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Rechtsprechung
   OVG Mecklenburg-Vorpommern, 29.01.2009 - 2 M 151/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,19569
OVG Mecklenburg-Vorpommern, 29.01.2009 - 2 M 151/08 (https://dejure.org/2009,19569)
OVG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 29.01.2009 - 2 M 151/08 (https://dejure.org/2009,19569)
OVG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 29. Januar 2009 - 2 M 151/08 (https://dejure.org/2009,19569)
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Wird zitiert von ... (11)Zitiert selbst (13)

  • BVerwG, 21.06.2006 - 6 C 19.06

    Fortgeltung der DDR-Sportwetten-Lizenzen

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 29.01.2009 - 2 M 151/08
    Durch die Überleitung ist auf Seiten der Verwaltung der Rechtsträger an dem Normanwendungsrechtsverhältnis beteiligt, der nach der Kompetenzordnung des Grundgesetzes für die durch den Regelungsinhalt des Verwaltungsaktes betroffene Rechtsmaterie zuständig ist (vgl. BVerwG, Urt. v. 21.06.2006 - 6 C 19.06 - BVerwGE 126, 149 ff., Rn. 58 zu Art. 19 Satz 2 und 3 Einigungsvertrag).

    Rn. 9 Die mit der Beschwerde geltend gemachten Argumente sind nach alledem nicht geeignet, eine das heutige Gebiet des Bundeslandes Mecklenburg-Vorpommern ausschließende räumlich beschränkte Rechtwirkung der dem Antragsteller erteilten Genehmigung zu begründen, denn die der Verwaltungsentscheidung der DDR vor dem Beitritt beigemessene Regelungswirkung wird durch Art. 19 Satz 1 Einigungsvertrag grundsätzlich nicht berührt (…vgl. BVerwG, Beschl. v. 20.10.2005 - 6 B 52.05 - a.a.O. , sowie Urt. v. 21.06.2006 - 6 C 19.06 - a.a.O. Rn. 52 und 56).

    Bei begünstigenden Verwaltungsakten trägt die Vorschrift dem Gedanken des Vertrauensschutzes dahingehend Rechnung, dass die betreffende Einzelentscheidung in ihrer regelnden Wirkung grundsätzlich erhalten bleibt (BVerwG Urt. v. 21.06.2006, - 6 C 19.06 -, a.a.O. Rn. 56).

    Um die sich für den außerhalb des Bereichs des Vertrauensschutzes stellenden Fragen einer "Maßstabsvergrößerung" des räumlichen Geltungsbereichs (vgl. BVerwG, Urt. v. 21.06.2006 a.a.O. Rn. 51 ff.;… dagegen VG Stuttgart, Urt. v. 02.10.2008 - 4 K 4271/06) geht es dabei nicht.

  • BVerwG, 20.10.2005 - 6 B 52.05

    Geltung von DDR-Sportwetten-Linzenzen

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 29.01.2009 - 2 M 151/08
    sowie Beschl. v. 20.10.2005 - 6 B 52.05 - GewArch 2006, 149 ).

    Wollte man die Fortgeltung der Verwaltungsentscheidungen dagegen von deren "struktureller" Übereinstimmung mit der Rechts- und Verwaltungsordnung der Bundesrepublik abhängig machen, führte dies zu einer weitgehenden Aushöhlung des Art. 19 Einigungsvertrag und ferner zu einer nicht hinnehmbaren Rechtsunsicherheit (BVerwG, Beschl. v. 20.10.2005 - 6 B 52.05 a.a.O. ).

    Rn. 9 Die mit der Beschwerde geltend gemachten Argumente sind nach alledem nicht geeignet, eine das heutige Gebiet des Bundeslandes Mecklenburg-Vorpommern ausschließende räumlich beschränkte Rechtwirkung der dem Antragsteller erteilten Genehmigung zu begründen, denn die der Verwaltungsentscheidung der DDR vor dem Beitritt beigemessene Regelungswirkung wird durch Art. 19 Satz 1 Einigungsvertrag grundsätzlich nicht berührt (vgl. BVerwG, Beschl. v. 20.10.2005 - 6 B 52.05 - a.a.O. , …sowie Urt. v. 21.06.2006 - 6 C 19.06 - a.a.O. Rn. 52 und 56).

