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| OVG Schleswig-Holstein, 24.08.2001 - 2 M 65/01 |
Zitiervorschläge
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 24. August 2001 - 2 M 65/01 (https://dejure.org/2001,20401)
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Voraussetzung der Inanspruchnahme der öffentlichen Einrichtung der Benutzungsgebühr
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Schleswig, 16.07.2001 - 4 B 30/01
- OVG Schleswig-Holstein, 24.08.2001 - 2 M 65/01
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (1)
- OVG Schleswig-Holstein, 19.11.1991 - 2 L 149/91
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 24.08.2001 - 2 M 65/01
Dem Antragsteller ist darin beizupflichten, dass (auch) die Erhebung einer Grundgebühr nicht schon dann zulässig ist, wenn die Möglichkeit der Inanspruchnahme einer öffentlichen Einrichtung besteht, sondern dass sie als Benutzungsgebühr die Inanspruchnahme der öffentlichen Einrichtung voraussetzt (vgl. Urt. d. Senats v. 19.11.1991 - 2 L 149/91 -, Die Gemeinde 1992, 160).
- OVG Schleswig-Holstein, 10.09.2015 - 4 LB 45/14
Heranziehung zur Abfallgebühr; Erhebung einer Mindestgebühr; Verstoß gegen das …
Die Erhebung einer Grundgebühr wäre auch deshalb rechtswidrig, weil die Grundgebühr eine spezielle Gebühr für die Inanspruchnahme der Vorhalteleistung ist (OVG Schleswig, Beschl. v. 24.08.2001 - 2 M 65/01 -, NordÖR 2001, 403 u. Urt. v. 17.01.2001 - 2 L 9/00 -, NordÖR 2001, 307), die der Abdeckung nicht variabler Kosten dient. - OVG Schleswig-Holstein, 10.09.2015 - 4 KN 1/14
Nichtigkeit einer Abfallgebührensatzung; Antragsbefugnis eines Gebührenzahlers …
Die Erhebung einer Grundgebühr wäre auch deshalb rechtswidrig, weil die Grundgebühr eine spezielle Gebühr für die Inanspruchnahme der Vorhalteleistung ist (OVG Schleswig, Beschl. v. 24.08.2001 - 2 M 65/01 -, NordÖR 2001, 403 u. Urt. v. 17.01.2001 - 2 L 9/00 -, NordÖR 2001, 307), die der Abdeckung nicht variabler Kosten dient. - OVG Schleswig-Holstein, 10.09.2015 - 4 LB 39/14
Rechtmäßigkeit der Erhebung von Jahresmindestgebühren
Die Erhebung einer Grundgebühr wäre auch deshalb rechtswidrig, weil die Grundgebühr eine spezielle Gebühr für die Inanspruchnahme der Vorhalteleistung ist (OVG Schleswig, Beschl. v. 24.08.2001 - 2 M 65/01 -, NordÖR 2001, 403 u. Urt. v. 17.01.2001 - 2 L 9/00 -, NordÖR 2001, 307), die der Abdeckung nicht variabler Kosten dient. - OVG Sachsen-Anhalt, 28.08.2009 - 4 L 192/07
Zum Wohnungsbegriff im Abwassergrundgebührenrecht
Anders als das Verwaltungsgericht und der Beklagte ist der Senat darüber hinaus der Auffassung, dass zum Begriffsmerkmal "Wohnung" (vgl. dazu auch die Definition des Statistischen Landesamtes unter: www.statistik.sachsen-anhalt.de/Definitionen/W/Wohnung.html) zur Vermeidung von Abgrenzungsschwierigkeiten und im Interesse einer praktikablen Handhabung gehört, dass sie gegen andere Wohnungen und Wohnräume in sich abgeschlossen ist und einen selbständigen Zugang aufweist (…BFH, Urt. v. 26.09.2007 - II R 74/05 -, zit. nach JURIS;… OVG LSA, Urt. v. 30.01.2003, a. a. O.; OVG Schleswig-Holstein, Beschl. v. 24.08.2001 - 2 M 65/01 -, zit. nach JURIS). - VG Frankfurt/Oder, 13.11.2013 - 5 L 349/12
Kanalbenutzungsgebühren
Für die Gebührenpflicht entfaltet der Grundsteuermessbescheid keine Tatbestandswirkung, sondern es kommt darauf an, wie viele Maßstabseinheiten nach den tatsächlichen Verhältnissen im Veranlagungszeitraum vorhanden sind (so zutreffend OVG für das Land Schleswig-Holstein Beschluss vom 24. August 2001 - 2 M 65/01, juris, Rn. 7).
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