Rechtsprechung
| OVG Sachsen-Anhalt, 06.06.2006 - 2 M 170/06 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Judicialis
GG Art. 72 I; ; GG Art. 74 I Nr. 20; ; FIHG § 24; ; FI/GFIH-AG LSA § 5; ; FI/GFIH-AG LSA § 8; ; FI/GFIH-AG LSA § 10; ; AllGO LSA; ; EWGRL 85/73
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- OVG Sachsen-Anhalt (Leitsatz)
Fleischuntersuchungsgebühren
- OVG Sachsen-Anhalt (Leitsatz)
Fleischuntersuchungsgebühren
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Gesetzliche Ermächtigungsgrundlagen für die Erhebung von Gebühren für Schlachttieruntersuchungen und Fleischuntersuchungen sowie für die Kontrollen und Untersuchungen bei der Zerlegung der geschlachteten Tiere; Gemeinschaftsrechtliche Anforderungen an die Umsetzung der ...
Verfahrensgang
- VG Magdeburg, 03.04.2006 - 1 B 333/05
- OVG Sachsen-Anhalt, 06.06.2006 - 2 M 170/06
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (11)
- EuGH, 30.05.2002 - C-284/00
Stratmann und Fleischversorgung Neuss - "Gemeinsame Agrarpolitik - Gebühren für …
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 06.06.2006 - 2 M 170/06
Es entspricht den Vorgaben des EuGH in seiner Entscheidung vom 30.05.2002 (C-284/00 - DVBl 2002, 1108), wonach die Kosten bakteriologischer Untersuchungen und von Untersuchungen auf Trichinen, die gemäß der Richtlinie 64/433/EWG in der Fassung der Richtlinie 89/662/EWG wie der Fassung der Richtlinie 91/497/EWG durchgeführt wurden, von der Gemeinschaftsgebühr nach der Richtlinie 85/73/EWG in der Fassung der Richtlinie 96/43/EG erfasst werden und keine zusätzliche spezifische Gebühr erhoben werden darf, wenn die Kosten für solche Zusatzuntersuchungen in den - pauschal kalkulierten - Gebühren enthalten sind, seien es die in der Richtlinie vorgegebenen Pauschalgebühren oder die in einem Mitgliedsstaat nach den tatsächlichen Kosten erhöhten Gebühren (vgl. HessVGH, Beschl. v. 02.06.2005 - 5 ZU 1197/04 -, JagdrEntsch XIX Nr. 34).In der Entscheidung vom 30.05.2002 (C-284/00 - DVBl 2002, 1108), auf die sich die Antragstellerin insoweit bezieht, hat der EuGH festgestellt, dass die Kosten bakteriologischer Untersuchungen und von Untersuchungen auf Trichinen, die gemäß der Richtlinie 64/433/EWG in der Fassung der Richtlinie 89/662/EWG wie der Fassung der Richtlinie 91/497/EWG durchgeführt wurden, von der in Rede stehenden Gemeinschaftsgebühr erfasst werden.
- BVerwG, 18.10.2001 - 3 C 1.01
Vertragsanpassung; Änderungsklage zur Vertragsanpassung; Änderung der …
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 06.06.2006 - 2 M 170/06
Europäisches Gemeinschaftsrecht hindert grundsätzlich nicht, die erforderliche Umsetzung der Richtlinie 85/73/EWG in der Fassung der Richtlinie 96/43/EG rückwirkend vorzunehmen (vgl. BVerwG, Urt. v. 18.10.2001 - 3 C 1.01 -, NVwZ 2002, 486).Festzuhalten ist zunächst, dass europäisches Gemeinschaftsrecht nicht grundsätzlich hindert, die erforderliche Umsetzung der in Rede stehenden EG-Richtlinie rückwirkend vorzunehmen (vgl. BVerwG, Urt. v. 18.10.2001 - 3 C 1.01 -, NVwZ 2002, 486, m. w. Nachw.;… Beschl. v. 29.03.2005, a. a. O.).
- VGH Baden-Württemberg, 30.03.2006 - 2 S 831/05
Rechtmäßigkeit eines Gebührenbescheides für Fleischuntersuchungen - …
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 06.06.2006 - 2 M 170/06
§ 24 FlHG stellte nicht die bundesrechtliche Ermächtigungsgrundlage für die landesrechtliche Gebührenregelung dar (vgl. VGH BW, Urt. v. 30.03.2006 - 2 S 831/05 - Juris).Der nachträgliche Wegfall der bundesrechtlichen, den Landesgesetzgeber in seiner Gestaltungsfreiheit einschränkenden (konkurrierenden) Regelung konnte damit auch keinen Kompetenzverlust auf Seiten des Landesgesetzgebers zu Folge haben (vgl. VGH BW, Urt. v. 30.03.2006, a. a. O.).
