Rechtsprechung
| OVG Niedersachsen, 14.09.2007 - 2 ME 575/07 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
Besuch einer anderen als der zuständigen Grundschule
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
Voraussetzungen für den Besuch einer anderen als der zuständigen Grundschule aufgrund des Vorliegens eines unzumutbaren Härtefalls; Voraussetzung für das Vorliegen eines unzumutbaren Härtefalls aufgrund der Berufstätigkeit der Eltern; Anforderung an die ...
- Judicialis
NSchG § 63 Abs. 3 S. 4
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)
Schulsprengel - Berufstätigkeit der Elten
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Voraussetzungen für den Besuch einer anderen als der zuständigen Grundschule aufgrund des Vorliegens eines unzumutbaren Härtefalls; Voraussetzung für das Vorliegen eines unzumutbaren Härtefalls aufgrund der Berufstätigkeit der Eltern; Anforderung an die ...
Verfahrensgang
- VG Osnabrück, 28.06.2007 - 1 B 18/07
- OVG Niedersachsen, 14.09.2007 - 2 ME 575/07
Papierfundstellen
- NVwZ-RR 2008, 542 (Ls.)
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (1)
- OVG Niedersachsen, 07.09.2004 - 13 ME 386/04
Angebot; Ausnahmebewilligung; Ausnahmetatbestand; Besuch; Bewertung; Einstellung; …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 14.09.2007 - 2 ME 575/07
Insoweit ist in der Rechtsprechung anerkannt, dass bereits der Schulbesuch von Geschwistern nicht dazu führen muss, einem weiteren Geschwisterkind den Besuch der in Betracht kommenden Schule ausnahmsweise zu gestatten (vgl. Nds. OVG, Beschl. v. 07.09.2004 - 13 ME 386/04 -, NdsVBl. 2005, 19).
- OVG Niedersachsen, 24.08.2012 - 2 ME 336/12
Voraussetzungen für eine unzumutbare Härte im Sinne des § 63 Abs. 3 Satz 4 Nr. 1 …
Rn. 12 Wie der Senat in seinem Beschluss vom 14. September 2007 (- 2 ME 575/07 -, NdsVBl. 2008, 48 = juris) im Einzelnen ausgeführt und in seiner weiteren Rechtsprechung (vgl. etwa Senat, Beschl. v. 11.6.2012 - 2 ME 188/12 - Beschl. v. 12.8.2010 - 2 ME 245/10 - vgl. auch VG Braunschweig, Beschl. v. 3.8.2010 - 6 B 126/10 -, juris;… s. allgemein Brockmann, in: Brockmann/Littmann/Schippmann, a. a. O., § 63 Anm. 5.2.1 m. w. N.) bekräftigt hat, folgt eine rechtlich schutzwürdige Position bereits für einen Schulanfänger noch nicht allein aus der Berufstätigkeit seiner beiden Elternteile, weil ein derartiger Umstand heute nicht mehr als Ausnahmesituation anzusehen ist, sondern typischerweise eine größere Anzahl von Schülern und deren Erziehungsberechtigte betrifft. - OVG Niedersachsen, 22.07.2026 - 2 ME 80/26
Kein Anspruch der Schülerin auf Ausnahmegenehmigungen zum Besuch einer …
Zunächst einmal stellen die von der Antragstellerin benannten Herausforderungen bei der Organisation des Familienalltages sowie die nicht konkret dargelegten Betreuungsprobleme aufgrund der Berufstätigkeit beider Elternteile (noch) keine atypischen Umstände dar, die ausnahmsweise die Annahme einer "unzumutbaren Härte" rechtfertigen könnten (ausführlich zu den Voraussetzungen einer unzumutbaren Härte aufgrund der Berufstätigkeit der Eltern und den hierdurch bedingten zusätzlichen Betreuungsbedarf des Schulkindes: Senatsbeschl. v. 14.9.2007 - 2 ME 575/07 -, juris Rn. 3).Auch führt der ausnahmsweise nach § 63 Abs. 3 Satz 4 Nr. 2 NSchG genehmigte Schulbesuch der älteren Schwester nicht ohne weiteres dazu, dass der Besuch der zuständigen Schule für die Antragstellerin eine unzumutbare Härte im Sinne des § 63 Abs. 3 Satz 4 Nr. 1 NSchG für sie oder ihre Familie darstellt (vgl. Senatsbeschl. v. 14.9.2007 - 2 ME 575/07 -, juris Rn. 7).
