Rechtsprechung
| BVerwG, 23.12.1994 - 2 NB 1.94 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Beschwerde gegen die Nichtvorlage einer Rechtssache durch den Verwaltungsgerichtshof an das Bundesverwaltungsgericht - Normenkontrollverfahren gegen die Neuregelung der Hochschulnebentätigkeitsverordnung (HNtVO) - Grundsätzliche Bedeutung der Frage nach der Bemessung des ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VGH Baden-Württemberg, 13.12.1993 - 4 S 1915/92
- BVerwG, 23.12.1994 - 2 NB 1.94
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (10)
- BVerwG, 11.10.1990 - 2 C 46.88
Nebentätigkeit beamteter Hochschullehrer - Arzt - Nordrhein-Westfalen
Auszug aus BVerwG, 23.12.1994 - 2 NB 1.94
Diese Sicht des Verhältnisses des Kosten- und des Vorteilsgesichtspunktes kommt auch in den Urteilen des Senats vom 12. März 1987 - BVerwG 2 C 10.83 - (…Buchholz a.a.O. Nr. 1 = ZBR 1987, 339) und vom 11. Oktober 1990 - BVerwG 2 C 46.88 - (BVerwGE 87, 1) zum Ausdruck.Die Fragen sind indessen, auch in bezug auf § 87 Satz 2, 3 LBG, nicht mehr klärungsbedürftig, vielmehr ergibt sich die grundsätzliche Zulässigkeit derartiger Ergebnisse im Rahmen der hier gewählten Berechnungsweise aus der bereits angeführten Rechtsprechung des Senats (…Urteile vom 12. März 1987 - BVerwG 2 C 10.83 - und - BVerwG 2 C 55.84 -, jeweils a.a.O. und jeweils m.w.N.; BVerwGE 87, 1 ).
- BVerwG, 12.03.1987 - 2 C 10.83
Beamteter Hochschullehrer; Nutzungsentgelt; Nebentätigkeit; Verjährung
Auszug aus BVerwG, 23.12.1994 - 2 NB 1.94
Diese Sicht des Verhältnisses des Kosten- und des Vorteilsgesichtspunktes kommt auch in den Urteilen des Senats vom 12. März 1987 - BVerwG 2 C 10.83 - (…Buchholz a.a.O. Nr. 1 = ZBR 1987, 339) und vom 11. Oktober 1990 - BVerwG 2 C 46.88 - (BVerwGE 87, 1) zum Ausdruck.Die Fragen sind indessen, auch in bezug auf § 87 Satz 2, 3 LBG, nicht mehr klärungsbedürftig, vielmehr ergibt sich die grundsätzliche Zulässigkeit derartiger Ergebnisse im Rahmen der hier gewählten Berechnungsweise aus der bereits angeführten Rechtsprechung des Senats (Urteile vom 12. März 1987 - BVerwG 2 C 10.83 - und - BVerwG 2 C 55.84 -, jeweils a.a.O. und jeweils m.w.N.; BVerwGE 87, 1 ).
- BVerwG, 12.03.1987 - 2 C 55.84
Beamtenrecht - Nebentätigkeit - Nutzungsentgelt
Auszug aus BVerwG, 23.12.1994 - 2 NB 1.94
Vielmehr hat der Senat in seinem Urteil vom 12. März 1987 - BVerwG 2 C 55.84 - (Buchholz 237.0 § 87 Nr. 2 = DÖD 1987, 231) ausdrücklich ausgesprochen, daß die Unterscheidung zwischen den Kosten des Dienstherrn und dem Vorteil des Beamten - dem Nutzungswert der Inanspruchnahme für ihn - ohne Auswirkung bleibt, soweit sich beide decken.Die Fragen sind indessen, auch in bezug auf § 87 Satz 2, 3 LBG, nicht mehr klärungsbedürftig, vielmehr ergibt sich die grundsätzliche Zulässigkeit derartiger Ergebnisse im Rahmen der hier gewählten Berechnungsweise aus der bereits angeführten Rechtsprechung des Senats (Urteile vom 12. März 1987 - BVerwG 2 C 10.83 - und - BVerwG 2 C 55.84 -, jeweils a.a.O. und jeweils m.w.N.; BVerwGE 87, 1 ).
