v. 19.12.2005, - 2 LB 19/05 -.

    Anders als in dem der Entscheidung des Senats vom 19. Dezember 2005 (2 LB 19/05) zugrunde liegenden Sachverhalt sei das Bürgerbegehren nicht wegen der Begründung unzulässig.

    Die Regelungen des § 16 g Abs. 2 GO schließen nicht nur Bürgerentscheide zu bestimmten Angelegenheiten aus, sondern sind bereits bei der Prüfung der Zulässigkeit eines Bürgerbegehrens entscheidungserheblich (OVG Schleswig, Urt. v. 19.12.2005, - 2 LB 19/05 -, zitiert in sh.juris.de;… Schliesky, a.a.O., § 16 g Rdnr. 144).

    Nach der Begründung zu dem vom Wortlaut her identischen § 16 g Abs. 2 Nr. 5 GO in der am 01. April 1990 in Kraft getretenen, ursprünglichen Fassung (GVOBl. Schl.-H., 1990, S.134) ist ein Bürgerentscheid, soweit es um Bauleitpläne geht, nicht zulässig, da in solchen Fällen vorrangig am Gemeinwohl orientierte Entscheidungen der Gemeindevertretung den Belangen der Gemeinde am ehesten gerecht werden können (…Begründung des Gesetzesentwurfes der Landesregierung v. 28.11.1989, LT-Drs. 12/592, S. 49; vertiefend insoweit Urt. des Senats v. 19.12.2005, - 2 LB 19/05 - ,a.a.O.).

    Entsprechend richtet sich ein Bürgerbegehren auch dann gegen den Beschluss einer Gemeindevertretung, wenn sich das Bürgerbegehren inhaltlich auf einen Beschluss der Gemeindevertretung bezieht und seiner Zielsetzung nach auf eine Korrektur dieses Beschlusses ausgerichtet ist (Senat in ständiger Rechtsprechung; vgl. Beschluss des Senats v. 17.12.1991, - 2 L 319/91 -, Die Gemeinde 1992, 292 ff; Urt. des Senats v. 19.12.2005, - 2 LB 19/05 -, a.a.O.;… OVG Lüneburg, Beschl. v. 17.12.2004, - 10 LA 84/04 - im Anschluss an VG Braunschweig, Urt. v. 27.05.2004, - 1 A 103/04 -).

    Maßgebend für die Ermittlung der wahren Zielrichtung ist der objektive Erklärungsgehalt des Bürgerbegehrens, wie er in dessen Formulierung zum Ausdruck gebracht und dem unterstützenden Bürger verständlich wird (…OVG Schleswig, Beschl. v. 17.12.1991, - 2 L 319/91 -, a.a.O.; OVG Schleswig, Urt. v. 21.06.1995, - 2 L 256/92 - Urt. v. 19.12.2005, - 2 LB 19/05 , a.a.O. und - 2 LB 29/05 - auch in sh.juris.de., letzteres unter Verweis auf Hager, Rechtspraktische und rechtspolitische Notizen zum Bürgerbegehren und Bürgerentscheid, VerwArch 84 (1993), 97, (110);… VG Schleswig, Urt. v. 29.04.1993, - 6 A 614/92 - VG Schleswig, Urt. v. 31.10.1996, - 6 A 172/96 -).

    Insoweit bleibt der Senat im Anschluss an seine bisherige Rechtsprechung (Urteile vom 19.12.2005, - 2 LB 19/05 und 2 LB 29/05 - , a.a.O.) dabei, dass es in Fällen wie diesem einer Auslegung der Fragestellung unter Heranziehung der Begründung nicht bedarf, um den objektiven Erklärungsgehalt des Bürgerbegehrens zu ermitteln.

    Für einen ähnlichen Fall, in dem es um den "Verzicht auf Erwerb von Grundstücken" ging, hat der Senat entschieden, dass sich die Unzulässigkeit des Bürgerbegehrens dann aber aus einer mangelhaften Begründung nach § 16 g Abs. 3 Satz 4 GO ergeben kann (Urt. des Senats v. 19.12.2005, - 2 LB 19/05 -, a.a.O.).

    Dieser Zweck kann nur erfüllt werden, wenn die Begründung zum einen die für sie tragenden Tatsachen im Wesentlichen richtig wiedergibt und zum anderen das Ziel und die Beweggründe des Bürgerbegehrens deutlich zum Ausdruck kommen (Urt. des Senats v. 19.12.2005, - 2 LB 19/05 -, a.a.O., m.w.N.).

