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Rechtsprechung
   OVG Niedersachsen, 11.09.2013 - 2 LC 101/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,25116
OVG Niedersachsen, 11.09.2013 - 2 LC 101/11 (https://dejure.org/2013,25116)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 11.09.2013 - 2 LC 101/11 (https://dejure.org/2013,25116)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 11. September 2013 - 2 LC 101/11 (https://dejure.org/2013,25116)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 114 Abs. 1 S. 2 Nr. 1, S. 3 NSchG; § 114 Abs. 2 NSchG; § 1 Abs. 1c SBS; § 3 Abs. 1 S. 1 SBS
    Beurteilung der besonderen Gefährlichkeit des Schulweges ausschließlich nach objektiven Gegebenheiten; Abstellen auf die durchschnittliche Belastbarkeit der Schüler eines Schuljahrgangs; Herleitung einer besonderen Gefährlichkeit des Schulwegs durch vorgekommene ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beurteilung der besonderen Gefährlichkeit des Schulweges ausschließlich nach objektiven Gegebenheiten; Abstellen auf die durchschnittliche Belastbarkeit der Schüler eines Schuljahrgangs; Herleitung einer besonderen Gefährlichkeit des Schulwegs durch vorgekommene ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Beurteilung der besonderen Gefährlichkeit des Schulweges ausschließlich nach objektiven Gegebenheiten; Abstellen auf die durchschnittliche Belastbarkeit der Schüler eines Schuljahrgangs; Herleitung einer besonderen Gefährlichkeit des Schulwegs durch vorgekommene ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2014, 147
 
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Wird zitiert von ... (12)Zitiert selbst (8)

  • OVG Niedersachsen, 12.08.2011 - 2 LA 283/10

    Bemessung der Länge des Schulwegs anhand der fußläufigen Strecke zwischen der …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 11.09.2013 - 2 LC 101/11
    Rn. 22 Mit Blick auf den Zeitaufwand, den eine Schülerin des Sekundarbereichs I für den Schulweg in Anspruch nimmt, ist in der Rechtsprechung des Senats geklärt, dass dieser sich im Rahmen des Zumutbaren hält, soweit er die Dauer von 60 Minuten je Wegstrecke nicht überschreitet, was gleichzeitig bedeutet, dass eine Schülerin in dieser genannten Zeitspanne einen Schulweg bis zu 4 km Länge (200 m in 3 Minuten; 15 Minuten pro km) zurücklegen kann (vgl. Senat, Beschl. v. 12.8.2011 - 2 LA 283/10 -, juris Langtext Rdnr. 8 ff.;… Urt. v. 4.6.2008 - 2 LB 5/07 -, juris Langtext Rdnr. 37 ff., 42 ).

    Gleichwohl ist es unter Berücksichtigung der mit dem Straßenverkehr verbundenen Gefahren nicht Sinn und Zweck des § 3 SBS - wie der Wortlaut der Vorschrift verdeutlicht - jedes theoretisch noch verbleibende Risiko des Schulwegs auszuräumen (Senat, Beschl. v. 12.8.2011 - 2 LA 283/10 -, juris Langtext Rdnr. 16;… Urt. v. 11.11.2010 - 2 LB 318/09 -, a. a. O. m. w. N.).

    Erforderlich ist vielmehr eine Abweichung des Sachverhalts, die die zu beurteilende Situation von gewöhnlichen oder normalen Gegebenheiten erkennbar unterscheidet (Senat, Beschl. v. 12.8.2011 - 2 LA 283/10 -, juris Langtext Rdnr. 19; Beschl. v. 9.6.2008 - 2 LA 263/08 - Urt. des Einzelrichters des Senats v. 4.4.2008 - 2 LB 7/07 -, juris Langtext Rdnr. 63 ff. m. w. N.; vgl. ferner Nds. OVG, Urt. v. 19.6.1996 - 13 L 5072/91 -, NdsVBl.

