Rechtsprechung
| OVG Sachsen-Anhalt, 07.07.2015 - 2 M 49/15 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt
Bauordnungsrechtliche Nutzungsuntersagung wegen Nichtbefolgung einer abfallrechtlichen Auflage
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
VwGO § 80 Abs. 5; BauO LSA § 79 S. 2
Begehren der Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs gegen eine bauordnungsrechtliche Nutzungsuntersagung; Erteilung einer Baugenehmigung für eine Nutzungsänderung einer Lagerhalle - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Abfallrechtliche Auflagen nicht befolgt: Nutzung der Anlage formell illegal?
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Halle, 16.04.2015 - 2 B 52/15
- OVG Sachsen-Anhalt, 07.07.2015 - 2 M 49/15
Papierfundstellen
- NVwZ-RR 2015, 890
- BauR 2015, 2040
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (6)
- BVerwG, 17.11.1998 - 4 B 100.98
Verwaltungsverfahrensrechts - Begriff des Erledigungsgrundes i.S. von § 43 Abs. 2 …
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 07.07.2015 - 2 M 49/15
Von einer Erledigung im Sinne dieser Regelung ist auszugehen, wenn der Verwaltungsakt nicht mehr geeignet ist, rechtliche Wirkungen zu erzeugen, oder wenn die Steuerungsfunktion, die ihm ursprünglich innewohnte, nachträglich entfällt (BVerwG, Beschl. v. 17.11.1998 - BVerwG 4 B 100.98 -, juris RdNr. 9).Hiervon kann jedenfalls solange keine Rede sein, wie der mit einer behördlichen Maßnahme erstrebte Erfolg noch nicht endgültig eingetreten ist (BVerwG, Beschl. v. 17.11.1998 - BVerwG 4 B 100.98 - a.a.O.).
- BVerwG, 03.05.1974 - IV C 42.72
Abgrenzung von Bedingung, Auflage und modifizierender Auflage
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 07.07.2015 - 2 M 49/15
Sie ist nicht integrierter Bestandteil des Verwaltungsakts, sondern tritt selbständig zum Hauptinhalt eines Verwaltungsakts hinzu und ist für dessen Bestand und Wirksamkeit ohne unmittelbare Bedeutung (vgl. BVerwG, Urt. v. 03.05.1974 - BVerwG 4 C 42.72 -, juris RdNr. 11;… Kopp/Ramsauer, VwVfG, 15. Aufl. 2014, § 36 RdNr. 29). - OVG Sachsen-Anhalt, 25.07.2013 - 2 L 73/11
Nutzungsuntersagung bei formeller Illegalität
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 07.07.2015 - 2 M 49/15
Eine bauliche Anlage wird im Widerspruch zu öffentlich-rechtlichen Vorschriften genutzt, wenn sie formell illegal - also ohne die erforderliche Genehmigung - genutzt wird oder mit dem materiellen Baurecht bei fehlender Baugenehmigung nicht übereinstimmt (vgl. Urt. d. Senats v. 25.07.2013 - 2 L 73/11 -, juris RdNr. 36; OVG MV, Beschl. v. 27.03.2015 - 3 M 38/15 -, juris RdNr. 12).
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 27.03.2015 - 3 M 38/15
Bauplanungs-, Bauordnungs- und Städtebauförderungsrecht - Hier: …
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 07.07.2015 - 2 M 49/15
Eine bauliche Anlage wird im Widerspruch zu öffentlich-rechtlichen Vorschriften genutzt, wenn sie formell illegal - also ohne die erforderliche Genehmigung - genutzt wird oder mit dem materiellen Baurecht bei fehlender Baugenehmigung nicht übereinstimmt (vgl. Urt. d. Senats v. 25.07.2013 - 2 L 73/11 -, juris RdNr. 36; OVG MV, Beschl. v. 27.03.2015 - 3 M 38/15 -, juris RdNr. 12). - OVG Sachsen-Anhalt, 30.11.2006 - 2 M 264/06
Nutzungsuntersagung wegen Verstoßes gegen brandschutzrechtliche Auflagen
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 07.07.2015 - 2 M 49/15
Zudem führt ein Verstoß gegen eine der Baugenehmigung beigefügte Auflage, soweit diese die Baugenehmigung nicht inhaltlich ändert, sondern lediglich zusätzliche Handlungspflichten begründet, nicht dazu, dass die Nutzung ohne die erforderliche Genehmigung erfolgt (vgl. Beschl. d. Senats v. 30.11.2006 - 2 M 264/06 -, juris RdNr. 2). - VGH Hessen, 10.06.1988 - 1 TH 2568/87
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 07.07.2015 - 2 M 49/15
Zwar ist ein Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs gemäß § 80 Abs. 5 VwGO mangels Rechtsschutzbedürfnisses als unzulässig abzulehnen, wenn der Antragsteller an seinem Antrag festhält, obwohl sich der angefochtene Verwaltungsakt erledigt hat (HessVGH, Beschl. v. 10.06.1988 - 1 TH 2568/87 -, juris RdNr. 8;… Külpmann, in: Finkelnburg/Dombert/Külpmann, Vorläufiger Rechtsschutz im Verwaltungsstreitverfahren, 6. Aufl. 2011, RdNr. 930).