- BVerwG, 29.03.2005 - 3 BN 1.04
Zulässigkeit der Revision bei grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache; …
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 06.06.2006 - 2 M 170/06
Jede zur Rechtssetzung befugte Gliedkörperschaft der Bundesrepublik Deutschland setzt das Gemeinschaftsrecht für ihren jeweiligen Hoheitsbereich um; die Wirksamkeit dieser Umsetzungsakte ist nicht davon abhängig, dass die Umsetzung auch in allen anderen Gebieten der Bundesrepublik Deutschland bereits erfolgt ist (BVerwG, Beschl. v. 29.03.2005 - 3 BN 1.04 -, Buchholz 418.5 Fleischbeschau Nr. 26).Festzuhalten ist zunächst, dass europäisches Gemeinschaftsrecht nicht grundsätzlich hindert, die erforderliche Umsetzung der in Rede stehenden EG-Richtlinie rückwirkend vorzunehmen (…vgl. BVerwG, Urt. v. 18.10.2001 - 3 C 1.01 -, NVwZ 2002, 486, m. w. Nachw.; Beschl. v. 29.03.2005, a. a. O.).
- EuGH, 16.10.2003 - C-423/01
Färber - Gemeinsame Agrarpolitik - Gebühren für Untersuchungen und …
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 06.06.2006 - 2 M 170/06
In welchem Umfang eine Verringerung der Gebühr nach Anhang A Kapitel I Nr. 2 Unterabsatz 1 der Richtlinie 85/73/EWG in der Fassung der Richtlinie 96/43/EG in Betracht kommt, hängt davon ab, in welchem Umfang der Kontrollbehörde auf Grund der Tatsache, dass im kontrollierten Betrieb das zu untersuchende Fleisch sowohl gewonnen als auch zerlegt wird, Einsparungen bei den Löhnen und Sozialabgaben des Untersuchungspersonals sowie bei den durch die Durchführung der Untersuchungen und Kontrollen anfallenden Verwaltungskosten entstanden sind (vgl. EuGH, Urt. v. 16.10.2003 - C-423/01 - EuGHE I 2003, 11985).Nach dem Sinn und Zweck der Richtlinie muss sich die Höhe der zu gewährenden Ermäßigung nach den Einsparungen bei den Löhnen und Sozialabgaben des Untersuchungspersonals sowie bei den durch die Durchführung der Untersuchungen und Kontrollen entstehenden Verwaltungskosten richten, die darauf zurückzuführen sind, dass die Zerlegung in dem Betrieb erfolgt, in dem das Fleisch gewonnen wurde (EuGH, Urt. v. 16.10.2003 - C-423/01 - EuGHE I 2003, 11985, Tz. 32).
- BVerwG, 01.08.2001 - 4 B 23.01
Bauvorbescheid; Befreiung; Planungsabsicht; Veränderungssperre; Teilnichtigkeit; …
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 06.06.2006 - 2 M 170/06
Wird eine Rechtsnorm in unzulässiger Weise rückwirkend in Kraft gesetzt, hindert dieser Mangel nur das rückwirkende Inkrafttreten der Norm, nicht jedoch ihr Inkrafttreten "ex nunc" (vgl. BVerwG, Beschl. v. 01.08.2001 - 4 B 23.01 -, NVwZ 2002, 205, m. w. Nachw.). - OVG Sachsen-Anhalt, 05.12.2003 - 2 M 431/02
Streitwert, Verwaltungsakt, geldwerter, Fleischuntersuchung, Gebühr, …
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 06.06.2006 - 2 M 170/06
Für die Bemessung des Streitwerts im vorläufigen Rechtsschutzverfahren legt der Senat Nr. 1.5 des Streitwertkatalogs für die Verwaltungsgerichtsbarkeit in der Fassung vom Juli 2004 zugrunde (vgl. Beschl. v. 05.12.2003 - 2 M 431/02 -). - EuGH, 09.09.1999 - C-374/97
Feyrer - Richtlinie 85/73/EWG - Gebühren für Untersuchungen und Hygienekontrollen …
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 06.06.2006 - 2 M 170/06
Jeder Mitgliedsstaat ist berechtigt, die Zuständigkeiten auf innerstaatlicher Ebene zu verteilen und die nicht unmittelbar anwendbaren Gemeinschaftsrechtsakte mittels Maßnahmen regionaler oder örtlicher Behörden durchzuführen, sofern diese Zuständigkeitsverteilung eine ordnungsgemäße Durchführung der betreffenden Gemeinschaftsrechtsakte ermöglicht (…EuGH, Urt. v. 10.11.1992 - C-156/9 - EuGHE I 1992, 5597; Urt. v. 09.09.1999 - C-374/97 - EuGHE I 1999, 5133 [5167]). - BVerwG, 27.04.2000 - 1 C 7.99
