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| OVG Schleswig-Holstein, 27.02.1997 - 2 M 6/97 |
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OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 27. Februar 1997 - 2 M 6/97 (https://dejure.org/1997,14028)
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Schleswig - 9 B 127/96
- OVG Schleswig-Holstein, 27.02.1997 - 2 M 6/97
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61
Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - …
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 27.02.1997 - 2 M 6/97
"Darlegen" bedeutet schon nach allgemeinem Sprachgebrauch mehr als lediglich ein allgemeiner Hinweis; "etwas darlegen" bedeutet vielmehr soviel wie "erläutern", "erklären" oder "näher auf etwas eingehen" (vgl. BVerwG, Beschl. v. 02.10.1961 - VIII B 78.61 - BVerwGE 13, 90, 91).
- OVG Schleswig-Holstein, 08.09.1999 - 2 L 70/99
Verwendung von Grundsteuerinformationen zur Festsetzung der Zweitwohnungsteuer
Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit einer Entscheidung können sich auch aus Tatsachen ergeben, die im bisherigen Verfahren nicht berücksichtigt worden sind; derartige Tatsachen und ihre Entscheidungserheblichkeit sind substantiiert darzulegen (Beschl. d. Senats v. 27.02.1997 - 2 M 6/97 -, NordÖR 1998, 31).Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit einer Entscheidung können sich auch aus Tatsachen ergeben, die im bisherigen Verfahren nicht berücksichtigt worden sind; derartige Tatsachen und ihre Entscheidungserheblichkeit sind substantiiert darzulegen (Beschl. d. Senats v. 27.02.1997 - 2 M 6/97 -, NordÖR 1998, 31).
- OVG Schleswig-Holstein, 14.10.1999 - 4 L 83/99 Die Gegenmeinung, der sich der Senat anschließt, verweist darauf, daß sich eine grundsätzliche Beschränkung des Antragsverfahrens auf den bisherigen Prozeßstoff nicht dem Gesetz entnehmen lasse (OVG Schleswig, Beschluß vom 27.02.1997, 2 M 6/97, NordÖR 1998, 31 f.; BayVGH, Beschluß vom 05.11.1997, BayVBl. 1998, 154; OVG Lüneburg, Beschluß vom 09.02.1998, Nds.VBl.
- OVG Thüringen, 15.06.1999 - 4 ZEO 1283/98
Ausbaubeiträge; Ausbaubeiträge, Beitragsrecht; Beitragsrecht; Zulassung; Grund; …
Dabei kann er sich zur Darlegung des Zulassungsgrundes der ernstlichen Zweifel an der Richtigkeit der erstinstanzlichen Entscheidung auch auf neues tatsächliches Vorbringen oder neue Beweismittel stützen, die dem Verwaltungsgericht bei seiner Entscheidung noch nicht zur Verfügung standen (so auch: ThürOVG, Beschluß vom 13.03.1998 - 2 ZEO 342/98, 2 EO 343/98 -, DVBl. 1998, 849 ff.; VGH Bad.-Württ., Beschluß vom 25.06.1998 - 3 S 2965/97 -, zitiert nach Juris; OVG Rh.-Pf., Beschluß vom 16.02.1998 - 2 A 11966/97 -, NVwZ 1998, 1094 f.; OVG HH, Beschluß vom 17.02.1998 - Bs VI 105/97 -, NVwZ 1998, 863 f.; Nds. OVG, Beschluß vom 09.02.1998 - 12 M 5642/98 -, DVBl. 1998, 492; BayVGH, Beschluß vom 05.11.1997 - 23 ZB 97.2581 -, BayVBl. 1998, 154; OVG Schl.-Holst., Beschluß vom 27.02.1997 - 2 M 6/97 -, NordÖR 1998, 31 f.; a.A.: OVG NW, Beschluß vom 09.06.1997 - 15 E 444/97 -, BayVBl. 1998, 157 f.; OVG Berlin, Beschluß vom 01.04.1998 - 2 SN 10.98 - , DVBl. 1998, 1095).
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