  • BVerfG, 27.02.2007 - 1 BvR 1982/01

    Art. 19 Einigungsvertrag

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 29.01.2009 - 2 M 151/08
    Verwaltungsentscheidungen der Deutschen Demokratischen Republik sind nach Art. 19 Satz 1 EV über den 3. Oktober 1990 hinaus wirksam, wenn und soweit sie nach der seinerzeitigen Staats- und Verwaltungspraxis der Deutschen Demokratischen Republik ungeachtet etwaiger Rechtsmängel als wirksam angesehen und behandelt wurden (BVerfG, Beschl. v. 27.02.2007 - 1 BvR 1982/01 -, BVerfGE 117, 302 ; BVerwG, Urt. v. 20.03.1997 - 7 C 23/96 -, BVerwGE 104, 186 m.w.N.

    Durfte danach ohne Verstoß gegen das Grundgesetz im Einigungsvertrag davon abgesehen werden, die 40-jährige Verwaltungspraxis der Deutschen Demokratischen Republik am Maßstab der Rechtsordnung der Bundesrepublik Deutschland aufzuarbeiten, so besteht damit auch ein die Unterschiede der bestandkräftigen Verwaltungsentscheidungen rechtfertigender sachlicher Grund (vgl. BVerfG, Beschl. v. 27.02.2007 - 1 BvR 1982/01 - a.a.O. ).

  • OVG Thüringen, 21.10.1999 - 3 EO 939/97

    Ordnungsrecht; Ordnungsrecht (allgemein); Gewerbeerlaubnis; Gewerbefreiheit; …

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 29.01.2009 - 2 M 151/08
    Im Hinblick darauf, dass mit der Durchführungsverordnung nach dem Gewerbegesetz u.a. "Glücksspiele gegen Geld" ausdrücklich unter die Erlaubnispflicht nach dem Gewerbegesetz gestellt worden waren, war eine nach dem Gewerbegesetz erteilte Genehmigung ungeachtet der Frage, ob sich daneben auch eine Erlaubnispflichtigkeit aus anderen Vorschriften ergab, nicht unwirksam (…BGH a.a.O.; OVG Thüringen, Beschl. v. 21.10.1999 - 3 EO 939/97 -, LKV 2000, 309, ).

    Dies gilt umso mehr, als schon die Anwendbarkeit der als andere Rechtsvorschrift i.Sachsen.d. § 16 Gewerbegesetz ins Feld geführten Sammlungs- und Lotterieverordnung auf Sportwetten sich jedenfalls nicht in einer keine andere Rechtsauffassung zulassenden Weise aufdrängen musste; die in der angegriffenen Entscheidung des Verwaltungsgerichts vertretene Auffassung, dass die genannte Verordnung nicht anwendbar gewesen sei, wird auch von anderen Gerichten geteilt (OVG Thüringen; Beschl. v. 21.10.1999 a.a.O. …und Urt. v. 20.05.2005 - 3 KO 705/03 -, juris Rn. 59 ff.; OVG Sachsen., Beschl. v. 12.12.2007 - GewArch 2008, 118 ).

  • BVerwG, 20.03.1997 - 7 C 23.96

    Bestandskraft eines DDR-Verwaltungsakts (Enteignung)

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 29.01.2009 - 2 M 151/08
    Verwaltungsentscheidungen der Deutschen Demokratischen Republik sind nach Art. 19 Satz 1 EV über den 3. Oktober 1990 hinaus wirksam, wenn und soweit sie nach der seinerzeitigen Staats- und Verwaltungspraxis der Deutschen Demokratischen Republik ungeachtet etwaiger Rechtsmängel als wirksam angesehen und behandelt wurden (BVerfG, Beschl. v. 27.02.2007 - 1 BvR 1982/01 -, BVerfGE 117, 302 ; BVerwG, Urt. v. 20.03.1997 - 7 C 23/96 -, BVerwGE 104, 186 m.w.N.
  • BGH, 11.10.2001 - I ZR 172/99

