Rechtsprechung
| OVG Niedersachsen, 29.09.2023 - 2 ME 75/23 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
VwGO § 122; NSchG § 4; NSchG § 61 Abs. 2; NSchG § 61 Abs. 3 Nr. 4
Bezugnahme auf Schriftstücke; Bezugnahme auf Unterlagen; Bezugnahme pauschale; grobe Pflichtverletzung; Hantieren mit Rasiermesser; Körperverletzung gegenüber Mitschülern; Ordnungsmaßnahme; Ordnungsmaßnahme: Schule; Rasiermesser; Sexualisierte Sprache; ... - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Bezugnahme auf Schriftstücke; Bezugnahme auf Unterlagen; Bezugnahme pauschale; grobe Pflichtverletzung; Hantieren mit Rasiermesser; Körperverletzung gegenüber Mitschülern; Ordnungsmaßnahme; Ordnungsmaßnahme: Schule; Rasiermesser; Sexualisierte Sprache; ...
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Rechtswidrigkeit der Überweisung eines minderjährigen Schülers an eine andere Schule derselben Schulform
Verfahrensgang
- VG Hannover, 09.08.2023 - 6 B 4035/23
- OVG Niedersachsen, 29.09.2023 - 2 ME 75/23
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (6)
- OVG Niedersachsen, 14.01.2013 - 2 ME 416/12
Überweisung an eine andere Schule derselben Schulform durch mehrfaches Treten …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 29.09.2023 - 2 ME 75/23
Die Prüfungskompetenz der Verwaltungsgerichte beschränkt sich mithin regelmäßig darauf zu kontrollieren, ob die Voraussetzungen für die Anwendung einer Ordnungsmaßnahme vorliegen, ob bestehende Verfahrensvorschriften eingehalten worden sind und von einer richtigen und vollständigen Tatsachengrundlage ausgegangen worden ist, ob sachfremde Erwägungen angestellt oder gleichgelagerte Fälle ohne sachliche Rechtfertigung ungleich behandelt worden sind, ob von dem Ermessen entsprechend dem gesetzlichen Zweck Gebrauch gemacht worden ist und ob die ausgewählte Maßnahme geeignet und verhältnismäßig ist (…Senatsbeschl. v. 14.5.2019 - 2 PA 490/18 -, juris Rn. 6; v. 14.6.2016 - 2 ME 104/16 - v. 11.2.2015 - 2 LA 297/14 - v. 14.1.2013 - 2 ME 416/12 -, juris Rn. 4;… v. 26.1.2020 - 2 ME 444/09 -, juris Rn. 3;… Littmann in Brockmann/Littmann/Schippmann, a.a.O., § 61 Anm. 7.4).Als grobe Pflichtverletzung können zunächst alle konkreten Handlungen in Betracht kommen, die - unabhängig von ihrer individuellen straf- oder jugendstrafrechtlichen Würdigung - einen Bezug zu Straftatbeständen wie der Körperverletzung, Nötigung, Beleidigung, Bedrohung, Sachbeschädigung und dem Diebstahl gegenüber Schülerinnen und Schülern, Lehrkräften und anderen Angehörigen der Schule haben (…vgl. Littmann in Brockmann/Littmann/Schippmann, a.a.O. § 61 Erl. 4.1.; Senatsbeschl. v. 14.1.2013 - 2 ME 416/12 -, juris, Leitsatz und Rn. 6).
Bei der Überprüfung der Ermessensentscheidung ist die Prüfungskompetenz der Verwaltungsgerichte - wie oben (unter 2) ausgeführt - darauf beschränkt zu kontrollieren, ob die Behörde von einer richtigen und vollständigen Tatsachengrundlage ausgegangen ist, keine sachfremden Erwägungen angestellt oder gleichgelagerte Fälle ohne sachliche Rechtfertigung ungleich behandelt hat, ob von dem Ermessen entsprechend dem gesetzlichen Zweck Gebrauch gemacht wurde und ob die ausgewählte Maßnahme geeignet und verhältnismäßig ist (Senatsbeschl. v. 14.5.2019 - 2 PA 490/18 -, juris Rn. 6, v. 14.6.2016 - 2 ME 104/16 -, v. 11.2.2015 - 2 LA 297/14 -, v. 14.1.2013 - 2 ME 416/12 -, juris Rn. 4, und v. 26.1.2020 - 2 ME 444/09 -, juris Rn. 3;… Littmann, in Brockmann/Littmann/Schippmann, a.a.O., § 61 Anm. 7.4).
Dessen ungeachtet hätte die streitgegenständliche Überweisung an eine andere Schule derselben Schulform als Ordnungsmaßnahme auch bei einem positiv festgestellten sonderpädagogischen Förderbedarf ausgesprochen werden können (vgl. Senatsbeschl. v. 14.1.2013 - 2 ME 416/12 -, juris Rn. 9).
