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Rechtsprechung
   OVG Schleswig-Holstein, 03.03.2000 - 2 M 59/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,12714
OVG Schleswig-Holstein, 03.03.2000 - 2 M 59/99 (https://dejure.org/2000,12714)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 03.03.2000 - 2 M 59/99 (https://dejure.org/2000,12714)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 03. März 2000 - 2 M 59/99 (https://dejure.org/2000,12714)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • VG Schleswig - 4 B 57/99
  • OVG Schleswig-Holstein, 03.03.2000 - 2 M 59/99
 
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Wird zitiert von ... (14)Zitiert selbst (4)

  • OVG Schleswig-Holstein, 24.06.1998 - 2 L 22/96

    Kostenüberschreitung bei Abfallgebühr

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 03.03.2000 - 2 M 59/99
    Zwar hätte der Ag. starke Abweichungen gegenüber der im Herbst 1998 erstellten Kalkulation zum Anlaß nehmen können, die Gebührensätze - mit Wirkung für die Zukunft - neu festzulegen (vgl. Urt. des Senats v. 24.06.1998 - 2 L 22/96 -, NordÖR 1998, 351 = NVwZ 2000, 102), doch wird eine dahingehende Verpflichtung nur bei gravierenden Abweichungen vom veranschlagten Kosten- und/oder Gebührenvolumen angenommen werden können.

    Der Grundsatz, daß der nach der Kostenrechnung für eine bestimmte Periode kalkulierte Gebührensatz für diesen Zeitraum unverändert beizubehalten ist, steht im Zusammenhang mit dem Erfordernis, (ungewollt) erzielte Über- oder Unterdeckungen in die folgende(n) Rechnungsperiode(n) einzubeziehen (vgl. Urt. des Senats v. 24.06.1998, a.a.O.).

    Der Ag. kann sich nicht mit Erfolg darauf berufen, daß nach der Rechtsprechung des Senats nicht jede geringfügige Kostenüberdeckung zur Nichtigkeit des Gebührensatzes führt (Urt. v. 24.06.1998, a.a.O.).

  • OVG Schleswig-Holstein, 25.11.1997 - 2 L 304/95

    Benutzungsgebühr; Kosten; Kostenbegriff; Umweltschutzanforderung; …

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 03.03.2000 - 2 M 59/99
    Sie müssen sich selbst tragen und sollen weder aus allgemeinen Haushaltsmitteln mitfinanziert werden (vgl. Urt. des Senats v. 25.11.1997 - 2 L 304/95 - Die Gemeinde 1998, 310 = NordÖR 1998, 260) noch zu einer Finanzierung sonstiger Aufgaben beitragen.

    Derartige Kosten stehen in keinem Zusammenhang mit der Leistungserbringung in der Rechnungsperiode 1999 und sind daher an sich keine erforderlichen Kosten im Sinne von § 6 Abs. 2 KAG (vgl. Urt. des Senats v. 25.11.1997, a.a.O.), aber aufgrund der Modifizierung des Gebührenrechts durch das Landesabfallwirtschaftsgesetz grundsätzlich gebührenfähig.

  • OVG Schleswig-Holstein, 22.09.1994 - 2 L 93/93

    Grundgebühr; Wasserversorgung; Abrechnungsgebiet; Gemeinde; Wohneinheit

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 03.03.2000 - 2 M 59/99
    Während die Zusatzgebühr (Leistungsgebühr) inhaltlich das Entgelt für die in der Entsorgung des tatsächlich angefallenen Abfalls zu sehende Leistung des Einrichtungsträgers darstellt, ist die Grundgebühr das Entgelt für die Vorhaltung der Entsorgungseinrichtung (vgl. Urt. des Senats v. 22.09.1994 - 2 L 93/93 - Die Gemeinde 1994, 392 = SchlHA 1994, 311).
  • VG Köln, 20.03.1998 - 14 K 8278/95