    Fortbestand einer Sportwetten-Genehmigung

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 29.01.2009 - 2 M 151/08
    Nur wenn der Verstoß gegen die rechtlichen Anforderungen besonders schwerwiegend und für den Adressaten zudem objektiv unzweifelhaft erkennbar war, besaß die Entscheidung keine Rechtswirkung und war daher nichtig (BGH, Urt., v. 11.10.2001 - I ZR 172/99 -, juris Rn. 22).
  • OVG Sachsen, 12.12.2007 - 3 BS 286/06

    Beschwerden gegen Verbot von Sportwetten teilweise erfolgreich

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 29.01.2009 - 2 M 151/08
    Dies gilt umso mehr, als schon die Anwendbarkeit der als andere Rechtsvorschrift i.Sachsen.d. § 16 Gewerbegesetz ins Feld geführten Sammlungs- und Lotterieverordnung auf Sportwetten sich jedenfalls nicht in einer keine andere Rechtsauffassung zulassenden Weise aufdrängen musste; die in der angegriffenen Entscheidung des Verwaltungsgerichts vertretene Auffassung, dass die genannte Verordnung nicht anwendbar gewesen sei, wird auch von anderen Gerichten geteilt (OVG Thüringen;… Beschl. v. 21.10.1999 a.a.O. …und Urt. v. 20.05.2005 - 3 KO 705/03 -, juris Rn. 59 ff.; OVG Sachsen., Beschl. v. 12.12.2007 - GewArch 2008, 118 ).
  • OVG Thüringen, 20.05.2005 - 3 KO 705/03

    Ordnungsrecht; Ordnungsrecht; DDR-Recht; Gesetzgebungszuständigkeit; Recht der …

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 29.01.2009 - 2 M 151/08
    Dies gilt umso mehr, als schon die Anwendbarkeit der als andere Rechtsvorschrift i.Sachsen.d. § 16 Gewerbegesetz ins Feld geführten Sammlungs- und Lotterieverordnung auf Sportwetten sich jedenfalls nicht in einer keine andere Rechtsauffassung zulassenden Weise aufdrängen musste; die in der angegriffenen Entscheidung des Verwaltungsgerichts vertretene Auffassung, dass die genannte Verordnung nicht anwendbar gewesen sei, wird auch von anderen Gerichten geteilt (OVG Thüringen;… Beschl. v. 21.10.1999 a.a.O. und Urt. v. 20.05.2005 - 3 KO 705/03 -, juris Rn. 59 ff.; OVG Sachsen., Beschl. v. 12.12.2007 - GewArch 2008, 118 ).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 18.03.2005 - 1 M 436/04
    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 29.01.2009 - 2 M 151/08
    Dabei kommt es nicht darauf an, dass die nach dem Gewerbegesetz der DDR erteilten Sportwettengenehmigungen kein Pendant im Landesrecht gefunden haben (so aber OVG Sachsen.-Anhalt, Beschlüsse v. 18.03.2005 - 1 M 91/05 -, GewArch 2005, 288 f. und - 1 M 436/04 -, NVwZ-RR 2006, 470 f.).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 18.03.2005 - 1 M 91/05

    Sportwette, Glücksspiel, Oddset: Wette

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 29.01.2009 - 2 M 151/08
    Dabei kommt es nicht darauf an, dass die nach dem Gewerbegesetz der DDR erteilten Sportwettengenehmigungen kein Pendant im Landesrecht gefunden haben (so aber OVG Sachsen.-Anhalt, Beschlüsse v. 18.03.2005 - 1 M 91/05 -, GewArch 2005, 288 f. und - 1 M 436/04 -, NVwZ-RR 2006, 470 f.).
  • OLG Köln, 21.05.1999 - 6 U 195/97

