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| OVG Mecklenburg-Vorpommern, 09.09.1998 - 2 M 94/98 |
Zitiervorschläge
OVG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 09. September 1998 - 2 M 94/98 (https://dejure.org/1998,10414)
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Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
VwGO § 86 Abs. 1, § 80 Abs. 5
Amtsermittlung, vorläufiger Rechtsschutz, Prüfungsumfang - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Vorläufiger Rechtsschutz; Amtsermittlungsprinzip; Einschränkung
Wird zitiert von ... (4)
- VG Neustadt, 21.02.2017 - 4 L 101/17
Anhörungspflicht bei begünstigendem Verwaltungsakt mit belastender …
Das Landgericht Frankenthal - dessen Beschluss die Kammer im vorliegenden Eilverfahren von Amts wegen angefordert hat (vgl. dazu, dass sich der Amtsermittlungsgrundsatz auch auf das vorläufige Rechtsschutzverfahren nach § 80 Abs. 5 Satz 1 VwGO erstreckt OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 9. September 1998 - 2 M 94/98 -, NordÖR 1999, 72; VG Neustadt, Beschluss vom 9. März 2009 - 4 L 100/09.NW -, juris;… Breunig in: Posser/Wolff, BeckOK VwGO, Stand Januar 2017, § 86 Rn. 12) - unterstellte den Antragsteller zu 2) der Aufsicht und Leitung der für seinen Wohnsitz zuständigen Bewährungshilfestelle und wies ihn an, Wohnung in Neustadt, A-Straße …, zu nehmen sowie die Tätigkeit als Restaurantleiter im … in Neustadt fortzusetzen. - VG Dresden, 07.05.2009 - 5 L 42/09
Verwaltungsgericht Dresden verpflichtet Sächsische Staatskanzlei zur Erteilung …
In derartigen Fällen ist im vorläufigen Rechtsschutzverfahren nach Möglichkeit zur Beurteilung der Erfolgsaussichten in der Hauptsache eine eingehende Prüfung der Sach- und Rechtslage aufgrund der glaubhaft gemachten bzw. offenkundig vorliegenden Tatsachen geboten (vgl. BVerfG, Beschl. v. 25.7.1996 - 1 BvR 638/96, [...], NVwZ 1997, 479; SächsOVG, Beschl. v. 30.6.1996, 2 S 502/96; VG Dresden, Beschl. v. 6.6.2007, 5 K 148/07, [...]; Beschl. v. 16.8.2007, 5 K 1311/07, [...]; OVG Greifswald, Urt. v. 9.9.1998, 2 M 94/98, [...]), auch wenn die Erfolgsaussichten eines Rechtsbehelfs im Eilverfahren in der Regel nicht abschließend beurteilt werden können. - VG Neustadt, 09.03.2009 - 4 L 100/09
Gaststättenrecht; Verwaltungsprozessrecht
- VG Dresden, 17.11.2005 - 5 K 2002/05 In derartigen Fällen ist im vorläufigen Rechtsschutzverfahren nach Möglichkeit zur Beurteilung der Erfolgsaussichten in der Hauptsache eine eingehende Prüfung der Sach- und Rechtslage aufgrund der glaubhaft gemachten bzw. offenkundig vorliegenden Tatsachen geboten (vgl. BVerfG, Beschl.v. 25.7.1996 - 1 BvR 638/96; SächsOVG, Beschl.v. 30.6.1996, 2 S 502/96; VG Dresden, Beschl.v. 22.10.1996, 5 K 3139/96; Beschl.v. 16.11.1999, 5 K 2887/99; Beschl.v. 03.08.2001, 5 K 305/01; OVG Mecklenburg-Vorpommern, Urt.v. 9.9.1998, 2 M 94/98, Juris).
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