Rechtsprechung
| OVG Schleswig-Holstein, 16.08.1999 - 2 M 24/99 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Heranziehung zu einer Wasserabgabe für die Einleitung von Niederschlagswasser; Voraussetzungen für eine landesrechtliche Befreiung von der Entrichtung einer Abwasserabgabe; Voraussetzungen der Aussetzung der Vollziehung eines Abgabenbescheids
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Schleswig, 22.06.1999 - 6 B 6/99
- OVG Schleswig-Holstein, 16.08.1999 - 2 M 24/99
Papierfundstellen
- NVwZ-RR 2000, 715
Wird zitiert von ... (7) Zitiert selbst (1)
- EuGH, 30.05.1991 - 361/88
Kommission / Deutschland
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 16.08.1999 - 2 M 24/99
Ob diese Regelung einen höheren Grad an Verbindlichkeit erhielte, wenn sie nicht durch Verwaltungsvorschrift, sondern durch eine Rechtsverordnung erfolgte (vgl. dazu EuGH, Urteil vom 30.05.1991, Rs C-361/88, NVwZ 1991, 866 zur TA Luft; s.a. Lübbe-Wolff, Die sechste Novelle zum Wasserhaushaltsgesetz, ZUR 1997, 61, 63), kann dahinstehen, denn unbeschadet gemeinschaftsrechtlicher Anforderungen ist in der Rechtsprechung (auch) für das Landesrecht anerkannt, daß unbestimmte Gesetzesbegriffe durch Verwaltungsvorschriften konkretisiert werden dürfen, um sie umsetzungsfähig zu machen.
- VG Köln, 04.09.2007 - 14 K 4571/05
Antrag auf Abgabefreiheit für die Einleitung von Niederschlagswasser in ein …
Rn. 18 So ausdrücklich OVG Schleswig, Beschluss vom 16.08.1999 - 2 M 24/99 -, NVwZ-RR 2000, 715 f.Rn. 29 Zur indiziellen Wirkung der Einleitungserlaubnis vgl. auch OVG Schleswig, Beschluss vom 16.08.1999 a.a.O..
- OVG Schleswig-Holstein, 10.08.2009 - 2 LB 6/09
Abwasserabgabe - Anerkennung einer Vorbelastung aus Trinkwassernetz
Dieser entspricht auch der Funktion der Abwasserabgabe als Umweltabgabe mit einer Anreiz- und Ausgleichsfunktion, die die Abwasserproduzenten mit ökonomischen Mitteln entsprechend dem Verursacherprinzip zur Vermeidung oder Verminderung ihrer Schadstoffeinleitungen anhalten soll (vgl. die Beschlüsse des Senats vom 16.08.1999 - 2 M 24/99 - und vom 01.09.2004 - 2 O 102/04 -). - OVG Mecklenburg-Vorpommern, 04.02.2000 - 2 M 5/00
Sonntagsschutz, Kernbereich, Berufsfreiheit, Verfassungsmäßigkeit des …
Ist dagegen offensichtlich, daß der angefochtene Verwaltungsakt rechtswidrig ist und die Klage Erfolg haben wird, muß die aufschiebende Wirkung wiederhergestellt werden, weil an dem Sofortvollzug eines rechtswidrigen Verwaltungsakts grundsätzlich kein schutzwürdiges Interesse besteht (vgl. Beschl. des Senats vom 24.08.1999 - 2 M 24/99 -, mwN.).
- VG Köln, 04.09.2007 - 14 K 1302/05
Abgabefreiheit der Einleitung von Niederschlagswasser bei Bestehen einer Anlage …
Rn. 21 So ausdrücklich OVG Schleswig, Beschluss vom 16.08.1999 - 2 M 24/99 -, NVwZ-RR 2000, 715 f. - VG Köln, 05.07.2011 - 14 K 7296/08
Koppelung einer Abgabenfreiheit für die Einleitung von Abwasser in die …
Rn. 20 - 2 M 24/99 -, NVwZ-RR 2000, 715 f. - VG Köln, 15.05.2006 - 14 K 4319/03
Rechtmäßigkeit der Ablehnung einer Abgabefreiheit für die Einleitung von …
Rn. 21 So ausdrücklich OVG Schleswig, Beschluss vom 16.08.1999 - 2 M 24/99 -, NVwZ-RR 2000, 715 f. - VG Köln, 05.07.2011 - 14 K 221/09
Abgabepflicht bzw. Abgabefreiheit für die Einleitung des mit Niederschlagswasser …
Rn. 23 - 2 M 24/99 -, NVwZ-RR 2000, 715 f.
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