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Rechtsprechung
   OVG Sachsen-Anhalt, 12.03.2012 - 2 M 218/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,5044
OVG Sachsen-Anhalt, 12.03.2012 - 2 M 218/11 (https://dejure.org/2012,5044)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 12.03.2012 - 2 M 218/11 (https://dejure.org/2012,5044)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 12. März 2012 - 2 M 218/11 (https://dejure.org/2012,5044)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • OVG Sachsen-Anhalt (Leitsatz)

    Verwaltungsgebühren für wasserrechtliche Erlaubnisse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Erforderlichkeit einer neuen Erlaubnis bei Änderung des Maßes der erlaubten Benutzung eines Gewässers

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2012, 498
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • OVG Sachsen-Anhalt, 30.01.2024 - 2 L 134/21

    Abfallrecht; Widerspruchsgebühr; Verwaltungsgebühr; mehrere Amtshandlungen; …

    Dabei ist ohne Belang, ob mehrere Amtshandlungen in einem Bescheid zusammengefasst werden (vgl. Beschluss des Senats vom 12. März 2012 - 2 M 218/11 - juris Rn. 4 f.).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 14.02.2013 - 2 L 114/11

    Verwaltungsgebühren für wasserrechtlichen Planfeststellungsbeschluss

    Damit stellt die Tarifstelle 1.2.1 allein auf die konkrete Erlaubniserteilung als den die (weitere) Gebührenerhebung rechtfertigenden Tatbestand ab (vgl. auch Beschl. d. Senats v. 12.03.2012 - 2 M 218/12 -, NVwZ-RR 2012, 498 ).
  • VG Augsburg, 09.12.2013 - Au 3 K 13.1171

    Zustimmung der Luftfahrtbehörde in einem gestuften Verwaltungsverfahren; …

    Als Amtshandlung wird jede abgeschlossene Tätigkeit einer Behörde, die diese in Ausübung öffentlicher Gewalt mit Außenwirkung vornimmt, definiert (vgl. OVG LSA, B.v. 12.3.2012 - 2 M 218/11 - NVwZ-RR 2012, 498; HessVGH, B.v. 12.12.2005 - 5 N 3851/04 - NVwZ-RR 2006, 448 m.w.N.) Der Begriff ist demnach zwar weiter als der des Verwaltungsaktes (vgl. Hess VGH, U.v. 14.9.1995 - 5 UE 3330/94 - NVwZ-RR 1996, 691), so dass auch in einem Verwaltungshandeln ohne Regelungscharakter eine kostenpflichtige Amtshandlung gesehen werden kann.
  • VG Magdeburg, 07.09.2022 - 9 A 260/21

    Minderung einer bisher genehmigten Einleitungsmenge von Abwasser in ein Gewässer

    Rn. 24 Im Allgemeinen gilt, dass Änderungen in der erlaubten Benutzung eines Gewässers, so auch die Änderung des Maßes der Benutzung, grundsätzlich eine neue Erlaubnis erforderlich machen, es sei denn, dass gegenüber dem in der Erlaubnis Festgelegten keine Erweiterung vorgenommen wird (vgl. OVG LSA, B. v. 12.03.2012 - 2 M 218/11 -, juris).
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