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| OVG Sachsen-Anhalt, 07.03.2024 - 2 M 5/24 |
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Zwangsgeldfestsetzung in bestimmter Höhe ohne erneute Ermessensausübung
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SOG LSA § 53 Abs. 4 S. 1
Ermessensausübung bei der Festsetzung des in bestimmter Höhe angedrohten Zwangsgelds; Wirksamkeit und Vollziehbarkeit der zugrundeliegenden Zwangsgeldandrohung
Verfahrensgang
- VG Halle, 29.12.2023 - 4 B 392/23
- OVG Sachsen-Anhalt, 07.03.2024 - 2 M 5/24
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (8)
- OVG Sachsen-Anhalt, 08.02.2006 - 2 M 211/05
Zwangsgeldfestsetzung, Ermessen
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 07.03.2024 - 2 M 5/24
Auch mit diesen Einwänden vermag die Antragstellerin nicht durchzudringen.Bei der Festsetzung des in bestimmter Höhe angedrohten Zwangsgeldes ist insoweit im Regelfall keine (erneute) Ermessensausübung geboten (Beschluss des Senats vom 8. Februar 2006 - 2 M 211/05 - juris Rn. 10, m.w.N.). - OVG Nordrhein-Westfalen, 16.11.2023 - 4 B 1233/22
Unbegründetheit der Beschwerde gegen angeordnete Handlungs- und …
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 07.03.2024 - 2 M 5/24
Die Festsetzung eines zuvor angedrohten Zwangsgelds stellt im Fall einer Zuwiderhandlung gegen die zugrundeliegende Ordnungsverfügung den Regelfall dar, weil mit der Festsetzung in der angedrohten Höhe gerechnet werden muss; daraus folgt, dass es zur Rechtfertigung einer Zwangsgeldfestsetzung regelmäßig keiner - das Selbstverständliche darstellenden - Begründung der Ermessensentscheidung bedarf, sofern nicht ausnahmsweise Anlass zu einer abweichenden Entscheidung besteht (OVG NRW, Beschluss vom 16. November 2023 - 4 B 1233/22 - juris Rn. 13). - OVG Sachsen, 30.03.2020 - 6 B 247/19
Vollstreckung; Grundverfügung; Zwangsgeld; Androhung
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 07.03.2024 - 2 M 5/24
Wird in der Androhung ein Zwangsgeld in bestimmter Höhe angedroht, sind Einwendungen dagegen vorrangig mit den Rechtsbehelfen gegen die Androhungsverfügung geltend zu machen (SächsOVG, Beschluss vom 30. März 2020 - 6 B 247/19 - juris Rn. 7).Gemessen daran lässt die hier streitgegenständliche Festsetzung eines Zwangsgeldes in Höhe von 40.000,00 EUR keine Ermessensfehler erkennen.
- OVG Niedersachsen, 27.01.2022 - 14 ME 55/22
Antragsänderung; Beschwerdebegründung; Bestimmtheit; Grundverfügung; unzulässig; …
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 07.03.2024 - 2 M 5/24
Das Ermessen hinsichtlich der Höhe eines festgesetzten Zwangsgelds ist bei der Festsetzung eines Zwangsmittels nach dessen Androhung intendiert (NdsOVG, Beschluss vom 27. Januar 2022 - 14 ME 55/22 - juris Rn. 20, m.w.N.). - OVG Nordrhein-Westfalen, 26.04.2023 - 5 B 1087/22
Verhältnismäßigkeit der Höhe des festgesetzten angedrohten Zwangsgelds in einer …
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 07.03.2024 - 2 M 5/24
Unabhängig davon hat sie gegebenenfalls die Möglichkeit, im Rahmen der Beitreibung Ratenzahlung zu beantragen (vgl. OVG NRW, Beschluss vom 26. April 2023 - 5 B 1087/22 - juris, Rn. 13). - OVG Nordrhein-Westfalen, 22.03.2019 - 4 B 71/19
Geltendmachung einer unrechtmäßigen Beitreibung von Zwangsgeldern; Befürchtung …
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 07.03.2024 - 2 M 5/24
Das Vollstreckungsrecht ist von dem Grundsatz geprägt, dass die Wirksamkeit und nicht die Rechtmäßigkeit vorangegangener Verwaltungsakte Bedingung für die Rechtmäßigkeit der folgenden Akte und letztlich der Anwendung des Zwangsmittels ist (OVG NRW, Beschluss vom 22. März 2019 - 4 B 71/19 - juris Rn. 14;… vgl. auch Beschluss des Senats vom 10. Februar 2022 - 2 M 151/21 - juris Rn. 15 , m.w.N.).Unabhängig davon hat das Verwaltungsgericht die Zwangsgeldandrohung im Bescheid vom 4. Oktober 2022 für voraussichtlich rechtmäßig befunden und dabei auf die Begründung in dem nicht mehr anfechtbaren Beschluss vom 21. November 2022 (4 B 408/22 HAL) Bezug genommen. - OVG Sachsen-Anhalt, 10.02.2022 - 2 M 151/21