- OVG Niedersachsen, 04.09.2015 - 2 ME 252/15
Vergleichbar hoher Stellenwert hinsichtlich der Organisationsentscheidungen nach …
Der Senat reduziert den Streitwert in Verfahren wie dem vorliegenden in inzwischen ständiger Rechtsprechung entsprechend dieser Vorgabe um die Hälfte (vgl. Beschl. v. 6.9.2012 - 2 ME 351/12 -, v. 24.8.2012 - 2 ME 336/12 -, v. 20.8.2012 - 2 ME 343/12 -, v. 11.6.2012 - 2 ME 188/12 -, v. 12.8.2010 - 2 ME 245/10 -, anders noch Beschl. v. 14.9.2007 - 2 ME 575/07 -); dies hält er mit Blick darauf für angemessen, dass die Hauptsache nur teilweise vorweggenommen wird und ein Schulwechsel nach Ergehen der Hauptsachenentscheidung möglich bleibt.
- VG Braunschweig, 03.08.2010 - 6 B 126/10
Betreuung; Härte
Angesichts des Ausnahmecharakters der nach § 63 Abs. 3 Satz 4 NSchG zu erteilenden Genehmigung und der besonderen Situation, aufgrund der diese Genehmigung zu erteilen ist, ist vielmehr nach der tatsächlichen Ausgestaltung des von den Erziehungsberechtigten gewählten Betreuungsverhältnisses, der örtlichen Bindung und dem zeitlichen Umfang der Betreuung oder dem zeitlichen, wie sachlichen Aufwand zu urteilen, der für die Betreuungsperson mit der Wahrnehmung schulischer und außerschulischer Belange verbunden ist (vgl. für alles Vorstehende, Nds. OVG, B. v. 14.09.2007 - 2 ME 575/07 -, dbovg). - VG Braunschweig, 11.09.2014 - 6 B 228/14
Antrag einer Lehrerin auf Erstattung eines Sachschadens für eine beschädigte …
Angesichts des Ausnahmecharakters der nach § 63 Abs. 3 Satz 4 NSchG zu erteilenden Genehmigung und der besonderen Situation, in der diese Genehmigung zu erteilen ist, ist vielmehr nach der tatsächlichen Ausgestaltung des von den Erziehungsberechtigten gewählten Betreuungsverhältnisses, der örtlichen Bindung und dem zeitlichen Umfang der Betreuung oder dem zeitlichen, wie sachlichen Aufwand zu urteilen, der für die Betreuungsperson mit der Wahrnehmung schulischer und außerschulischer Belange verbunden ist (vgl. zu allem Nds. OVG, B. v. 14.09.2007 - 2 ME 575/07 -, dbnds; B. v. 24.08.2012 - 2 ME 336/12 -, dbnds;… VG Braunschweig, B. v. 03.08.2010, a.a.O.). - VG Augsburg, 25.07.2019 - Au 3 E 19.783
Anspruch auf Gestattung des Schulbesuchs an der Wunschschule
Die vom Bevollmächtigten des Antragstellers zitierte Entscheidung des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts (B.v. 14.9.2007 - 2 ME 575/07 - juris) bezieht sich erkennbar nicht auf Fahrtkosten, die mit einer nachschulischen Betreuung verbunden sind, sondern auf die dadurch anfallenden Betreuungskosten in einer öffentlichen Einrichtung.
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