Rechtsprechung
| OVG Sachsen-Anhalt, 20.08.2003 - 2 M 386/03 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Judicialis
LSA-Verf § 11 I; ; LSA-Verf § 26 III; ; LSA-SG § 13 IV; ; LSA-SG § 34 I; ; LSA-SG § 82 I; ; LSA-SG § 82 III Nr. 1
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Anspruch von Eltern und Schülern auf Aufnahme in ein bestimmtes Gymnasium; Recht der Eltern auf Pflege und Erziehung ihrer Kinder; Reichweite des Rechts auf Teilhabe an den vom Staat zur Verfügung gestellten schulischen Einrichtungen
Verfahrensgang
- VG Magdeburg, 08.08.2003 - 5 B 490/03
- OVG Sachsen-Anhalt, 20.08.2003 - 2 M 386/03
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (5)
- BVerfG, 17.12.1975 - 1 BvR 548/68
Gemeinschaftsschule
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 20.08.2003 - 2 M 386/03
Dessen Ausgestaltung im Einzelnen obliegt grundsätzlich der Freiheit des Landesgesetzgebers (vgl. BVerfG, Urt. v. 17.12.1975 - 1 BvR 548/68 -, BVerfGE 41, 88 [107]). - VerfG Brandenburg, 25.02.1999 - VfGBbg 41/98
Schulrecht; Beschwerdebefugnis; rechtliches Gehör; Willkür; freie Entfaltung der …
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 20.08.2003 - 2 M 386/03
Dieses beinhaltet schon kein Wahlrecht für eine bestimmte Schule (so bereits der Senat in seinem Beschluss vom 21.06.2001 - 2 M 337/00 -) noch gar ein Bestands- oder Einrichtungsrecht für bestimmte Jahrgangsklassen (vgl. u.a. Verfassungsgericht des Landes Brandenburg, Beschl. v. 25.02.1999 - 41/98 -, NVwZ 2001, 912; HessVGH, Beschl. v. 24.08.1994 - 7 TG 2135/94 -, NVwZ-RR 1995, 33; OVG Berlin, Beschl. v. 22.02.2002 - 8 SN 164/01 -, NVwZ-RR 2002, 577). - OVG Berlin, 22.02.2002 - 8 SN 164.01
Voraussetzungen für die Zulassung einer Berufung auf Grund ernstlicher Zweifel an …
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 20.08.2003 - 2 M 386/03
Dieses beinhaltet schon kein Wahlrecht für eine bestimmte Schule (so bereits der Senat in seinem Beschluss vom 21.06.2001 - 2 M 337/00 -) noch gar ein Bestands- oder Einrichtungsrecht für bestimmte Jahrgangsklassen (vgl. u.a. Verfassungsgericht des Landes Brandenburg, Beschl. v. 25.02.1999 - 41/98 -, NVwZ 2001, 912; HessVGH, Beschl. v. 24.08.1994 - 7 TG 2135/94 -, NVwZ-RR 1995, 33; OVG Berlin, Beschl. v. 22.02.2002 - 8 SN 164/01 -, NVwZ-RR 2002, 577). - VGH Hessen, 24.08.1994 - 7 TG 2135/94
Schulrecht: zum Anspruch auf Einrichtung einer 5. Klasse an einem Gymnasium und …
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 20.08.2003 - 2 M 386/03
Dieses beinhaltet schon kein Wahlrecht für eine bestimmte Schule (so bereits der Senat in seinem Beschluss vom 21.06.2001 - 2 M 337/00 -) noch gar ein Bestands- oder Einrichtungsrecht für bestimmte Jahrgangsklassen (vgl. u.a. Verfassungsgericht des Landes Brandenburg, Beschl. v. 25.02.1999 - 41/98 -, NVwZ 2001, 912; HessVGH, Beschl. v. 24.08.1994 - 7 TG 2135/94 -, NVwZ-RR 1995, 33; OVG Berlin, Beschl. v. 22.02.2002 - 8 SN 164/01 -, NVwZ-RR 2002, 577). - OVG Sachsen-Anhalt, 21.06.2001 - 2 M 337/00
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 20.08.2003 - 2 M 386/03
Dieses beinhaltet schon kein Wahlrecht für eine bestimmte Schule (so bereits der Senat in seinem Beschluss vom 21.06.2001 - 2 M 337/00 -) noch gar ein Bestands- oder Einrichtungsrecht für bestimmte Jahrgangsklassen (vgl. u.a. Verfassungsgericht des Landes Brandenburg, Beschl. v. 25.02.1999 - 41/98 -, NVwZ 2001, 912; HessVGH, Beschl. v. 24.08.1994 - 7 TG 2135/94 -, NVwZ-RR 1995, 33; OVG Berlin, Beschl. v. 22.02.2002 - 8 SN 164/01 -, NVwZ-RR 2002, 577).