- BVerwG, 06.10.2021 - 9 C 9.20
Grundsatz des Vertrauensschutzes gilt auch gegenüber dem neuen Träger einer …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 29.09.2023 - 2 ME 75/23
Beschlüsse über die Aussetzung der Vollziehung müssen nach § 122 Abs. 2 VwGO erkennen lassen, welche Überlegungen für die richterliche Überzeugungsbildung in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht maßgeblich gewesen sind (BVerwG, Urt. v. 6.10.2021 - 9 C 9.20 -, juris Rn. 24 mwN).Bezugnahmen sind außer in Fällen, in denen das Gericht das Rechtsmittel aus den Gründen der angefochtenen Entscheidung zurückweist (§ 122 Abs. 2 Satz 3, § 130b Satz 2 VwGO), zulässig, wenn die Beteiligten die in Bezug genommene Entscheidung oder das sonstige in Bezug genommene Schriftstück kennen oder von ihm ohne Schwierigkeiten Kenntnis nehmen können und sofern sich für sie und das Rechtsmittelgericht die für die richterliche Überzeugung maßgeblichen Gründe mit hinreichender Klarheit ergeben (BVerwG, Urt. v. 6.10.2021 - 9 C 9.20 -, juris Rn. 24 …und Beschl. v. 3.12.2008 - 4 BN 25.08 - juris Rn. 9).
- OVG Niedersachsen, 26.01.2010 - 2 ME 444/09
Zulässigkeit der Überweisung eines Schülers an eine andere Schule derselben …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 29.09.2023 - 2 ME 75/23
Die Prüfungskompetenz der Verwaltungsgerichte beschränkt sich mithin regelmäßig darauf zu kontrollieren, ob die Voraussetzungen für die Anwendung einer Ordnungsmaßnahme vorliegen, ob bestehende Verfahrensvorschriften eingehalten worden sind und von einer richtigen und vollständigen Tatsachengrundlage ausgegangen worden ist, ob sachfremde Erwägungen angestellt oder gleichgelagerte Fälle ohne sachliche Rechtfertigung ungleich behandelt worden sind, ob von dem Ermessen entsprechend dem gesetzlichen Zweck Gebrauch gemacht worden ist und ob die ausgewählte Maßnahme geeignet und verhältnismäßig ist (…Senatsbeschl. v. 14.5.2019 - 2 PA 490/18 -, juris Rn. 6;… v. 14.6.2016 - 2 ME 104/16 - v. 11.2.2015 - 2 LA 297/14 - v. 14.1.2013 - 2 ME 416/12 -, juris Rn. 4; v. 26.1.2020 - 2 ME 444/09 -, juris Rn. 3;… Littmann in Brockmann/Littmann/Schippmann, a.a.O., § 61 Anm. 7.4).Bei der Überprüfung der Ermessensentscheidung ist die Prüfungskompetenz der Verwaltungsgerichte - wie oben (unter 2) ausgeführt - darauf beschränkt zu kontrollieren, ob die Behörde von einer richtigen und vollständigen Tatsachengrundlage ausgegangen ist, keine sachfremden Erwägungen angestellt oder gleichgelagerte Fälle ohne sachliche Rechtfertigung ungleich behandelt hat, ob von dem Ermessen entsprechend dem gesetzlichen Zweck Gebrauch gemacht wurde und ob die ausgewählte Maßnahme geeignet und verhältnismäßig ist (Senatsbeschl. v. 14.5.2019 - 2 PA 490/18 -, juris Rn. 6, v. 14.6.2016 - 2 ME 104/16 -, v. 11.2.2015 - 2 LA 297/14 -, v. 14.1.2013 - 2 ME 416/12 -, juris Rn. 4, und v. 26.1.2020 - 2 ME 444/09 -, juris Rn. 3;… Littmann, in Brockmann/Littmann/Schippmann, a.a.O., § 61 Anm. 7.4).
- OVG Niedersachsen, 14.05.2019 - 2 PA 490/18
Ordnungsmaßnahme; Überweisung an eine andere Schule; vorläufiger Rechtsschutz; …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 29.09.2023 - 2 ME 75/23
Die Prüfungskompetenz der Verwaltungsgerichte beschränkt sich mithin regelmäßig darauf zu kontrollieren, ob die Voraussetzungen für die Anwendung einer Ordnungsmaßnahme vorliegen, ob bestehende Verfahrensvorschriften eingehalten worden sind und von einer richtigen und vollständigen Tatsachengrundlage ausgegangen worden ist, ob sachfremde Erwägungen angestellt oder gleichgelagerte Fälle ohne sachliche Rechtfertigung ungleich behandelt worden sind, ob von dem Ermessen entsprechend dem gesetzlichen Zweck Gebrauch gemacht worden ist und ob die ausgewählte Maßnahme geeignet und verhältnismäßig ist (Senatsbeschl. v. 14.5.2019 - 2 PA 490/18 -, juris Rn. 6;… v. 14.6.2016 - 2 ME 104/16 - v. 11.2.2015 - 2 LA 297/14 - v. 14.1.2013 - 2 ME 416/12 -, juris Rn. 4;… v. 26.1.2020 - 2 ME 444/09 -, juris Rn. 3;… Littmann in Brockmann/Littmann/Schippmann, a.a.O., § 61 Anm. 7.4).Bei der Überprüfung der Ermessensentscheidung ist die Prüfungskompetenz der Verwaltungsgerichte - wie oben (unter 2) ausgeführt - darauf beschränkt zu kontrollieren, ob die Behörde von einer richtigen und vollständigen Tatsachengrundlage ausgegangen ist, keine sachfremden Erwägungen angestellt oder gleichgelagerte Fälle ohne sachliche Rechtfertigung ungleich behandelt hat, ob von dem Ermessen entsprechend dem gesetzlichen Zweck Gebrauch gemacht wurde und ob die ausgewählte Maßnahme geeignet und verhältnismäßig ist (Senatsbeschl. v. 14.5.2019 - 2 PA 490/18 -, juris Rn. 6, v. 14.6.2016 - 2 ME 104/16 -, v. 11.2.2015 - 2 LA 297/14 -, v. 14.1.2013 - 2 ME 416/12 -, juris Rn. 4, und v. 26.1.2020 - 2 ME 444/09 -, juris Rn. 3;… Littmann, in Brockmann/Littmann/Schippmann, a.a.O., § 61 Anm. 7.4).
