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Rechtsprechung
   OVG Niedersachsen, 20.07.2020 - 2 ME 288/20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,20337
OVG Niedersachsen, 20.07.2020 - 2 ME 288/20 (https://dejure.org/2020,20337)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 20.07.2020 - 2 ME 288/20 (https://dejure.org/2020,20337)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 20. Juli 2020 - 2 ME 288/20 (https://dejure.org/2020,20337)
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Volltextveröffentlichungen (3)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2020, 1031
 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (2)

  • OVG Niedersachsen, 02.08.2018 - 2 ME 432/18

    Anspruch auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung für den Besuch einer Schule bei …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 20.07.2020 - 2 ME 288/20
    Die Annahme einer unzumutbaren Härte muss sich aus der besonderen Situation des Einzelfalls ergeben, der es schließlich rechtfertigt, dem sich hierauf berufenden Schüler und/oder seinen Erziehungsberechtigten im Verhältnis zu dem öffentlichen Interesse an der Beachtung der Schulbezirkseinteilung ausnahmsweise eine Sonderstellung einzuräumen (vgl. Senatsbeschl. v. 2.8.2018 - 2 ME 432/18 -, juris Rn. 4 m.w.N.).

    Nach ständiger Senatsrechtsprechung ist es auch Schulanfängern grundsätzlich zumutbar, den Schulweg nach einer gewissen Einübungszeit ohne Begleitung der Eltern oder anderer Erwachsener zurückzulegen (vgl. Senatsbeschl. v. 2.8.2018 - 2 ME 432/18 -, juris Rn. 5).

  • OVG Niedersachsen, 20.08.2018 - 2 OA 504/18

    Bemessung des Streitwerts in Verfahren auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 20.07.2020 - 2 ME 288/20
    Eine Vorwegnahme der Hauptsache liegt hier nicht vor, sodass der Regelstreitwert in Orientierung an Nr. 1.5 des Streitwertkatalogs für die Verwaltungsgerichtsbarkeit 2013 (NordÖR 2014, 11) zu halbieren ist (vgl. Senatsbeschl. v. 20.8.2018 - 2 OA 504/18 -, juris Rn. 8).
  • OVG Niedersachsen, 17.08.2020 - 2 ME 301/20

    Betreuungsbedürftigkeit; Gestattung; Grundschule; Nachmittagsbetreuung; …

    Die Annahme einer unzumutbaren Härte muss sich aus der besonderen Situation des Einzelfalls ergeben, der es schließlich rechtfertigt, dem sich hierauf berufenden Schüler und/oder seinen Erziehungsberechtigten im Verhältnis zu dem öffentlichen Interesse an der Beachtung der Schulbezirkseinteilung ausnahmsweise eine Sonderstellung einzuräumen (vgl. Senatsbeschl. v. 20.7.2020 - 2 ME 288/20 -, juris Rn. 7 m.w.N.).

    In der Rechtsprechung des Senats ist geklärt, dass es auch Schulanfängern wie der Tochter der Antragsteller grundsätzlich zumutbar ist, den Schulweg nach einer gewissen Einübungszeit ohne Begleitung Dritter zurückzulegen (Senatsbeschl. v. 20.7.2020 - 2 ME 288/20 -, juris).

  • VG Braunschweig, 30.08.2022 - 6 B 275/22

    Ausnahmegenehmigung; Bildungsgang; MINT-Schule; Oberschule; pädagogische Gründe; …

    Vielmehr liegt sie nur vor, wenn die Nachteile des Besuchs der zuständigen Pflichtschule auch mit Blick auf das vom Gesetzgeber grundsätzlich vorrangig bewertete öffentliche Interesse an der Erfüllung der Schulbezirkseinteilung im Einzelfall wegen einer unzumutbaren Härte (siehe hierzu unter a.) nicht hinnehmbar oder aus pädagogischen Gründen (siehe hierzu unter b.) geboten ist (…vgl. für alles Vorstehende: Nds. OVG, B. v. 17.8.2020 - 2 ME 301/20 -, juris Rn. 7 f.; B. v. 20.7.2020 - 2 ME 288/20 -, juris Rn. 7; VG Braunschweig, B. v. 31.7.2020 - 6 B 142/20 -, n. v.).
  • VG Stade, 29.08.2023 - 4 B 1353/23
    Die Annahme einer unzumutbaren Härte im Sinne der Nr. 1 muss sich aus der besonderen Situation des Einzelfalls ergeben, die es rechtfertigt, dem sich hierauf berufenden Schüler und/oder den Erziehungsberechtigten im Verhältnis zu dem öffentlichen Interesse an der Beachtung der Schulbezirkseinteilung ausnahmsweise eine Sonderstellung einzuräumen (vgl. Nds. OVG, Beschl. v. 20. Juli 2020, 2 ME 288/20, juris m.w.N.).
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