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| OVG Mecklenburg-Vorpommern, 17.08.1995 - 2 M 51/95 |
Zitiervorschläge
OVG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 17. August 1995 - 2 M 51/95 (https://dejure.org/1995,5997)
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Volltextveröffentlichungen (2)
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Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Probebeamter; Entlassung; Rechtsmißbrauch; Widersprüchliches Verhalten
Verfahrensgang
- VG Greifswald, 29.03.1995 - 3 B 55/95
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 17.08.1995 - 2 M 51/95
Papierfundstellen
- MDR 1996, 431
- NJ 1996, 46
Wird zitiert von ... (5)
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 23.04.1998 - 2 M 168/97
Rücknahme einer Ernennung, arglistige Täuschung, gesundheitliche Eignung
Insofern bestehen keine wesentlichen Unterschiede, ob es nun um die gesundheitliche oder die charakterliche Eignung geht; so braucht etwa ein Bewerber nicht von sich aus seine MfS-Verstrickung zu offenbaren (vgl. Beschluss des Senats vom 17.08.1995 - 2 M 51/95 -). - VGH Bayern, 08.07.2021 - 3 B 21.373
Einbehaltung eines Pfarrdienstwohnungsabschlags
Danach kann eine unzulässige Rechtsausübung u.a. dann gegeben sein, wenn widersprüchliches Verhalten gegeben ist (…vgl. Grüneberg in Palandt, 80. Auflage 2021, § 242 Rn. 55 ff.; OVG MV, B.v. 17.8.1995 - 2 M 51/95 - juris). - VG Gera, 09.10.2019 - 1 K 160/18
Beamtenrechtliche Höchstaltersgrenze steht Verbeamtung u.U. nicht entgegen
Rechtsmissbrauch kann vorliegen, wenn sich die Behörde durch ihre Entscheidung zu ihrem früheren Verhalten in Widerspruch setzt ("venire contra factum proprium") (Oberverwaltungsgericht für das Land Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 17. August 1995 - 2 M 51/95 -, juris). - OVG Mecklenburg-Vorpommern, 23.04.1997 - 2 M 76/96
Frist für das Gebrauchmachen von einem Entlassungsgrund im Sinne von Abs. 5 Ziff. …
Dies ist dann zu bejahen, wenn ein für die Willensbildung in Personalsachen zuständiger Bediensteter, der zur Entlassung befugten Stelle von dem Entlassungsgrund Kenntnis erlangt (vgl. BVerwG…, Urteil vom 24.10.1996, a.a.O.), etwa dadurch, daß der Beamte in einem zur Personalakte gegebenen Fragebogen angibt, inoffiziell für das MfS tätig gewesen zu sein (vgl. Beschl. des Senats vom 17.08.1995 - 2 M 51/95 - ). - VG Halle, 09.08.2001 - A 1259/98 Man hätte dem Kläger ohne weiteres einen Katalog konkreter Fragen zu Art und Umfang seiner Tätigkeit für das MfS vorlegen können (vgl. dazu auch OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 17. August 1995 - 2 M 51/95 - LKV 1996, S. 212).
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