Rechtsprechung
| VGH Bayern, 16.09.2019 - 2 N 17.2477 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Normenkontrolle; Bebauungsplan; Erforderlichkeit; Gewerbegebiet; Planungskonzept; Kein Gewerbe; Baugenehmigung; Wohnnutzung; Art der baulichen Nutzung; Immissionsbelastung; Baugrenze
- rechtsportal.de
Normenkontrollverfahren zur Unwirksamerklärung eines Bebauungsplans; Erforderlichkeit eines Bebauungsplans; Mischgebiet aus Wohnen und Gewerbebetrieben; Auseinanderfallen von Planungsergebnis und Planungsabsicht
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (20)
- BVerwG, 04.05.1988 - 4 C 34.86
Zulässigkeit von Einzelhandelsbetrieben in einem Mischgebiet; Unzulässigkeit …
Auszug aus VGH Bayern, 16.09.2019 - 2 N 17.2477
Dies ist vielmehr schon dann anzunehmen, wenn eine der beiden Hauptnutzungsarten nach Anzahl und/oder Umfang beherrschend und in diesem Sinn "übergewichtig" in Erscheinung tritt (vgl. BVerwG, U.v. 25.11.1983 - 4 C 64.79 - BVerwGE 68, 207; U.v. 4.5.1988 - 4 C 34.86 - BauR 1988, 440). - BVerwG, 25.11.1983 - 4 C 64.79
Vorhaben - Umgebung - Einfügen - Baunutzungsverordnung - Unzulässigkeit - Tanzbar
Auszug aus VGH Bayern, 16.09.2019 - 2 N 17.2477
Dies ist vielmehr schon dann anzunehmen, wenn eine der beiden Hauptnutzungsarten nach Anzahl und/oder Umfang beherrschend und in diesem Sinn "übergewichtig" in Erscheinung tritt (vgl. BVerwG, U.v. 25.11.1983 - 4 C 64.79 - BVerwGE 68, 207; U.v. 4.5.1988 - 4 C 34.86 - BauR 1988, 440). - BVerwG, 12.12.1969 - IV C 105.66
Rechtsnatur der Genehmigung eines Bebauungsplans; Rechtsfolgen der …
Auszug aus VGH Bayern, 16.09.2019 - 2 N 17.2477
Das Gebot gerechter Abwägung ist verletzt, wenn eine sachgerechte Abwägung überhaupt nicht stattfindet, in die Abwägung an Belangen nicht eingestellt wird, was nach Lage der Dinge in sich eingestellt werden muss, die Bedeutung der betroffenen privaten und öffentlichen Belange verkannt oder der Ausgleich zwischen den von der Planung berührten öffentlichen und privaten Belangen in einer Weise vorgenommen wird, der zur objektiven Gewichtigkeit einzelner Belange außer Verhältnis steht (vgl. BVerwG, U.v. 12.12.1969 - IV C 105.66 - BVerwGE 34, 301; U.v. 14.2.1975 - IV C 21.74 - BVerwGE 48, 56).