- OVG Sachsen-Anhalt, 27.08.2003 - 2 R 404/03
Verordnung zur Aufnahme in die Eingangsklassen der Schulen der Sekundarstufe …
In einem Parallelverfahren in Bezug auf das Gymnasium ... hat der Senat diese Auffassung bestätigt (OVG LSA, Beschl. v. 20.08.2003 - 2 M 386/03 -) und darüber hinaus erkannt, auch das verfassungsrechtliche Elternrecht gebe keinen Anspruch.Die Antragsteller haben in Kenntnis der genannten Entscheidungen - an den Verfahren (außer im Fall 2 M 386/03) sind die Prozessbevollmächtigten der Antragsteller dieses Rechtsstreits beteiligt gewesen - Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz gegen die Verordnung gestellt.
Auch dann nämlich hätte die Antragstellerin zu 1 kein sich aus dem Schulrecht oder der Verfassung ergebendes Recht, ihrer Schulpflicht gerade am ...-Gymnasium nachzukommen (OVG LSA, Beschl. v. 14.08.2003 - 2 M 350/03 -, Beschluss-Abdruck, S. 4), und der Antragsteller zu 2 könnte das Ergebnis nicht durch Berufung auf sein Elternrecht erreichen (OVG LSA, Beschl. v. 20.08.2003 - 2 M 386/03 -, S. 4).
- VG Halle, 25.07.2017 - 6 B 431/17
Einschulung; Elternwahlrecht hinsichtlich einer bestimmten Schule
Abgesehen davon, dass die durch diese Vorschriften verliehenen Befugnisse ausdrücklich und allein den Erziehungsberechtigten und nur im Fall der - beim Antragsteller nicht gegebenen - Volljährigkeit den Schülerinnen und Schülern selbst eingeräumt sind (vgl. § 34 Abs. 1 Satz 2 SchulG LSA ), ist in der Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts des Landes Sachsen-Anhalt geklärt, dass das elterliche Wahlrecht auf die zur Verfügung stehenden Schulformen und Bildungsgänge beschränkt ist und sich folglich weder auf die Wahl einer bestimmten Schule noch - soweit es die Gesamtschulen betrifft - auf die Wahl zwischen einer Gesamtschule in integrierter Form und einer Gesamtschule in kooperativer Form oder auf die Wahl zwischen dem Sekundarschulzweig und dem Gymnasialzweig an der Gesamtschule in kooperativer Form erstreckt (…vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Beschlüsse vom 21. Juni 2001 - 2 M 337/00 - zit. nach juris Rdn. 20, vom 20. August 2003 - 2 M 386/03 -, zit. nach juris Rdn. 8, vom 19. August 2013 - 3 O 254/13 - BA S. 4 …und vom 23. August 2013 - 3 M 268/13 -, zit. nach juris Rdn. 5).Rn. 8 Soweit der Antragsteller meint, die Antragsgegnerin hätte an der IGS A-Stadt für die 5. Jahrgangsstufe des Schuljahrs 2017/2018 angesichts des Bewerberüberhangs die 5-Zügigkeit früherer Jahre beibehalten müssen, verkennt er, dass es ein Recht auf den Bestand oder die Einrichtung bestimmter Jahrgangsklassen bzw. auf Schaffung einer höheren Anzahl von Jahrgangsklassen an einer Schule, mithin auf Ausweitung der vorhandenen schulischen Kapazitäten, vor diesem Hintergrund erst recht nicht gibt (vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 20. August 2003 aaO., mwN.).
- VG Halle, 03.07.2017 - 6 B 429/17
(Kein) Recht auf Zugang zu einer bestimmten Schule
In diesem Zusammenhang ist in der Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts des Landes Sachsen-Anhalt geklärt, dass das elterliche Wahlrecht auf die zur Verfügung stehenden Schulformen und Bildungsgänge beschränkt ist und sich folglich weder auf die Wahl einer bestimmten Schule noch - soweit es die Gesamtschulen betrifft - auf die Wahl zwischen einer Gesamtschule in integrativer Form und einer Gesamtschule in kooperativer Form oder auf die Wahl zwischen dem Sekundarschulzweig und dem Gymnasialzweig an der Gesamtschule in kooperativer Form erstreckt (…vgl. OVG LSA, Beschlüsse vom 21. Juni 2001 - 2 M 337/00 - juris Rn. 20, vom 20. August 2003 - 2 M 386/03 - juris Rn. 8…, vom 19. August 2013 a.a.O. BA S. 4 …und vom 23. August 2013 - 3 M 268/13 - juris Rn. 5 ).
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