  • OVG Niedersachsen, 05.01.2011 - 2 LB 318/09

    An die Sicherheit der Schulweges für Schüler des Sekundarbereiches I zu stellende …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 11.09.2013 - 2 LC 101/11
    In diesem Zusammenhang ist von maßgeblicher Bedeutung, dass die Anknüpfung an bestimmte Schülerjahrgänge bei der Festlegung von Mindestentfernungen sachlich gerechtfertigt ist und nicht willkürlich erscheint; demgegenüber kommt es nicht darauf an, ob es andere denkbare Regelungen gibt, die ebenfalls sachlich gerechtfertigt sind oder möglicherweise sogar sinnvoller erscheinen (Senat, Urt. v. 11.11.2010 - 2 LB 318/09 -, NdsVBl. 2011, 166 = juris Langtext Rdnr. 21 m. w. N.;… vgl. hierzu auch OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschl. v. 22.1.2013 - 2 M 187/12 -, juris Langtext Rdnr. 10 m. w. N.).

    Nur wenn konkrete Umstände hinzutreten, die das Schadensrisiko als überdurchschnittlich hoch erscheinen lassen, soll unabhängig von der Länge des Schulwegs der Anspruch auf Fahrtkostenerstattung begründet werden (Senat, Urt. v. 11.11.2010 - 2 LB 318/09 -, a. a. O. m. w. N.;… Littmann, in: Brockmann/Littmann/ Schippmann, NSchG, Stand: Juni 2003, § 114 Anm. 3.2;… ferner OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 7.10.2012 - 19 A 2625/07 -, juris Langtext Rdnr. 10 m. w. N.).

    Gleichwohl ist es unter Berücksichtigung der mit dem Straßenverkehr verbundenen Gefahren nicht Sinn und Zweck des § 3 SBS - wie der Wortlaut der Vorschrift verdeutlicht - jedes theoretisch noch verbleibende Risiko des Schulwegs auszuräumen (…Senat, Beschl. v. 12.8.2011 - 2 LA 283/10 -, juris Langtext Rdnr. 16; Urt. v. 11.11.2010 - 2 LB 318/09 -, a. a. O. m. w. N.).

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 22.01.2013 - 2 M 187/12

    Schülerbeförderungkosten (Wohnung - Bushaltestelle)

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 11.09.2013 - 2 LC 101/11
    In diesem Zusammenhang ist von maßgeblicher Bedeutung, dass die Anknüpfung an bestimmte Schülerjahrgänge bei der Festlegung von Mindestentfernungen sachlich gerechtfertigt ist und nicht willkürlich erscheint; demgegenüber kommt es nicht darauf an, ob es andere denkbare Regelungen gibt, die ebenfalls sachlich gerechtfertigt sind oder möglicherweise sogar sinnvoller erscheinen (…Senat, Urt. v. 11.11.2010 - 2 LB 318/09 -, NdsVBl. 2011, 166 = juris Langtext Rdnr. 21 m. w. N.; vgl. hierzu auch OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschl. v. 22.1.2013 - 2 M 187/12 -, juris Langtext Rdnr. 10 m. w. N.).

    Auf gelegentlich auftretende extreme Straßenverhältnisse - etwa infolge von Schneefall oder Eisregen - kommt es dagegen nicht an (OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschl. v. 22.1.2013 - 2 M 187/12 -, juris Langtext Rdnr. 13 m. w. N.).

  • OVG Niedersachsen, 04.06.2008 - 2 LB 5/07

    Zumutbarkeit von Schulwegezeiten beim Besuch einer außerstädtischen öffentlichen …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 11.09.2013 - 2 LC 101/11
    Rn. 22 Mit Blick auf den Zeitaufwand, den eine Schülerin des Sekundarbereichs I für den Schulweg in Anspruch nimmt, ist in der Rechtsprechung des Senats geklärt, dass dieser sich im Rahmen des Zumutbaren hält, soweit er die Dauer von 60 Minuten je Wegstrecke nicht überschreitet, was gleichzeitig bedeutet, dass eine Schülerin in dieser genannten Zeitspanne einen Schulweg bis zu 4 km Länge (200 m in 3 Minuten; 15 Minuten pro km) zurücklegen kann (…vgl. Senat, Beschl. v. 12.8.2011 - 2 LA 283/10 -, juris Langtext Rdnr. 8 ff.; Urt. v. 4.6.2008 - 2 LB 5/07 -, juris Langtext Rdnr. 37 ff., 42 ).
  • VGH Bayern, 17.02.2009 - 7 B 08.1027

