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Rechtsprechung
   OVG Schleswig-Holstein, 31.01.2023 - 2 MB 13/22   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2023,2477
OVG Schleswig-Holstein, 31.01.2023 - 2 MB 13/22 (https://dejure.org/2023,2477)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 31.01.2023 - 2 MB 13/22 (https://dejure.org/2023,2477)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 31. Januar 2023 - 2 MB 13/22 (https://dejure.org/2023,2477)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Justiz Schleswig-Holstein

    § 4 Abs 4 PostPersRG, § 44 Abs 1 S 1 BBG, § 44 Abs 6 BBG, § 4 Abs 2 PostPersRG
    Erneute amtsärztliche Untersuchung eines Telekom-Beamten; Feststellung des konkreten Aufgabenbereichs, um die Dienstfähigkeit zu bestimmen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Berechtigung des Dienstherrn zu einer Untersuchungsaufforderung bei bestehender Zweifel an der Dienstunfähigkeit eines Beamten; Amtsbezogenheit des Dienstunfähigkeitsbegriffs

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Keine Erforderlichkeit einer weiteren Untersuchung zur Dienstunfähigkeit nach § 44 Abs. 6 BBG

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 14.03.2019 - 2 VR 5.18

    Beamter; Dienstunfähigkeit; Disziplinarmaßnahme; Disziplinarverfahren; …

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 31.01.2023 - 2 MB 13/22
    Der Aufforderung müssen tatsächliche Feststellungen zugrunde liegen, die die Dienstunfähigkeit der Beamtin bzw. des Beamten als naheliegend erscheinen lassen (stRspr, vgl. BVerwG…, Urteil vom 30. Mai 2013 - 2 C 68.11 -, juris Rn. 19-20; Beschluss vom 14. März 2019 - 2 VR 5.18 -, juris Rn. 42-44).

    Sie bzw. er ist lediglich die sachverständige Hilfsperson, die dem Dienstherrn die medizinische Sachkunde vermitteln soll, über die dieser selbst nicht verfügt, damit er auf der Grundlage der ärztlichen Expertise die allein ihm obliegende Entscheidung über eine etwaige Dienstunfähigkeit oder beschränkte Dienstfähigkeit der Beamtin bzw. des Beamten treffen und die daraus ggf. folgenden statusrechtlichen Konsequenzen ziehen kann (stRspr, vgl. BVerwG, Beschluss vom 14. März 2019 - 2 VR 5.18 -, juris Rn. 56 m. w. N.).

  • BVerwG, 05.06.2014 - 2 C 22.13

    Deutsche Telekom AG; gleichwertige Tätigkeit; Dienstunfähigkeit; Amt im …

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 31.01.2023 - 2 MB 13/22
    Dienstunfähigkeit setzt damit voraus, dass bei der Beschäftigungsbehörde kein Dienstposten zur Verfügung steht, der dem statusrechtlichen Amt der Beamtin bzw. des Beamten zugeordnet und gesundheitlich für ihn geeignet ist (BVerwG, Urteil vom 5. Juni 2014 - 2 C 22.13 -, juris Rn. 14 m. w. N.).
  • BVerfG, 14.01.2022 - 2 BvR 1528/21

    Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Zur Statthaftigkeit isolierten …

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 31.01.2023 - 2 MB 13/22
    Zudem muss die Untersuchung für die Feststellung der Dienstfähigkeit der Beamtin bzw. des Beamten erforderlich sein (BVerfG, Kammerbeschluss vom 14. Januar 2022 - 2 BvR 1528/21 -, juris Rn. 25).
  • BVerwG, 30.05.2013 - 2 C 68.11

    Lehrerin, Dienstunfähigkeit; Verweigerung der ärztlichen Begutachtung; formelle …

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 31.01.2023 - 2 MB 13/22
    Der Aufforderung müssen tatsächliche Feststellungen zugrunde liegen, die die Dienstunfähigkeit der Beamtin bzw. des Beamten als naheliegend erscheinen lassen (stRspr, vgl. BVerwG, Urteil vom 30. Mai 2013 - 2 C 68.11 -, juris Rn. 19-20;… Beschluss vom 14. März 2019 - 2 VR 5.18 -, juris Rn. 42-44).
  • BVerwG, 19.03.2015 - 2 C 37.13

    Dienstunfähigkeit; Anforderungen an (amts-) ärztliche Gutachten; "Schülerphobie"; …

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 31.01.2023 - 2 MB 13/22
    Es besteht keine Verpflichtung anderer Behörden, personelle oder organisatorische Änderungen vorzunehmen, um eine Weiterverwendung der dienstunfähigen Beamtin bzw. des dienstunfähigen Beamten zu ermöglichen (vgl. BVerwG, Urteil vom 19. März 2015 - 2 C 37.13 -, juris Rn. 18 m. w. N.).
  • OVG Schleswig-Holstein, 03.07.2024 - 2 MB 15/23

