Rechtsprechung
| OVG Sachsen-Anhalt, 12.03.2012 - 2 M 218/11 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt
Anl 104.2.2.1 GebO ST
Verwaltungsgebühren für wasserrechtliche Erlaubnisse - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Erforderlichkeit einer neuen Erlaubnis bei Änderung des Maßes der erlaubten Benutzung eines Gewässers
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- OVG Sachsen-Anhalt (Leitsatz)
Verwaltungsgebühren für wasserrechtliche Erlaubnisse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Erforderlichkeit einer neuen Erlaubnis bei Änderung des Maßes der erlaubten Benutzung eines Gewässers
Verfahrensgang
- VG Magdeburg, 05.12.2011 - 9 B 234/11
- OVG Sachsen-Anhalt, 12.03.2012 - 2 M 218/11
Papierfundstellen
- NVwZ-RR 2012, 498
Wird zitiert von ... (4)
- OVG Sachsen-Anhalt, 30.01.2024 - 2 L 134/21
Abfallrecht; Widerspruchsgebühr; Verwaltungsgebühr; mehrere Amtshandlungen; …
Dabei ist ohne Belang, ob mehrere Amtshandlungen in einem Bescheid zusammengefasst werden (vgl. Beschluss des Senats vom 12. März 2012 - 2 M 218/11 - juris Rn. 4 f.). - OVG Sachsen-Anhalt, 14.02.2013 - 2 L 114/11
Verwaltungsgebühren für wasserrechtlichen Planfeststellungsbeschluss
Damit stellt die Tarifstelle 1.2.1 allein auf die konkrete Erlaubniserteilung als den die (weitere) Gebührenerhebung rechtfertigenden Tatbestand ab (vgl. auch Beschl. d. Senats v. 12.03.2012 - 2 M 218/12 -, NVwZ-RR 2012, 498 ). - VG Augsburg, 09.12.2013 - Au 3 K 13.1171
Zustimmung der Luftfahrtbehörde in einem gestuften Verwaltungsverfahren; …
Als Amtshandlung wird jede abgeschlossene Tätigkeit einer Behörde, die diese in Ausübung öffentlicher Gewalt mit Außenwirkung vornimmt, definiert (vgl. OVG LSA, B.v. 12.3.2012 - 2 M 218/11 - NVwZ-RR 2012, 498; HessVGH, B.v. 12.12.2005 - 5 N 3851/04 - NVwZ-RR 2006, 448 m.w.N.) Der Begriff ist demnach zwar weiter als der des Verwaltungsaktes (vgl. Hess VGH, U.v. 14.9.1995 - 5 UE 3330/94 - NVwZ-RR 1996, 691), so dass auch in einem Verwaltungshandeln ohne Regelungscharakter eine kostenpflichtige Amtshandlung gesehen werden kann. - VG Magdeburg, 07.09.2022 - 9 A 260/21
Minderung einer bisher genehmigten Einleitungsmenge von Abwasser in ein Gewässer
Rn. 24 Im Allgemeinen gilt, dass Änderungen in der erlaubten Benutzung eines Gewässers, so auch die Änderung des Maßes der Benutzung, grundsätzlich eine neue Erlaubnis erforderlich machen, es sei denn, dass gegenüber dem in der Erlaubnis Festgelegten keine Erweiterung vorgenommen wird (vgl. OVG LSA, B. v. 12.03.2012 - 2 M 218/11 -, juris).
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