    Schülerbeförderung - Kostenerstattung - Ermittlung der Schulweglänge - Zur …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 11.09.2013 - 2 LC 101/11
    1997, 63 f. = juris Langtext Rdnr. 27 ff.; Bayerischer VGH, Urt. v. 17.2.2009 - 7 B 08.1027 -, juris Langtext Rdnr. 23; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 21.11.2006 - 19 A 4675/04 -, juris Langtext Rdnr. 5 ff. m. w. N.).
  • OVG Niedersachsen, 04.04.2008 - 2 LB 7/07

    Maßgebliche Kriterien für die Beurteilung der besonderen Gefährlichkeit eines …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 11.09.2013 - 2 LC 101/11
    Erforderlich ist vielmehr eine Abweichung des Sachverhalts, die die zu beurteilende Situation von gewöhnlichen oder normalen Gegebenheiten erkennbar unterscheidet (Senat, Beschl. v. 12.8.2011 - 2 LA 283/10 -, juris Langtext Rdnr. 19; Beschl. v. 9.6.2008 - 2 LA 263/08 - Urt. des Einzelrichters des Senats v. 4.4.2008 - 2 LB 7/07 -, juris Langtext Rdnr. 63 ff. m. w. N.; vgl. ferner Nds. OVG, Urt. v. 19.6.1996 - 13 L 5072/91 -, NdsVBl.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 07.10.2010 - 19 A 2625/07

    Anspruch auf Übernahme von Schülerfahrtkosten für einen Schulweg

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 11.09.2013 - 2 LC 101/11
    Nur wenn konkrete Umstände hinzutreten, die das Schadensrisiko als überdurchschnittlich hoch erscheinen lassen, soll unabhängig von der Länge des Schulwegs der Anspruch auf Fahrtkostenerstattung begründet werden (…Senat, Urt. v. 11.11.2010 - 2 LB 318/09 -, a. a. O. m. w. N.;… Littmann, in: Brockmann/Littmann/ Schippmann, NSchG, Stand: Juni 2003, § 114 Anm. 3.2; ferner OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 7.10.2012 - 19 A 2625/07 -, juris Langtext Rdnr. 10 m. w. N.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.11.2006 - 19 A 4675/04
    Auszug aus OVG Niedersachsen, 11.09.2013 - 2 LC 101/11
    1997, 63 f. = juris Langtext Rdnr. 27 ff.; Bayerischer VGH, Urt. v. 17.2.2009 - 7 B 08.1027 -, juris Langtext Rdnr. 23; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 21.11.2006 - 19 A 4675/04 -, juris Langtext Rdnr. 5 ff. m. w. N.).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 22.11.2016 - 2 A 10783/16

    Schülerbeförderungskosten; besondere Gefährlichkeit eines Schulwegs

    Denn bei dem Begriff der "besonderen Gefährlichkeit" handelt es sich um einen unbestimmten Rechtsbegriff, dessen Ausfüllung vollständiger gerichtlicher Nachprüfung unterliegt, ohne dass dem Träger der Schülerbeförderung bei seiner Anwendung ein eigener, der gerichtlichen Kontrolle nicht mehr zugänglicher Beurteilungsspielraum zukommt (…vgl. OVG Nds., Urteil vom 5. Januar 2011 - 2 LB 318/09 -, juris Rn. 25; Urteil vom 11. September 2013 - 2 LC 101/11 -, juris Rn. 26).