- BVerwG, 03.12.2008 - 4 BN 25.08
Vertrauensschutz vor Überplanung eines Grundstücks; Rechtswirkungen des …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 29.09.2023 - 2 ME 75/23
Bezugnahmen sind außer in Fällen, in denen das Gericht das Rechtsmittel aus den Gründen der angefochtenen Entscheidung zurückweist (§ 122 Abs. 2 Satz 3, § 130b Satz 2 VwGO), zulässig, wenn die Beteiligten die in Bezug genommene Entscheidung oder das sonstige in Bezug genommene Schriftstück kennen oder von ihm ohne Schwierigkeiten Kenntnis nehmen können und sofern sich für sie und das Rechtsmittelgericht die für die richterliche Überzeugung maßgeblichen Gründe mit hinreichender Klarheit ergeben (…BVerwG, Urt. v. 6.10.2021 - 9 C 9.20 -, juris Rn. 24 und Beschl. v. 3.12.2008 - 4 BN 25.08 - juris Rn. 9). - OVG Niedersachsen, 29.03.2019 - 2 ME 395/19
Beschulung inklusive; Beschulung integrative; Förderbedarf sonderpädagogischer; …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 29.09.2023 - 2 ME 75/23
Eine Ungleichbehandlung ergibt sich zunächst nicht im Hinblick auf die Entscheidung des Senats vom 29. März 2019 (- 2 ME 395/19 -, juris).
- VG Kassel, 02.02.2024 - 7 K 911/23
Überweisung an eine andere Schule wegen Verkauf von E-Zigaretten
Vielmehr steht der zuständigen Behörde wie auch sonst bei Wertbeurteilungen im pädagogischen Bereich ein gerichtlich nur eingeschränkt überprüfbarer Wertungsspielraum zu (vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 29. September 2023 - 2 ME 75/23 -, juris Rn. 17, zur nach § 61 NSchG zuständigen Klassenkonferenz). - VG Stade, 27.10.2023 - 4 B 1549/23 Die Prüfungskompetenz der Verwaltungsgerichte beschränkt sich mithin darauf zu überprüfen, ob die Voraussetzungen für die Anwendung einer Ordnungsmaßnahme vorliegen, die bestehenden Verfahrensvorschriften eingehalten worden sind, ob das zuständige Schulorgan gehandelt hat, ob von dem Ermessen ein dem gesetzlichen Zweck entsprechender Gebrauch gemacht worden ist, ob von einer richtigen und vollständigen Tatsachengrundlage ausgegangen worden ist, keine sachfremden Erwägungen angestellt worden sind, ob gleichgelagerte Fälle nicht ohne sachliche Rechtfertigung ungleich behandelt worden sind und ob die ausgewählte Maßnahme geeignet und verhältnismäßig ist (Nds. OVG, Beschluss vom 29.09.2023 - 2 ME 75/23 -, juris Rn. 18;… Beschluss vom 14.01.2013, - 2 ME 416/12 -, juris Rn. 4; VG Stade…, Beschluss vom 30.12.2011 - 3 B 1550/11 -, juris Rn. 5).
Dies erklärt möglicherweise das Fehlverhalten des Antragstellers in einzelnen Situationen, aber beseitigt den darin liegenden eigenen Pflichtenverstoß nicht (vgl. hierzu: Nds. OVG, Beschluss vom 29.09.2023 - 2 ME 75/23 -, juris Rn. 33).
- VG Kassel, 12.02.2025 - 7 K 325/24
Körperverletzungen in der Schule sind grundsätzlich geeignet, besonders schwere …
Vielmehr steht der zuständigen Behörde wie auch sonst bei Wertbeurteilungen im pädagogischen Bereich ein gerichtlich nur eingeschränkt überprüfbarer Wertungsspielraum zu (vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 29. September 2023 - 2 ME 75/23 -, juris Rn. 17, zur nach § 61 NSchG zuständigen Klassenkonferenz).
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