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Rechtsprechung
   OVG Sachsen-Anhalt, 02.02.2023 - 2 M 97/22   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2023,3176
OVG Sachsen-Anhalt, 02.02.2023 - 2 M 97/22 (https://dejure.org/2023,3176)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 02.02.2023 - 2 M 97/22 (https://dejure.org/2023,3176)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 02. Februar 2023 - 2 M 97/22 (https://dejure.org/2023,3176)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt

    § 34 Abs 1 BauGB, § 15 BauNVO
    Drittanfechtung einer Baugenehmigung wegen Einsichtsmöglichkeit des Wohngrundstücks

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BauGB § 34 Abs. 1
    Schutz vor Einsichtsmöglichkeiten in bestehende Wohn- oder Ruhebereiche im Baunachbarrecht; Drittanfechtung einer Baugenehmigung für den Neubau eines Zweifamilienhauses

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Kein Schutz vor Einsichtsmöglichkeiten im unbeplanten Innenbereich!

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    § 34 Abs. 1 BauGB hat keine drittschützende Wirkung

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Kein Schutz vor Einsichtsmöglichkeiten im unbeplanten Innenbereich! (IBR 2023, 261)

 
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Wird zitiert von ... (9)Zitiert selbst (9)

  • OVG Sachsen-Anhalt, 15.02.2021 - 2 M 121/20

    Drittanfechtung einer Baugenehmigung für die Errichtung eines Mehrfamilienhauses

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 02.02.2023 - 2 M 97/22
    Rn. 9 1. Ein Nachbar, der sich auf der Grundlage des § 34 Abs. 1 BauGB gegen ein Vorhaben im unbeplanten Innenbereich wendet, kann mit seinem Widerspruch nur durchdringen, wenn die angefochtene Baugenehmigung gegen das im Tatbestandsmerkmal des Einfügens enthaltene Gebot der Rücksichtnahme verstößt (Beschluss des Senats vom 15. Februar 2021 - 2 M 121/20 - juris Rn. 17 m.w.N.).

    Der Nachbarschutz richtet sich vielmehr nach dem im Merkmal des Einfügens enthaltenen Gebot der Rücksichtnahme (Beschluss des Senats vom 15. Februar 2021 - 2 M 121/20 - a.a.O. Rn. 18 m.w.N.).

    Die Schutzwürdigkeit des Betroffenen, die Intensität der Beeinträchtigung, die Interessen des Bauherrn und das, was in der konkreten Grundstückssituation beiden Seiten billigerweise zumutbar oder unzumutbar ist, sind gegeneinander abzuwägen (Beschluss des Senats vom 15. Februar 2021 - 2 M 121/20 - a.a.O. Rn. 19 m.w.N.; OVG NW…, Urteil vom 21. Juni 2022 - 2 A 1226/19 - juris Rn. 139).

    Generell ist eine erdrückende Wirkung anzunehmen, wenn eine bauliche Anlage wegen ihrer Ausmaße, ihrer Baumasse oder ihrer massiven Gestaltung ein benachbartes Grundstück unangemessen benachteiligt, indem es diesem förmlich "die Luft nimmt", wenn für den Nachbarn das Gefühl des "Eingemauertseins" oder eine "Gefängnishofsituation" entsteht, wenn von der baulichen Anlage eine "Riegelwirkung" ausgeht oder wenn die Größe des "erdrückenden" Gebäudes auf Grund der Besonderheiten des Einzelfalls derartig übermächtig ist, dass das "erdrückte" Gebäude oder Grundstück nur noch oder überwiegend wie eine von einem herrschenden Gebäude dominierte Fläche ohne eigene Charakteristik wahrgenommen wird (Beschluss des Senats vom 15. Februar 2021 - 2 M 121/20 - a.a.O. Rn. 25 m.w.N.; OVG NW…, Urteil vom 21. Juni 2022 - 2 A 1226/19 - a.a.O. Rn. 149).

    Das kann der Fall ein, wenn durch die von dem streitgegenständlichen Bauvorhaben ausgelöste Einsichtnahmemöglichkeit ein letzter intimer, der privaten Lebensgestaltung des Nachbarn zugeordneter Raum zerstört wird, etwa wenn durch die Errichtung eines Balkons qualifizierte Einsichtnahmemöglichkeiten wie von einer "Aussichtsplattform" in ein etwa ein Meter entferntes Schlafzimmerfenster sowie in die benachbarten Terrassenbereiche geschaffen werden, wenn eine Dachterrasse aus kurzer Entfernung Einsichtsmöglichkeiten nicht nur in einen Innenhof, sondern auch in die Fenster eines Nachbargebäudes eröffnet oder wenn eine bauliche Anlage den alleinigen Zweck hat, als Aussichtsplattform für eine Vielzahl wechselnder Besucher aus großer Höhe zu dienen (Beschluss des Senats vom 15. Februar 2021 - 2 M 121/20 - a.a.O. Rn. 27 m.w.N.).

