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Rechtsprechung
   OVG Sachsen-Anhalt, 04.06.2013 - 2 M 34/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,22691
OVG Sachsen-Anhalt, 04.06.2013 - 2 M 34/13 (https://dejure.org/2013,22691)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 04.06.2013 - 2 M 34/13 (https://dejure.org/2013,22691)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 04. Juni 2013 - 2 M 34/13 (https://dejure.org/2013,22691)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt

    Rechtsschutzbedürfnis des Nachbarn für vorläufigen Rechtsschutz bei Rohbaufertigstellung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtsschutzbedürfnis eines Nachbarn auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes hinsichtlich Fertigstellung des Bauvorhabens im Rohbau

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • OVG Sachsen-Anhalt (Leitsatz)

    Grundsätzlich fehlendes Rechtsschutzbedürfnis des Nachbarn für vorläufigen Rechtsschutz bei Rohbaufertigstellung

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Kein einstweiliger Nachbarrechtsschutz gegen bereits fertig gestelltem Anbau

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Rechtsschutzbedürfnis eines Nachbarn auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes hinsichtlich Fertigstellung des Bauvorhabens im Rohbau

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (8)Zitiert selbst (6)

  • VGH Bayern, 14.06.2007 - 1 CS 07.265

    vorläufiger Rechtsschutz gegen Baugenehmigungen; Rechtschutzbedürfnis; …

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 04.06.2013 - 2 M 34/13
    Nur wenn sich der Nachbar (auch) durch die Nutzung der genehmigten baulichen Anlage in seinen Rechten verletzt sieht, kann diese Rechtsverletzung mit der Anordnung der aufschiebenden Wirkung auch nach Fertigstellung des Rohbaus noch vorläufig verhindert und somit auch die Rechtsstellung des Nachbarn noch verbessert werden (vgl. BayVGH, Beschl. v. 14.06.2007 - 1 CS 07.265 - Juris).

    Dies kann etwa dann der Fall sein, wenn durch die Nutzung des Gebäudes Einsichtsmöglichkeiten in das Grundstück des Nachbarn geschaffen werden (vgl. OVG MV, Beschl. v. 06.01.2010 - 3 M 231/09 -, Juris; BayVGH, Beschl. v. 14.06.2007, a.a.O.).

  • OVG Niedersachsen, 22.10.2008 - 1 ME 134/08

    Zeitpunkt für das Entfallen eines Rechtsschutzbedürfnisses eines sich gegen ein …

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 04.06.2013 - 2 M 34/13
    Rn. 4 Das Rechtsschutzbedürfnis des Nachbarn auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes entfällt grundsätzlich dann, wenn das Bauvorhaben im Rohbau fertig gestellt ist und sich der Nachbarantrag gegen Wirkungen richtet, die nutzungsunabhängig vom Baukörper selbst ausgehen (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 25.01.2005 - 1 B 231/11 -, Juris; VGH BW, Beschl. v. 15.01.2003 - 3 S 2259/12 - Juris; BayVGH, Beschl. v. 20.02.2013 - 15 CS 12.2425 - Juris, m.w.N.; NdsOVG, Beschl. v. 22.10.2008 - 1 ME 134/08 -, BauR 2009, 639).
  • VGH Baden-Württemberg, 15.01.2013 - 3 S 2259/12

    Abstandsflächenberechnung bei Gitternetzturm einer Mobilfunkanlage

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 04.06.2013 - 2 M 34/13
    Rn. 4 Das Rechtsschutzbedürfnis des Nachbarn auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes entfällt grundsätzlich dann, wenn das Bauvorhaben im Rohbau fertig gestellt ist und sich der Nachbarantrag gegen Wirkungen richtet, die nutzungsunabhängig vom Baukörper selbst ausgehen (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 25.01.2005 - 1 B 231/11 -, Juris; VGH BW, Beschl. v. 15.01.2003 - 3 S 2259/12 - Juris; BayVGH, Beschl. v. 20.02.2013 - 15 CS 12.2425 - Juris, m.w.N.; NdsOVG, Beschl. v. 22.10.2008 - 1 ME 134/08 -, BauR 2009, 639).
  • OVG Sachsen, 25.01.2012 - 1 B 231/11

