Rechtsprechung
| OVG Sachsen-Anhalt, 10.06.2004 - 2 M 278/04 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Judicialis
LSA-BauO § 64 II; ; LSA-SOG § 8 II
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Kompetenzen der Ordnungsbehörden bei der Inanspruchnahme von mehreren in Betracht kommenden Störern im Falle der Absicherung des Schornsteins eines Wohnhauses; Grundlage für die Bestimmung des Adressaten einer Ordnungsverfügung
Verfahrensgang
- VG Dessau, 30.03.2004 - 1 B 88/04
- OVG Sachsen-Anhalt, 10.06.2004 - 2 M 278/04
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (3)
- OVG Nordrhein-Westfalen, 09.12.1994 - 10 A 1753/91
Betreiber eines Camping- und Wochenendplatzes; Auswahlentscheidung; …
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 10.06.2004 - 2 M 278/04
An wen eine Ordnungsverfügung zu richten ist, regelt die Bauordnung Sachsen-Anhalt nicht, so dass insoweit die allgemeinen Grundsätze des Sicherheitsrechts über die Polizeipflichtigkeit des Verhaltens- (bzw. Handlungs-) und des Zustandsstörers heranzuziehen sind (vgl. Jäde/Dirnberger, Kommentar zum Bauordnungsrecht Sachsen-Anhalt, Stand: Juli 2001, § 81 RdNr. 93, und zur insoweit vergleichbaren Rechtslage: VGH BW, Beschl. v. 27.03.1995 - 8 S 525/95 -, VBlBW 1995, 281; OVG NW, Urt. v. 09.12.1994 - 10 A 1753/91 -, BauR 1995, 677;… BayVGH, Urt. v. 19.09.1977 - Nr. 64 XV 75 -, BayVBl. 1978, 340). - VGH Baden-Württemberg, 27.03.1995 - 8 S 525/95
Störerauswahl: kein Vorrang der Haftung des Verhaltensstörers vor der des …
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 10.06.2004 - 2 M 278/04
An wen eine Ordnungsverfügung zu richten ist, regelt die Bauordnung Sachsen-Anhalt nicht, so dass insoweit die allgemeinen Grundsätze des Sicherheitsrechts über die Polizeipflichtigkeit des Verhaltens- (bzw. Handlungs-) und des Zustandsstörers heranzuziehen sind (vgl. Jäde/Dirnberger, Kommentar zum Bauordnungsrecht Sachsen-Anhalt, Stand: Juli 2001, § 81 RdNr. 93, und zur insoweit vergleichbaren Rechtslage: VGH BW, Beschl. v. 27.03.1995 - 8 S 525/95 -, VBlBW 1995, 281;… OVG NW, Urt. v. 09.12.1994 - 10 A 1753/91 -, BauR 1995, 677;… BayVGH, Urt. v. 19.09.1977 - Nr. 64 XV 75 -, BayVBl. 1978, 340). - VG Dessau, 30.03.2004 - 1 B 88/04
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 10.06.2004 - 2 M 278/04
Mit Beschluss vom 30.03.2004 (1 B 88/04 DE) hat das Verwaltungsgericht dem vorläufigen Rechtsschutzantrag der Antragstellerin stattgegeben und zur Begründung ausgeführt, zwar gingen von dem streitbefangenen Wohnhaus Gefahren für die öffentliche Sicherheit aus, da sich die Dacheindeckung in einem schadhaften Zustand befände und die Schornsteine einsturzgefährdet seien.
- OVG Niedersachsen, 26.02.2014 - 1 LB 100/09
Eigentümer einer Sache als bauordnungsrechtlich Pflichtiger i.R.e. …
Rn. 53 Im Übrigen steht die gesamthänderische Bindung der Miterben der Inanspruchnahme (nur) einzelner Miterben nicht entgegen (I.E. ebenso, freilich ohne nähere Begründung, OVG Magdeburg, Beschl. v. 10.6.2004 - 2 M 278/04 -, juris). - VG Magdeburg, 27.06.2024 - 4 A 25/23
Gefahrenabwehrrechtliche und kostenrechtliche Verantwortlichkeit für den Abbruch …
Die gesamthänderische Bindung von Miterben steht dabei der Inanspruchnahme (nur) einzelner Miterben nicht entgegen (vgl. OVG des Landes Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 10. Juni 2004 - 2 M 278/04 -, juris, Rn. 9; Niedersächsisches OVG…, Urteil vom 26. Februar 2014 - 1 LB 100/09 -, juris, Rn. 53), während es (erst) zur Vollstreckung zumindest Duldungsverfügungen gegenüber nicht einverstandenen Miterben bedarf (vgl. BVerwG…, Beschluss vom 25. Januar 2000 - 3 B 1.00 -, juris, Rn. 9;… Urteil vom 28. April 1972 - IV C 42.69 -, juris, Rn. 32; OVG des Landes Sachsen-Anhalt…, Beschluss vom 25. Juli 2019 - 2 L 44/17 -, juris, Rn. 43;… Beschluss vom 14. April 2009 - 2 O 26/09 -, juris, Rn. 12).Erfordert ein gesetzwidriger Zustand sofortige Gegenmaßnahmen und lässt sich nicht sogleich mit letzter Sicherheit der Verantwortliche unter mehreren in Betracht kommenden Störern feststellen, kann die Behörde einen der möglicherweise Pflichtigen in Anspruch nehmen (vgl. OVG des Landes Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 10. Juni 2004 - 2 M 278/04 -, juris, Rn. 10).
Die Behörde muss auch den Weg über eine sofort vollziehbare Grundverfügung gehen und kann umgekehrt nicht den Eintritt der Voraussetzungen einer unmittelbaren Ausführung abwarten, weil diese nicht dazu bestimmt ist, der Behörde zu ermöglichen, die notwendige - endgültige - Klärung des Adressaten einer Ordnungsverfügung in Kenntnis der Gefahrenlage so lange hinauszuschieben, bis ein Zuwarten nicht mehr möglich ist, weil die Gefahrenlage zu eskalieren droht (vgl. OVG des Landes Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 10. Juni 2004 - 2 M 278/04 -, juris, Rn. 10).
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