Rechtsprechung
| OVG Niedersachsen, 04.11.2019 - 2 ME 682/19 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 59 Abs 4 S 1 SchulG ND; § 1a AllgSchulWeV ND; § 3 Abs 4 AllgSchulWeV ND; § 5 Abs 2 AllgSchulWeV ND
Ausgleichsregelung; Informationspflichten; Mitarbeit erfolgreiche; Prognose; Prognoseentscheidung; Schuljahrgang nächsthöherer; Schulkonferenz; Schulrecht; Versetzung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Hannover, 23.09.2019 - 6 B 4147/19
- OVG Niedersachsen, 04.11.2019 - 2 ME 682/19
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (5)
- OVG Niedersachsen, 17.01.2019 - 2 ME 812/18
Arithmetisches Mittel; Ausgleich; Beurteilungsspielraum; Bewertung; Curriculum; …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 04.11.2019 - 2 ME 682/19
Verstöße gegen Informations-, Beratungs- und Kommunikationspflichten sind grundsätzlich nicht geeignet, einen Anspruch auf eine Versetzung in den nächsthöheren Schuljahrgang zu begründen (Bestätigung der Senatsrechtsprechung, vgl. Senatsbeschl. v. 17.1.2019 - 2 ME 812/18 -, NVwZ-RR 2019, 729, juris).Das Verwaltungsgericht hat zu Recht ausgeführt, dass die Verletzung von Informations-, Betreuungs- und Beratungspflichten der Schule gegenüber dem Schüler und seinen Erziehungsberechtigten nach der ständigen Senatsrechtsprechung keinen Anspruch auf Versetzung begründen kann (vgl. hierzu etwa Senatsbeschl. v. 17.1.2019 - 2 ME 812/18 -, NVwZ-RR 2019, 729, juris Rn. 13, v. 15.10.2009 - 2 ME 307/09 -, NVwZ-RR 2010, 63 , juris Rn. 15 und v. 8.11.2007 - 2 ME 444/07 -, NVwZ-RR 2007, 766, juris Rn. 4 m.w.N., jeweils m.w.N. und jeweils auch jederzeit abrufbar über www.rechtsprechung.niedersachsen.de).
Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats ist in auf die vorläufige Teilnahme am Unterricht der nächsthöheren Jahrgangsstufe gerichteten Anträgen auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes in Anlehnung an Ziffer 1.5 Satz 1 des Streitwertkatalogs für die Verwaltungsgerichtsbarkeit - Fassung 2013 (NordÖR 2014, 11) in der Regel der halbe Auffangstreitwert in Ansatz zu bringen (vgl. etwa Senatsbeschl. v. 17.1.2019 - 2 ME 812/18 -, juris Rn. 22 und v. 15.10.2009 - 2 ME 307/09 -, juris ).
- OVG Niedersachsen, 15.10.2009 - 2 ME 307/09
Nichtversetzung eines Schülers; einstweiliger Rechtsschutz; Prognose
Auszug aus OVG Niedersachsen, 04.11.2019 - 2 ME 682/19
Das Verwaltungsgericht hat zu Recht ausgeführt, dass die Verletzung von Informations-, Betreuungs- und Beratungspflichten der Schule gegenüber dem Schüler und seinen Erziehungsberechtigten nach der ständigen Senatsrechtsprechung keinen Anspruch auf Versetzung begründen kann (vgl. hierzu etwa Senatsbeschl. v. 17.1.2019 - 2 ME 812/18 -, NVwZ-RR 2019, 729, juris Rn. 13, v. 15.10.2009 - 2 ME 307/09 -, NVwZ-RR 2010, 63 , juris Rn. 15 und v. 8.11.2007 - 2 ME 444/07 -, NVwZ-RR 2007, 766, juris Rn. 4 m.w.N., jeweils m.w.N. und jeweils auch jederzeit abrufbar über www.rechtsprechung.niedersachsen.de).Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats ist in auf die vorläufige Teilnahme am Unterricht der nächsthöheren Jahrgangsstufe gerichteten Anträgen auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes in Anlehnung an Ziffer 1.5 Satz 1 des Streitwertkatalogs für die Verwaltungsgerichtsbarkeit - Fassung 2013 (NordÖR 2014, 11) in der Regel der halbe Auffangstreitwert in Ansatz zu bringen (vgl. etwa Senatsbeschl. v. 17.1.2019 - 2 ME 812/18 -, juris Rn. 22 und v. 15.10.2009 - 2 ME 307/09 -, juris ).