    Verlangt ist eine durch die spezifischen Gegebenheiten gesteigerte Wahrscheinlichkeit des Schadenseintritts (vgl. OVG RP…, Beschluss vom 5. August 2004 - 2 A 11235/04.OVG -, juris Rn. 3 m.w.N;… vgl. ebenso OVG Nds., Urteil vom 5. Januar 2011 - 2 LB 318/09 -, juris Rn. 25; Urteil vom 11. September 2013 - 2 LC 101/11 -, juris Rn. 26; OVG NRW…, Beschluss vom 19. Mai 2016 - 19 A 1512/14 -, juris Rn. 6;… Beschluss vom 8. September 2016 - 19 A 847/13 -, juris Rn. 24).

    Rn. 9 Ob solche konkreten Umstände vorliegen, ist allein nach den objektiven Gegebenheiten zu beurteilen und nicht nach den - unter Umständen noch so verständlichen - subjektiven Befürchtungen und Sorgen von Eltern und Schülern, denn der Gesetzgeber hat durch das Anknüpfen an die Länge des kürzesten Fußwegs und an das Merkmal der "besonderen Gefährlichkeit" einerseits objektivierbare und andererseits pauschalierende Voraussetzungen für die Verpflichtung der Kommunen zur Übernahme der Schülerbeförderungskosten aufgestellt (vgl. OVG RP…, Beschluss vom 5. August 2004 - 2 A 11235/04.OVG -, juris Rn. 2; OVG Nds., Urteil vom 11. September 2013 - 2 LC 101/11 -, juris Rn. 26 und Rn. 30; OVG NRW…, Beschluss vom 8. September 2016 - 19 A 847/13 -, juris Rn. 28).

    "Übliche Risiken" des modernen Straßenverkehrs sollen danach schülerfahrtkostenrechtlich unbeachtlich sein (vgl. OVG Nds., Urteil vom 11. September 2013 - 2 LC 101/11 -, juris Rn. 26).

    Dass auch in dem genannten Streckenabschnitt kein überdurchschnittlich hohes Schadensrisiko besteht wird auch dadurch unterstrichen, dass von einem besonderen Unfallschwerpunkt in diesem Streckenabschnitt nichts bekannt ist (vgl. dazu OVG Nds. Urteil vom 11. September 2013 - 2 LC 101/11 -, juris Rn. 33).

    Auf gelegentlich auftretende extreme und eher seltene Straßenverhältnisse etwa infolge von Schneefalls kommt es daher nicht an (vgl. OVG Nds. Urteil vom 11. September 2013 - 2 LC 101/11 -, juris Rn. 28; OVG NRW…, Beschluss vom 19. Mai 2016 - 19 A 1512/14 -, juris Rn. 8).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 24.05.2019 - 2 A 10610/19

    Schülerbeförderungskosten; Merkmal der besonderen Gefährlichkeit eines Schulwegs

    In diesem Zusammenhang ist auch daran zu erinnern, dass die ländliche Prägung einer Region noch nicht die Annahme einer besonderen Gefährlichkeit des Schulwegs begründet (vgl. OVG NRW…, Beschluss vom 8. September 2016 - 19 A 847/13 -, juris Rn. 30;… OVG Nds., Urteile vom 5. Januar 2011 - 2 LB 318/09 -, juris Rn. 30, vom 11. September 2013 - 2 LC 101/11 -, juris Rn. 39 …und vom 19. August 2018 - 2 LB 317/14 -, juris Rn. 37).

    Ob der konkrete Schüler zu einem "risikobelasteten Personenkreis" gehört, ist - ungeachtet der Frage, wie dies überhaupt verlässlich kriminalwissenschaftlich zu belegen sein soll - angesichts des objektivierenden und pauschalierenden Ansatzes des Gesetzgebers schülerbeförderungsrechtlich unbeachtlich (vgl. OVG NRW…, Urteil vom 16. Mai 2018 - 19 A 1453/16 -, juris Rn. 35 ff.;… a.A. OVG Nds., Urteile vom 5. Januar 2011 - 2 LB 318/09 -, juris Rn. 28, vom 11. September 2013 - 2 LC 101/11 -, juris Rn. 35 …und vom 19. August 2015 - 2 LB 317/14 -, juris Rn. 36).

