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Rechtsprechung
   OVG Niedersachsen, 15.04.2014 - 2 NB 103/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,9689
OVG Niedersachsen, 15.04.2014 - 2 NB 103/13 (https://dejure.org/2014,9689)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 15.04.2014 - 2 NB 103/13 (https://dejure.org/2014,9689)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 15. April 2014 - 2 NB 103/13 (https://dejure.org/2014,9689)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 11 Abs. 2 KapVO; Art. 12 GG
    Kürzung des für die Kapazitätsberechnung maßgeblichen Curriculareigenanteils im vorläufigen Rechtsschutzverfahren

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    KapVO § 11 Abs. 2; GG Art. 12
    Kürzung des für die Kapazitätsberechnung maßgeblichen Curriculareigenanteils im vorläufigen Rechtsschutzverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Kürzung des für die Kapazitätsberechnung maßgeblichen Curriculareigenanteils im vorläufigen Rechtsschutzverfahren

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (34)Zitiert selbst (37)

  • OVG Niedersachsen, 22.08.2013 - 2 NB 394/12

    Voraussetzungen für die vorläufige Zulassung zum Studium der Humanmedizin im …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 15.04.2014 - 2 NB 103/13
    Rn. 21 2.1.2.1 Hinsichtlich der Berechnungsmethode des Dienstleistungsexports hält der Senat daran fest, dass ein Schwund, der in der nachfragenden Lehreinheit auftritt, und der bei der Festsetzung der Studienanfängerzahlen dieser Lehreinheit erhöhend berücksichtigt worden ist, bei der Ermittlung des Umfangs des Dienstleistungsexports nicht wieder herauszurechnen ist (vgl. Beschl. v. 22. August 2013 - 2 NB 394/12 -, juris Rdnrn. 62 ff.).

    Insoweit wird auf die Ausführungen des Senats in seinem das Wintersemester 2012/13 betreffenden Beschluss vom 22. August 2013 - 2 NB 394/12 -, juris Rdnrn. 54 ff., Bezug genommen.

    Insoweit wird zunächst auf die Ausführungen in dem das Wintersemester 2012/2013 betreffenden Senatsbeschluss vom 22. August 2013 - 2 NB 394/12 u.a. -, juris Rdnrn. 76 ff., Bezug genommen.

    Der Senat hat dementsprechend in seinem Beschluss vom 22. August 2013 - 2 NB 394/12 -, juris Rdnrn. 78 f., darauf hingewiesen, dass zwar in Fällen, in denen sich bereits aus anderen Gründen Anhaltspunkte dafür ergäben, dass der personelle Zuschnitt der Lehreinheiten sachwidrig sei, die fehlende Berechnung des Gesamt-CNW eine sachliche Rechtfertigung dieses personellen Zuschnitts erschweren möge.

    Wie bereits in seinem das Wintersemester 2012/2013 betreffenden Beschluss vom 22. August 2013 - 2 NB 394/12 -, juris Rdnr. 83, ausgeführt, erachtet der Senat die Einwände der Antragsgegnerin gegen die der Schwundberechnung des Verwaltungsgerichts zugrundeliegenden Zahlen wie in den vorangegangenen Semestern als unbeachtlich.

  • VGH Baden-Württemberg, 11.06.2013 - NC 9 S 675/12

    Auslegung von § 11 KapVO VII (juris: KapVO BW 202); Grundsatz der Unzulässigkeit …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 15.04.2014 - 2 NB 103/13
    Dieser Auffassung folgt der Senat indessen auch nach nochmaliger Überprüfung seiner Rechtsauffassung aufgrund der obigen Erwägungen nicht (ebenfalls gegen eine Berücksichtigung des Schwundes: Bayerischer VGH, Urt. v. 11.10.1994 - 7 CE 93.10288 -, juris Rdnrn. 28 ff. u. Beschl. v. 11.3.2010 - 7 CE 10.10075 -, juris Rdnr. 28, VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 13.6.2008 - NC 9 S 241/08 -, juris Rdnr. 53, u. Urt. v. 11. Juni 2013 - NC 9 S 675/12 -, juris Rdnrn. 37 u. 39 f., OVG Magdeburg, Beschl. v. 23.7.2013 - 3 M 311/12 -, juris Rdnr. 18, OVG des Saarlandes, Beschl. v. 25.7.2013 - 2 B 48/13.NC u.a. -, juris Rdnrn. 129 ff.).