    Heranziehung zur Zahlung einer Abfallentsorgungsgebühr für einen 70 Liter …

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 03.03.2000 - 2 M 59/99
    Diese Kosten können zwar nicht den jeweiligen Benutzern früherer Rechnungsperioden angelastet werden, doch spricht einiges dafür, daß jedenfalls die in der Gebührengestaltung unterschiedenen Benutzergruppen entsprechend ihrem - zu schätzenden - Verursachungsanteil an diesen Kosten zu beteiligen sind (vgl. VG Köln, Urt. v. 20.03.1998 - 14 K 8278/95 -, NWVBl. 1999, 112, 113).
  • OVG Schleswig-Holstein, 15.05.2017 - 2 KN 1/16

    Normenkontrolle gegen die Straßenreinigungsgebührensatzung der Hansestadt Lübeck …

    Mit Beschluss vom 3. März 2000 (2 M 59/99, Die Gemeinde 2000, 143) hat der Senat klargestellt, dass ohne gesetzliche Grundlage ein über mehrere Jahre verteilter Ausgleich nur bei Vorliegen besonderer Umstände überhaupt in Betracht kommen kann.
  • OVG Schleswig-Holstein, 22.10.2003 - 2 LB 148/02

    Voraussetzungen für die Rechtswidrigkeit von Abfallgebührenbescheiden; Bemessung …

    Grundgebühren dienen der Deckung der Vorhaltekosten (Fixkosten) und sind das Entgelt für die Vorhalteleistung (vgl. Urteil des Senats vom 22.09.1994 - 2 L 93/93 -, Die Gemeinde 1994, 392 = SchlHA 1994, 311 und Beschluss vom 03.03.2000 - 2 M 59/99 -, Die Gemeinde 2000, 143).

    Etwas anderes folgt auch nicht aus § 5 Abs. 2 Nr. 2 LAbfWG, vielmehr stellt die Vorschrift klar, dass in die Bemessung von Abfallentsorgungsgrundgebühren ausschließlich benutzungsunabhängige Betriebskosten (Fixkosten) für vorgehaltene Abfallentsorgungsteilleistungen einbezogen werden können (vgl. Beschluss des Senats vom 03.03.2000, a.a.O.).

    Insoweit ist auch das weite Planungsermessen des Beklagten zu berücksichtigen, insbesondere auch die langfristige Sicherung der Aufgabenerfüllung und die Transportwege (siehe hierzu Beschl. des Senats v. 03.03.2000, a.a.O., das Urt. des Verwaltungsgerichts in Sachen 4 A 143/99 S. 17 f des UA sowie das angefochtene Urteil S. 16 f).

    Hinsichtlich der Fremdleistungen der ASF, die der Beklagte nicht ausgeschrieben hatte, findet Art. 11 des Gesetzes zur Regelung abgabenrechtlicher Vorschriften vom 24. November 1998 Anwendung (siehe die Ausführungen des Verwaltungsgerichts im Urteil in Sachen - 4 A 143/99 - S. 16 f und die des Senats im Beschl. v. 03.03.2000, a.a.O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 27.04.2023 - 2 S 1/22

    Normenkontrollantrag gegen eine Abfallwirtschaftssatzung; Erhebung eines …

    Die Kosten für Rückstellungen dürfen deshalb nicht, wie das Verwaltungsgericht Köln in dem von den Antragstellern zitierten Urteil vom 20.03.1998 (- 14 K 8278/95 - BeckRS 2004, 27205; hierauf Bezug nehmend auch OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 03.03.2000 - 2 M 59/99 - juris Rn. 27) meint, entsprechend dem Maß der früheren Inanspruchnahme der Deponie auf die jeweiligen Benutzergruppen verteilt werden, sondern sind - wie alle anderen Kosten, die auf die verschiedenen Teilleistungsbereiche zu verteilen sind - nach dem aktuellen Verteilungsschlüssel auf die aktuellen Benutzergruppen umzulegen.
  • OVG Schleswig-Holstein, 13.02.2008 - 2 KN 3/06