- BVerwG, 29.04.1977 - 4 C 39.75
Außerkrafttreten bauplanerischer Festsetzungen wegen Funktionslosigkeit
Auszug aus VGH Bayern, 16.09.2019 - 2 N 17.2477
Eine auf Dauer, d. h. auf unabsehbare Zeit nicht realisierbare Festsetzung eines Bebauungsplans führt von vornherein zu dessen Nichtigkeit, ebenso wie unter diesen Voraussetzungen ein Bebauungsplan auch nachträglich funktionslos und unwirksam werden kann (vgl. BVerwG, U.v. 29.4.1977 - IV C 39.75 - BVerwGE 54, 5; BGH, U.v. 25.11.1982 - III ZR 55.81 - BauR 1983, 231). - BVerwG, 17.09.2003 - 4 C 14.01
Erstplanungspflicht der Gemeinde; Planungsgebot; großflächiger Einzelhandel; …
Auszug aus VGH Bayern, 16.09.2019 - 2 N 17.2477
Die Erforderlichkeit beurteilt sich hierbei nach der planerischen Konzeption der Gemeinde, die diese der jeweiligen Bebauungsplanung zugrunde legt (vgl. BVerwG, U.v. 7.5.1971 - IV C 76.68 - Baurecht 1971, 182; U.v. 22.1.1993 - 8 C 46.91 - BVerwGE 92, 8; U.v. 17.9.2003 - 4 C 14.01 - BVerwGE 119, 25; U.v. 27.3.2013 - 4 C 13.11 - BVerwGE 146, 137). - BVerwG, 14.02.1975 - IV C 21.74
Schutzauflagen zugunsten betroffener Grundstücke - Planfeststellungsbeschluss zum …
Auszug aus VGH Bayern, 16.09.2019 - 2 N 17.2477
Das Gebot gerechter Abwägung ist verletzt, wenn eine sachgerechte Abwägung überhaupt nicht stattfindet, in die Abwägung an Belangen nicht eingestellt wird, was nach Lage der Dinge in sich eingestellt werden muss, die Bedeutung der betroffenen privaten und öffentlichen Belange verkannt oder der Ausgleich zwischen den von der Planung berührten öffentlichen und privaten Belangen in einer Weise vorgenommen wird, der zur objektiven Gewichtigkeit einzelner Belange außer Verhältnis steht (vgl. BVerwG, U.v. 12.12.1969 - IV C 105.66 - BVerwGE 34, 301; U.v. 14.2.1975 - IV C 21.74 - BVerwGE 48, 56). - BVerwG, 22.01.1993 - 8 C 46.91
Bebauungsplan mit unbestimmtem Zeitraum zur Umsetzung und Entstehen einer …
Auszug aus VGH Bayern, 16.09.2019 - 2 N 17.2477
Die Erforderlichkeit beurteilt sich hierbei nach der planerischen Konzeption der Gemeinde, die diese der jeweiligen Bebauungsplanung zugrunde legt (vgl. BVerwG, U.v. 7.5.1971 - IV C 76.68 - Baurecht 1971, 182; U.v. 22.1.1993 - 8 C 46.91 - BVerwGE 92, 8; U.v. 17.9.2003 - 4 C 14.01 - BVerwGE 119, 25; U.v. 27.3.2013 - 4 C 13.11 - BVerwGE 146, 137). - BVerwG, 29.01.2009 - 4 C 16.07
Bebauungsplan; Änderung eines ~; ergänzendes Verfahren; vereinfachtes Verfahren; …
Auszug aus VGH Bayern, 16.09.2019 - 2 N 17.2477
Ein ergänzendes Verfahren ist nur dann möglich, wenn der Mangel das Gesamtkonzept der Planung nicht berührt und er nicht so schwer wiegt, dass er den Kern der Abwägungsentscheidung betrifft (vgl. BVerwG, B.v. 15.3.2000 - 4 B 18.00 - BauR 2001, 207; B.v. 25.5.2000 - 4 BN 17.00 - BayVBl 2001, 411; U.v. 29.1.2009 - 4 C 16.07 - BVerwGE 133, 98; OVG Niedersachsen, U.v. 28.11.2000 - 1 K 3185.99 - NuR 2001, 339; U.v. 5.4.2001 - 1 K 2758.00 - BauR 2001, 1546). - BVerwG, 28.04.1972 - IV C 11.69