    Dies ist u.a. dann der Fall, wenn die zur Begründung angeführten Argumente zwar die eigentlichen Motive des Begehrens aufführen, aber mit der zur Entscheidung gestellten Frage nichts gemein haben und sie dadurch verfälschen (Urteile des Senats v. 19.12.2005, - 2 LB 19/05 u. 2 LB 29/05 -, a.a.O.).

  • OVG Schleswig-Holstein, 19.12.2005 - 2 LB 29/05

    Bürgerbegehren, Kommunalrecht, Zulässigkeit

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 20.09.2006 - 2 LB 8/06
    Entgegen der Auffassung des OVG Schleswig (Urt. v. 19.12.2005, - 2 LB 29/05 -) könne nicht lediglich eine isolierte Betrachtung der Fragestellung des Bürgerbegehrens erfolgen, da eine isolierte Betrachtung keinerlei Anhaltspunkte dafür gebe, welche Bedeutung der Verkauf der streitigen Grundflächen für das Wohl der Allgemeinheit habe.

    Maßgebend für die Ermittlung der wahren Zielrichtung ist der objektive Erklärungsgehalt des Bürgerbegehrens, wie er in dessen Formulierung zum Ausdruck gebracht und dem unterstützenden Bürger verständlich wird (…OVG Schleswig, Beschl. v. 17.12.1991, - 2 L 319/91 -, a.a.O.; OVG Schleswig, Urt. v. 21.06.1995, - 2 L 256/92 - Urt. v. 19.12.2005, - 2 LB 19/05 , a.a.O. und - 2 LB 29/05 - auch in sh.juris.de., letzteres unter Verweis auf Hager, Rechtspraktische und rechtspolitische Notizen zum Bürgerbegehren und Bürgerentscheid, VerwArch 84 (1993), 97, (110);… VG Schleswig, Urt. v. 29.04.1993, - 6 A 614/92 - VG Schleswig, Urt. v. 31.10.1996, - 6 A 172/96 -).

    Insoweit bleibt der Senat im Anschluss an seine bisherige Rechtsprechung (Urteile vom 19.12.2005, - 2 LB 19/05 und 2 LB 29/05 - , a.a.O.) dabei, dass es in Fällen wie diesem einer Auslegung der Fragestellung unter Heranziehung der Begründung nicht bedarf, um den objektiven Erklärungsgehalt des Bürgerbegehrens zu ermitteln.

    Dies ist u.a. dann der Fall, wenn die zur Begründung angeführten Argumente zwar die eigentlichen Motive des Begehrens aufführen, aber mit der zur Entscheidung gestellten Frage nichts gemein haben und sie dadurch verfälschen (Urteile des Senats v. 19.12.2005, - 2 LB 19/05 u. 2 LB 29/05 -, a.a.O.).

  • OVG Schleswig-Holstein, 17.12.1991 - 2 L 319/91

    Zurordnung eines Bürgerbegehrens zu einem Beschluss der Gemeindevertretung

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 20.09.2006 - 2 LB 8/06
    Entsprechend richtet sich ein Bürgerbegehren auch dann gegen den Beschluss einer Gemeindevertretung, wenn sich das Bürgerbegehren inhaltlich auf einen Beschluss der Gemeindevertretung bezieht und seiner Zielsetzung nach auf eine Korrektur dieses Beschlusses ausgerichtet ist (Senat in ständiger Rechtsprechung; vgl. Beschluss des Senats v. 17.12.1991, - 2 L 319/91 -, Die Gemeinde 1992, 292 ff;… Urt. des Senats v. 19.12.2005, - 2 LB 19/05 -, a.a.O.;… OVG Lüneburg, Beschl. v. 17.12.2004, - 10 LA 84/04 - im Anschluss an VG Braunschweig, Urt. v. 27.05.2004, - 1 A 103/04 -).

    Maßgebend für die Ermittlung der wahren Zielrichtung ist der objektive Erklärungsgehalt des Bürgerbegehrens, wie er in dessen Formulierung zum Ausdruck gebracht und dem unterstützenden Bürger verständlich wird (OVG Schleswig, Beschl. v. 17.12.1991, - 2 L 319/91 -, a.a.O.;… OVG Schleswig, Urt. v. 21.06.1995, - 2 L 256/92 - Urt. v. 19.12.2005, - 2 LB 19/05 , a.a.O. und - 2 LB 29/05 - auch in sh.juris.de., letzteres unter Verweis auf Hager, Rechtspraktische und rechtspolitische Notizen zum Bürgerbegehren und Bürgerentscheid, VerwArch 84 (1993), 97, (110);… VG Schleswig, Urt. v. 29.04.1993, - 6 A 614/92 - VG Schleswig, Urt. v. 31.10.1996, - 6 A 172/96 -).

