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Rechtsprechung
   OVG Sachsen-Anhalt, 03.05.2016 - 2 M 6/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,13972
OVG Sachsen-Anhalt, 03.05.2016 - 2 M 6/16 (https://dejure.org/2016,13972)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 03.05.2016 - 2 M 6/16 (https://dejure.org/2016,13972)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 03. Mai 2016 - 2 M 6/16 (https://dejure.org/2016,13972)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ausgang, offener; Bestimmtheit; Frist, angemessene; Verhältnismäßigkeit; Zwangsgeldandrohung; Zwangsgeldfestsetzung; Festsetzung und Androhung eines Zwangsgeldes

  • rechtsportal.de

    Bestimmtheit einer Zwangsgeldandrohung; Grundsatz der Verhältnismäßigkeit bei der Festsetzung eines Zwangsmittels; Angemessenheit der eingeräumten Frist zur Durchführung der einem Pflichtigen aufgegebenen Handlung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Bestimmtheit einer Zwangsgeldandrohung; Grundsatz der Verhältnismäßigkeit bei der Festsetzung eines Zwangsmittels; Angemessenheit der eingeräumten Frist zur Durchführung der einem Pflichtigen aufgegebenen Handlung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2016, 893
 
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Wird zitiert von ... (20)Zitiert selbst (3)

  • OVG Saarland, 02.05.2014 - 2 B 225/14

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen Zwangsgeldfestsetzung - hier: Zwischenregelung

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 03.05.2016 - 2 M 6/16
    Eine Interessenabwägung zugunsten des Vollstreckungsschuldners kommt nur dann in Betracht, wenn der Verlust des Geldbetrages bei dem Pflichtigen zu einem irreparablen Schaden führen würde (vgl. SaarlOVG, Beschl. v. 02.05.2014 - 2 B 225/14 -, juris, RdNr. 15).

    Eine Interessenabwägung zugunsten des Vollstreckungsschuldners kommt nur dann in Betracht, wenn der Verlust des Geldbetrages bei dem Pflichtigen zu einem irreparablen Schaden führen würde (vgl. SaarlOVG, Beschl. v. 02.05.2014 - 2 B 225/14 -, juris, RdNr. 15).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 31.07.2014 - 2 M 36/14

    Feststellung der Hauptsacheerledigung im vorläufigen Rechtsschutzverfahren

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 03.05.2016 - 2 M 6/16
    Gemäß § 80 Abs. 4 Satz 3 VwGO, der im gerichtlichen Verfahren entsprechend gilt (vgl. Beschl. d. Senats v. 31.07.2014 - 2 M 36/14 -, NVwZ-RR 2014, 822 , RdNr. 7 in juris;… Kopp/Schenke, VwGO, 21. Aufl., § 80 RdNr. 157, m.w.N.), soll bei öffentlichen Abgaben und Kosten die Aussetzung der Vollziehung erfolgen, wenn ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit des angegriffenen Verwaltungsakts bestehen oder wenn die Vollziehung für den Abgaben- oder Kostenpflichtigen eine unbillige, nicht durch überwiegende öffentliche Interessen gebotene Härte zur Folge hätte.

    Ernstliche Zweifel im Sinne des § 80 Abs. 4 Satz 3 VwGO bestehen indes nicht schon dann, wenn der Ausgang des Hauptsacheverfahrens offen ist; vielmehr sollen nur Einwände, die von solchem Gewicht sind, dass sie mehr als nur einfache Zweifel rechtfertigen, zur Anordnung der aufschiebenden Wirkung führen können (vgl. Beschl. d. Senats v. 31.07.2014, a.a.O.).

  • VGH Bayern, 26.04.2012 - 11 CS 12.650

    Unschädlichkeit eines fehlenden Beschwerdeantrags

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 03.05.2016 - 2 M 6/16
    Zwar führt die fristgerechte Befolgung einer zwangsgeldbewehrten Anordnung zur Erledigung der Zwangsgeldandrohung (vgl. BayVGH, Beschl. v. 26.04.2012 - 11 CS 12.650 -, juris, RdNr. 13).
  • VG Aachen, 11.10.2017 - 6 K 996/16

    Immissionsschutz; nachträgliche Anordnung; Vorsorgeanordnung; …

    Rn. 79 vgl.              hierzu u.a. OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 3. Mai 2016 - 2 M 6/16 -, juris Rn. 14; VG Aachen, Beschluss vom 14. Februar 2011 - 6 L 32/11 -, juris Rn. 34,.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.10.2018 - 4 B 1181/18

    Verbot des Zurverfügungstellens von Tabakprodukten zur Nutzung und zum Verbrauch …

