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Rechtsprechung
   OVG Niedersachsen, 09.03.2004 - 2 ME 662/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,22175
OVG Niedersachsen, 09.03.2004 - 2 ME 662/04 (https://dejure.org/2004,22175)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 09.03.2004 - 2 ME 662/04 (https://dejure.org/2004,22175)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 09. März 2004 - 2 ME 662/04 (https://dejure.org/2004,22175)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Anspruch auf eine zusätzliche zweite Duldung in einem anderen Bundesland

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (1)

  • BVerfG, 31.08.1999 - 2 BvR 1523/99

    Verfassungsmäßigkeit der Versagung des Aufschubs aufenthaltsbeendender Maßnahmen …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 09.03.2004 - 2 ME 662/04
    Insoweit ist zu berücksichtigen, dass einer Familie unter ausländerrechtlichen Aspekten zugemutet werden darf, vorübergehend getrennt zu leben, wenn die Familieneinheit alsbald hergestellt werden kann (vgl. BVerfG, 1. Kammer des Zweiten Senats, Beschl. v. 31.08.1999 - 2 BvR 1523/99 -, NVwZ 2000, 59; Nds. OVG, Beschl. v. 17.05.2002 - 12 ME 377/02 -).
  • VG Oldenburg, 06.08.2004 - 11 B 3121/04

    Duldung; familiäres Ermessen; Lebensgemeinschaft; länderübergreifende …

    Die Erteilung einer zusätzlichen Duldung ist nicht grundsätzlich ausgeschlossen, sie steht allerdings im Ermessen der zuständigen Ausländerbehörde und kommt nur aus zwingenden - etwa verfassungsrechtlichen - Gründen in Betracht (vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 9. März 2004 - 2 ME 662/04 -, Urteil vom 27. Mai 2003 - 7 LB 207/02 -, Beschlüsse vom 17. Oktober 2002 - 8 ME 142/02 - AuAS 2002, 256 - und Beschluss vom 12. Mai 2000 - 11 M 1263/00 -; zweifelnd: Thüringer OVG, Beschluss vom 2. Juli 2003 - 3 EO 166/03 - DÖV 2003, 909, 910).

    Der Antragsgegner hat auch nicht hinreichend berücksichtigt, dass selbst in den Fällen, in denen die (ihm bekannt gewordene) Rechtsprechung zunächst unter ausländerrechtlichen Aspekten den Beteiligten zugemutet hatte, vorübergehend getrennt zu leben, eine zeitliche Grenze zu ziehen ist, nach der es unzumutbar wird, die Trennung der Familie länger aufrecht zu erhalten (vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 9. März 2004 - 2 ME 662/04 - und Beschluss vom 17. Mai 2002 - 12 ME 377/02 -).

  • VG Hannover, 11.09.2007 - 2 A 237/07

    Erteilung einer Duldung zum Zwecke des Zuzugs der Ehefrau

    Das Nds. OVG gibt deshalb den Ausländerbehörden eine erneute Überprüfung ihrer ablehnenden Entscheidungen nach Ablauf von drei Monaten auf (B. v. 11.05.2002 - 12 ME 377/02 - B. v. 09.03.2004 - 2 ME 662/04 - B. v. 15.06.2004 - 2 ME 1150/04 -).
  • OVG Niedersachsen, 12.02.2009 - 2 LA 134/08

    Duldung oder Streichen der Wohnsitzauflage trotz fehlender Mitwirkung wegen GG …

    Es entspricht zwar der Rechtsprechung des Senats (Beschluss vom 9. März 2004, - 2 ME 662/04 -, www.dbovg.niedersachsen.de), dass eine fehlende oder unzureichende Mitwirkung bei der Beschaffung von Heimreisepapieren - wie sie im Falle der Klägerin auch nach der Ansicht des Senats vorliegt - der Erteilung einer Duldung bzw. der Streichung einer die Wohnsitznahme beschränkenden Auflage entgegenstehen kann.
  • VGH Bayern, 21.06.2011 - 11 ZB 11.30152

    Tschetschenin aus Tschetschenien

    Rn. 11 Soweit Göbel-Zimmermann (…a.a.O.) und Müller (…a.a.O.) auf den Beschluss des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 17. Mai 2001 (InfAuslR 2001, 387), teilweise zudem auf die Entscheidung des gleichen Gerichts vom 9. März 2004 (AuAS 2004, 221) verweisen, war in jenen Verfahren darüber zu befinden, ob eine bloße "Imam-Ehe" einer an einer solchen Verbindung beteiligten Person einen Anspruch auf Duldung im Bundesgebiet verschaffen kann.
  • OVG Niedersachsen, 02.06.2009 - 2 LA 303/08

    D (A), Berufungszulassungsantrag, ernstliche Zweifel, Aufenthaltserlaubnis, …

    Deshalb bemisst der Senat etwa die zeitliche Grenze, innerhalb derer einer Familie mit kleinen Kindern unter ausländerrechtlichen Aspekten zugemutet werden kann, vorübergehend getrennt zu leben, insbesondere im Interesse der Kleinkinder mit drei Monaten (vgl. Senat, Beschl. v. 9.4.2004 - 2 ME 662/04 - m.w.N.; Beschl. v. 12.2.2009 - 2 LA 134/08 -).
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