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Rechtsprechung
   OVG Mecklenburg-Vorpommern, 29.11.1995 - 2 M 99/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,9573
OVG Mecklenburg-Vorpommern, 29.11.1995 - 2 M 99/95 (https://dejure.org/1995,9573)
OVG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 29.11.1995 - 2 M 99/95 (https://dejure.org/1995,9573)
OVG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 29. November 1995 - 2 M 99/95 (https://dejure.org/1995,9573)
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Wird zitiert von ... (4)

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 06.08.2003 - 2 L 159/02

    Wahlprüfung, Landratswahl, Wählbarkeit, Eignungszweifel, Tätigkeit für das MfS, …

    Der Begriff der "Tätigkeit für das frühere MfS" verlangt eine bewusste, zweckgerichtete Mitarbeit und erfasst damit sowohl hauptamtliche als auch inoffizielle Mitarbeiter (IM) des MfS (zum Begriff der "Tätigkeit für das MfS" im Sinne der Anlage I, Kapitel XIX, Sachgebiet A Abschnitt III Nr. 1 Abs. 5 Ziffer 2 Einigungsvertrag: BVerwG, Urteil vom 03.12.1998 - 2 C 26.97 -, ZBR 1999, Seite 197, 198; Beschluss des Senats vom 29.11.1995 - 2 M 99/95 -, ZBR 1996, 271, 272; Urteil des Senats vom 28.02.2001 - 2 L 322/98 -, Seite 5 des Umdrucks).
  • OVG Thüringen, 16.11.1999 - 2 KO 219/97

    Recht der Landesbeamten; Recht der Landesbeamten; Recht der Landesbeamten

    Auch das OVG Greifswald hat seine ehemals dahingehende Auffassung (OVG Greifswald, Beschluß vom 8.2.1994 - 2 M 70/93 - LKV 1994, 448, 449) zwischenzeitlich wieder aufgegeben (OVG Greifswald, Beschluß vom 29.11.1995 - 2 M 99/95 - LKV 1996, 251, 252).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 18.11.1998 - 2 L 76/97

    Entlassung, Stasi-Tätigkeit

    Der Begriff der "Tätigkeit für das frühere MfS" verlangt eine bewußte, zweckgerichtete Mitarbeit und erfaßt damit sowohl hauptamtliche als auch sogenannte inoffizielle Mitarbeiter der Staatssicherheit (vgl. BVerwG, Beschluß vom 28.01.1998 - 6 P 2.97 -, m.w.N.; ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. Beschluß vom 29.10.1995 - 2 M 99/95 - Beschluß vom 07.05.1997 - 2 L 73/96 -, bestätigt durch Beschluß vom 29.08.1997 - BVerwG 2 B 91.97 -).
  • BVerwG, 04.05.2001 - 2 B 10.01

    Revisionszulassungsgrund der Divergenzentscheidung bei einer Entscheidung über …

    Dem vom Kläger in Bezug genommenen, im einstweiligen Rechtsschutzverfahren ergangenen Beschluss des Oberverwaltungsgerichts für das Land Mecklenburg-Vorpommern vom 29. November 1995 - 2 M 99/95 - (ZBR 1996, 271) lag die Entlassung eines Probebeamten wegen Zusammenarbeit mit dem Staatssicherheitsdienst der ehemaligen DDR zugrunde.
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