    Eine Bezugnahme auf erstinstanzliches Vorbringen genügt diesen Anforderungen nicht (Beschluss des Senats vom 15. Februar 2021 - 2 M 121/20 - a.a.O. Rn. 36 m.w.N.).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.06.2022 - 2 A 1226/19

    Zulässigkeit einer Baugenehmigung mit drei Nachtragsbaugenehmigungen zur …

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 02.02.2023 - 2 M 97/22
    Die Schutzwürdigkeit des Betroffenen, die Intensität der Beeinträchtigung, die Interessen des Bauherrn und das, was in der konkreten Grundstückssituation beiden Seiten billigerweise zumutbar oder unzumutbar ist, sind gegeneinander abzuwägen (…Beschluss des Senats vom 15. Februar 2021 - 2 M 121/20 - a.a.O. Rn. 19 m.w.N.; OVG NW, Urteil vom 21. Juni 2022 - 2 A 1226/19 - juris Rn. 139).

    Generell ist eine erdrückende Wirkung anzunehmen, wenn eine bauliche Anlage wegen ihrer Ausmaße, ihrer Baumasse oder ihrer massiven Gestaltung ein benachbartes Grundstück unangemessen benachteiligt, indem es diesem förmlich "die Luft nimmt", wenn für den Nachbarn das Gefühl des "Eingemauertseins" oder eine "Gefängnishofsituation" entsteht, wenn von der baulichen Anlage eine "Riegelwirkung" ausgeht oder wenn die Größe des "erdrückenden" Gebäudes auf Grund der Besonderheiten des Einzelfalls derartig übermächtig ist, dass das "erdrückte" Gebäude oder Grundstück nur noch oder überwiegend wie eine von einem herrschenden Gebäude dominierte Fläche ohne eigene Charakteristik wahrgenommen wird (…Beschluss des Senats vom 15. Februar 2021 - 2 M 121/20 - a.a.O. Rn. 25 m.w.N.; OVG NW, Urteil vom 21. Juni 2022 - 2 A 1226/19 - a.a.O. Rn. 149).

  • VGH Hessen, 24.03.2020 - 4 B 2146/19

    Nachbarrechtlicher Eilantrag: Rechtsschutzbedürfnis ist unabhängig vom …

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 02.02.2023 - 2 M 97/22
    Vielmehr muss hinzukommen, dass die Veränderung der Grundstückssituation zu Verhältnissen führen würde, die dem Nachbarn billigerweise nicht mehr zumutbar wären (HessVGH, Beschluss vom 24. März 2020 - 4 B 2146/19 - juris Rn. 54).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.04.2020 - 10 A 352/19
    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 02.02.2023 - 2 M 97/22
    Dass derjenige, der die eigenen vier Wände verlässt, dabei gesehen und sogar beobachtet werden kann, liegt in der Natur der Sache (OVG NW, Urteil vom 8. April 2020 - 10 A 352/19 - juris Rn. 32 ff.;… Beschluss des Senats vom 18. Oktober 2021 - 2 M 102/21 - juris Rn. 22 ).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 18.10.2021 - 2 M 102/21

    Anfechtung einer Nachbarbaugenehmigung; Abwägungsbefugnis der Baubehörde; …

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 02.02.2023 - 2 M 97/22
    Dass derjenige, der die eigenen vier Wände verlässt, dabei gesehen und sogar beobachtet werden kann, liegt in der Natur der Sache (OVG NW…, Urteil vom 8. April 2020 - 10 A 352/19 - juris Rn. 32 ff.; Beschluss des Senats vom 18. Oktober 2021 - 2 M 102/21 - juris Rn. 22 ).
  • BVerwG, 13.03.1981 - 4 C 1.78

    Gebot der Rücksichtnahme - Drittschutz - Ausgleich - Belästigung - Nachbar - …

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 02.02.2023 - 2 M 97/22
    Eine erdrückende Wirkung durch Höhe und Volumen hat das Bundesverwaltungsgericht beispielsweise angenommen bei Errichtung eines 12-geschossigen Hochhauses in einem Abstand von 15 m an der engsten Stelle zu einem 2 ½-geschossigen Gebäude (BVerwG, Urteil vom 13. März 1981 - 4 C 1.78 - juris Rn. 38).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 21.04.2021 - 2 L 97/19