    Folgen der unterbliebenen Beteiligung der Gleichstellungsbeauftragten bei der …

    Rn. 39 5. Lediglich der Klarstellung halber sei angemerkt, dass der Antragsgegner auch im Zeitpunkt des Widerspruchsbescheides vom 2. Oktober 2023 als letzte Verwaltungsentscheidung (vgl. zum maßgeblichen Zeitpunkt nur BVerwG…, Urteil vom 16. Oktober 1997 - 2 C 7.97 -, juris Rn. 16) weiterhin von der Dienstunfähigkeit der Antragstellerin ausgehen durfte, weil eine weitere Untersuchung im Widerspruchsverfahren gegen die Versetzung in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit nur erforderlich ist, wenn sich der Gesundheitszustand der Beamtin bzw. des Beamten seit Erlass des Ausgangsbescheides in relevanter Weise geändert hat (vgl. Senatsbeschluss vom 31. Januar 2023 - 2 MB 13/22 -, juris Ls. 1 und Rn. 3 m. w. N.).
  • VG Schleswig, 15.08.2024 - 12 B 41/24

    Einstweiliger Rechtschutz bei Untersuchungsanordnung

    Voraussetzung ist, dass aufgrund hinreichend gewichtiger tatsächlicher Umstände zweifelhaft ist, ob der Beamte wegen seines körperlichen Zustands oder aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr in der Lage ist, die Dienstpflichten seines abstrakt-funktionellen Amtes zu erfüllen (…vgl. BVerwG, Urt. v. 30. Mai 2013 - 2 C 68.11 -, juris Rn. 19; OVG Schleswig, Beschl. v. 31. Januar 2023 - 2 MB 13/22 -, juris Rn. 10 ).

    Rn. 19 Die Streitwertfestsetzung ergibt sich aus § 53 Abs. 2 Nr. 1, § 52 Abs. 2 GKG (vgl. OVG Schleswig, Beschl. v. 31. Januar 2023 - 2 MB 13/22 -, juris Rn. 33 ).

  • VG Schleswig, 30.04.2025 - 12 B 5/25

    Rechtschutz gegen Anordnung, sich zur Überprüfung der allgemeinen Dienstfähigkeit …

    Sie hat zur Voraussetzung, dass aufgrund hinreichend gewichtiger tatsächlicher Umstände zweifelhaft ist, ob der Beamte wegen seines körperlichen Zustands oder aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr in der Lage ist, die Dienstpflichten seines abstrakt-funktionellen Amtes zu erfüllen (vgl. BVerwG…, Urteil vom 30.05.2013 - 2 C 68.11 -, juris Rn. 19; OVG Schleswig, Beschluss vom 31.01.2023 - 2 MB 13/22 -, juris Rn. 10 ).

    Denn die in der Zeit ihrer Tätigkeit an der Gemeinschaftsschule XXX im Jahr 2024 zutage getretenen Umstände legen den Schluss nahe, dass sich der Gesundheitszustand der Antragstellerin seit ihrer letzten amtsärztlichen Untersuchung in relevanter Weise verändert hat (vgl. OVG Schleswig, Beschluss vom 31.01.2023 - 2 MB 13/22 -, juris Rn. 4 ).

  • VG Schleswig, 15.08.2024 - 12 B 40/24
    Voraussetzung ist, dass aufgrund hinreichend gewichtiger tatsächlicher Umstände zweifelhaft ist, ob der Beamte wegen seines körperlichen Zustands oder aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr in der Lage ist, die Dienstpflichten seines abstrakt-funktionellen Amtes zu erfüllen (…vgl. BVerwG, Urt. v. 30. Mai 2013 - 2 C 68.11 -, juris Rn. 19; OVG Schleswig, Beschl. v. 31. Januar 2023 - 2 MB 13/22 -, juris Rn. 10 ).

    Rn. 23 Die Streitwertfestsetzung ergibt sich aus § 53 Abs. 2 Nr. 1, § 52 Abs. 2 GKG (vgl. OVG Schleswig, Beschl. v. 31. Januar 2023 - 2 MB 13/22 -, juris Rn. 33 ).

  • OVG Bremen, 26.06.2023 - 2 B 29/23

    Amtsärztliche Untersuchung; Beamte; Betäubungsmittelabhängigkeit; …

    Da in Fällen, in denen Beamtinnen oder Beamte sich gegen die Verpflichtung wenden, eine Untersuchungsanordnung zur Feststellung der Dienstfähigkeit zu befolgen, die rechtzeitige Durchführung eines Hauptsacheverfahrens aus zeitlichen Gründen regelmäßig nicht in Betracht kommt, führt das einstweilige Rechtsschutzverfahren faktisch zu einer Vorwegnahme der Hauptsache, weshalb eine Halbierung des Auffangwertes nicht angemessen erscheint (…OVG Bln-Bbg, Beschl. v. 28.12.2016 - OVG 10 S 35.16, juris Rn. 6; im Ergebnis ebenso BVerwG, Beschl. v. 14.03.2019 - 2 VR 5.18, https://www.bverwg.de/de/140319B2VR5.18.0 und Beschl. v. 16.05.2018 - 2 VR 3.18, https://www.bverwg.de/de/160518B2VR3.18.0; VGH BW, Beschl. v. 08.07.2022 - 4 S 273/22, juris; OVG SH, Beschl. v. 31.01.2023 - 2 MB 13/22 juris).
  • VG Schleswig, 10.07.2023 - 12 B 16/23

    Zurruhesetzungsverfügung: Nachträgliche Beteiligung der …

    Es bestanden für den Antragsgegner jedoch keine Anhaltspunkte dafür, dass sich die gesundheitliche Situation der Antragstellerin seit dem 09.XX.2XXX für die Frage der Dienstfähigkeit verändert hätte (vgl. OVG Schleswig, Beschluss vom 31.01.2023 - 2 MB 13/22 -, juris Rn. 7).
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