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| OVG Schleswig-Holstein, 19.08.2002 - 2 M 79/02 |
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OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 19. August 2002 - 2 M 79/02 (https://dejure.org/2002,30310)
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Schleswig - 14 B 38/02
- OVG Schleswig-Holstein, 19.08.2002 - 2 M 79/02
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (1)
- OVG Schleswig-Holstein, 24.10.2001 - 2 L 29/00
Abwassergebühr, Gebührenbescheid, erlassene Behörde, Kalkulation, …
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 19.08.2002 - 2 M 79/02
Infolge der - zulässigen - Veranschlagung von Aufwand und Maßstabseinheiten unweigerlich auftretende Über- und Unterdeckungen sind nach Feststellung in der folgenden Kalkulationsperiode zu berücksichtigen (vgl. Urt. des Senats v. 24.10.2001 - 2 L 29/00 -, Die Gemeinde 2002, 69 zu Abwassergebühren).
- VG Schleswig, 09.11.2004 - 14 A 263/02 Mit Bescheid vom 26.08.2002 wies die Beklagte den Widerspruch unter Bezugnahme auf die Gründe im Beschluss des OVG vom 19.08.2002 im Verfahren 2 M 79/02 als unbegründet zurück.
Dabei unweigerlich auftretende Über- und Unterdeckungen sind nach ihrer Feststellung in der folgenden Kalkulationsperiode zu berücksichtigen (Beschluss vom 19.08.2002 - 2 M 79/02 -).
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 28.06.2006 - 2 L 120/05
"Errichtung" einer baulichen Anlage
Dabei geht es nicht nur um den Schutz baulicher Anlagen, die Abstandsfläche bezweckt auch den Waldschutz (vgl. Beschluss des Senats vom 29.01.2003 - 2 M 79/02 -, DÖV 2003, 593).
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