    Bauvorbescheid für den Neubau eines zweistöckigen Wohngebäudes in zweiter Reihe

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 02.02.2023 - 2 M 97/22
    In diesem Fall hängt seine Zulässigkeit davon ab, ob es weder selbst noch infolge einer nicht auszuschließenden Vorbildwirkung geeignet ist, bodenrechtlich beachtliche Spannungen zu begründen oder vorhandene Spannungen zu erhöhen (Beschluss des Senats vom 21. April 2021 - 2 L 97/19 - juris Rn. 23 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 14.04.2022 - 1 CS 22.622

    Erfolgloser Eilantrag des Nachbarn - Gebot der Rücksichtnahme

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 02.02.2023 - 2 M 97/22
    Der Erhalt einer Ruhezone stellt grundsätzlich kein Kriterium im Rahmen des Einfügens nach § 34 Abs. 1 BauGB dar, so dass auch unter diesem Gesichtspunkt ein Verstoß gegen das Gebot der Rücksichtnahme ausscheidet (BayVGH, Beschluss vom 14. April 2022 - 1 CS 22.622 - juris Rn. 14 m.w.N.).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 14.01.2019 - 2 O 135/18

    Streitwert für das vorläufige Rechtsschutzverfahren des Nachbarn gegen eine …

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 02.02.2023 - 2 M 97/22
    Dies entspricht der Rechtsprechung des Senats für den Regelfall (vgl. Beschluss des Senats vom 14. Januar 2019 - 2 O 135/18 - juris Rn. 2 ).
  • VGH Baden-Württemberg, 06.02.2025 - 8 S 718/23

    Abstandsflächenrechtliche Beurteilung einer auf einer (Grenz-)Garage vorgesehenen …

    Vor dieser Möglichkeit schützt das Baurecht grundsätzlich nicht (…vgl. Senatsbeschluss vom 17.01.2017 - 8 S 1641/16 -, VBlBW 2017, 383 , juris Rn. 35 ; OVG LSA…, Urteil vom 08.08.2024 - 2 K 106/22 -, juris Rn. 101; Beschluss vom 02.02.2023 - 2 M 97/22 -, LKV 2023, 272, juris Rn. 18; BayVGH…, Beschluss vom 12.02.2020 - 15 CS 20.45 -, BayVBl 2020, 444, juris Rn. 20; OVG Nordrhein-Westfalen…, Beschluss vom 07.12.2020 - 10 A 179/20 -, juris Rn. 14 ff.).
  • VGH Baden-Württemberg, 19.02.2025 - 8 S 937/23

    Abstandsflächenrechtliche Privilegierung von Gebäudeaufstockungen nach § 5 Abs. 5 …

    Vor dieser Möglichkeit schützt das Baurecht grundsätzlich nicht (…vgl. Senatsbeschluss vom 17.01.2017 - 8 S 1641/16 -, VBlBW 2017, 383 , juris Rn. 35 ; OVG LSA…, Urteil vom 08.08.2024 - 2 K 106/22 -, juris Rn. 101; Beschluss vom 02.02.2023 - 2 M 97/22 -, LKV 2023, 272, juris Rn. 18; BayVGH…, Beschluss vom 12.02.2020 - 15 CS 20.45 -, BayVBl 2020, 444, juris Rn. 20; OVG Nordrhein-Westfalen…, Beschluss vom 07.12.2020 - 10 A 179/20 -, juris Rn. 14 ff.).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 08.08.2024 - 2 K 106/22

    Wirksamkeit eines Bebauungsplans zur Erhaltung eines Schlosses; Abwägung von …

    Dass derjenige, der die eigenen vier Wände verlässt, dabei gesehen und sogar beobachtet werden kann, liegt in der Natur der Sache (Beschluss des Senats vom 2. Februar 2023 - 2 M 97/22 - juris Rn. 18 ; OVG NW…, Urteil vom 8. April 2020 - 10 A 352/19 - juris Rn. 32 ff.).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 06.06.2025 - 2 M 48/25

