Rechtsprechung
| OVG Schleswig-Holstein, 05.07.2011 - 2 MB 15/11 |
Verfahrensgang
- VG Schleswig, 21.03.2011 - 9 B 96/10
- OVG Schleswig-Holstein, 05.07.2011 - 2 MB 15/11
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (6)
- OVG Schleswig-Holstein, 21.10.2009 - 2 LB 17/09
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 05.07.2011 - 2 MB 15/11
Die Antragsgegnerin weist zu Recht darauf hin, dass das in § 1 ABS genannte Merkmal der Herstellung nach ständiger Rechtsprechung des Senats auch die nochmalige Herstellung abdeckt (vgl. Senatsurt. v. 21.10.2009 - 2 LB 17/09 - m.w.N.).Dies trifft im Regelfall auf die an die Einrichtung angrenzenden Grundstücke und Hinterliegergrundstücke zu, es sei denn, die Gemeinde hat einen wirksamen Abschnittsbildungsbeschluss gefasst (vgl. Senatsurt. v. 21.10.2009 - 2 LB 17/09 - m.w.N.).
Entgegen der von den Antragstellern jedenfalls in erster Instanz vertretenen Vorstellung sind die Grundstücke im Bereich der Jahnstraße, der Kieler Straße, des Ahornweges, des Lindenweges und der Kastanienallee nicht mit einzubeziehen, weil diese Straßen - wie der Antragsgegner zutreffend geltend macht - vom Bischofsteicher Weg deutlich abgegrenzt sind und damit eigenständige öffentliche Einrichtungen darstellen (vgl. zur Abgrenzung der Einrichtung ebenfalls Senatsurt. v. 21.10.2009 - 2 LB 17/09 - m.w.N.).
- OVG Schleswig-Holstein, 14.11.2008 - 2 MB 21/08
Aufwandsverteilung; Erneuerung; Gemeindeanteil; Instandsetzung; …
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 05.07.2011 - 2 MB 15/11
Verkehrszählungen können dabei Anhaltspunkte geben, aber auf eine rein mathematische vergleichende Betrachtungsweise kommt es nicht an (Senatsbeschl. v. 14.11.2008 - 2 MB 21/08 -). - OVG Schleswig-Holstein, 24.10.2007 - 2 LB 26/07
Bauland; Erschließungsbeitrag; programmgemäß fertiggestellte Straße; Rückwirkung; …
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 05.07.2011 - 2 MB 15/11
Vielmehr steht den Gemeinden hinsichtlich der Beurteilung dessen, was notwendig ist, ein weiter Ermessensspielraum zu, der vom Gericht nur eingeschränkt überprüfbar und der nur dann überschritten ist, wenn keine Gründe ersichtlich sind, die die Maßnahme im durchgeführten Umfang rechtfertigen können (Senatsurt. v. 24.10.2007 - 2 LB 26/07 -, NordÖR 2008, 86 m.w.N.).
- OVG Schleswig-Holstein, 11.02.1998 - 2 L 79/96
Grundstücksbreite; Frontmetermaßstab; Straßenbaumaßnahme; Tiefenbegrenzung; …
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 05.07.2011 - 2 MB 15/11
Insoweit verweist die Antragsgegnerin zutreffend auf die vom Senat vertretene Auffassung, dass auf die tatsächlichen Kosten der erforderlichen Maßnahme abzustellen und es daher nicht geboten ist, im Wege der Schätzung die Kosten zu ermitteln, die durch eine Verbindung einer anderen Maßnahme dem Träger dieser Maßnahme erspart worden sind und diese Ersparnis wiederum im Wege der Schätzung zur Hälfte der Straßenbaumaßnahme zu Gute zu bringen (Senatsurt. v. 11.02.1998 - 2 L 79/96 - NordÖR 1998, 268). - OVG Schleswig-Holstein, 24.02.1999 - 2 L 146/96
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 05.07.2011 - 2 MB 15/11
Daraus ergibt sich, dass die übliche Nutzungsdauer der Einrichtung, die bei asphaltierten Fahrbahnen schon mit ca. 20 bis 25 Jahren angenommen wird (vgl. Senatsurt. v. 24.02.1999 - 2 L 146/96 -, NordÖR 1999, 311 = SchlHA 1999, 190) überschritten war. - OVG Schleswig-Holstein, 02.09.1998 - 2 M 19/98
Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes gegen die Anforderung eines …
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 05.07.2011 - 2 MB 15/11
Dass hier öffentlich-rechtliche Baubeschränkungen, die über eine bloße Standortbestimmung hinausgehen und damit eine Begrenzung des Vorteils bewirken könnten (vgl. dazu Senatsbeschl. v. 02.09.1998 - 2 M 19/98 - NordÖR 1999, 168), vorliegen, ist nicht ersichtlich.
- VG Schleswig, 03.04.2017 - 9 B 44/16
Straßenausbaubeitrag; Vorausleistung - Anforderungen an Ermessensakt
Rn. 12 Dieser Mangel dürfte allerdings grundsätzlich durch eine Nachholung der erforderlichen Ermessensausübung bzw. deren "Verschriftlichung", wie hier durch den Vermerk vom 08.02.2017, nachträglich heilbar sein (OVG Koblenz, U. v. 25.06.1991 - 6 A 12559/90 - NVwZ-RR 1992, 160; vgl. auch OVG Schleswig, B. v. 05.07.2011 - 2 MB 15/11 -). - VG Schleswig, 01.02.2016 - 9 B 37/15
Straßenausbaubeitrag - grundsätzliche Anforderungen an die Erhebung
Sie wird für Fahrbahnen und Gehwege im Allgemeinen mit ca. 25 Jahren angenommen (vgl. OVG Schleswig, B. v. 05.07.2011 - 2 MB 15/11). - VG Schleswig, 05.10.2015 - 9 B 17/15
Vorläufiges Rechtsschutzverfahren wegen Straßenausbaubeitrag
Vielmehr steht den Gemeinden hinsichtlich der Beurteilung dessen, ob eine Erneuerungsmaßnahme notwendig ist, ein weiter Ermessensspielraum zu, der vom Gericht nur eingeschränkt überprüfbar und der nur dann überschritten ist, wenn keine Gründe ersichtlich sind, die die Maßnahme im geplanten Umfang rechtfertigen (OVG Schleswig, st. Rspr., vgl. Beschluss vom 5. Juli 2011 - 2 MB 15/11 - und Urteil vom 24.10.2007 - 2 LB 26/07 -, NordÖR 2008, 86).
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