    Rn. 14 vgl. OVG NRW, Beschlüsse vom 6.7.2006 - 18 B 1077/06 -, juris, Rn. 5, und vom 23.5.2018 - 19 B 578/18 -, Beschlussabdruck, Seiten 2 und 3; VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 21.6.2005 - 11 S 806/05 -, NVwZ-RR 2006, 219 = juris, Rn. 6 ff.; OVG S.-A., Beschlüsse vom 13.5.2013 - 3 M 161/13 -, KKZ 2014, 111 = juris, Rn. 30, und vom 3.5.2016 - 2 M 6/16 -, NVwZ-RR 2016, 839 (Leitsatz) = juris, Rn. 35; OVG Berlin-Bbg., Beschluss vom 17.10.2014 - 2 S 96.13 -, juris, vor Rn. 1, Rn. 2; vgl. für eine selbständige Zwangsgeldandrohung auch Bay. VGH, Beschluss vom 10.6.2008 - 1 C 08.1115 -, juris, Rn. 15; vgl. für Zwangsgeldfestsetzungen ohne gleichzeitige Androhungen weiterer Zwangsgelder auch OVG Berlin-Bbg., Beschluss vom 16.3.2009 - 1 S 224.08 -, juris, vor Rn. 1, Rn. 5; OVG NRW, Beschluss vom 28.10.2016 - 13 B 904/16 -, juris, Rn. 52,.
  • VG Halle, 22.02.2021 - 4 A 13/21

    Asylrecht (Syrien)

    Die hiergegen gerichtete Beschwerde der Klägerin wies das OVG Sachsen-Anhalt mit Beschluss vom 03. Mai 2016 (Az: 2 M 6/16 ) zurück und änderte auf die Beschwerde des Beklagtes den Beschluss dahingehend, dass der Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes insgesamt abgelehnt wurde.

    Vor diesem Hintergrund ist nicht vorstellbar, dass das Landesverwaltungsamt die Grundflächen, auf denen sich die Becken befinden, von der Regelung der einheitlichen örtlichen Zuständigkeit ausnehmen wollte (vgl. hierzu auch OVG LSA, Beschluss vom 03. Mai 2016, 2 M 6/16 , juris, Rn 23 ff.).

    Die Zwangsgeldandrohungen sind daher erkennbar für die jeweils unter einer Ziffer getroffenen Handlungsverpflichtungen erfolgt und sollen ersichtlich eine Festsetzung des jeweils angedrohten Zwangsgelds vorbereiten, wenn nicht sämtlichen unter der jeweiligen Ziffer angeordneten Gebote fristgerecht und ordnungsgemäß nachgekommen wird (so bereits VG Halle, Beschluss vom 23. Dezember 2015, 4 B 272/15 HAL, juris; OVG LSA, Beschluss vom 03. Mai 2016, 2 M 6/16 , juris Rn. 14 f.).

  • VG Halle, 02.11.2021 - 2 B 240/21
    Rn. 7 Zwangsgeldern ist in Fällen offener Erfolgsaussicht in der Hauptsache eine Aussetzungsentscheidung mit Blick auf den nur vorübergehenden Verlust der Dispositionsmöglichkeiten des Vollstreckungsschuldners hinsichtlich des Betrags des Zwangsgeldes und der gesetzlichen Vorgabe in § 53 Abs. 4 Satz 1 SOG LSA grundsätzlich nicht gerechtfertigt ( OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 3. Mai 2016 - 2 M 6/16 -, zitiert nach juris).

    Eine Interessenabwägung zugunsten des Vollstreckungsschuldners kommt nur dann in Betracht, wenn der Verlust des Geldbetrages bei dem Pflichtigen zu einem irreparablen Schaden führen würde (OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 3. Mai 2016, a.a.O. unter Bezugnahme auf OVG Saarland…, Beschluss vom 2. Mai 2014 - 2 B 225/14 -, zitiert nach juris Rn. 15).

    Die Festsetzung eines Zwangsgeldes kann unverhältnismäßig sein, wenn sich die Frist, die dem Pflichtigen zur Durchführung der ihm aufgebebenen Handlung eingeräumt wurde, als nicht (mehr) angemessen im Sinne von § 59 Abs. 1 Satz 1 SOG LSA erweist (vgl. nur OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 3. Mai 2016, a.a.O.).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.10.2018 - 4 E 739/18

    Verbot des Zurverfügungstellens von Tabakprodukten zur Nutzung und zum Verbrauch …

    Rn. 14 vgl. OVG NRW, Beschlüsse vom 6.7.2006 - 18 B 1077/06 -, juris, Rn. 5, und vom 23.5.2018 - 19 B 578/18 -, Beschlussabdruck, Seiten 2 und 3; VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 21.6.2005 - 11 S 806/05 -, NVwZ-RR 2006, 219 = juris, Rn. 6 ff.; OVG S.-A., Beschlüsse vom 13.5.2013 - 3 M 161/13 -, KKZ 2014, 111 = juris, Rn. 30, und vom 3.5.2016 - 2 M 6/16 -, NVwZ-RR 2016, 839 (Leitsatz) = juris, Rn. 35; OVG Berlin-Bbg., Beschluss vom 17.10.2014 - 2 S 96.13 -, juris, vor Rn. 1, Rn. 2; vgl. für eine selbständige Zwangsgeldandrohung auch Bay. VGH, Beschluss vom 10.6.2008 - 1 C 08.1115 -, juris, Rn. 15; vgl. für Zwangsgeldfestsetzungen ohne gleichzeitige Androhungen weiterer Zwangsgelder auch OVG Berlin-Bbg., Beschluss vom 16.3.2009 - 1 S 224.08 -, juris, vor Rn. 1, Rn. 5; OVG NRW, Beschluss vom 28.10.2016 - 13 B 904/16 -, juris, Rn. 52,.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 22.11.2021 - 2 M 110/21

