Rechtsprechung
| OVG Schleswig-Holstein, 21.06.2011 - 2 MB 30/11 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Kommunalaufsicht kann Steuerhebesätzen festsetzen!
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (7)
- schleswig-holstein.de (Pressemitteilung)
- Datenbank zur Rechtsprechung im Kommunalrecht (Leitsatz)
Anordnung bestimmter Hebesätze durch die Kommunalaufsicht
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Gemeindliche "Steueroasen" und die Kommunalaufsicht
- nwb.de (Kurzmitteilung)
Landrat darf Hebesätze einer "Steueroasen"-Gemeinde anheben
- haus-und-grund-leipzig.de (Kurzinformation)
Grundsteuerhebesätze: Kommunalaufsicht kann Gemeinden zu Erhöhung zwingen
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Auswirkungen der Anordnung der Kommunalaufsicht zur Festsetzung bestimmter Steuerhebesätze auf die Selbstverwaltungsgarantie bei drohender Zahlungsunfähigkeit der Gemeinde
- datenbank.nwb.de (Kurzinformation)
Anhebung der Hebesätze
Verfahrensgang
- VG Schleswig, 01.06.2011 - 6 B 16/11
- OVG Schleswig-Holstein, 21.06.2011 - 2 MB 30/11
Papierfundstellen
- NVwZ-RR 2011, 917
Wird zitiert von ... (7) Zitiert selbst (4)
- BVerwG, 27.10.2010 - 8 C 43.09
Kommunale Selbstverwaltung; kommunale Finanzhoheit; Gestaltungsspielraum; …
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 21.06.2011 - 2 MB 30/11
Zwar ist es nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts innerhalb des den Gemeinden zustehenden Gestaltungsspielraums der Kommunalaufsicht grundsätzlich untersagt, der Gemeinde im Falle eines unausgeglichenen Haushalts alternativlos vorzuschreiben, was sie zu tun hat (BVerwG, Urt. v. 27.10.2010 - 8 C 43.09 -, Rdnr. 24). - LVerfG Sachsen-Anhalt, 13.06.2006 - LVG 7/05
Nivellierungsverbot beim interkommunalen Finanzausgleich
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 21.06.2011 - 2 MB 30/11
Rn. 22 Soweit es hinsichtlich der Gewerbesteuer um die Festlegung eines Nivellierungssatzes geht, der über dem bundesrechtlich bestimmten Mindesthebesatz liegt, hat bereits das Landesverfassungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt in dem von der Antragsstellerin benannten Urteil (v. 13.06.2006 - LVG 7/05 -, NVwZ 2007, 78) ausgeführt, das Land dürfe verhindern, dass sich eine Gemeinde durch besonders niedrige Hebesätze selbst "bedürftig macht", um entweder Leistungen aus Landesmitteln zu erhalten oder einer Umlage zu entgehen. - OVG Schleswig-Holstein, 06.08.1991 - 4 M 109/91
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 21.06.2011 - 2 MB 30/11
Diese Auswirkungen sind zu vergleichen mit den Nachteilen, die entstünden, wenn die aufschiebende Wirkung angeordnet oder wiederhergestellt würde, dem Rechtsbehelf in der Hauptsache aber der Erfolg zu versagen wäre (vgl. OVG Schleswig, Beschl. v. 06.08.1991 - 4 M 109/91 -, SchlHA 1991, 220). - OVG Schleswig-Holstein, 19.02.2001 - 3 M 4/01
Einstweiliger Rechtsschutz gegen eine Abordnungsverfügung wegen des Verdachts des …
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 21.06.2011 - 2 MB 30/11
Erst wenn nach Abwägung der widerstreitenden Interessen eine Interessengleichheit festgestellt wird, ist als weiteres Kriterium auf die gesetzgeberische Wertung zurückzugreifen (OVG Schleswig, Beschl. v. 19.02.2001 - 3 M 4/01 -, NordÖR 2001, 228 m.w.N.).