Zulässigkeit von Werbung mit Großflächenwerbetafeln in Mischgebieten; …
Auszug aus VGH Bayern, 16.09.2019 - 2 N 17.2477
Einerseits ist nicht erforderlich, dass die beiden Hauptnutzungsarten zu genau oder annähernd gleichen Anteilen im jeweiligen Gebiet vertreten sind (vgl. BVerwG, U.v. 28.4.1972 - IV C 11.69 - BVerwGE 40, 94; B.v. 11.4.1996 - 4 B 51.96 - NVwZ-RR 1997, 463). - BVerwG, 27.03.2013 - 4 C 13.11
Einzelhandelsausschluss; städtebauliche Rechtfertigung; Planrechtfertigung; …
Auszug aus VGH Bayern, 16.09.2019 - 2 N 17.2477
Die Erforderlichkeit beurteilt sich hierbei nach der planerischen Konzeption der Gemeinde, die diese der jeweiligen Bebauungsplanung zugrunde legt (vgl. BVerwG, U.v. 7.5.1971 - IV C 76.68 - Baurecht 1971, 182; U.v. 22.1.1993 - 8 C 46.91 - BVerwGE 92, 8; U.v. 17.9.2003 - 4 C 14.01 - BVerwGE 119, 25; U.v. 27.3.2013 - 4 C 13.11 - BVerwGE 146, 137). - BVerwG, 07.05.1971 - IV C 76.68
Verfahren zur Aufstellungs von Bebauungsplänen; Auslegungsfrist; Mitteilung der …
- BVerwG, 11.04.1996 - 4 B 51.96
Anforderungen an Vorliegen eines faktischen Mischgebiets; Anspruch des Nachbarn …
- BVerwG, 29.09.1978 - 4 C 30.76
Entwicklung des Bebauungsplanes aus dem Flächennutzungsplan; Zulässigkeit der …
- BVerwG, 15.03.2000 - 4 B 18.00
Klage gegen die Genehmigung für die Einrichtung einer Prägewerkstatt für …
- BVerwG, 25.05.2000 - 4 BN 17.00
Bebauungsplan; Behebung von Mängeln; ergänzendes Verfahren; Ausgleich von …
- OVG Niedersachsen, 05.04.2001 - 1 K 2758/00
Ausgleich; Bebauungsplan; Dorfgebiet; Eingriff; Erforderlichkeit; Ersatzmaßnahme; …
- BGH, 25.11.1982 - III ZR 55/81
Geltung eines funktionslosen Bebauungsplans
- OVG Niedersachsen, 28.11.2000 - 1 K 3185/99
Abwägung; Art der Nutzung; Ausgleich; Bebauungsplan; Dorfgebiet; Eingriff; …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 03.03.1983 - 11a NE 50/80
Bauleitplanung: Geltungsdauer eines Bebauungsplans als notwendiger …
- VGH Hessen, 17.12.1985 - IV N 13/81
Verwaltungsprozeßrecht: Antragsbefugnis im Normenkontrollverfahren, oHG; …
- VGH Bayern, 26.09.2022 - 15 N 21.3023
Zur Unwirksamkeit eines Bebauungsplans wegen Ausfertigungs- und …
Dahingestellt bleiben kann ferner, ob die Festsetzungen des Bebauungsplans zur Wandhöhe wegen Divergenz zwischen tatsächlich Beschlossenem (Wandhöhenfestsetzung von maximal 6, 75 m / 9,375 m) und planerisch Gewolltem (maximalen Wandhöhen von 4, 50 m / 6,25 m) auch in materieller Hinsicht wegen fehlender Erforderlichkeit gem. § 1 Abs. 3 Satz 1 BauGB (vgl. BayVGH, U.v. 16.9.2019 - 2 N 17.2477 - juris Rn. 39 m.w.N.;… Söfker in: Ernst/Zinkahn/Bielenberg/Krautzberger, BauGB, Stand: Februar 2022, § 1 Rn. 38;… vgl. auch die Erwägungen bei BayVGH, U.v. 9.6.2021 - 15 N 20.1412 - juris Rn. 64 ff.) und / oder am Maßstab von § 1 Abs. 7, § 214 Abs. 3 Satz 2, § 215 Abs. 1 BauGB wegen Verstoßes gegen das Abwägungsgebot (…vgl. OVG NW, U.v. 9.10.2017 - 2 D 98/15.NE - juris Rn. 89 f. m.w.N.;… U.v. 6.9.2018 - 7 D 10/16.NE - BauR 2018, 1974 = juris Rn. 34 ff.) unwirksam sind. - VGH Bayern, 07.10.2022 - 9 N 21.190