    Zwangsgeldfestsetzung wegen der Weitergabe von Einweggetränkeverpackungen ohne …

    Eine Interessenabwägung zugunsten des Vollstreckungsschuldners kommt nur dann in Betracht, wenn der Verlust des Geldbetrages bei dem Pflichtigen zu einem irreparablen Schaden führen würde (Beschluss des Senats vom 3. Mai 2016 - 2 M 6/16 - juris Rn. 32 ).

    Da es sich um ein Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes handelt, ist der Streitwert jedoch in Orientierung an Nr. 1.5 des Streitwertkatalogs auf ein Viertel des für das Hauptsacheverfahren anzunehmenden Streitwerts festzusetzen (vgl. Beschluss des Senats vom 3. Mai 2016 - 2 M 6/16 - juris Rn. 35 ).

  • VG Karlsruhe, 05.09.2017 - 1 K 397/15

    Klage gegen abfallrechtliche Maßnahmen

    Unabhängig davon führt die Setzung einer zu kurzen Frist im Sinne des § 20 Absatz 1 Satz 2 LVwVG jedenfalls dazu, dass sich die Durchführung der Ersatzvornahme als unverhältnismäßig erweist (vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 03.05.2016 - 2 M 6/16 -, juris Rn. 27 zu einer Zwangsgeldfestsetzung).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 01.02.2024 - 3 M 10/24

    Glücksspielrecht; zur vorherigen Anhörung in Vollstreckungsverfahren (hier: …

    Eine Interessenabwägung zugunsten des Vollstreckungsschuldners kommt nur dann in Betracht, wenn der Verlust des Geldbetrages bei dem Pflichtigen zu einem irreparablen Schaden führen würde (vgl. OVG LSA, Beschluss vom 3. Mai 2016 - 2 M 6/16 - juris Rn. 32 ).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 10.02.2022 - 2 M 151/21

    Voraussetzung der Zwangsvollstreckung - Androhung und Festsetzung eines …

    Die Festsetzung eines Zwangsgeldes kann unverhältnismäßig sein, wenn sich die Frist, die dem Pflichtigen zur Durchführung der ihm aufgebebenen Handlung eingeräumt wurde, als nicht (mehr) angemessen i.S.d. § 59 Abs. 1 Satz 1 SOG LSA erweist (Beschluss des Senats vom 3. Mai 2016 - 2 M 6/16 - juris Rn. 27 ).
  • OLG Düsseldorf, 08.05.2024 - 3 Kart 233/23

    Überwachung der Einhaltung der Pflicht der Messstellenbetreiber zur Übermittlung …

    Umfasst die Grundverfügung allerdings mehrere selbständige Regelungen, muss die Androhung erkennen lassen, ob sie sich auf Verstöße gegen jede einzelne Verpflichtung bezieht oder nur auf Verstöße gegen alle Verpflichtungen zugleich; sie muss insofern "pflichtenscharf" ausgestaltet sein (OVG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 03.05.2016 - 2 M 6/16, juris Rn. 14).
  • VG Hamburg, 22.08.2022 - 9 AE 3047/22

    Afghanistan: Dublin Polen: Keine systemischen Mängel, Ukraine-Krieg, …

  • VG Schleswig, 28.12.2020 - 1 B 108/20

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen naturschutzrechtliche Ordnungsverfügung

  • OVG Sachsen-Anhalt, 29.07.2025 - 3 M 53/25

    Bestimmtheit einer Zwangsgeldandrohung bei mehreren Unterlassungspflichten

  • OVG Sachsen-Anhalt, 06.12.2022 - 2 M 89/22

    Zwangsgeld wegen Verstoß gegen eine Baueinstellungsverfügung; Dachabdichtung

  • OVG Sachsen-Anhalt, 02.07.2024 - 2 M 52/24

    Zwangsgeldfestsetzung

  • OLG Düsseldorf, 14.02.2024 - 3 Kart 221/23

    Beschwerde gegen die Festsetzung eines ersten und Androhung eines weiteren …

  • VG Halle, 28.12.2023 - 2 A 240/22

    Zwangsgeldfestsetzung/Androhung Ersatzvornahme: Fiskus als Zwangserbe; …

  • VG Magdeburg, 06.09.2022 - 3 B 154/22

    Zwangsgeldfestsetzung: Vorläufiger Rechtschutz

  • VG Aachen, 15.03.2024 - 10 K 2879/22

    Gewerbeuntersagung; Fortführung eines Gewerbebetriebs; Zwangsgeldfestsetzung; …

  • VG Hamburg, 16.10.2020 - 9 AE 3625/20

    Iran: Dublin: Art. 19 Abs. 2 Dublin III-VO: Nachweis über Ausreise erforderlich

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