    Baugenehmigung, Abstandsfläche, Abweichung, Rücksichtnahmegebot, Nachbar

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 04.06.2013 - 2 M 34/13
    Rn. 4 Das Rechtsschutzbedürfnis des Nachbarn auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes entfällt grundsätzlich dann, wenn das Bauvorhaben im Rohbau fertig gestellt ist und sich der Nachbarantrag gegen Wirkungen richtet, die nutzungsunabhängig vom Baukörper selbst ausgehen (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 25.01.2005 - 1 B 231/11 -, Juris; VGH BW, Beschl. v. 15.01.2003 - 3 S 2259/12 - Juris; BayVGH, Beschl. v. 20.02.2013 - 15 CS 12.2425 - Juris, m.w.N.; NdsOVG, Beschl. v. 22.10.2008 - 1 ME 134/08 -, BauR 2009, 639).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 06.01.2010 - 3 M 231/09

    Baurechtlicher Nachbarschutz gegen Vorhaben im unbeplanten Innenbereich

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 04.06.2013 - 2 M 34/13
    Dies kann etwa dann der Fall sein, wenn durch die Nutzung des Gebäudes Einsichtsmöglichkeiten in das Grundstück des Nachbarn geschaffen werden (vgl. OVG MV, Beschl. v. 06.01.2010 - 3 M 231/09 -, Juris;… BayVGH, Beschl. v. 14.06.2007, a.a.O.).
  • VGH Bayern, 20.02.2013 - 15 CS 12.2425

    Antrag des beigeladenen Bauherrn auf Abänderung eines Eilbeschlusses; fehlendes …

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 04.06.2013 - 2 M 34/13
    Rn. 4 Das Rechtsschutzbedürfnis des Nachbarn auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes entfällt grundsätzlich dann, wenn das Bauvorhaben im Rohbau fertig gestellt ist und sich der Nachbarantrag gegen Wirkungen richtet, die nutzungsunabhängig vom Baukörper selbst ausgehen (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 25.01.2005 - 1 B 231/11 -, Juris; VGH BW, Beschl. v. 15.01.2003 - 3 S 2259/12 - Juris; BayVGH, Beschl. v. 20.02.2013 - 15 CS 12.2425 - Juris, m.w.N.; NdsOVG, Beschl. v. 22.10.2008 - 1 ME 134/08 -, BauR 2009, 639).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 15.02.2021 - 2 M 121/20

    Drittanfechtung einer Baugenehmigung für die Errichtung eines Mehrfamilienhauses

    Dies kann etwa dann der Fall sein, wenn durch die Nutzung des Gebäudes Einsichtnahmemöglichkeiten in das Grundstück des Nachbarn geschaffen werden (vgl. Beschluss des Senats vom 4. Juni 2013 - 2 M 34/13 - juris Rn. 4 m.w.N.).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 07.02.2025 - 2 M 108/24

    Anfechtung einer Baugenehmigung

    Dies kann etwa dann der Fall sein, wenn durch die Nutzung des Gebäudes Einsichtnahmemöglichkeiten in das Grundstück des Nachbarn geschaffen werden (vgl. Beschlüsse des Senats vom 4. Juni 2013 - 2 M 34/13 - juris Rn. 4 m.w.N., …und vom 15. Februar 2021 - 2 M 121/20 - juris Rn. 12 ).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 22.12.2023 - 2 L 53/23

    Anspruch auf bauaufsichtliches Einschreiten bei Verstoß gegen Abstandflächen

    Die hiergegen eingelegte Beschwerde wurde mit Beschluss des Senats vom 4. Juni 2013 - 2 M 34/13 - zurückgewiesen.
  • OVG Schleswig-Holstein, 17.07.2018 - 1 MB 21/17