Abrundung; Bestimmtheit; Bindung an die Auslegung des Landesrechts; …
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 06.06.2006 - 2 M 170/06
Mit dieser Bestimmung hatte der Bundesgesetzgeber von der ihm nach Art. 74 Abs. 1 Nr. 20 GG zustehenden konkurrierenden Gesetzgebungskompetenz Gebrauch gemacht und es dabei (zulässigerweise) dem Landesgesetzgeber überlassen, die einzelnen kostenpflichtigen Tatbestände - und damit auch die entsprechenden Gebühren - zu bestimmen und das in Bezug genommene Gemeinschaftsrecht in nationales Recht umzusetzen (BVerwG, Urt. v. 27.04.2000 - 1 C 7.99 -, BVerwGE 111, 143). - OVG Nordrhein-Westfalen, 14.12.2004 - 9 A 4056/02
Gebührenbescheid gegen einen Betreiber einer privatgewerblichen Schlachtstätte; …
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 06.06.2006 - 2 M 170/06
Kosten für die Zusatzuntersuchungen sollen demnach nicht zusätzlich erhoben werden, sondern in den - pauschal kalkulierten - Gebühren enthalten sein, seien es die in der Richtlinie vorgegebenen Gebühren oder die in einem Mitgliedsstaat nach den tatsächlichen Kosten erhöhten Gebühren (…so auch HessVGH, Beschl. v. 02.06.2005, a. a. O.; vgl. auch OVG NW, Urt. v. 14.12.2004 - 9 A 4056/02 - Juris). - EuGH, 08.03.2001 - C-316/99
Kommission / Deutschland - "Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie …
- OVG Sachsen-Anhalt, 16.12.2009 - 3 L 33/08
Fleischbeschaugebühren im Rechnungszeitraum Januar bis Dezember 2000
Unbeschadet der Frage, ob sich die vom EuGH (…a.a.O.) festgestellte Nichtumsetzung der Richtlinie in ihrer rechtlichen Auswirkung nur auf den Teil bezieht, der sich mit den Pauschalbeiträgen für Untersuchungen von Geflügelfleisch befasst (wovon der 2. Senat des OVG LSA in seinem Beschluss vom 06.06.2006 - 2 M 170/06 - wie auch das BVerwG in seinem Beschluss vom 27.06.2002 - 3 BN 4/01 - NVwZ 2003, 220 ausgehen), der wegen der hier streitgegenständlichen Untersuchungsgebühr für Fleisch (nicht Geflügelfleisch) nicht einschlägig wäre, legt die Antragsbegründungsschrift vom 8. Mai 2007 nicht schlüssig dar, welche rechtlichen Folgen die Klägerin aus einer nicht vollständigen Transformation der Richtlinie 96/43/EG in nationales Recht ableitet und inwiefern sich hieraus Entscheidungserhebliches für das streitgegenständliche Urteilsergebnis ergibt.An der vom 2. Senat des Oberverwaltungsgerichts des Landes Sachsen-Anhalt im Beschluss vom 06. Juni 2006 (- 2 M 170/06 -) vertretenen Auffassung, dass die Feststellung des EuGH über die nicht fristgerechte Umsetzung von Gemeinschaftsrecht durch die Bundesrepublik Deutschland (…Urt. v. 08.03.2001 - C-316/99 - a.a.O.) nichts darüber besage, inwieweit die förderalen Untergliederungen des Mitgliedstaates die europarechtlichen Anforderungen national umgesetzt haben und dass es nicht sowohl eines bundesrechtlichen als auch eines landesrechtlichen Umsetzungsaktes bedürfe, sondern jeder Mitgliedsstaat berechtigt sei, die Zuständigkeit auf innerstaatlicher Ebene zu verteilen und die nicht unmittelbar anwendbaren Gemeinschaftsrechtsakte mittels Maßnahmen regionaler oder örtlicher Behörden durchzuführen, sofern diese Zuständigkeitsverteilung eine ordnungsgemäße Durchführung der betreffenden Gemeinschaftsrechtsakte ermöglicht, ist uneingeschränkt festzuhalten (…vgl. auch OVG NRW, Urt. v. 26.03.2009 - 17 A 3510/03 - [...] unter Verweis auf sein Grundsatzurteil v. 14.12.2004 - 9 A 4232/02 - [...]).