Voraussetzung der Zwangsvollstreckung - Androhung und Festsetzung eines …
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 07.03.2024 - 2 M 5/24
Das Vollstreckungsrecht ist von dem Grundsatz geprägt, dass die Wirksamkeit und nicht die Rechtmäßigkeit vorangegangener Verwaltungsakte Bedingung für die Rechtmäßigkeit der folgenden Akte und letztlich der Anwendung des Zwangsmittels ist (OVG NRW…, Beschluss vom 22. März 2019 - 4 B 71/19 - juris Rn. 14; vgl. auch Beschluss des Senats vom 10. Februar 2022 - 2 M 151/21 - juris Rn. 15 , m.w.N.).Unabhängig davon hat das Verwaltungsgericht die Zwangsgeldandrohung im Bescheid vom 4. Oktober 2022 für voraussichtlich rechtmäßig befunden und dabei auf die Begründung in dem nicht mehr anfechtbaren Beschluss vom 21. November 2022 (4 B 408/22 HAL) Bezug genommen. - OVG Sachsen-Anhalt, 06.12.2022 - 2 M 89/22
Zwangsgeld wegen Verstoß gegen eine Baueinstellungsverfügung; Dachabdichtung
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 07.03.2024 - 2 M 5/24
Im vorläufigen Rechtsschutzverfahren ist, da es sich bei dem angefochtenen Bescheid um einen auf eine bezifferte Geldleistung gerichteten Verwaltungsakt handelt, nach Nr. 1.5 des Streitwertkatalogs 2013 ein Viertel der Gesamtsumme von 80.000 EUR, mithin ein Betrag von 20.000 EUR, als Streitwert festzusetzen (vgl. Beschluss des Senats vom 6. Dezember 2022 - 2 M 89/22 - juris Rn. 16 , m.w.N.).
- OVG Sachsen-Anhalt, 28.08.2025 - 2 M 66/25
Festsetzung eines Zwangsgeldes in angedrohter Höhe; Ermessensausübung; …
Bei der Festsetzung des in bestimmter Höhe angedrohten Zwangsgeldes ist im Regelfall keine (erneute) Ermessensausübung geboten (vgl. Beschluss des Senats vom 7. März 2024 - 2 M 5/24 - juris Rn. 2, m.w.N.).Wird in der Androhung ein Zwangsgeld in bestimmter Höhe angedroht, sind Einwendungen dagegen vorrangig mit den Rechtsbehelfen gegen die Androhungsverfügung geltend zu machen (zum Ganzen: Beschluss des Senats vom 7. März 2024 - 2 M 5/24 - juris Rn. 2, m.w.N.).
Im vorläufigen Rechtsschutzverfahren ist, da es sich bei dem angefochtenen Bescheid um einen auf eine bezifferte Geldleistung gerichteten Verwaltungsakt handelt, nach Nr. 1.5 des Streitwertkatalogs ein Viertel der Gesamtsumme von 80.000 EUR, mithin ein Betrag von 20.000 EUR, als Streitwert festzusetzen (…vgl. Beschlüsse des Senats vom 6. Dezember 2022 - 2 M 89/22 - juris Rn. 16, m.w.N., und vom 7. März 2024 - 2 M 5/24 - juris Rn. 3, juris).
- OVG Sachsen-Anhalt, 15.07.2026 - 2 M 67/26
Festsetzung und Anordnung eines weiteren Zwangsgeldes …
Hierbei sind zwar auch die wirtschaftlichen Verhältnisse des Betroffenen zu berücksichtigen, allerdings auch der Umstand, dass der Belastete gegebenenfalls die Möglichkeit hat, im Rahmen der Beitreibung Ratenzahlung zu beantragen (OVG NRW…, Beschluss vom 26. April 2023, a.a.O., Rn. 13; Beschluss des Senats vom 7. März 2024 - 2 M 5/24 - juris Rn. 2 ), Erst durch die Beitreibung kann bei dem Vollstreckungsschuldner ein Schaden in Gestalt einer Vermögenseinbuße oder Existenzgefährdung entstehen (vgl. SächsOVG…, Beschluss vom 28. Dezember 2012 - 4 B 171/12 - juris Rn. 10).Er hat die Möglichkeit, im Rahmen der Beitreibung Ratenzahlung zu beantragen (vgl. Beschluss des Senats vom 7. März 2024 - 2 M 5/24 - juris Rn. 2 ; OVG NRW…, Beschluss vom 26. April 2023 - 5 B 1087/22 - juris Rn. 13).
- VG Gera, 10.04.2025 - 4 V 360/25
Zwangsgeldandrohung und nachfolgender Antrag auf Anordnung von Ersatzzwangshaft …
Denn anders als die Vollstreckungsgläubigerin meint, verfehlt die Gewährung von Teil- beziehungsweise Ratenzahlungen nicht grundsätzlich den Charakter des Zwangsgeldes als Beugemittel (…wie hier OVG Münster, Beschl. v. 26.4.2023 - 5 B 1087/22 = BeckRS 2023, 9077 Rn. 7; OVG Magdeburg, Beschl. v. 7.3.2024 - 2 M 5/24 = BeckRS 2024, 4682 Rn. 7;… a.A. Lackmann, in: Musielak/Voit, ZPO, 22. Aufl. 2025, § 888 Rn. 15).
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