- VG Neustadt, 23.06.2016 - 3 L 476/16
Hebesatzerhöhung für die Grundsteuer B in den Gemeinden Eppenbrunn und Kröppen …
Damit hat der Antragsgegner Erwägungen genannt, die über die Gründe für die zu vollziehende Anordnung vom 23. Mai 2016 hinausgehen (s. a. OVG SH, Beschluss vom 21. Juni 2011 - 2 MB 30/11 -, juris, Rn. 19). - VerfG Schleswig-Holstein, 03.09.2012 - LVerfG 1/12
Kommunale Verfassungsbeschwerde, Schulgesetz, Selbstverwaltungsgarantie, …
Es ist aber für Gemeinden anerkannt, dass diese sich nicht durch Verzicht auf Einnahmen, beispielsweise durch besonders niedrige Hebesätze bei der Gewerbesteuer, bedürftig machen dürfen, um derartige Leistungen zu erhalten oder einer Kreisumlage zu entgehen (LVerfG Sachsen-Anhalt…, Urteil vom 13. Juni 2006 - LVG 7/05 - NVwZ 2007, 78 ff., Juris Rn. 134; OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 21. Juni 2011 - 2 MB 30/11 - NordÖR 2011, 448 ff., Juris Rn. 22). - VG Schleswig, 21.03.2013 - 6 A 85/11
Finanzausgleich der Gemeinde Norderfriedrichskoog
Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes und des Vorbringens der Beteiligten wird auf die Akten und die beigezogenen Verwaltungsvorgänge des Beklagten, sowie die Akten des Parallelverfahrens 6 A 86/11 und des vorangegangenen Eilverfahrens zum Az. 6 B 16/11 des Verwaltungsgerichts / 2 MB 30/11 des Oberverwaltungsgerichts verwiesen.Insoweit wird zunächst auf die Gründe des Beschlusses des Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgerichts vom 01. Juni 2011 in dem von der Klägerin angestrebten einstweiligen Rechtsschutzverfahren zum Az.: 6 B 16/11, bestätigt durch Beschluss des Schleswig-Holsteinischen Oberverwaltungsgerichts vom 21. Juni 2011 zum Az.: 2 MB 30/11, verwiesen, die sich auch in diesem Hauptsacheverfahren als zutreffend erwiesen haben.
Die Ursache für die von der Klägerin als Härte empfundene Finanzausgleichsberechnung liegt also in ihrer freien Ausübung des politischen Gestaltungsermessens und nicht in der von Gesetzes wegen festgelegten Methode zur Ermittlung ihrer Steuerkraftmesszahl (vgl. Beschluss des Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgerichts vom 01. Juni 2011, Az.: 6 B 16/11; bestätigt durch Beschluss des Schleswig-Holsteinischen Oberverwaltungsgerichts vom 21. Juni 2011, Az.: 2 MB 30/11).
- VG Schleswig, 21.03.2013 - 6 A 86/11
Finanzausgleich der Gemeinde Norderfriedrichskoog
Wegen der näheren Einzelheiten wird auf die Akten des Verfahrens 6 B 16/11 / 2 MB 30/11 verwiesen.Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes und des Vorbringens der Beteiligten wird auf die Akten dieses Verfahrens und des Parallelverfahrens 6 A 85/11 nebst Beiakten, die Gegenstand der mündlichen Verhandlung waren, sowie auf die Gerichtsakten des Eilrechtsschutzverfahrens 6 B 16/11/2 MB 30/11 verwiesen.
Insoweit hat der Landrat des Beklagten auch zu Recht eine kommunalaufsichtliche Anordnung getroffen (vgl. Beschluss des Gerichts vom 01. Juni 2011 zum Az. 6 B 16/11, bestätigt durch Beschluss des Schleswig-Holsteinischen Oberverwaltungsgerichts vom 21. Juni 2011 zum Az. 2 MB 30/11).