    Nur derjenige kann verantwortungsvoll entscheiden, der über die finanziellen Auswirkungen der Maßnahme informiert ist (Beschluss des Senats vom 17.12.1991, - 2 L 319/91-, a.a.O.).

  • OVG Niedersachsen, 17.12.2004 - 10 LA 84/04

    Beachtlichkeit eines Bürgerbegehrens gegen den Erlass eines Bebauungsplans; …

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 20.09.2006 - 2 LB 8/06
    Entsprechend richtet sich ein Bürgerbegehren auch dann gegen den Beschluss einer Gemeindevertretung, wenn sich das Bürgerbegehren inhaltlich auf einen Beschluss der Gemeindevertretung bezieht und seiner Zielsetzung nach auf eine Korrektur dieses Beschlusses ausgerichtet ist (Senat in ständiger Rechtsprechung; vgl. Beschluss des Senats v. 17.12.1991, - 2 L 319/91 -, Die Gemeinde 1992, 292 ff;… Urt. des Senats v. 19.12.2005, - 2 LB 19/05 -, a.a.O.; OVG Lüneburg, Beschl. v. 17.12.2004, - 10 LA 84/04 - im Anschluss an VG Braunschweig, Urt. v. 27.05.2004, - 1 A 103/04 -).

    Daher ist z.B. ein Begehren für unstatthaft gehalten worden, das die Erhaltung einer Fläche als Parkanlage und Erholungsfläche für die Bürgerinnen und Bürger anstrebte und damit den Gegenstand "Aufstellung eines Bebauungsplanes" betraf und mit dem angestrebten Zustand (Erhalt der Parkanlage) der Bauleitplanung widersprach (VG Braunschweig, Urt. v. 27.05.2004, a.a.O. und OVG Lüneburg, Beschl. v. 17.12.2004, a.a.O.).

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 24.07.1996 - 1 M 43/96

    Bürgerbegehren; Bestimmtheit; Gemeindevertreterbeschluß; Aussetzung der …

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 20.09.2006 - 2 LB 8/06
    Wenn auch nicht eines der in § 16 g Abs. 1 Satz 2 GO aufgeführten Beispiele erfüllt ist, so ist dennoch der Verzicht auf den Verkauf einer Fläche in dieser Größe, die zur Bebauung ansteht, eine Selbstverwaltungsaufgabe mit erheblicher Bedeutung für die Gemeinde (vgl. zur Abgrenzung der wichtigen Angelegenheit OVG Greifswald, Beschluss v. 24.07.1996, - 1 M 43/96 -, NVwZ 1997, 306, 307); Schliesky, Kommunalschriften Schleswig-Holstein, Bürgerentscheid und Bürgerbegehren in Schleswig-Holstein, Band 5, 1998, § 16 g Rdnr. 14 ff).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 25.11.1997 - 7 A 12417/96

    Bürgerbegehren; Bürgerentscheidfähige öffentliche Einrichtung ; Öffentliche …

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 20.09.2006 - 2 LB 8/06
    Anders als in anderen Bundesländern (vgl. etwa OVG Koblenz, Urteil v. 25.11.1997, - 7 A 12417/96 -, NVwZ 1998, 425) ist der Katalog des § 16 g Abs. 1 Satz 2 GO nicht abschließend (…vgl. Schliesky, a.a.O., § 16 g Rdnr. 13), wie durch das Wort "insbesondere" deutlich gemacht wird.
  • VG Braunschweig, 27.05.2004 - 1 A 103/04

    Bürgerbegehren gegen Bauleitplanung

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 20.09.2006 - 2 LB 8/06
    Entsprechend richtet sich ein Bürgerbegehren auch dann gegen den Beschluss einer Gemeindevertretung, wenn sich das Bürgerbegehren inhaltlich auf einen Beschluss der Gemeindevertretung bezieht und seiner Zielsetzung nach auf eine Korrektur dieses Beschlusses ausgerichtet ist (Senat in ständiger Rechtsprechung; vgl. Beschluss des Senats v. 17.12.1991, - 2 L 319/91 -, Die Gemeinde 1992, 292 ff;… Urt. des Senats v. 19.12.2005, - 2 LB 19/05 -, a.a.O.; OVG Lüneburg, Beschl. v. 17.12.2004, - 10 LA 84/04 - im Anschluss an VG Braunschweig, Urt. v. 27.05.2004, - 1 A 103/04 -).
  • VGH Baden-Württemberg, 22.06.2009 - 1 S 2865/08