- OVG Niedersachsen, 09.07.2007 - 2 ME 444/07
Hinweispflichten und Beratungspflichten einer Schule in der Zeit der Vorbereitung …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 04.11.2019 - 2 ME 682/19
Das Verwaltungsgericht hat zu Recht ausgeführt, dass die Verletzung von Informations-, Betreuungs- und Beratungspflichten der Schule gegenüber dem Schüler und seinen Erziehungsberechtigten nach der ständigen Senatsrechtsprechung keinen Anspruch auf Versetzung begründen kann (vgl. hierzu etwa Senatsbeschl. v. 17.1.2019 - 2 ME 812/18 -, NVwZ-RR 2019, 729, juris Rn. 13, v. 15.10.2009 - 2 ME 307/09 -, NVwZ-RR 2010, 63 , juris Rn. 15 und v. 8.11.2007 - 2 ME 444/07 -, NVwZ-RR 2007, 766, juris Rn. 4 m.w.N., jeweils m.w.N. und jeweils auch jederzeit abrufbar über www.rechtsprechung.niedersachsen.de). - OVG Niedersachsen, 20.03.2008 - 2 ME 83/08
Möglichkeit des Einflusses pädagogischer Wertungen bei der Bewertung von …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 04.11.2019 - 2 ME 682/19
Sowohl der Klassenkonferenz bei ihren fachlich-pädagogischen Prognoseentscheidungen als auch den Lehrkräften bei der Notenvergabe stehen demnach ein der verwaltungsgerichtlichen Kontrolle entzogener Bewertungsspielraum zu (vgl. Senatsbeschl. v. 20.3.2008 - 2 ME 83/08 -, NVwZ-RR 2008, 785, juris Rn. 4 und v. 15.11.1999 - 13 M 3932/99 -, NdsVBl. - OVG Niedersachsen, 15.11.1999 - 13 M 3932/99
Schulrecht; Anordnung, einstweilige; Versetzung; Leistungen, ungenügende; …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 04.11.2019 - 2 ME 682/19
Sowohl der Klassenkonferenz bei ihren fachlich-pädagogischen Prognoseentscheidungen als auch den Lehrkräften bei der Notenvergabe stehen demnach ein der verwaltungsgerichtlichen Kontrolle entzogener Bewertungsspielraum zu (vgl. Senatsbeschl. v. 20.3.2008 - 2 ME 83/08 -, NVwZ-RR 2008, 785, juris Rn. 4 und v. 15.11.1999 - 13 M 3932/99 -, NdsVBl.
- OVG Niedersachsen, 13.10.2023 - 2 ME 79/23
Anordnungsanspruch; Auffangstreitwert halber; Ausgleichsfach; Ganzjahresnote; …
In auf die vorläufige Teilnahme am Unterricht der nächsthöheren Jahrgangsstufe gerichteten Anträgen auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes ist in Anlehnung an Ziffer 1.5 Satz 1 des Streitwertkatalogs für die Verwaltungsgerichtsbarkeit - Fassung 2013 (NordÖR 2014, 11) in der Regel der halbe Auffangstreitwert in Ansatz zu bringen (Senatsbeschl. v. 4.11.2019 - 2 ME 682/19 -, juris Rn. 12 m.w.N.).Sowohl der Klassenkonferenz bei ihren fachlich-pädagogischen Prognoseentscheidungen als auch den Lehrkräften bei der Notenvergabe stehen demnach ein der verwaltungsgerichtlichen Kontrolle entzogener Bewertungsspielraum zu (vgl. Senatsbeschl. v. 4.11.2019 - 2 ME 682/19 -, juris Rn. 7 m.w.N.).
Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats ist in auf die vorläufige Teilnahme am Unterricht der nächsthöheren Jahrgangsstufe gerichteten Anträgen auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes in Anlehnung an Ziffer 1.5 Satz 1 des Streitwertkatalogs für die Verwaltungsgerichtsbarkeit - Fassung 2013 (NordÖR 2014, 11) in der Regel der halbe Auffangstreitwert in Ansatz zu bringen (vgl. Senatsbeschl. v. 4.11.2019 - 2 ME 682/19 -, juris Rn. 12 m.w.N.).
- OVG Niedersachsen, 04.09.2026 - 2 ME 122/26
Versetzung; Klassenkonferenz; Abhilfekonferenz; Verfahrensfehler
Hierauf beschränkt sich die mögliche Fachaufsicht der Schulbehörden nach § 121 Abs. 2 NSchG ebenso wie auch die verwaltungsgerichtliche Kontrolle (vgl. Senatsbeschl. v. 13.10.2023 - 2 ME 79/23 -, juris Rn. 6, u. v. 4.11.2019 - 2 ME 682/19 -, juris Rn. 7 m.w.N.). - OVG Niedersachsen, 03.06.2020 - 2 ME 265/20
Abiturprüfung; Beurteilungszeitraum; Bewertung; Corona-Pandemie; Ersatzleistung; …
Verstöße gegen Informations-, Beratungs- und Kommunikationspflichten sind grundsätzlich weder geeignet, einen Anspruch auf eine Versetzung in den nächsthöheren Schuljahrgang (vgl. Senatsbeschl. v. 4.11.2019 - 2 ME 682/19 - juris m.w.N. und v. 17.1.2019 - 2 ME 812/18 -, NVwZ-RR 2019, 729, juris) noch - wie hier - die Zulassung zum Abitur zu begründen. - VG Stade, 01.09.2023 - 4 B 1356/23 Hierauf beschränkt sich die mögliche Fachaufsicht der Schulbehörden nach § 121 Abs. 2 NSchG wie auch die verwaltungsgerichtliche Kontrolle entsprechend § 114 Satz 1 VwGO (Nds. OVG, Beschl. v. 4. November 2019, 2 ME 682/19, juris; VG Stade, Beschl. v. 12. September 2014, 4 B 1373/14, juris).
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