- VG Cottbus, 14.03.2019 - 1 K 1749/18
Kommunalaufsicht darf nicht pauschal Steuererhöhung anordnen
Rn. 69 Zwar darf die Kommunalaufsicht als bloße Rechtsaufsicht nicht als "Einmischungsaufsicht" in Entscheidungsspielräume kommunaler Aufgabenträger eindringen, wohl aber ist sie (1.) nach sachgerechter Ausübung ihres Entschließungs- und Auswahlermessens und (2.) unter Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit - jedenfalls dann - zu konkreten kommunalaufsichtsrechtlichen Anordnungen berechtigt und verpflichtet, wenn (3.) alternative Möglichkeiten auf der Ertrags- und auf der Ausgabenseite ausscheiden und wenn die zur Verfügung stehenden Handlungsmöglichkeiten in Kürze nicht mehr realisiert werden könnten (BVerwG, Urt. v. 16. Juni 2015 - BVerwG 10 C 13.14 -, juris [Anweisung an einen Landkreis auf Erhöhung der Kreisumlage]; BVerwG, Urt. v. 27. Oktober 2010 - BVerwG 8 C 43.09 -, juris Rn. 22 [Beanstandung und Aufhebung eines gemeindlichen Beschlusses über die Senkung der Hebesätze]; BVerwG, Beschl. v. 26. Oktober 2016 - BVerwG 9 B 28.16 -, juris; Hessischer VGH, Beschl. v. 12. Januar 2011 - 8 B 2106/10 -, BeckRS 2012, 46162, zit. nach: http://www.beck-online.de [Verpflichtung zum Erlass einer Straßenausbaubeitragssatzung]; OVG f. d. Ld. Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 22. Juli 2009 - 15 A 2324/07 -, juris, bestätigt durch BVerwG, Urt. v. 27. Oktober 2010, a. a. O.; OVG f. d. Ld. Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 24. Mai 2007 - 15 B 778/07 -, BeckRS 2007, 23879, beck-online [Ablehnung einer erforderlichen Beitragserhöhung]; OVG Schleswig, Beschl. v. 21. Juni 2011 - 2 MB 30/11 -, BeckRS 2011, 53600, beck-online [Anordnung auf Erhebung einer Grundsteuer und auf massive Anhebung der Gewerbesteuer]; VG Magdeburg, Beschl. v. 28. August 2014 - 9 B 176/14 -, juris [unter Inbezugnahme v. BVerwG, Urt. v. 27. Oktober 2010 - BVerwG 8 C 43.09 -, Erhöhung der Hebesätze auf den "Landesdurchschnitt"]; vgl. auch: VG Magdeburg, Beschl. v. 12. Mai 2015 - 9 B 307/15 -, juris [ermessenswidrige Anordnung zur Erhöhung der Hebesätze um 50 Prozentpunkte über den Durchschnitt der Hebesätze der Gemeindegrößenklasse der Antragstellerin]; a. A. sow. - VG Magdeburg, 28.08.2014 - 9 B 176/14
Kommunalaufsichtsrecht: Beanstandung einer Haushaltssatzung
Damit werden Erwägungen genannt, die über die Gründe für die zu vollziehende Anordnung hinausgehen und den Sofortvollzug rechtfertigen (so auch Oberverwaltungsgericht für das Land Schleswig-Holstein, Beschluss vom 21.06.2011, 2 MB 30/11; juris). - OVG Schleswig-Holstein, 17.10.2011 - 2 MB 39/11
Kreis muss Eigenbeteiligung für Schülerbeförderung einführen
Es erscheint angemessen, diesen Wert auch für das Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes anzunehmen, weil die mit der Festsetzung der Ersatzvornahme vom 20.07.2011 erfolgte Umsetzung der Anordnung mit Wirkungen verbunden ist, die auch durch eine Hauptsacheentscheidung nicht mehr rückgängig zu machen sind (Senatsbeschluss vom 21.06.2011 - 2 MB 30/11 -).
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