- BVerwG, 09.11.1979 - 4 N 1.78
Satzungserlaß
- BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61
Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - …
Auszug aus BVerwG, 23.12.1994 - 2 NB 1.94
Hiernach hat eine Rechtssache nur dann grundsätzliche Bedeutung, wenn sie eine - vom Beschwerdeführer zu bezeichnende - grundsätzliche, bisher höchstrichterlich noch nicht beantwortete Rechtsfrage aufwirft, deren in dem angestrebten Verfahren zu erwartende Entscheidung im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder einer Weiterentwicklung des Rechts geboten erscheint (BVerwGE 13, 90 ). - BVerwG, 31.01.1974 - II C 36.70
Rechtsstellung des Direktors medizinischer Universitätskliniken; Stationäre …
Auszug aus BVerwG, 23.12.1994 - 2 NB 1.94
Dieser Hinweis entspricht demjenigen im Urteil des Senats vom 31. Januar 1974 - BVerwG 2 C 36.70 - (Buchholz 237.5 § 81 Nr. 1 = NJW 1974, 1440). - BVerwG, 08.12.1987 - 4 NB 3.87
Rechtsbehelfsbelehrung zur Nichtvorlagebeschwerde; Besetzung der Richterbank beim …
Auszug aus BVerwG, 23.12.1994 - 2 NB 1.94
Insoweit ist die Rechtsprechung zu § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO heranzuziehen, dem die Vorschrift für das Normenkontrollverfahren nachgebildet ist (vgl. u.a. BVerwGE 59, 87 ; 78, 305 ; Beschluß vom 22. August 1988 - BVerwG 2 NB 2.88 - ). - BVerwG, 22.08.1988 - 2 NB 2.88
Normenkontrollverfahren - Nichtvorlagebeschwerde - Vorlagegrund
Auszug aus BVerwG, 23.12.1994 - 2 NB 1.94
Insoweit ist die Rechtsprechung zu § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO heranzuziehen, dem die Vorschrift für das Normenkontrollverfahren nachgebildet ist (vgl. u.a. BVerwGE 59, 87 ; 78, 305 ; Beschluß vom 22. August 1988 - BVerwG 2 NB 2.88 - ). - VGH Baden-Württemberg, 13.12.1993 - 4 S 1915/92
Nutzungsentgelt bei Nebentätigkeiten in der Medizin - Inanspruchnahme von …
Auszug aus BVerwG, 23.12.1994 - 2 NB 1.94
Die Beschwerde der übrigen Antragsteller gegen die Nichtvorlage der Rechtssache in dem Normenkontrollverfahren, in dem der Beschluß des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg vom 13. Dezember 1993 - 4 S 1915/92 - ergangen ist, wird zurückgewiesen. - OVG Nordrhein-Westfalen, 31.01.1985 - 12 A 1092/82
Auszug aus BVerwG, 23.12.1994 - 2 NB 1.94
Insbesondere ist auch nicht zu erkennen, daß insoweit vergleichbare Fallgestaltungen in Betracht kämen, wie sie dem von der Beschwerde angeführten Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster vom 31. Januar 1985 - 12 A 1092/82 - (ZBR 1985, 228) sowie dem dort angeführten Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 17. Februar 1981 - 2 BvR 303/78 - zugrunde lagen.
- VGH Hessen, 11.02.2004 - 1 UE 375/03
Nebentätigkeit, Nutzungsentgelt, Privatliquidation, Vorteilsausgleich
Sind beide Werte unterschiedlich, so darf das unter Berücksichtigung beider zu bestimmende angemessene Entgelt grundsätzlich nicht über dem höheren oder unter dem niedrigeren der beiden Werte liegen (so bereits BVerwG, Beschluss vom 23. Dezember 1994 - 2 NB 1.94 - m. w. N. - bei Juris; vgl. auch Urteil vom 22. März 2001 - 2 CN 1.00 - ZBR 2002, 46).Hierfür ist es regelmäßig ausreichend, wenn zwischen dem Maß des beamtenrechtlichen Nutzungsentgelts und der Inanspruchnahme von Personal, Material und Einrichtungen des Dienstherrn ein nachvollziehbarer, von den wirklichen Verhältnissen nicht ganz losgelöster Zusammenhang besteht (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 13. Dezember 1993 - 4 S 1915/92 - bei Juris, insoweit bestätigt durch BVerwG, Beschluss vom 23. Dezember 1994 - 2 NB 1.94 - a. a. O.).
- OVG Niedersachsen, 18.01.1999 - 2 K 4830/96
Nutzungsentgelt bei Nebentätigkeit; Nebentätigkeit; Nutzungsentgelt
Sind die bei der Bemessung des Nutzungsentgelts zu berücksichtigenden Werte (Vorteil des Beamten und Kosten des Dienstherrn) unterschiedlich hoch, so kann grundsätzlich das unter Berücksichtigung beider Werte zu bestimmende angemessene Entgelt nicht über dem höheren und unter dem niedrigeren Wert liegen (Kümmel, NBG, Loseblattwerk Stand Juni 1998, § 7c RdNr. 4.1; vgl. auch BVerwG…, Urt. vom 13.03.1987 - 2 C 55.84 -, Buchholz 237.0 § 87 BaWüLBG Nr. 2; BVerwG, Beschl. vom 23.12.1994 - 2 NB 1/94, zit. nach Juris).Mithin sind diese Kosten bei der Frage, welcher Teil des durch eigene Leistungen erzielten wirtschaftlichen Nutzens dem Beamten verbleibt, außen vor zu lassen (so auch BVerwG, Beschl. v. 23.12.1994 - 2 NB 1.94 -, Abdruck S. 10; OVG Saarlouis, aa0,).
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