Rechtsprechung
| OVG Sachsen-Anhalt, 20.01.2003 - 2 M 42/02 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Judicialis
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Drohen der Vollstreckung bei konkreten Vorbereitungshandlungen einer Behörde zur alsbaldigen Durchsetzung eines Abgabenbescheids; Durchführung des behördlichen Antragsverfahrens als Zugangsvoraussetzung des gerichtlichen vorläufigen Rechtsschutzverfahren
Verfahrensgang
- VG Halle - 2 B 102/01
- OVG Sachsen-Anhalt, 20.01.2003 - 2 M 42/02
Wird zitiert von ... (4)
- OVG Sachsen-Anhalt, 20.04.2026 - 2 M 5/26
Durchführung eines behördlichen Aussetzungsverfahrens vor dem Antrag auf …
Das bedeutet, dass der Behördenantrag nach Anhängigkeit des Eilantrags bei Gericht nicht mehr mit heilender Wirkung nachgeholt werden kann (Beschluss des Senats vom 20. Januar 2003 - 2 M 42/02 - juris Rn.8; BayVGH…, Beschluss vom 12. August 2020 - 11 CS 20.1518 - juris Rn. 9f.;… Beschluss vom 25. November 1991 - 6 CS 91.2214 - juris Rn. 5; NdsOVG, Beschluss vom 15. Januar 1997 - 6 M 6987/96 - juris Rn.1; SächsOVG, Beschluss vom 15. November 2010 - 5 B 258/10 - juris; VGH BW…, Beschluss vom 28. Februar 2011 - 2 S 107/11 - juris Rn. 3).Jedoch ist - insbesondere mit Blick auf den durch das behördliche Vorverfahren beabsichtigten Vorrang der verwaltungsinternen Kontrolle und die Entlastung der Verwaltungsgerichte, nicht der Verwaltung (Beschluss des Senats vom 20. Januar 2003 - 2 M 42/02 - juris Rn. 15;… BT-Drs. 11/7030 vom 27. April 1990, S. 24) - nicht erkennbar, inwiefern die Durchführung des Vorverfahrens vor Anrufung der Gerichte eine unzumutbare Erschwernis darstellen sollte und wieso das Zuwarten für eine angemessene Frist bis zur Entscheidung der Behörde unzumutbar sein sollte.
Denn aus der Sicht eines objektiven Betrachters steht die Vollstreckung in diesen Fällen zeitlich nicht so unmittelbar bevor, dass es dem Abgabenschuldner unzumutbar wäre, sich zunächst an die Behörde zu wenden (Beschluss des Senats vom 20. Januar 2003 - 2 M 42/02 - juris Rn. 14; VGH BW…, Beschluss vom 28. Februar 2011 - 2 S 107/11 - juris Rn. 5; OVG NRW, Beschluss vom 21. Mai 2010 - 7 B 356/10 - juris R. 7).
- VG Magdeburg, 11.04.2018 - 3 B 319/17
Kostenrecht: Streitwertfestsetzung bei Anfechtung eines Zweitbescheides nach dem …
Die Durchführung des behördlichen Antragsverfahrens ist Zugangsvoraussetzung für das gerichtliche Verfahren und kann, nachdem das gerichtliche Verfahren anhängig geworden ist, nicht mehr heilend nachgeholt werden oder durch eine Einlassung der Behörde zur Sache ersetzt werden (OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 20. Januar 2003 - 2 M 42/02 -, juris, m. w. N.).Es müssen vielmehr Vollstreckungsmaßnahmen eingeleitet oder der Beginn der Vollstreckung behördlich angekündigt sein; wenigstens müssen aus der Sicht eines objektiven Betrachters konkrete Vorbereitungshandlungen der Behörde für eine alsbaldige Durchsetzung des Abgabenbescheids vorliegen (vgl. zum Ganzen: OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 20. Januar 2003, a. a. O., m. w. N.).
- VG Gelsenkirchen, 11.02.2015 - 9 L 1448/14
Verpackungsverordnung; Branchenlösung
Rn. 7 Vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 15. April 1992 - 6 B 10344/92 -, DVBl 1992, 1296; VGH Hessen, Beschluss vom 26. Juli 1993 - 5 TH 826/92 -, DVBl 1994, 805 = juris Rn 2; OVG NRW, Beschluss vom 30. Januar 2008 - 1 ME 270/07 -, NVwZ-RR 2008, 594; OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 20. Januar 2003 - 2 M 42/02 -, juris Rn 8; Puttler, in: Sodan/Ziekow, VwGO, 4. Auflage 2014, § 80 Rn 180; Funke-Kaiser, in: Bader/Funke-Kaiser/Kuntze/von Albedyll, VwGO, 6. Aufl. 2014, § 80 Rn 130. - VG Braunschweig, 05.07.2005 - 5 B 459/05
Abmeldung; Abmeldung eines Rundfunkgerätes; Anzeige bei Landesrundfunkanstalt; …
Maßgebend hierfür ist, ob aus der Sicht eines objektiven Beobachters in der Situation des Empfängers des Abgabenbescheides eine alsbaldige Durchsetzung des Abgabenbescheids droht (vgl. hierzu auch OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 20. Januar 2003 - 2 M 42/02 - recherchiert in JURIS).
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