    Bürgerbegehren mit Bezug zur Bauleitplanung

    (2) Ob und inwieweit bei einer Fragestellung mit Bezug auf die Bauleitplanung eine rechtliche Trennung zwischen der vom Ausschlussgrund erfassten Aufstellung eines Bauleitplans einerseits und dessen Verwirklichung andererseits möglich ist (siehe hierzu etwa OVG NRW, Beschluss vom 06.12.2007 - 15 B 1744/07 -, DVBl 2008, 120 ; vom 17.07.2007 - 15 B 874/07 -, NVwZ-RR 2007, 803 , einerseits; Nds. OVG, Beschluss vom 17.12.2004 - 10 LA 84/04 -, NVwZ-RR 2007, 349 andererseits; vgl. auch OVG SH, Urteil vom 20.09.2006 - 2 LB 8/06 -, NVwZ-RR 2007, 487 ), bedarf hier keiner Entscheidung.
  • VG Schleswig, 23.02.2022 - 6 B 36/21
    Dabei dürfen die Anforderungen an die Begründung nicht überspannt werden (vgl. OVG Schleswig, Beschluss vom 20.9.2006 - 2 LB 8/06 -, juris Rn. 63, m. w. N.).

    Bei der Bewertung der Begründung ist auch zu berücksichtigen, dass diese vor Durchführung des Bürgerentscheides als eigentlichem plebiszitären Akt in eine politische Auseinandersetzung mündet, in der für alle Beteiligten und die kommunalen Organe die Möglichkeit besteht, sich mit den in der Begründung angeführten Angaben und Argumenten auseinanderzusetzen (vgl. OVG Schleswig, Beschluss vom 20.9.2006 - 2 LB 8/06 -, juris Rn. 63, m. w. N.).

    Das normierte Erfordernis einer Begründung ist nicht schon dann erfüllt, wenn überhaupt eine Begründung abgegeben wird (vgl. OVG Schleswig, Beschluss vom 20.9.2006 - 2 LB 8/06 -, juris Rn. 63).

  • VGH Bayern, 28.05.2008 - 4 BV 07.1981

    Bürgerbegehren mit dem Ziel der Änderung eines Flächennutzungsplanes - …

    Denn anders als etwa der Gesetzgeber in Nordrhein-Westfalen (§ 26 Abs. 5 Nr. 6 GO NRW; s. dazu OVG NRW vom 17.7.2007, NWVBl 208, 67) oder in Schleswig-Holstein (§ 16g Abs. 2 SchlHGO; s. dazu OVG Schleswig vom 20.9.2006, NVwZ-RR 2007, 478) hat der bayerische Gesetzgeber darauf verzichtet, die Bauleitplanung in den Ausschlusskatalog des Art. 18a Abs. 3 GO aufzunehmen.
  • VG Potsdam, 02.03.2017 - 1 K 3918/16

    Kommunalaufsichtsrecht

    Hierbei kommt es nicht darauf an, ob dem eine Täuschungsabsicht der Initiatoren des Bürgerbegehrens zu Grunde liegt (vgl. zum Ganzen VGH Baden-Württemberg…, Beschluss vom 22. August 2013 - 1 S 1047/13, juris Rn. 19; OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 20. September 2006 - 2 LB 8/06, juris Rn. 63; OVG Münster…, Urteil vom 23. April 2002 - 15 A 5594/00, juris Rn. 34 ff.; VG Stuttgart…, Urteil vom 17.07.2009 - 7 K 3229/08, juris Rn. 121; VG Düsseldorf…, Beschluss vom 31.03.2009 - 1 L 440/09, juris Rn. 23).

    Es ist Folge der direktdemokratischen Entscheidungsbefugnis, dass der zur Abstimmung befugte Bürger eine Mitverantwortung für die Vorschläge des Kostenausgleichs und für die Beurteilung der Kostenfolge übernimmt (vgl. nur OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 20. September 2006 - 2 LB 8/06, juris Rn. 67;… Schumacher, in: Schumacher/Augustesen/Benedens u.a., Kommunalverfassungsrecht Brandenburg, Stand: 35. EL Juli 2016, § 15 Ziffer 10.1).