  • VG Cottbus, 07.01.2014 - 1 K 41/13

    Schülerbeförderung

    Das qualifizierende Merkmal "besonders gefährlich" umschreibt eine gesteigerte Wahrscheinlichkeit des Schadenseintritts und liegt nur dann vor, wenn zu den allgemeinen Gefahren, den Schüler auf dem Weg zur Schule - insbesondere im modernen Straßenverkehr - ausgesetzt sind, konkrete Umstände hinzutreten, die das Schadensrisiko als überdurchschnittlich hoch erscheinen lassen (vgl. OVG für das Land Nordrhein-Westfalen…, Beschluss vom 16. November 1999 - 19 A 4395/96 -, juris Rn. 14; OVG für das Land Nordrhein-Westfalen…, Beschluss vom 15. September 1997 - 19 A 443/97 -, juris Rn. 4; Niedersächsisches OVG, Urteil vom 11. September 2013 - 2 LC 101/11 -, juris Rn. 26; OVG für das Land Mecklenburg-Vorpommern…, Beschluss vom 22. Januar 2013 - 2 M 187/12 -, juris Rn. 13; so auch Urteile der Kammer vom 14. September 2012 - VG 1 K 647/11 -, vom 10. September 2008 - 1 K 1067/05 - und vom 29. August 2006 - 1 K 1529/04 -); die üblichen Risiken sollen danach fahrtkostenrechtlich unbeachtlich sein (vgl. OVG für das Land Nordrhein-Westfalen…, Urteil vom 26. Juni 1996 - 19 A 5093/95 -, juris Rn. 15; Niedersächsisches OVG…, Urteil vom 4. April 2008 - 2 LB 7/07 -, juris Rn. 60).

    Vor Bedeutung kann insoweit sein das Fehlen von Gehwegen oder die Notwendigkeit der Querung höher frequentierter Straßen ohne Schülerlotsen oder Ampelregelung, ebenso die auf einer Straße zugelassene Höchstgeschwindigkeit, Art und Frequenz der Verkehrsbelastung, die Übersichtlichkeit des fraglichen Straßenbereichs sowie die Breite und Beleuchtung der jeweiligen Straße (Niedersächsisches OVG…, Urteil vom 5. Januar 2011 - 2 LB 318/09 -, NdsVBl 2011, 166, juris Rn. 26; Niedersächsisches OVG, Urteil vom 11. September 2013 - 2 LC 101/11 -, juris Rn. 28).

    Erforderlich ist vielmehr eine Abweichung des Sachverhalts, die die zu beurteilende Situation von gewöhnlichen oder normalen Gegebenheiten erkennbar unterscheidet (vgl. Niedersächsisches OVG, Urteil vom 11. September 2013 - 2 LC 101/11 -, juris Rn. 34).

    Geht man von 200 m je 3 Minuten Fußweg (vgl. Urteil der Kammer vom 10. September 2008 - 1 K 1067/05 -), ergibt die festgelegte Mindestentfernung eine Dauer des Schulweges von 30 Minuten, die Schülern der Sekundarstufe I ohne weiteres zugemutet werden kann (vgl. Niedersächsisches OVG, Urteil vom 11. September 2013 - 2 LC 101/11 -, juris Rn. 22) .

  • VG Trier, 22.06.2026 - 9 K 1279/26
    Verlangt ist eine durch die spezifischen Gegebenheiten gesteigerte - 10 - - 10 Wahrscheinlichkeit des Schadenseintritts (vgl. OVG RP…, Beschluss vom 5. August 2004 - 2 A 11235/04.OVG -, juris Rn. 3 m.w.N;… vgl. ebenso OVG Nds., Urteil vom 5. Januar 2011 - 2 LB 318/09 -, juris Rn. 25; Urteil vom 11. September 2013 - 2 LC 101/11 -, juris Rn. 26; OVG NRW…, Beschluss vom 19. Mai 2016 - 19 A 1512/14 -, juris Rn. 6;… Beschluss vom 8. September 2016 - 19 A 847/13 -, juris Rn. 24).