    Sportwette; BILD am Sonntag; Gewinnspiel; Gewerbegenehmigung; DDR-Genehmigung; …

  • VG Magdeburg, 09.08.2007 - 3 A 297/06
  • VG Dessau, 20.03.2003 - 2 A 132/02
  • OLG Frankfurt, 04.06.2009 - 6 U 261/07

    Wettbewerbsverstoß im Internet: Zulässigkeit der Veranstaltung von Sportwetten …

    Demgegenüber kann dem Beschluss des OVG Mecklenburg-Vorpommern vom 29.01.2009 - 2 M 151/08 -, auf den sich die Beklagten berufen, nicht entnommen werden, dass die DDR-Genehmigungen bundesweite Geltung hätten.
  • OVG Niedersachsen, 03.04.2009 - 11 ME 399/08

    Rechtmäßigkeit einer Untersagung des Vertriebs von Online-Glücksspielen; Zweifel …

    Das OVG Meckl-Vorp., Beschl. v. 29.1.2009 - 2 M 151/08 - zu bwin e.K. (V. n. b.) geht davon aus, dass die in der ehemaligen DDR erteilten Erlaubnisse "jedenfalls in der DDR" gelten und nicht etwa nur räumlich eingeschränkt auf das jeweilige (erst nach dem Beitritt der DDR entstandene) Bundesland, in dem die Erlaubnis erteilt wurde, da für eine derartige "Maßstabsverkleinerung" keine Anhaltspunkte vorlägen; es lässt andererseits aber konkludent offen, ob frühere DDR-Erlaubnisse gegebenenfalls auch im gesamten Bundesgebiet Geltung beanspruchen können.
  • OVG Niedersachsen, 16.02.2009 - 11 ME 367/08

    Zulässigkeit der Vermittlung von Sportwetten an private Veranstalter in …

    Allerdings hat zwischenzeitlich (neben dem OVG Bautzen, Beschl. v. 12.12.2007 - 3 Bf 286/06 - juris) auch das OVG Greifswald (Beschl. v. 29.1. 2009 - 2 M 151/08 - V. n. b.) in einem vorläufigen Rechtsschutzverfahren entschieden, dass das private Unternehmen bwin mit Sitz in Sachsen "jedenfalls in allen neuen Bundesländern" aufgrund früherer Genehmigungen Sportwetten anbieten kann.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 21.12.2009 - 1 S 213.08

    Verbot des Anbietens von Sportwetten über das Internet

    Rn. 10 Davon abgesehen und ungeachtet der Diskussion im Schrifttum und vereinzelter Rechtsprechung, die eine Geltung von Erlaubnissen in Regelungsmaterien des Landesrechts für das frühere DDR-Territorium annehmen möchte (so ausdrücklich OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 29. Januar 2009 - 2 M 151/08 - S. 6 des Entscheidungsabdrucks, tendenziell Sächs.OVG, Beschluss vom12. Dezember 2007 - 3 BS 286/06 - GewArch 2008, 118, bei juris Rn.18; zunächst auch Thür.OVG, Beschluss vom 21. Oktober 1999 - 3 EO 939/97 - LKV 2000, 309, bei juris Rn. 30; später offen gelassen im Urteil vom 20. Mai 2005 - 3 KO 705/03 - ThürVBl.
  • OVG Niedersachsen, 23.10.2009 - 11 OA 391/09

    Streitwertbestimmung hinsichtlich der Veranstaltung und Vermittlung von sog. …

    Der Senat schätzt deshalb den Wert der wirtschaftlichen Bedeutung der Sache für den Kläger auch mit Blick auf die zu erwartenden überdurchschnittlichen Gewinne in der Wettbranche im Verhältnis zu anderen Gewerbetreibenden im Wege einer zulässigen Pauschalierung auf 100.000,-- Euro jährlich, so dass auch ein Streitwert in dieser Höhe angemessen erscheint (so auch OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschl. v. 29.1.2009 - 2 M 151/08 - in einem vergleichbaren Fall).
  • VG Düsseldorf, 17.07.2009 - 27 L 990/09