Der 2. Senat des Oberverwaltungsgerichts des Landes Sachsen-Anhalt hat zudem in seinem Beschluss vom 6. Juni 2006 (- 2 M 170/06 -) darauf hingewiesen, dass wenn eine Rechtsnorm in unzulässiger Weise rückwirkend in Kraft gesetzt wird, dieser Mangel nur das rückwirkende Inkrafttreten der Norm, nicht jedoch ihre Geltung "ex nunc" hindere und ein Verstoß gegen das Rückwirkungsverbot nur die Unwirksamkeit der Rückwirkungsanordnung für den Zeitraum zur Folge haben könne, für den eine Rückwirkung unzulässig wäre.
In diesem Zusammenhang hätte sich der Klägerin insbesondere eine Auseinandersetzung mit dem den Verfahrensbeteiligten bekannten Beschluss des Oberverwaltungsgerichts des Landes Sachsen-Anhalt vom 6. Juni 2006 (2 M 170/06) aufdrängen müssen, indem sich der 2. Senat mit der Frage des Rückwirkungsverbotes und der Einstellung von "Sondergebühren" bereits befasst hat.
- OVG Sachsen-Anhalt, 24.11.2010 - 3 L 36/08
Rückforderung gezahlter Fleischbeschaugebühren; Zahlung einer Abgabeschuld ohne …
Auch ist an der vom 2. Senat des Oberverwaltungsgerichts des Landes Sachsen-Anhalt im Beschluss vom 02.06.2006 - 2 M 170/06 - vertretenen Auffassung uneingeschränkt festzuhalten, wonach die Feststellung des Europäischen Gerichtshofs in der Entscheidung vom 08.03.2001 - C-316/99 - in der Rs. "Kommission ./. Deutschland" über die nicht fristgerechte Umsetzung von Gemeinschaftsrecht durch die Bundesrepublik Deutschland nichts darüber besagt, inwieweit die föderalen Untergliederungen des Mitgliedsstaates die europarechtlichen Anforderungen national umgesetzt haben.
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Rechtsprechung
| OVG Mecklenburg-Vorpommern, 16.08.2007 - 2 M 170/06 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- ra.de
- juris (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 10.04.2002 - 4 BN 12.02
Rücknahme; Bedingung; Prozessbeendigung; Nichtzulassungsbeschwerde; …
Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 16.08.2007 - 2 M 170/06
Als ein solcher prozessualer Vorgang, der zur Voraussetzung für die Beendigung eines Prozesses gemacht werden darf, kommt nicht zuletzt der Erfolg oder Misserfolg einer eigenen oder vom Prozessgegner vollzogenen Prozesshandlung in Betracht (vgl. BVerwG, Beschl. v. 10.04.2002 - 4 BN 12/02, 4 PKH 2/02 -, zit. nach juris). - BVerwG, 28.12.2006 - 1 B 251.06
Einstellung des Beschwerdeverfahrens wegen Rücknahme der Beschwerde gegen die …
Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 16.08.2007 - 2 M 170/06
Rn. 5 Die Universität Rostock hat im Hinblick auf die Zielvorgabe Klage erhoben (1 A 852/06) und zugleich um vorläufigen Rechtsschutz nachgesucht (1 B 251/06).
- OVG Saarland, 18.11.2013 - 3 A 106/12
Klageänderung durch Einbeziehung einer neuen Rechtslage in Feststellungsklage; …
Rn. 7 vgl. BVerwG, Beschluss vom 10.4.2002 - 4 BN 12/02, 4 PKH 2/02; OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 16.8.2007 - 2 M 170/06 - jeweils bei juris. - OVG Saarland, 18.11.2013 - 3 A 460/13
Durch das Gericht herbeigeführte Vorgänge als Bedingung für eine …
BVerwG, Beschluss vom 10.4.2002 - 4 BN 12/02, 4 PKH 2/02; OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 16.8.2007 - 2 M 170/06 - jeweils bei [...].
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