  • OVG Schleswig-Holstein, 08.05.2023 - 3 MB 27/22

    Sicherung eines Bürgerbegehrens; Anforderungen an die Zulässigkeit eines …

    Der Ausnahmetatbestand greife - wie sich aus einer Entscheidung des Schleswig-Holsteinischen Oberverwaltungsgerichts (Beschl. v. 20.09.2006 -2 LB 8/06 -) ergebe - nicht ein, wenn - wie hier - bloß eine rein tatsächliche Beziehung des Bürgerbegehrens zu der Bauleitplanung bestehe.

    Entgegen der Auffassung der Antragsteller stünde es der Beigeladenen nicht mehr frei, den Bebauungsplan Nr. 150 unabhängig vom Ausgang des Bürgerbegehrens zu vollziehen, da der durch das Bürgerbegehren angestrebte Zustand und der Bebauungsplan Nr. 150 - anders als im von den Antragstellern angeführten Fall (OVG Schleswig, Urt. v. 20.09.2006 - 2 LB 8/06 -) - sich gegenseitig ausschließen.

  • VG Schleswig, 15.12.2022 - 6 B 34/22
    Maßgebend für die Ermittlung der wahren Zielrichtung ist der objektive Erklärungsgehalt des Bürgerbegehrens, wie er in dessen Formulierung zum Ausdruck gebracht und dem unterstützenden Bürger verständlich wird (OVG Schleswig, Urteil vom 20.9.2006 - 2 LB 8/06 -, juris Rn. 60).

    Die Antragsteller können ihre Auffassung auch nicht auf das Urteil des Schleswig-Holsteinischen Oberverwaltungsgerichts vom 20.09.2006 (2 LB 8/06) stützen.

  • VG Weimar, 25.11.2015 - 3 K 1276/14

    Unzulässigkeit eines Bürgerbegehrens

    Mit diesen Grundsätzen ist es nicht vereinbar, wenn in der Fragestellung oder in der Begründung eines Bürgerbegehrens in einer für die Abstimmung relevanten Weise unzutreffende Tatsachen behauptet werden oder die geltende Rechtslage unzutreffend oder unvollständig erläutert wird (vgl. BayVGH…, Beschluss vom 20.01.2012 - 4 CE 11.2771 - Juris Rdnr. 31; OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 20.09.2006 - 2 LB 8/06 - Juris Rdnr. 63; OVG NRW, Urteil vom 23.04.2002 - 15 A 5594/00 - Juris Rdnrn. 33 ff.).
  • VG Göttingen, 09.06.2026 - 1 A 695/25

    Bürgerbegehren; Schulorganisation; Unzulässigkeit; Treuepflicht; Begründung; …

    Zweck der Begründung ist es, die potenziellen Unterzeichner über den Sachverhalt, die Hintergründe und die Argumente der Initiatorinnen zu informieren, um so zu einer sachlichen und inhaltlichen Argumentation über den Gegenstand beizutragen (vgl. OVG SH, Urt. v. 20.09.2006 - 2 LB 8/06 -, juris Rn. 63).
  • VG Wiesbaden, 08.12.2015 - 7 K 564/15

    Bürgerbegehren Für die Erhaltung des Landschaftszuges und Erholungsgebietes …

    Ein Bürgerbegehren ist aber dann wegen mangelhafter Begründung unzulässig, wenn diese als Täuschung der Bürgerwillens erscheint und nach den Maßstäben zur Beurteilung einer unzulässigen Wahlbeeinflussung nicht mehr hinnehmbar ist (OVG Schleswig, Urteil vom 20.09.2006 -2 LB 8/06, NVwZ-RR 2007, 478).
  • OVG Schleswig-Holstein, 20.07.2007 - 2 MB 15/07
    Es kann jedoch dahinstehen, ob schon dieser Widerspruch zwischen Fragestellung und Begründung zur Unzulässigkeit des Bürgerbegehrens führt (vgl. dazu Senatsurteil v. 20.09.2006 2 LB 8/06 , NVwZ-RR 2007, 478, m.w.N.), weil sich die Unzulässigkeit jedenfalls wie das Verwaltungsgericht in seiner Entscheidung am Ende richtig ausführt aus einem Verstoß gegen § 16 g Abs. 3 S. 3 GO ergibt.
  • VG Weimar, 28.08.2013 - 3 K 1111/12

    Zulässigkeit eines Bürgerbegehrens

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