Rechtsprechung
| OVG Sachsen-Anhalt, 22.04.2024 - 2 M 22/24 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt
§ 29 Abs 1 BauGB
Überschreitung der Variationsbreite der bisherigen Nutzung; Vergleich zwischen genehmigter und ausgeübter Nutzung; Einschreiten gegen nicht genehmigte Nutzungen - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BauO LSA § 58 Abs. 1 ; BauO LSA § 79 S. 2
Streit um eine eine Nutzungsuntersagung; Fehlender Nachweis eines Bestandsschutzes; Baugenehmigungspflicht einer Nutzungsänderung - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Auch eine Nutzungsänderung unterliegt der Baugenehmigungspflicht!
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Unzulässiger Betrieb eines Baustoffhandels bei Hinweggehen über eine ursprüngliche Baugenehmigung
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Steinaufbereitungsbetrieb ist kein Betonwerk: Nutzungsänderung ist genehmigungspflichtig! (IBR 2024, 374)
Verfahrensgang
- VG Halle, 25.01.2024 - 2 B 172/23
- OVG Sachsen-Anhalt, 22.04.2024 - 2 M 22/24
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (14)
- BVerwG, 18.11.2010 - 4 C 10.09
Krypta; vorhandene Kirche; Industriegebiet; Vorhaben; Nutzungsänderung; …
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 22.04.2024 - 2 M 22/24
Eine Nutzungsänderung im Sinne von § 29 Abs. 1 BauGB liegt vor, wenn durch die Verwirklichung eines Vorhabens die einer genehmigten Nutzung eigene Variationsbreite verlassen wird und durch die Aufnahme dieser veränderten Nutzung bodenrechtliche Belange neu berührt werden können, so dass sich die Genehmigungsfrage unter bodenrechtlichem Aspekt neu stellt (BVerwG, Urteil vom 18. November 2010 - 4 C 10.09 - juris, Rn. 12, m.w.N.).Die Variationsbreite der bisherigen Nutzung wird aber auch dann überschritten, wenn das bisher charakteristische Nutzungsspektrum durch die Änderung erweitert wird (BVerwG, Urteil vom 18. November 2010, a.a.O.) oder wenn durch die Änderung andere Emissionsverhältnisse oder sonstige veränderte Auswirkungen begründet werden, an die das Städtebaurecht zugleich andere Folgen knüpft, etwa hinsichtlich der Zumutbarkeit für Nachbarn (…Löhr/Reidt, in: Battis/Krautzberger, BauGB, 15. Aufl. 2022, § 29 Rn. 21; OVG NRW…, Urteil vom 22. Mai 2014 - 8 A 1220/12 - juris Rn. 56, m.w.N.).
- OVG Sachsen-Anhalt, 10.04.2018 - 2 M 6/18
Nutzungsuntersagung bei formeller Illegalität - Wohnheim für Saisonarbeiter als …
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 22.04.2024 - 2 M 22/24
Dies ist dann der Fall, wenn die neue Nutzung baurechtlich anders beurteilt werden könnte, wenn also die jeder Art von Nutzung eigene Variationsbreite verlassen wird und bauplanungs- oder bauordnungsrechtliche Belange möglicherweise neu und andersartig berührt werden, so dass sich die Genehmigungsfrage neu stellt; ob tatsächlich eine andere baurechtliche Beurteilung zu erfolgen hat, beeinflusst das Vorliegen einer Nutzungsänderung nicht, dies ist erst das Ergebnis der vorgängigen baurechtlichen Prüfung (Beschluss des Senats vom 10. April 2018 - 2 M 6/18 - juris Rn. 5 , m.w.N.).a) Wie das Verwaltungsgericht zutreffend ausgeführt hat, sind nach der ständigen Rechtsprechung des Senats die Voraussetzungen des § 79 Satz 2 BauO LSA für den Erlass einer Nutzungsuntersagung immer schon dann erfüllt, wenn eine bauliche Anlage formell illegal - also ohne die erforderliche Genehmigung - genutzt wird; nur wenn sich die Genehmigungsfähigkeit geradezu aufdrängt, kann sich die Behörde wegen des auch im öffentlichen Recht geltenden Grundsatzes von Treu und Glauben auf die fehlende Genehmigung nicht berufen (vgl. Beschluss des Senats vom 10. April 2018 - 2 M 6/18 - juris Rn. 10 , m.w.N, vgl. auch OVG Bln-Bbg…, Beschluss vom 22. Juni 2023 - OVG 10 S 15/23 - juris Rn. 10).
- OVG Berlin-Brandenburg, 19.03.2015 - 2 A 4.15
Normenkontrolle; Bebauungsplan; Sicherung einer Kleingartenanlage; Grünfläche; …
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 22.04.2024 - 2 M 22/24
Östlich des Betriebsgeländes befinden sich - teilweise in nicht geringer Entfernung zu den vom Antragsteller genutzten Gebäuden - Kleingärten, denen aufgrund ihrer Erholungsfunktion eine Schutzwürdigkeit in Bezug auf Gewerbelärm ebenfalls nicht abgesprochen werden kann (vgl. OVG Bln-Bbg, Urteil vom 19. März 2015 - OVG 2 A 4.15 - juris Rn. 20, m.w.N.).
