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Rechtsprechung
   OVG Sachsen-Anhalt, 06.12.2022 - 2 M 89/22   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2022,37692
OVG Sachsen-Anhalt, 06.12.2022 - 2 M 89/22 (https://dejure.org/2022,37692)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 06.12.2022 - 2 M 89/22 (https://dejure.org/2022,37692)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 06. Dezember 2022 - 2 M 89/22 (https://dejure.org/2022,37692)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Änderung einer baulichen Anlage bei Veränderung der Dachkonstruktion

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Türen als Dachersatz sind genehmigungspflichtig! (IBR 2023, 156)

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Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (4)

  • VGH Baden-Württemberg, 19.05.2020 - 5 S 437/18

    Landesbaurecht -nachbarliche Belange und Abstandsflächen

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 06.12.2022 - 2 M 89/22
    Hierzu zählen An- und Umbauten sowie Änderungen im äußeren Erscheinungsbild (VGH BW, Urteil vom 19. Mai 2020 - 5 S 437/18 - juris Rn. 33).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 03.05.2016 - 2 M 6/16

    Festsetzung und Androhung eines Zwangsgeldes

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 06.12.2022 - 2 M 89/22
    Im vorläufigen Rechtsschutzverfahren ist, da es sich bei dem angefochtenen Bescheid um einen auf eine bezifferte Geldleistung gerichteten Verwaltungsakt handelt, nach Nr. 1.5 des Streitwertkatalogs 2013 ein Viertel der Gesamtsumme von 16.000 EUR, mithin ein Betrag von 4.000 EUR, als Streitwert festzusetzen (Beschluss des Senats vom 3. Mai 2016 - 2 M 6/16 - juris Rn. 35 ).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 08.02.2006 - 2 M 211/05

    Zwangsgeldfestsetzung, Ermessen

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 06.12.2022 - 2 M 89/22
    Das Verwaltungsgericht hat auch auf die Rechtsprechung des Senats hingewiesen, nach der bei der Festsetzung des in bestimmter Höhe angedrohten Zwangsgelds hinsichtlich der Höhe des Zwangsgelds im Regelfall keine (erneute) Ermessensausübung geboten ist (Beschluss des Senats vom 8. Februar 2006 - 2 M 211/05 - juris Rn. 10).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 10.09.2021 - 8 A 10826/21

    Änderungen an einem im Außenbereich gelegenen Wohngebäude

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 06.12.2022 - 2 M 89/22
    Bei der Änderung einer baulichen Anlage handelt es sich um die (bauliche) Umgestaltung eines vorhandenen Bauwerks (OVG RhPf, Beschluss vom 10. September 2021 - 8 A 10826/21 - juris Rn. 9;… Decker, in: Busse/Krause, Bayerische Bauordnung, Stand: August 2022, Art. 55 BayBO Rn. 26).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 01.02.2024 - 3 M 10/24

    Glücksspielrecht; zur vorherigen Anhörung in Vollstreckungsverfahren (hier: …

    und 1.7.1 des Streitwertkatalogs (vgl. OVG LSA, Beschluss vom 6. Dezember 2022 - 2 M 89/22 - juris Rn. 16 ; OVG NRW, Beschluss vom 8. Oktober 2018 - 4 B 118118 - juris m.w.N.) Nach der Empfehlung in Nr. 1.7.1 Satz 1 des Streitwertkatalogs für die Verwaltungsgerichtsbarkeit, der der Senat folgt, entspricht der Streitwert in selbständigen Vollstreckungsverfahren der Höhe des festgesetzten Zwangsgeldes, hier also einem Betrag von 25.000,00 EUR.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 29.07.2025 - 3 M 53/25

    Bestimmtheit einer Zwangsgeldandrohung bei mehreren Unterlassungspflichten

    und 1.7.1 des Streitwertkatalogs (vgl. OVG LSA, Beschluss vom 6. Dezember 2022 - 2 M 89/22 - juris Rn. 16 ; OVG NRW, Beschluss vom 8. Oktober 2018 - 4 B 1181/18 - juris m.w.N.) Nach der Empfehlung in Nr. 1.7.1 Satz 1 des Streitwertkatalogs für die Verwaltungsgerichtsbarkeit, der der Senat folgt, entspricht der Streitwert in selbständigen Vollstreckungsverfahren der Höhe des festgesetzten Zwangsgeldes, hier also einem Betrag von 50.000,00 EUR.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 28.08.2025 - 2 M 66/25

    Festsetzung eines Zwangsgeldes in angedrohter Höhe; Ermessensausübung; …

    Im vorläufigen Rechtsschutzverfahren ist, da es sich bei dem angefochtenen Bescheid um einen auf eine bezifferte Geldleistung gerichteten Verwaltungsakt handelt, nach Nr. 1.5 des Streitwertkatalogs ein Viertel der Gesamtsumme von 80.000 EUR, mithin ein Betrag von 20.000 EUR, als Streitwert festzusetzen (vgl. Beschlüsse des Senats vom 6. Dezember 2022 - 2 M 89/22 - juris Rn. 16, m.w.N., …und vom 7. März 2024 - 2 M 5/24 - juris Rn. 3, juris).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 07.03.2024 - 2 M 5/24

    Zwangsgeldfestsetzung in bestimmter Höhe ohne erneute Ermessensausübung

    Im vorläufigen Rechtsschutzverfahren ist, da es sich bei dem angefochtenen Bescheid um einen auf eine bezifferte Geldleistung gerichteten Verwaltungsakt handelt, nach Nr. 1.5 des Streitwertkatalogs 2013 ein Viertel der Gesamtsumme von 80.000 EUR, mithin ein Betrag von 20.000 EUR, als Streitwert festzusetzen (vgl. Beschluss des Senats vom 6. Dezember 2022 - 2 M 89/22 - juris Rn. 16 , m.w.N.).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 29.07.2025 - 3 M 52/25

    Zulässigkeit der Zwangsgeldfestsetzung im Hinblick auf Unterlassungspflichten; …

    und 1.7.1 des Streitwertkatalogs für die Verwaltungsgerichtsbarkeit (vgl. OVG LSA, Beschluss vom 6. Dezember 2022 - 2 M 89/22 - juris Rn. 16 ; OVG NRW, Beschluss vom 8. Oktober 2018 - 4 B 118118 - juris m.w.N.).
  • OVG Niedersachsen, 18.08.2023 - 4 OA 63/23

    Androhung eines weiteren Zwangsgelds Streitwert; Wiederherstellungsanordnung …

    Daher ist hinsichtlich der erfolgten Festsetzung eines Zwangsgelds in Höhe von 3.000,- EUR in Anlehnung an Nr. 1.7.1 Satz 1 i.V.m. Nr. 1.5 Satz 1 des Streitwertkatalogs ein weiterer Betrag von 750,- EUR (3.000,- EUR x 1/4) sowie hinsichtlich der erfolgten Androhung der Festsetzung eines weiteren Zwangsgelds in Höhe von 6.000,- EUR in Anlehnung an Nr. 1.7.1 Satz 2 i.V.m. Nr. 1.5 Satz 1 des Streitwertkatalogs ein weiterer Betrag in Höhe von 750,- EUR (6.000,- EUR x 1/2 x 1/4) zu berücksichtigen (…zur Streitwertbemessung in selbständigen Vollstreckungsverfahren vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 8.10.2018 - 4 B 1181/18, 4 E 739/18 -, juris Rn. 10 ff.; OVG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 6.12.2022 - 2 M 89/22 -, juris Rn. 16).
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