    Dabei ist auch die "Ortsüblichkeit" in die Betrachtung der Frage, ob eine von der allgemeinen Gefährlichkeit abweichende "besondere Gefährlichkeit" vorliegt, einzustellen (…vgl. OVG Nds., Urteil vom 5. Januar 2011 - 2 LB 318/09 -, juris Rn. 30; vgl. auch bereits OVG RP…, Beschluss vom 5. August 2004 - 2 A 11235/04.OVG -, juris Rn. 4; OVG RP…, Beschluss vom 22. November 2016 - 2 A 10783/16 - , juris Rn. 8 ff.)." "Ob solche konkreten Umstände vorliegen, ist allein nach den objektiven Gegebenheiten zu beurteilen und nicht nach den - unter Umständen noch so verständlichen - subjektiven Befürchtungen und Sorgen von Eltern und Schülern, denn der Gesetzgeber hat durch das Anknüpfen an die Länge des kürzesten Fußwegs und an das Merkmal der "besonderen Gefährlichkeit" einerseits objektivierbare und andererseits pauschalierende Voraussetzungen für die Verpflichtung der Kommunen zur Übernahme der Schülerbeförderungskosten aufgestellt (vgl. OVG RP…, Beschluss vom 5. August 2004 - 2 A 11235/04.OVG -, juris Rn. 2; OVG Nds., Urteil vom 11. September 2013 - 2 LC 101/11 -, juris Rn. 26 und Rn. 30; OVG NRW…, Beschluss vom 8. September 2016 - 19 A 847/13 -, juris Rn. 28).

    "Übliche Risiken" des modernen Straßenverkehrs sollen danach schülerfahrtkostenrechtlich unbeachtlich sein (vgl. OVG Nds., Urteil vom 11. September 2013 - 2 LC 101/11 -, juris Rn. 26).

  • VG Trier, 22.06.2026 - 9 K 773/26

    Keine Übernahme von Schülerbeförderungskosten - 13-Jährige soll unbeleuchteten …

    Verlangt ist eine durch die spezifischen Gegebenheiten gesteigerte Wahrscheinlichkeit des Schadenseintritts (vgl. OVG RP…, Beschluss vom 5. August 2004 - 2 A 11235/04.OVG -, juris Rn. 3 m.w.N;… vgl. ebenso OVG Nds., Urteil vom 5. Januar 2011 - 2 LB 318/09 -, juris Rn. 25; Urteil vom 11. September 2013 - 2 LC 101/11 -, juris Rn. 26; OVG NRW…, Beschluss vom 19. Mai 2016 - 19 A 1512/14 -, juris Rn. 6;… Beschluss vom 8. September 2016 - 19 A 847/13 -, juris Rn. 24).

    Rn. 46 "Ob solche konkreten Umstände vorliegen, ist allein nach den objektiven Gegebenheiten zu beurteilen und nicht nach den - unter Umständen noch so verständlichen - subjektiven Befürchtungen und Sorgen von Eltern und Schülern, denn der Gesetzgeber hat durch das Anknüpfen an die Länge des kürzesten Fußwegs und an das Merkmal der "besonderen Gefährlichkeit" einerseits objektivierbare und andererseits pauschalierende Voraussetzungen für die Verpflichtung der Kommunen zur Übernahme der Schülerbeförderungskosten aufgestellt (vgl. OVG RP…, Beschluss vom 5. August 2004 - 2 A 11235/04.OVG -, juris Rn. 2; OVG Nds., Urteil vom 11. September 2013 - 2 LC 101/11 -, juris Rn. 26 und Rn. 30; OVG NRW…, Beschluss vom 8. September 2016 - 19 A 847/13 -, juris Rn. 28).

    "Übliche Risiken" des modernen Straßenverkehrs sollen danach schülerfahrtkostenrechtlich unbeachtlich sein (vgl. OVG Nds., Urteil vom 11. September 2013 - 2 LC 101/11 -, juris Rn. 26).