Normenkontrolle gegen Bebauungsplan - artenschutzrechtliche Konflikte
Rn. 34 Zwar könnte ein ungültiger Bebauungsplan nicht nachträglich (wirksam) durch Nachholung des Verfahrens gemäß § 214 Abs. 4 BauGB (rückwirkend) in Kraft gesetzt werden, wenn sich die Verhältnisse so grundlegend verändert haben, dass er inzwischen einen funktionslosen Inhalt hat (…vgl. BVerwG, U.v. 23.4.2009 - 4 CN 5.07 - juris Rn. 11;… Stock in Ernst/Zinkahn/Bielenberg/Kautzberger, BauGB, § 214 Rn. 135;… Külpmann ebenda, § 10 Rn. 414; vgl. auch BayVGH, U.v. 16.9.2019 - 2 N 17.2477 - juris Rn. 43). - OVG Rheinland-Pfalz, 02.12.2025 - 1 C 10523/24
Bebauungsplanrechtliche Festsetzung von sonstigen Wohnungen oberhalb des …
Auf die Frage, ob dem Plan im Hinblick auf die Kerngebietsfestsetzung die Erforderlichkeit im Sinne des § 1 Abs. 3 BauGB fehlt, weil Planungsabsicht und Planungsergebnis auseinanderfallen, kommt es daher nicht an (vgl. hierzu im Zusammenhang mit der Festsetzung eines Mischgebiets: BayVGH, Urteil vom 16. September 2019 - 2 N 17.2477 -, juris Rn. 40 ff.). - VG Berlin, 16.08.2024 - 19 L 153.24
Baugenehmigung für die Errichtung eines Wohngebäudes: Funktionslosigkeit einer …
Insbesondere soweit zugrunde gelegt wird, dass der Gebietsstruktur ein faktisches Mischgebiet trotz der weitaus größeren benachbarten Wohnsiedlung Alt-Britz 113/115 bislang abgelesen werden kann, besteht kein Anhaltspunkt dafür, dass allein das weitaus kleinere Vorhaben der Antragstellerin die grundsätzlich mischgebietsprägende verhältnismäßige gleichartige Durchmischung von Wohn- und gewerblicher Nutzung in dem faktischen Mischgebiet nunmehr derart aushebeln würde, dass der Gebietscharakter verloren ginge und das Gebiet in ein allgemeines Wohngebiet - oder jedenfalls eine Gemengelage - umkippen könnte (zu den Kriterien vgl. VGH München, Urteil vom 16. September 2019 - 2 N 17.2477 - juris Rn. 40). - VG Würzburg, 19.12.2023 - W 4 K 20.2092
Erfolgreiche Klage eines Nachbarn gegen eine seinen den Gebietserhaltungsanspruch …
Eine zur Verletzung des Gebietserhaltungsanspruchs führende Veränderung des Mischgebietscharakters ist nicht bereits anzunehmen, wenn die Hauptnutzungsarten nicht zu genau oder annährend gleichen Anteilen vertreten sind, sondern erst, wenn eine der beiden Nutzungsarten nach Anzahl und/oder Umfang beherrschend oder übergewichtig in Erscheinung tritt und damit ein deutliches Übergewicht über die andere Nutzung gewinnt (…vgl. BVerwG, U.v. 4.5.1988 - 4 C 34/86 - BVerwGE 79, 309-318 Rn. 19; BayVGH, U.v. 16.9.2019 - 2 N 17.2477 - juris Rn. 40).
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