Rechtsprechung
| OVG Mecklenburg-Vorpommern, 29.11.1995 - 2 M 99/95 |
Zitiervorschläge
OVG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 29. November 1995 - 2 M 99/95 (https://dejure.org/1995,9573)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1995,9573) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (4)
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 06.08.2003 - 2 L 159/02
Wahlprüfung, Landratswahl, Wählbarkeit, Eignungszweifel, Tätigkeit für das MfS, …
Der Begriff der "Tätigkeit für das frühere MfS" verlangt eine bewusste, zweckgerichtete Mitarbeit und erfasst damit sowohl hauptamtliche als auch inoffizielle Mitarbeiter (IM) des MfS (zum Begriff der "Tätigkeit für das MfS" im Sinne der Anlage I, Kapitel XIX, Sachgebiet A Abschnitt III Nr. 1 Abs. 5 Ziffer 2 Einigungsvertrag: BVerwG, Urteil vom 03.12.1998 - 2 C 26.97 -, ZBR 1999, Seite 197, 198; Beschluss des Senats vom 29.11.1995 - 2 M 99/95 -, ZBR 1996, 271, 272; Urteil des Senats vom 28.02.2001 - 2 L 322/98 -, Seite 5 des Umdrucks). - OVG Thüringen, 16.11.1999 - 2 KO 219/97
Recht der Landesbeamten; Recht der Landesbeamten; Recht der Landesbeamten
Auch das OVG Greifswald hat seine ehemals dahingehende Auffassung (OVG Greifswald, Beschluß vom 8.2.1994 - 2 M 70/93 - LKV 1994, 448, 449) zwischenzeitlich wieder aufgegeben (OVG Greifswald, Beschluß vom 29.11.1995 - 2 M 99/95 - LKV 1996, 251, 252). - OVG Mecklenburg-Vorpommern, 18.11.1998 - 2 L 76/97
Entlassung, Stasi-Tätigkeit
Der Begriff der "Tätigkeit für das frühere MfS" verlangt eine bewußte, zweckgerichtete Mitarbeit und erfaßt damit sowohl hauptamtliche als auch sogenannte inoffizielle Mitarbeiter der Staatssicherheit (vgl. BVerwG, Beschluß vom 28.01.1998 - 6 P 2.97 -, m.w.N.; ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. Beschluß vom 29.10.1995 - 2 M 99/95 - Beschluß vom 07.05.1997 - 2 L 73/96 -, bestätigt durch Beschluß vom 29.08.1997 - BVerwG 2 B 91.97 -). - BVerwG, 04.05.2001 - 2 B 10.01
Revisionszulassungsgrund der Divergenzentscheidung bei einer Entscheidung über …
Dem vom Kläger in Bezug genommenen, im einstweiligen Rechtsschutzverfahren ergangenen Beschluss des Oberverwaltungsgerichts für das Land Mecklenburg-Vorpommern vom 29. November 1995 - 2 M 99/95 - (ZBR 1996, 271) lag die Entlassung eines Probebeamten wegen Zusammenarbeit mit dem Staatssicherheitsdienst der ehemaligen DDR zugrunde.
dejure.org
Übersicht OVG Mecklenburg-Vorpommern
Einloggen | Registrieren
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Externe Links öffnen jetzt in einem neuen Tab. Sie können dieses Verhalten auch auf Ihrer Einstellungsseite ändern.