    Nachbarbeschwerde gegen Wohnkomplex nebst Tiefgarage; Gefahr des …

    Das gilt jedenfalls für solche Rechtsverletzungen, die an die Bausubstanz der baulichen Anlage anknüpfen, weil nach deren Herstellung (auch nur) im Rohbau die etwaige Verletzung von Nachbarrechten bereits eingetreten ist, was durch eine Anordnung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs nicht mehr "rückgängig" gemacht werden kann (…vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 10.04.2018, 10 S 40.17, NJ 2018, 253 [Juris Rn. 3];… VGH München, Beschl. v. 08.12.2017, 1 CS 17.2337 [Juris Rn. 3] …sowie Beschl. v. 08.04.2014, 9 CS 13.2007, [Juris Rn. 2]; OVG Magdeburg, Beschl. v. 04.06.2013, 2 M 34/13, Juris [Rn. 4]; OVG Bautzen, Beschl. v. 03.03.2010, 1 B 23/10, BauR 2010, 948 [Ls.]; OVG Greifswald, Beschl. v. 31.05.1994, 3 M 11/94, NVwZ 1995, 400).
  • OVG Schleswig-Holstein, 24.06.2014 - 1 MB 8/14

    Anfechtung einer genehmigungsabweichenden Bauausführung

    Rn. 15 In der Regel ist nach Fertigstellung der baulichen Anlage das mit dem Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs bzw. der Klage verbundene Ziel, die Schaffung vollendeter Tatsachen zu verhindern, nicht mehr zu erreichen (vgl. VGH München, Beschl. v. 08.04.2014, 9 CS 13.2007, Juris [Rn. 17], OVG Magdeburg, Beschl. v. 04.06.2013, 2 M 34/13, Juris; OVG Hamburg, Beschl. v. 21.10.2009, 2 Bs 152/09, Juris, VGH Mannheim, Beschl. v. 12.01.2005, 8 S 2720/04, BRS 69 Nr. 183).
  • VG Magdeburg, 14.05.2021 - 4 B 67/21

    Einstweiliger Rechtsschutz auf Einstellung der Bauarbeiten gegen öffentlichen …

    Rn. 43 Zwar ist anerkannt, dass das Rechtsschutzbedürfnis entfällt, wenn das Bauvorhaben im Rohbau fertig gestellt ist und sich der Nachbarantrag gegen Wirkungen richtet, die nutzungsunabhängig vom Baukörper selbst ausgehen (vgl. etwa OVG LSA, Beschluss vom 04.06.2013 - 2 M 34/13 -, juris).
  • VG Schleswig, 13.11.2017 - 2 B 53/17

    Einstweiliger Rechtsschutz des Nachbarn gegen Baugenehmigung

    Das mit dem Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs verbundene Ziel, die Schaffung vollendeter Tatsachen zu verhindern, ist in einem solchen Fall nicht mehr zu erreichen (vgl. VGH München, Beschl. v. 08.04.2014, - 9 CS 13.2007 -, OVG Magdeburg, Beschl. v. 04.06.2013, - 2 M 34/13 -,VGH Mannheim, Beschl. v. 12.01.2005, - 8 S 2720/04 - Beschl. der Kammer v. 12.12.2013, - 2 B 42/13 - v. 01.10.2015 - 2 B 45/15).
  • VG Gelsenkirchen, 11.03.2022 - 5 L 66/22

    Nachbareilantrag; Rücksichtnahmegebot; Doppelhaus; Abstandflächenverstoß - …

    Rn. 9 Vgl. hierzu Sächsisches Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 12. Februar 2015 - 1 B 297/14 -, juris; Hamburgisches Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 21. Oktober 2009 - 2 Bs 152/09 -, juris; Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Beschluss vom 15. Januar 2013 - 3 S 2259/12 -, juris; Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 4. Juni 2013 - 2 M 34/13 -, juris; Bayerischer Verwaltungsgerichtshof (BayVGH), Beschluss vom 17. November 2015 - 9 CS 15.1762 -, juris.
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