Rechtsprechung
| OVG Sachsen-Anhalt, 18.08.2008 - 2 M 143/08 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- sachsen-anhalt.de (Pressemitteilung)
Entscheidungen des Verwaltungsgerichts Magdeburg in Bezug auf Tongrube Vehlitz bestätigt
- OVG Sachsen-Anhalt (Leitsatz)
Verfüllung einer Tongrube mit Abfällen
- OVG Sachsen-Anhalt (Leitsatz)
Verfüllung einer Tongrube mit Abfällen
Verfahrensgang
- VG Magdeburg, 30.05.2008 - 3 B 126/08
- OVG Sachsen-Anhalt, 18.08.2008 - 2 M 143/08
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (2)
- OVG Sachsen, 31.01.2001 - 1 B 478/99
Zulassung der Berufung; Zulassung eines Sonderbetriebsplan im Bergbau; …
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 18.08.2008 - 2 M 143/08
Ob stattdessen die Voraussetzungen des § 71 Abs. 1 Satz 2 BBergG oder der darüber hinaus in Betracht kommenden Ermächtigungsgrundlage des § 56 Abs. 1 Satz 2 BBergG vorliegen (vgl. zum Verhältnis zwischen § 71 Abs. 1 BBergG und § 56 Abs. 1 Satz 2 BBergG : SächsOVG, Beschl. vom 31.01.2001 - 1 B 478/99 - NuR 2001, 700 [OVG Sachsen 31.01.2001 - 1 B 478/99] ), ist vom Antragsgegner nicht geprüft worden und für den Senat im Beschwerdeverfahren nicht feststellbar.Lässt sich der angefochtene Bescheid mithin nicht auf § 71 Abs. 1 Satz 1 BBergG stützen, ist für den Senat auch nicht feststellbar, ob er stattdessen auf der Grundlage des § 71 Abs. 1 Satz 2 BBergG oder der darüber hinaus in Betracht kommenden Ermächtigungsgrundlage des § 56 Abs. 1 Satz 2 BBergG als rechtmäßig anzusehen ist (vgl. zum Verhältnis zwischen § 71 Abs. 1 BBergG und § 56 Abs. 1 Satz 2 BBergG : SächsOVG, Beschl. vom 31.01.2001 - 1 B 478/99 - NuR 2001, 700 [OVG Sachsen 31.01.2001 - 1 B 478/99] ).
- VG Magdeburg, 30.05.2008 - 3 B 126/08
Maßnahmen des Landesamtes für Geologie und Bergwesen in Bezug auf die Tongrube …
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 18.08.2008 - 2 M 143/08
Mit Beschluss vom 30.05.2008 (Az.: 3 B 126/08 MD) hat das Verwaltungsgericht die aufschiebende Wirkung der Klage mit der Begründung wiederhergestellt, die Betriebsplanzulassung vom 05.03.2004 enthalte entgegen der nunmehrigen Anordnung keine Einschränkung dahingehend, dass lediglich mineralische Abfallstoffe für die Verfüllung des streitgegenständlichen Teilfeldes verwendet werden dürften.
- OVG Sachsen-Anhalt, 12.12.2013 - 2 L 20/12
Sicherung einer mit Abfällen verfüllten Tongrube - Anwendbarkeit des BBodSchG
Die S-GmbH hat gegen diese Bescheide zwar erfolgreich um einstweiligen Rechtsschutz nachgesucht (Beschlüsse des VG Magdeburg vom 09.04.2008 [3 B 53/08 MD] und vom 30.05.2008 [3 B 126/08] und des Senats vom 18.08.2008 [2 M 103/08 und 2 M 143/08]). - OVG Sachsen-Anhalt, 09.05.2012 - 2 M 13/12
Duldungsanordnung zum Tonabbau zwecks Sicherung von Handlungs- und …
Auf den Antrag der Gemeinschuldnerin stellte das Verwaltungsgericht Magdeburg (3 B 126/08 MD) die aufschiebende Wirkung der gegen den Bescheid erhobenen Klage ( 3 A 382/09 MD) wieder her, die hiergegen eingelegte, auf Ziffer 1 des Bescheides beschränkte Beschwerde des Antragsgegners wies der Senat (2 M 143/08) zurück; der Bescheid könne nicht allein auf § 71 Abs. 1 Satz 1 BBergG gestützt werden, es lägen daher Ermessensfehler vor. - VG Magdeburg, 30.11.2011 - 3 A 382/09
Bestehen eines Fortsetzungsfeststellungsinteresses bei Schadensersatzansprüchen
Durch Beschluss des OVG LSA vom 18.08.2008 (2 M 143/08) wurde die Beschwerde des Beklagten zurückgewiesen.Eine hiergegen eingereichte Beschwerde des Beklagten wurde durch Beschluss des OVG LSA vom 18.08.2008 zurückgewiesen (2 M 143/08).
- VG Magdeburg, 04.02.2021 - 3 B 278/20
Beiladung einer anderen Behörde desselben Rechtsträgers
Ob stattdessen die Voraussetzungen des § 71 Abs. 1 Satz 2 BBergG oder der darüber hinaus in Betracht kommenden Ermächtigungsgrundlage des § 56 Abs. 1 Satz 2 BBergG vorliegen (vgl. zum Verhältnis zwischen § 71 Abs. 1 BBergG und § 56 Abs. 1 Satz 2 BBergG: SächsOVG, Beschl. vom 31.01.2001 - 1 B 478/99 - NuR 2001, 700), ist vom Antragsgegner nicht geprüft worden und ist für das Gericht auch nicht feststellbar (vgl. OVG LSA, Beschluss vom 18. August 2008 - 2 M 143/08 -, Rn. 9, juris).
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