- BVerwG, 05.08.1991 - 4 B 130.91
Unbegründete Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Bestehen eines …
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 22.04.2024 - 2 M 22/24
Derjenige, der sich auf einen Bestandsschutz für die von ihm ausgeübte Nutzung aufgrund einer früheren Baugenehmigung beruft, ist nicht nur für das Vorliegen einer Baugenehmigung beweispflichtig (vgl. BVerwG…, Urteil vom 30. Januar 2008 - 7 B 47.07 - juris Rn. 7, sowie Beschluss vom 5. August 1991 - 4 B 130.91 - juris Rn. 4;… Beschluss des Senats vom 8. April 2022 - 2 M 14.22 - juris Rn. 3 , m.w.N.; BayVGH…, Beschluss vom 7. Juli 2020 - 22 CS 20.895 - juris Rn. 46, m.w.N.), sondern auch für deren Umfang bzw. Inhalt (vgl. OVG Bln-Bbg…, Beschluss vom 15. Mai 2020 - OVG 2 S 17/20 - juris Rn. 3; BayVGH…, Beschluss vom 7. Juli 2020, a.a.O., Rn. 51). - OVG Nordrhein-Westfalen, 22.05.2014 - 8 A 1220/12
Nachbarklagen gegen eine Anlage zur Aufbereitung von Aluminiumschrott in Dormagen …
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 22.04.2024 - 2 M 22/24
Die Variationsbreite der bisherigen Nutzung wird aber auch dann überschritten, wenn das bisher charakteristische Nutzungsspektrum durch die Änderung erweitert wird (BVerwG…, Urteil vom 18. November 2010, a.a.O.) oder wenn durch die Änderung andere Emissionsverhältnisse oder sonstige veränderte Auswirkungen begründet werden, an die das Städtebaurecht zugleich andere Folgen knüpft, etwa hinsichtlich der Zumutbarkeit für Nachbarn (…Löhr/Reidt, in: Battis/Krautzberger, BauGB, 15. Aufl. 2022, § 29 Rn. 21; OVG NRW, Urteil vom 22. Mai 2014 - 8 A 1220/12 - juris Rn. 56, m.w.N.). - BVerwG, 02.03.1973 - IV C 40.71
Ausschlusswirkung der Festsetzungen im Bebauungsplan - Pflicht zur Verwirklichung …
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 22.04.2024 - 2 M 22/24
Dem bauordnungsrechtlichen Einschreiten der Behörde können Fälle, in denen noch nicht eingeschritten worden ist, ausnahmsweise nur dann entgegengehalten werden, wenn es an der Art des Einschreitens an jedem System fehlt, für diese Art des (auch zeitlichen) Vorgehens keine einleuchtenden Gründe sprechen und die Handhabung deshalb als willkürlich angesehen werden muss (BVerwG, Urteil vom 2. März 1973 - BVerwG IV C 40.71 - juris Rn. 28;… Beschluss vom 18. April 1996 - BVerwG 4 B 38.96 - juris Rn. 2). - BVerwG, 23.11.1998 - 4 B 99.98
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 22.04.2024 - 2 M 22/24
Die Bauaufsichtsbehörde darf sich also auch auf die Regelung von Einzelfällen beschränken, wenn sie hierfür sachliche Gründe anzuführen vermag (BVerwG, Beschluss vom 23. November 1998 - 4 B 99/98 - juris Rn. 4). - VGH Bayern, 07.07.2020 - 22 CS 20.895
Stilllegungsanordnung nach BImSchG bei illegalem Abfalllagerplatz
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 22.04.2024 - 2 M 22/24
Derjenige, der sich auf einen Bestandsschutz für die von ihm ausgeübte Nutzung aufgrund einer früheren Baugenehmigung beruft, ist nicht nur für das Vorliegen einer Baugenehmigung beweispflichtig (vgl. BVerwG…, Urteil vom 30. Januar 2008 - 7 B 47.07 - juris Rn. 7, …sowie Beschluss vom 5. August 1991 - 4 B 130.91 - juris Rn. 4;… Beschluss des Senats vom 8. April 2022 - 2 M 14.22 - juris Rn. 3 , m.w.N.; BayVGH, Beschluss vom 7. Juli 2020 - 22 CS 20.895 - juris Rn. 46, m.w.N.), sondern auch für deren Umfang bzw. Inhalt (vgl. OVG Bln-Bbg…, Beschluss vom 15. Mai 2020 - OVG 2 S 17/20 - juris Rn. 3; BayVGH, Beschluss vom 7. Juli 2020, a.a.O., Rn. 51). - BVerwG, 18.04.1996 - 4 B 38.96
Bauordnungsrecht: Gleichbehandlung bei Erlaß und Durchsetzung von …