    Anfechtung einer Baugenehmigung

    Dem gegenüber hat sich der Senat in Fällen dieser Art regelmäßig am unteren Rand des vorgegebenen Rahmens orientiert und für das Hauptsacheverfahren einen Streitwert von 7.500,00 EUR und für das vorläufige Rechtsschutzverfahren einen Streitwert von 3.750,00 EUR angesetzt (vgl. Beschlüsse vom 22. Dezember 2023 - 2 L 53/23.Z - juris, vom 16. Mai 2023 - 2 L 8/22.Z - juris, vom 2. Februar 2023 - 2 M 97/22 - juris Rn. 25 ).
  • VGH Baden-Württemberg, 07.02.2025 - 8 S 718/23

    Nachbarklage gegen die im vereinfachten Verfahren erteilte Baugenehmigung zur …

    Vor dieser Möglichkeit schützt das Baurecht grundsätzlich nicht (…vgl. Senatsbeschluss vom 17.01.2017 - 8 S 1641/16 -, VBlBW 2017, 383 , juris Rn. 35; OVG LSA…, Urteil vom 08.08.2024 - 2 K 106/22 -, juris Rn. 101; Beschluss vom 02.02.2023 - 2 M 97/22 -, LKV 2023, 272 , juris Rn. 18; BayVGH…, Beschluss vom 12.02.2020 - 15 CS 20.45 -, BayVBl 2020, 444 , juris Rn. 20; OVG Nordrhein-Westfalen…, Beschluss vom 07.12.2020 - 10 A 179/20 -, juris Rn. 14 ff.).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 21.05.2024 - 2 M 34/24

    Nachbarklage: Lage und Anzahl genehmigter Baukörper; Verletzung des Gebots der …

    Dass derjenige, der die eigenen vier Wände verlässt, dabei gesehen und sogar beobachtet werden kann, liegt in der Natur der Sache (zum Ganzen: Beschluss vom 2. Februar 2023 - 2 M 97/22 - juris Rn. 18 , m.w.N.).
  • VG München, 13.10.2025 - M 8 K 24.4327

    Nachbarklage, Bebauungsgenehmigung/Vorbescheid für den Neubau eines …

    Rn. 42 Der Erhalt einer Ruhezone oder auch die Möglichkeit der vermehrten Einsichtnahme stellen grundsätzlich keine Kriterien im Rahmen des Einfügens nach § 34 Abs. 1 BauGB dar, so dass auch unter diesem Gesichtspunkt ein Verstoß gegen das Gebot der Rücksichtnahme ausscheidet (…vgl. BayVGH, B.v. 14.4.2022 - 1 CS 22.622 - juris Rn. 14 m.w.N.;… B.v. 9.10.2012 - 2 ZB 11.2653 - juris Rn. 12;… B.v. 8.2.2010 - 2 AS 09.2907 - juris Rn. 23;… B.v. 18.10.2010 - 2 ZB 10.1800 - juris Rn. 11; OVG LSA, B.v. 2.2.2023 - 2 M 97/22 - juris Rn. 22).
  • VG München, 13.10.2025 - M 8 K 24.4832

    Nachbarklage, Bebauungsgenehmigung/Vorbescheid für den Neubau eines …

    Rn. 42 Der Erhalt einer Ruhezone oder die Möglichkeit der vermehrten Einsichtnahme stellen grundsätzlich keine Kriterien im Rahmen des Einfügens nach § 34 Abs. 1 BauGB dar, so dass auch unter diesem Gesichtspunkt ein Verstoß gegen das Gebot der Rücksichtnahme ausscheidet (…vgl. BayVGH, B.v. 14.4.2022 - 1 CS 22.622 - juris Rn. 14 m.w.N.;… B.v. 9.10.2012 - 2 ZB 11.2653 - juris Rn. 12;… B.v. 8.2.2010 - 2 AS 09.2907 - juris Rn. 23;… B.v. 18.10.2010 - 2 ZB 10.1800 - juris Rn. 11; OVG LSA, B.v. 2.2.2023 - 2 M 97/22 - juris Rn. 22).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 09.07.2025 - 2 M 54/25

    Anfechtung einer Baugenehmigung zur Errichtung einer Garage mit Carport für vier …

    Der Senat hat sich in Fällen dieser Art regelmäßig am unteren Rand des vorgegebenen Rahmens orientiert und für das Hauptsacheverfahren in Anlehnung an den Streitwertkatalog 2013 einen Streitwert von 7.500,00 EUR und für das vorläufige Rechtsschutzverfahren einen Streitwert von 3.750,00 EUR angesetzt (vgl. Beschlüsse vom 22. Dezember 2023 - 2 L 53/23.Z - juris, vom 16. Mai 2023 - 2 L 8/22.Z - juris, und vom 2. Februar 2023 - 2 M 97/22 - juris Rn. 25 ).
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