    Abfallgebühr; Ausschreibung; Kalkulation; Kostendeckungsprinzip; Nachsorgekosten; …

    Zwar stehen die Kosten in keinem Zusammenhang mit der Leistung der Abfallentsorgung im Kalkulationszeitraum, aber aufgrund der Modifikation des Gebührenrechts durch das Landesabfallwirtschaftsgesetz sind diese grundsätzlich gebührenfähig (vgl. Senatsbeschl. v. 03.03.2000 - 2 M 59/99 -, Die Gemeinde 2000, 143.).

    Es gibt jedenfalls keine Anhaltspunkte, dass die Antragsgegnerin die Altdeponie bereits entwidmet hat (zu den Voraussetzungen vgl. Senatsbeschl. v. 03.03.2000, a.a.O.).

    Zwar hat der Senat bisher die Auffassung vertreten, dass eine kommunale Zusammenarbeit iSv § 18 GkZ nicht dem Vergaberecht - und damit auch nicht der Bestimmung des § 6 Abs. 2 Satz 3 Nr. 2 KAG unterfiele (Beschl. v. 03.03.2000, a.a.O., v. 15.12.2000 - 2 L 105/00 -, NordÖR 2001, 175), doch wird daran angesichts der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs nicht mehr festgehalten.

  • OVG Schleswig-Holstein, 24.10.2001 - 2 L 29/00

    Abwassergebühr, Gebührenbescheid, erlassene Behörde, Kalkulation, …

    In seinem Beschluss vom 03. März 2000 (2 M 59/99) habe der Senat zwar die Auffassung vertreten, dass der Ausgleich von in der Vergangenheit entstandenen Über- und Unterdeckungen regelmäßig bereits in der übernächsten Rechnungsperiode vorzunehmen sei.

    Mit Beschluss vom 03. März 2000 (2 M 59/99, Die Gemeinde 2000, 143) hat der Senat klargestellt, dass ohne gesetzliche Grundlage ein über mehrere Jahre verteilter Ausgleich nur bei Vorliegen besonderer Umstände überhaupt in Betracht kommen kann.

    Auch ein Ausnahmefall im Sinne der Entscheidung des Senats vom 03. März 2000 (a.a.O.) ist nicht gegeben.

  • VG Schleswig, 10.11.2003 - 4 A 32/02
    Diese sind in der Kalkulation nicht gesondert ausgewiesen, so dass grundsätzlich diese Entgelte selbst gebührenrechtlich nicht bedeutsam sind (vgl. Urt. d. Kammer vom 14.07.2000, 4 A 143/99 und OVG Schleswig, B. v. 03.03.2002, 2 M 59/99).

    Regelmäßig wird der Ausgleich in der übernächsten Rechnungsperiode vorzunehmen sein, weil die Daten für die zu erstellende Kalkulation dann vorliegen (OVG, B. v. 03.03.2000, 2 M 59/99, Die Gemeinde 2000, 143).

  • VG Cottbus, 17.12.2010 - 6 L 55/10

    Erhebung von Abwassergebühren

    Dies gilt sowohl für die tatsächlich entstandenen Kosten als auch für die Anzahl der Maßstabseinheiten (vgl. OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 22. Oktober 2003 - 2 LB 148/02 -, KStZ 2004, 29; Urteil vom 9. Oktober 2002 - 2 L 111/00 -, ZKF 2003, 119; Urteil vom 3. März 2000 - 2 M 59/99 -, Die Gemeinde 2000, 143; Urteil vom 20. Mai 1997 - 2 L 129/94 -, zit. nach juris; OVG Niedersachsen, Urteil vom 8. August 1990 - 9 L 182/89 -, NVwZ-RR 1991, 383; OVG Sachsen-Anhalt…, Urt. vom 27. Juli 2006 - 4 K 253/05 -, zitiert nach juris, Rn. 26; Beschluss vom 23. April 2009 - 4 L 299/07 -, KStZ 2009, 116; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 27. Februar 1996 - 2 S 1407/94 -, NVwZ-RR 1996, 593; Bayerischer VGH, Urteil vom 2. April 2004 - 4 N 00.1645 -, NVwZ-RR 2005, 281; VG Frankfurt (Oder)…, Urt. vom 8.8.2005 - 5 K 1322/01 -, S. 10 des E. A.).
  • VG Schleswig, 07.03.2018 - 4 A 173/15