- OVG Sachsen-Anhalt, 18.10.2018 - 2 M 71/18
Rechtsfolge der Divergenz zwischen maschinenschriftlicher und eigenhändige …
Die Nutzung einer baulichen Anlage ist formell illegal, wenn sie baugenehmigungspflichtig, aber nicht genehmigt ist, wenn also eine für sie erforderliche Baugenehmigung nicht oder nicht mehr vorliegt (vgl. Beschl. d. Senats v. 07.07.2015 - 2 M 49/15 -, juris RdNr. 14;… Jäde, in: Jäde/Dirnberger, Bauordnungsrecht Sachsen-Anhalt, § 79 BauO LSA RdNr. 2).Rn. 31 Zwar führt ein Verstoß gegen eine der Baugenehmigung beigefügte Auflage, soweit diese die Baugenehmigung nicht inhaltlich ändert, sondern lediglich zusätzliche Handlungspflichten begründet, nicht dazu, dass die Nutzung ohne die erforderliche Genehmigung erfolgt (vgl. Beschl. d. Senats v. 07.07.2015 - 2 M 49/15 -, a.a.O. Rdnr. 15 ).
- OVG Sachsen-Anhalt, 21.05.2026 - 2 R 34/26
Baustilllegung und Anordnung zum Rückbau immissionsschutzrechtlich genehmigter …
Rn. 89 Nach der Rechtsprechung des Senats wird eine Anlage im Sinne von § 79 Satz 2 BauO LSA in Widerspruch zu öffentlich-rechtlichen Vorschriften genutzt, wenn eine dafür erforderliche Baugenehmigung nicht oder nicht mehr vorliegt (…Beschlüsse des Senats vom 18. Oktober 2018 - 2 M 71/18 - juris Rn. 16 , und vom 7. Juli 2015 2 M 49/15 - juris Rn. 15 , m.w.N.).Das Mittel zur Durchsetzung derartiger Auflagen ist nicht die Nutzungsuntersagung, sondern deren Vollstreckung, §§ 53 ff. SOG LSA (zum Ganzen: Beschluss des Senats vom 7. Juli 2015, a.a.O., m.w.N.).
- OVG Sachsen-Anhalt, 07.04.2026 - 2 L 6/26
Anspruch auf bauaufsichtliches Einschreiten bei Fehlen einer Brandwand nach …
Das Mittel zur Durchsetzung von Auflagen zu einer (Teilungs-)Genehmigung ist deren Vollstreckung nach den §§ 53 ff. SOG LSA (juris: SOG ST 2013) (vgl. Beschluss des Senats vom 7. Juli 2015 - 2 M 49/15 - juris Rn. 15 ).Rn. 22 Das Mittel zur Durchsetzung derartiger Auflagen ist deren Vollstreckung nach den §§ 53 ff. SOG LSA (vgl. Beschluss des Senats vom 7. Juli 2015 - 2 M 49/15 - juris Rn. 15 ), wobei die Auflage die zu vollstreckende Grundverfügung darstellt (Schröder, in;… Schoch/Schneider, VwVfG, 7. EL Mai 2025, § 36 Rn. 138).
- VG Magdeburg, 24.09.2019 - 4 B 43/19
Untersagung einer Dauerwohnnutzung in einem Wochenendhausgebiet wegen formeller …
Die Nutzung einer baulichen Anlage ist formell illegal, wenn sie baugenehmigungspflichtig, aber nicht genehmigt ist, wenn also eine für sie erforderliche Baugenehmigung nicht oder nicht mehr vorliegt (vgl. OVG LSA, Beschluss vom 07.07.2015 - 2 M 49/15 -, juris Rn.14 ;… Jäde, in: Jäde/Dirnberger, Bauordnungsrecht Sachsen-Anhalt, § 79 BauO LSA Rn. 2). - VG Magdeburg, 03.04.2024 - 4 B 83/23
Nutzungsuntersagung eines Eiscafés; formelle Illegalität - Bestandsschutz
Die Nutzung einer baulichen Anlage ist formell illegal, wenn sie baugenehmigungspflichtig, aber nicht genehmigt ist, wenn also eine für sie erforderliche Baugenehmigung nicht oder nicht mehr vorliegt (vgl. OVG LSA, Beschluss vom 07.07.2015 - 2 M 49/15 -, juris Rn. 14 ;… Jäde, in: Jäde/Dirnberger, Bauordnungsrecht Sachsen-Anhalt, § 79 BauO LSA , Rn. 2).
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