Rechtsprechung
| OVG Niedersachsen, 21.07.2021 - 2 ME 121/21 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
Diagnose ärztliche; Hinweispflicht; Panikattacke; Parallelwertung in der Laiensphäre; Prüfung; Prüfungsangst; Prüfungsrücktritt; Prüfungsunfähigkeit; Rücktritt; Rücktritt nachträglicher; Rücktrittserklärung; Rücktrittsgrund; Unverzüglichkeit; Überlegungszeit angemessene
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)
Rücktritt von Prüfungen - Unverzüglichkeit des Rücktritts
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- jurios.de (Kurzinformation)
Prüfungsrücktritt drei Wochen nach der Prüfung?
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Kein wirksamer Rücktritt von Prüfung wegen Prüfungsunfähigkeit 23 Tage nachärztlicher Untersuchung - Prüfungsrücktritt muss unverzüglich erklärt werden
Verfahrensgang
- VG Göttingen, 02.06.2021 - 4 B 96/21
- OVG Niedersachsen, 21.07.2021 - 2 ME 121/21
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (3)
- OVG Nordrhein-Westfalen, 02.10.2003 - 14 A 3044/01
Rechtzeitiges Geltendmachen der Prüfungsunfähigkeit am Tag der mündlichen Prüfung …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 21.07.2021 - 2 ME 121/21
Ob Angststörungen der hier vorliegenden Art, die zu einer Leistungsminderung führen, eine Prüfungsunfähigkeit begründen, ist keine rein medizinische, sondern vorrangig eine Rechtsfrage, die durch die Verwaltungsgerichte zu beantworten ist (OVG NRW, Urt. v. 2.10.2003 - 14 A 3044/01 -, juris Rn. 18 ff.). - BVerwG, 07.10.1988 - 7 C 8.88
Auszug aus OVG Niedersachsen, 21.07.2021 - 2 ME 121/21
Maßgeblich sind dabei die Umstände des Einzelfalles (vgl. BVerwG, Beschl. v. 3.1.1994 - 6 B 57.93 - und Urt. v.7.10.1988 - 7 C 8.88 -, jeweils juris). - BVerwG, 03.01.1994 - 6 B 57.93
Aufhebung einer Prüfungsentscheidung - Vorliegen einer krankheitsbedingten …
- OVG Niedersachsen, 27.03.2026 - 2 ME 208/25
Nachweis der krankheitsbedingten Prüfungsunfähigkeit
Soweit in der Bescheinigung eine (vorübergehende) Prüfungsunfähigkeit für möglich gehalten wird, genügt dies nicht den o.g. Anforderungen, zumal es sich hierbei um eine (nunmehr) durch das Gericht zu beantwortende Rechtsfrage handelt (vgl. hierzu Senatsbeschl. v. 21.7.2021 - 2 ME 121/21 -, juris Rn. 8).Maßgeblich sind dabei die Umstände des Einzelfalles (vgl. BVerwG, Beschl. v. 3.1.1994 - 6 B 57.93 - …und Urt. v. 7.10.1988 - 7 C 8.88 -, jeweils juris; Senatsbeschl. v. 21.7.2021 - 2 ME 121/21 -, juris Rn. 10).
Daher kann aufgrund der prüfungsrechtlichen Fürsorgepflicht nur ganz ausnahmsweise eine Informationspflicht folgen, wenn im Einzelnen besondere nicht allgemein zu erwartende Anforderungen gestellt werden (Senatsbeschl. v. 21.7.2021 - 2 ME 121/21 -, juris Rn. 10 u. 11).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 28.07.2022 - 6 E 288/22
Streitwer; Prüfungsrecht; Laufbahnprüfung; Wiederholungsprüfung; vorläufige …
Rn. 27 Ebenso: OVG NRW, Beschlüsse vom 9.11.2018 - 19 E 764/18 -, juris Rn. 2. m.w.N., vom 29.9.2016 - 14 B 1056/16 -, NWVBl 2017, 168 = juris Rn. 16, vom 10.3.2014 - 6 B 1420/13 -, a.a.O., und vom 31.1.2014 - 14 B 35/14 -, juris Rn. 11; ferner Hamb. OVG, Beschluss vom 23.9.2021 - 5 Bs 201/21 -, DÖV 2022, 343 = juris Rn. 19; Nds. OVG, Beschluss vom 21.7.2021 - 2 ME 121/21 -, juris Rn. 14; Sächs. OVG, Beschlüsse vom 8.3.2021 - 6 B 260/20 -, a.a.O., und vom 1.9.2017 - 2 B 62/17 -, a.a.O.; OVG BerlinBbg, Beschluss vom 21.7.2014 - OVG 10 S 5.14 -, a.a.O.
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