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 22.04.2024 - 2 M 22/24
Dem bauordnungsrechtlichen Einschreiten der Behörde können Fälle, in denen noch nicht eingeschritten worden ist, ausnahmsweise nur dann entgegengehalten werden, wenn es an der Art des Einschreitens an jedem System fehlt, für diese Art des (auch zeitlichen) Vorgehens keine einleuchtenden Gründe sprechen und die Handhabung deshalb als willkürlich angesehen werden muss (BVerwG…, Urteil vom 2. März 1973 - BVerwG IV C 40.71 - juris Rn. 28; Beschluss vom 18. April 1996 - BVerwG 4 B 38.96 - juris Rn. 2). - OVG Berlin-Brandenburg, 15.05.2020 - 2 S 17.20
Nutzungsuntersagung; Lagerhalle; wassergefährdende Stoffe; Baugenehmigung; …
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 22.04.2024 - 2 M 22/24
Derjenige, der sich auf einen Bestandsschutz für die von ihm ausgeübte Nutzung aufgrund einer früheren Baugenehmigung beruft, ist nicht nur für das Vorliegen einer Baugenehmigung beweispflichtig (vgl. BVerwG…, Urteil vom 30. Januar 2008 - 7 B 47.07 - juris Rn. 7, …sowie Beschluss vom 5. August 1991 - 4 B 130.91 - juris Rn. 4;… Beschluss des Senats vom 8. April 2022 - 2 M 14.22 - juris Rn. 3 , m.w.N.; BayVGH…, Beschluss vom 7. Juli 2020 - 22 CS 20.895 - juris Rn. 46, m.w.N.), sondern auch für deren Umfang bzw. Inhalt (vgl. OVG Bln-Bbg, Beschluss vom 15. Mai 2020 - OVG 2 S 17/20 - juris Rn. 3; BayVGH…, Beschluss vom 7. Juli 2020, a.a.O., Rn. 51). - OVG Berlin-Brandenburg, 22.06.2023 - 10 S 15.23
Nutzungsuntersagung bzgl. Tiny-Haus; Tiny-Haus als bauliche Anlage i.S.d. § 2 …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 05.09.2017 - 7 A 1670/16
Erteilung einer Baugenehmigung für die Erweiterung der Öffnungszeiten eines …
- BVerwG, 30.01.2008 - 7 B 47.07
Erforderlichkeit der Auslegung eines Verwaltungsaktes unter Berücksichtigung des …
- OVG Sachsen-Anhalt, 25.08.2004 - 2 M 262/04
Nutzungsuntersagung regelmäßig schon bei formeller Illegalität gerechtfertigt
- OVG Sachsen-Anhalt, 17.10.2024 - 2 M 84/24
Nutzungsuntersagung; sofortige Vollziehung; baurechtswidrige Nutzung; mehrere …
Eine Nutzungsuntersagung ist zwar dann unverhältnismäßig und damit ermessensfehlerhaft, wenn sich die Genehmigungsfähigkeit der Nutzung geradezu aufdrängt (Beschluss des Senats vom 22. April 2024 - 2 M 22/24 - Rn. 5 , m.w.N.).Rn. 21 Dem bauordnungsrechtlichen Einschreiten der Behörde können Fälle, in denen noch nicht eingeschritten worden ist, ausnahmsweise nur dann entgegengehalten werden, wenn es der Art des Einschreitens an jedem System fehlt, für diese Art des (auch zeitlichen) Vorgehens keine einleuchtenden Gründe sprechen und die Handhabung deshalb als willkürlich angesehen werden muss (BVerwG…, Urteil vom 2. März 1973 - BVerwG IV C 40.71 - juris Rn. 28;… Beschluss vom 18. April 1996 - BVerwG 4 B 38.96 - juris Rn. 2; Beschluss des Senats vom 22. April 2024 - 2 M 22/24 -, Rn. 5 , juris).
- OVG Sachsen-Anhalt, 26.03.2025 - 2 L 6/25
Baurechtliche Untersagung gewerblicher oder gewerbeähnlicher Nutzung wegen …
Wie das Verwaltungsgericht zutreffend ausgeführt hat, sind nach der ständigen Rechtsprechung des Senats die Voraussetzungen des § 79 Satz 2 BauO LSA für den Erlass einer Nutzungsuntersagung immer schon dann erfüllt, wenn eine bauliche Anlage formell illegal - also ohne die erforderliche Genehmigung - genutzt wird; nur wenn sich die Genehmigungsfähigkeit geradezu aufdrängt, kann sich die Behörde wegen des auch im öffentlichen Recht geltenden Grundsatzes von Treu und Glauben auf die fehlende Genehmigung nicht berufen (vgl. Beschluss des Senats vom 22. April 2024 - 2 M 22/24 - juris Rn. 5 , m.w.N.).
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