    Kalkulation von Abfallbeseitigungsgebühren; Darlegung und Ausgleich einer …

    Vor dem Hintergrund des Gebots der Leistungsbezogenheit sah das Schleswig-Holsteinische Oberverwaltungsgerichts es für geboten an, dass der Ausgleich möglichst zeitnah, d.h. regelmäßig in der übernächsten Rechnungsperiode erfolgt (OVG Schleswig, Urteil vom 03.03.2000, Az.: 2 M 59/99, juris Rn. 22).

    Nach der Rechtsprechung des Schleswig-Holsteinischen Oberverwaltungsgerichts war ein im Interesse einer Gebührenkontinuität über mehrere Jahre verteilter Ausgleich ohne entsprechende gesetzliche Regelung nur bei Vorliegen besonderer Umstände zu rechtfertigen (OVG Schleswig, Urteil vom 03.03.2000, Az.: 2 M 59/99, juris Rn. 22;… Urteil vom 24.10.2001, Az.: 2 L 29/00, juris Rn. 51).

  • OVG Schleswig-Holstein, 21.01.2004 - 2 KN 7/02

    Benutzungsgebühr, dezentrale Abwasserbeseitigung, Gebührensatzung

    Grundgebühren dienen der Deckung der Vorhaltekosten (Fixkosten) und sind das Entgelt für die Vorhalteleistung (vgl. Urt. des Senats v. 22.09.1994 - 2 L 93/93 -, Die Gemeinde 1994, 392 = SchlHA 1994, 311 und Beschl. v. 03.03.2000 - 2 M 59/99 -, Die Gemeinde 2000, 143).

    In den Fällen der Mitbenutzung einer Einrichtung einer anderen Körperschaft nach § 18 Abs. 1 GkZ findet weder das Vergaberecht im Sinne des § 6 Abs. 2 Satz 4 KAG noch das Preisrecht nach Art. 11 des Gesetzes vom 24. November 1998 Anwendung, vielmehr ist allein zu prüfen, ob das vereinbarte Entgelt erforderlich im Sinne des § 6 Abs. 2 Satz 1 KAG ist (vgl. Urt. des Senats v. 28.02.2003 - 2 L 93/99 -, Beschl. v. 03.03.2000, a.a.O.).

  • FG Schleswig-Holstein, 08.03.2017 - 1 K 61/15

    Zinszahlungen eines Betriebes gewerblicher Art an Trägerkörperschaft für ein …

    Bei der Deponie handelte es sich in den Streitjahren um eine Abfallentsorgungsanlage, die Teil der öffentlichen Einrichtung des öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers war, die also zur Erfüllung dieses Zwecks gewidmet war (zur Widmung vgl. z.B. OVG Schleswig, Beschluss vom 3. März 2000, 2 M 59/99, juris, Rn 26).
  • OVG Schleswig-Holstein, 09.07.2003 - 2 KN 4/02

    Rechtmäßigkeit eines in einer Satzung über die Erhebung von Hafengebühren …

  • VG Schleswig, 10.11.2003 - 4 A 568/02
  • VG Schleswig, 10.11.2003 - 4 A 481/02
  • OVG Schleswig-Holstein, 15.12.2000 - 2 L 105/00
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