  • OVG Niedersachsen, 26.05.2021 - 2 LB 350/20

    Besondere Gefährlichkeit; Schülerbeförderung; Schülerfahrkosten; Schulweg

    Erforderlich ist auch bezogen auf diese Gefährlichkeitsbeurteilung eine Abweichung des Sachverhalts, die die zu beurteilende Situation von gewöhnlichen oder normalen Gegebenheiten erkennbar unterscheidet (Sen., Urt. v. 11.9.2013 - 2 LC 101/11 -, juris Rn. 34;… Beschl. v. 12.8.2011 - 2 LA 283/10 -, juris Rn. 19).

    Zwar kann davon ausgegangen werden, dass die 2010 geborene Tochter der Kläger in dem streitbefangenen Schuljahr 2019/2020 zu einem Personenkreis gezählt werden konnte, der dem gesteigerten Risiko von kriminellen Übergriffen ausgesetzt sein kann (vgl. hierzu Sen., Urt. v. 11.9.2013 - 2 LC 101/11 -, juris Rn. 35).

  • OVG Niedersachsen, 27.03.2019 - 2 ME 729/18

    90 Minuten; Mietwagen; öffentliche Verkehrsmittel; Schülerbeförderung; …

    Knüpft die Festlegung von Mindestentfernungen pauschal an bestimmte Schülerjahrgänge an, muss die Anknüpfung sachlich gerechtfertigt sein und darf nicht willkürlich erscheinen; dabei kommt es nicht darauf an, ob es andere denkbare Regelungen gibt, die ebenfalls sachlich gerechtfertigt sind oder möglicherweise sogar sinnvoller erscheinen (vgl. Senatsurteile v. 11.9.2013 - 2 LC 101/11 -, juris Rn. 21, v. 11.11.2010 - 2 LB 318/09 -, juris, Rn. 21 mwN).
  • VG Augsburg, 12.11.2019 - AU3K19.176.00

    Keine Kostenübernahme für Schülerfahrkarte aufgrund der Länge des Schulweges

    Erforderlich sei insoweit eine Gesamtbetrachtung, die sich nicht in der Einschätzung einzelner Aspekte erschöpfen dürfe (vgl. OVG Lüneburg, U.v. 11.9.2013 - 2 LC 101/11 - juris Rn. 34).

    Zudem führt die hohe Verkehrsfrequenz zu einer Abschreckung des Täters, der befürchten müsste, von Verkehrsteilnehmern entdeckt zu werden (so auch VG Düsseldorf, U.v. 14.7.2010 - 12 K 6424/09 - juris Rn. 58 ff., i.E. ebenso OVG Lüneburg, U.v. 11.9.2013 - 2 LC 101/11 - juris Rn. 35).

  • VGH Hessen, 20.04.2016 - 7 A 1386/15

    Neue Entscheidungen über Schülerbeförderungskosten in Wölfersheim erforderlich

    So vertritt etwa das OVG Niedersachsen ausdrücklich die Auffassung, dem Träger der Schülerbeförderung sei bei Anwendung des unbestimmten Rechtsbegriffs der besonderen Gefährlichkeit des Schulwegs kein eigener, der gerichtlichen Kontrolle nicht mehr zugänglicher Beurteilungsspielraum einzuräumen (OVG Niedersachsen, Urteile vom 11. September 2013 - 2 LC 101/11 - und - 2 LB 165/12 -, juris).
  • VGH Hessen, 20.04.2016 - 7 A 1727/15

    Schulrecht - Schülerbeförderungskosten

    So vertritt etwa das OVG Niedersachsen ausdrücklich die Auffassung, dem Träger der Schülerbeförderung sei bei Anwendung des unbestimmten Rechtsbegriffs der besonderen Gefährlichkeit des Schulwegs kein eigener, der gerichtlichen Kontrolle nicht mehr zugänglicher Beurteilungsspielraum einzuräumen (OVG Niedersachsen, Urteile vom 11. September 2013 - 2 LC 101/11 - und - 2 LB 165/12 -, juris).
  • VGH Hessen, 20.04.2016 - 7 A 1387/15

    Schulrecht - Schülerbeförderungskosten

  • VGH Hessen, 20.04.2016 - 7 A 1389/15

    Schulrecht - Schülerbeförderungskosten

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