    Ordnungsverfügung in Form der Untersagung einer im Internet abrufbaren …

    Vielmehr hat das Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern in seinem Beschluss vom 29. Januar 2009 - 2 M 151/08 - betont, es habe nicht darüber zu befinden, ob die streitgegenständliche Untersagungsverfügung auf § 4 Abs. 4 GlüStV gestützt werden könne, da dies in der Beschwerdebegründung nicht geltend gemacht werde.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 21.12.2009 - 1 S 215.08

    Beschwerde; öffentliches Glücksspiel (Sportwetten); Untersagungsverfügung; …

    Rn. 11 Davon abgesehen und ungeachtet der Diskussion im Schrifttum und vereinzelter Rechtsprechung, die eine Geltung von Erlaubnissen in Regelungsmaterien des Landesrechts für das frühere DDR-Territorium annehmen möchte (so ausdrücklich OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 29. Januar 2009 - 2 M 151/08 - S. 6 des Entscheidungsabdrucks, tendenziell Sächs.OVG, Beschluss vom12. Dezember 2007 - 3 BS 286/06 - GewArch 2008, 118, bei juris Rn.18; zunächst für die Erlaubnis der Antragstellerin auch Thür.OVG, Beschluss vom 21. Oktober 1999 - 3 EO 939/97 - LKV 2000, 309, bei juris Rn. 30; später - nur die Geltung in Thüringen bestätigend - offen gelassen im Urteil vom 20. Mai 2005 - 3 KO 705/03 - ThürVBl.
  • VG Oldenburg, 17.09.2009 - 12 A 167/09

    Vermittlung und Bewerbung von Sportwetten

    Abgesehen davon, dass es sich um Tätigkeiten begrenzten räumlichen Umfangs handelt (vgl. Sächsisches OVG, Beschluss vom 12. Dezember 2007 - 3 BS 286/08 -, juris; OVG Greifswald, Beschluss vom 29. Januar 2009 - 2 M 151/08 -, zitiert nach Nds. OVG…, Beschluss vom 16. Februar 2009, a.a.O., - nur für die neuen Bundesländer) ist eine dauerhafte Erhaltung dieser Lizenzen von den vier Anbietern (Sächsische Firma Bwin - bereits untersagt durch das Land Sachsen, sh. Sächsisches OVG…, Beschluss vom 12. Dezember 2007, a.a.O.; die internationale Firma Bwin mit Sitz in Österreich - Untersagung durch das Land Sachsen für die Tätigkeit in Sachsen, sh. Sächsisches OVG, Beschluss vom 12. Dezember 2007 - 3 BS 311/06 -, juris; Wettbüro Goldesel - Berlin; Deutsche Sportwettengesellschaft mbH - Dresden; Sportwetten Gera GmbH) als neben dem formulierten Staatsmonopol existierende Möglichkeiten nicht vorgesehen bzw. angelegt.
  • VG Göttingen, 29.04.2009 - 1 B 54/09
    Allerdings hat zwischenzeitliche (neben dem OVG Bautzen, Beschl.v. 12.12.2007 - 3 Bf 286/06 - juris) auch das OVG Greifswald (Beschl.v. 29.1.2009 - 2 M 151/08 - V.n.b.) in einem vorläufigen Rechtsschutzverfahren entschieden, dass das private Unternehmen bwin mit Sitz in Sachsen "jedenfalls in alten neuen Bundesländern" aufgrund früherer Genehmigungen Sportwelten anbieten kann.
  • VG Schwerin, 10.05.2012 - 7 A 519/07

    Untersagung der Vermittlung von Sportwetten im Internet gegenüber dem Inhaber …

    Ein gleichzeitig gestellter Antrag auf Wiederherstellung von deren aufschiebender Wirkung hat Erfolg gehabt (Beschlüsse der Kammer vom 14. Oktober 2008 - 7 B 196/07 - und - erkennbar hierauf bezogen - des Oberverwaltungsgerichts für das Land Mecklenburg-Vorpommern - OVG M-V - vom 29. Januar 2009 - 2 M 151/08 -, juris).
  • VG Potsdam, 16.03.2010 - 3 L 546/09
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