Rechtsprechung
| OVG Schleswig-Holstein, 27.06.2001 - 2 M 54/01 |
Verfahrensgang
- VG Schleswig - 9 B 10/01
- OVG Schleswig-Holstein, 27.06.2001 - 2 M 54/01
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (1)
- OVG Schleswig-Holstein, 28.10.1997 - 2 L 281/95
Öffentliche Einrichtung; Ausbaubeitragsrecht; Straße; Beitragspflichtig; …
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 27.06.2001 - 2 M 54/01
Wird eine Einrichtung (Straße) als solche vorteilhaft ausgebaut, wird dieser Vorteil regelmäßig allen Grundstückseigentümern der an die Einrichtung angrenzenden Grundstücke vermittelt (wie OVG Schleswig, Urt. v. 28.10.1997 - 2 L 281/95 -, SchlHAnz. 1998, 141) und zwar auch dann, wenn wegen unterschiedlicher Fließrichtungen das unmittelbar vor einem Teil der angrenzenden Grundstücke anfallende Niederschlagswasser nicht durch den neu verlegten Straßenkanal abgeleitet wird.Wird eine Einrichtung als solche vorteilhaft ausgebaut, wird dieser Vorteil regelmäßig allen Grundstückseigentümern der an die Einrichtung angrenzenden Grundstücke vermittelt (vgl. OVG Schleswig, Urt. v. 28.10.1997 - 2 L 281/95 -, SchlHAnz. 1998, 141) und zwar auch dann, wenn wegen unterschiedlicher Fließrichtungen das unmittelbar vor einem Teil der angrenzenden Grundstücke anfallende Niederschlagswasser nicht durch den neu verlegten Straßenkanal abgeleitet wird.
- OVG Schleswig-Holstein, 30.04.2003 - 2 LB 118/02 Die Historie der erstmaligen Herstellung ist für das Straßenausbaubeitragsrecht ebenso wenig von Bedeutung (vgl. Beschl. d. Senats v. 27.06.2001 - 2 M 54/01 -) wie der sukzessive Ausbau einer Straße im Rahmen selbständiger Bauprogramme.
- OVG Schleswig-Holstein, 30.04.2003 - 2 LB 105/02
Heranziehung zu Straßenausbaubeiträgen; Umbau einer Fahrstraße in eine …
Die Historie der erstmaligen Herstellung einer Straße ist für Abrechnung eines Erschließungsaufwandes, nicht dagegen für die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen von Bedeutung (Senatsbeschlüsse vom 27.6.2001 - 2 M 54/01 - sowie vom 6.9.2001 - 2 L 172/01 -). - VG Schleswig, 18.01.2006 - 9 B 21/05 Dabei stellt sie offenbar auf die Rechtsprechung des OVG Schleswig ab, wonach Abweichungen von dem Grundsatz der Verteilung des Gesamtaufwandes für den (Teil-)Ausbau einer Straße auf sämtliche an die Einrichtung angrenzenden Grundstücke - abgesehen vom Fall der hier nicht in Betracht kommenden Abschnittsbildung - ausnahmsweise nur dann in Betracht kommen, wenn ein Straßenzug von außergewöhnlicher Länge, der zwar noch als einheitliche Einrichtung anzusehen ist, aber durch Kreuzungsbereiche und einmündende Straßen in mehrere Abschnitte mit einer gewissen selbständigen Verkehrsfunktion deutlich unterteilt ist, nur auf einer unbedeutenden Teilstrecke ausgebaut wird und sich die Vorteilswirkungen dieser Maßnahme ersichtlich nur auf einen durch äußere Merkmale gekennzeichneten Abschnitt beschränken (vgl. OVG Schleswig, Beschluss vom 27. Juni 2001 - 2 M 54/01 -).
Allerdings ist festzustellen, dass das OVG Schleswig (vgl. auch z. B. Urteil vom 25. Juni 2003 - 2 LB 55/02-, Beschluss vom 27. Juni 2001 - 2 M 54/01 -) demgegenüber weiterhin seine andere Auffassung nicht geändert hat.
- OVG Schleswig-Holstein, 15.12.2025 - 6 LA 135/24
Straßenausbaubeitrag; Entstehung der Beitragspflicht bei nachträglicher Widmung; …
Die Straßenentwässerung dient allein dazu, Überflutungen des Straßenkörpers zu vermeiden, mithin der besseren Erreichbarkeit aller an die Einrichtung angrenzenden Grundstücke (OVG Schleswig, Beschl. v. 27.06.2001 - 2 M 54/01 -, n.v.;… Driehaus/Raden, Erschließungs- und Ausbaubeiträge, 11. Auflage 2022, § 32 Rn. 121).
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