    Das Ministerium habe - für die Antragsteller vorteilhaft - keine höheren Curricularnormwerte festsetzen wollen (vgl. in diesem Zusammenhang zu einer [anderen] Konstellation, in der der besonderen Ausgestaltung eines Studiengangs an einer Hochschule durch Festsetzung eines vergleichsweise hohen Curricularnormwerts Rechnung getragen wurde: VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 11.6.2013 - NC 9 S 675/12 -, juris Rdnrn. 83 ff.) Die Antragsgegnerin hat erläutert, dass sie daraufhin die Überschreitung der Curricularnormwerte bewusst in Kauf genommen habe, um die Studiengänge in dem geplanten Umfang überhaupt anbieten zu können und nicht aufgeben zu müssen.

    Eine Entscheidung zu Gunsten einer generellen Normierungspflicht lag daher nicht vor; auch im Rahmen der Berechnung des Dienstleistungsexports lehnt der VGH Baden-Württemberg eine solche Normierungspflicht inzwischen ab (vgl. Urt. v. 11. Juni 2013 - NC 9 S 675/12 -, juris Rdnrn. 36 ff.).

    Einen ZVS-Beispielstundenplan für Humanmedizin (mit der Vorgabe für den Curricularanteil der Vorklinik von 2, 42) gibt es entgegen der Auffassung der Antragsteller nämlich nicht mehr (vgl. hierzu VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 11.6.2013 - NC 9 S 675/12 -, juris Rdnr. 60, Hess. VGH, Beschl. v. 13. Mai 2013 - 10 B 761/13.FM.W12 -, Rdnr. 23, veröffentlicht unter www.hochschulanwalt.de).

  • OVG Niedersachsen, 15.08.2012 - 2 NB 359/11

    Anspruch auf vorläufige Zulassung zum Studium der Humanmedizin im Wintersemester …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 15.04.2014 - 2 NB 103/13
    Dieser Wert ist dem Beispielstudienplan der ZVS für den Studiengang Zahnmedizin aus dem Jahr 1990 entnommen; es entspricht ständiger Rechtsprechung des Senats, dass der - weiterhin gültige - Beispielstudienplan für die Berechnung des Dienstleistungsexports aus der Lehreinheit Vorklinik in den Studiengang Zahnmedizin herangezogen werden kann (vgl. Beschl. v. 27.2.2009 - 2 NB 154/08 -, juris Rdnr. 51, v. 2.9.2010 - 2 NB 394/09 -, juris Rdnr. 52, v. 15.8.2012 - 2 NB 359/11 -, juris Rdnr. 32).

    Die Auffassung, es sei stattdessen wie für das Wintersemester 2011/12 ein Wert von 0, 0142 anzusetzen (vgl. Senatsbeschluss vom 15. August 2012 - 2 NB 359/11 -, juris Rdnr. 54), weil für die Berechnung die Verhältnisse des Semesters zugrunde zu legen seien, in dem der Berechnungsstichtag (hier: 1.2.2012) gelegen habe, also des Wintersemesters 2011/12, ist unzutreffend.

    Gegen eine "händische" Korrektur der "offiziellen" Studierendenstatistiken ist in Fällen, in denen diese Statistiken - wie im Senatsbeschluss vom 15. August 2012 - 2 NB 359/11 -, juris Rdnr. 59 ff., für die erste der von der Antragsgegnerin benannten Studierendenzahlen dargelegt - unzutreffend sind, nichts zu erinnern.

  • VGH Baden-Württemberg, 20.11.2013 - NC 9 S 174/13

    Kein Anspruch auf Zulassung zum Studium aus Überschreitung des Gesamt-CNW für den …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 15.04.2014 - 2 NB 103/13
    Gegen eine solche Vermutung spricht nämlich schon der Grundsatz, dass die personelle Kapazität im Bereich der Klinisch-Praktischen Medizin für die Ermittlung der Kapazität im Bereich der Vorklinik ohne Belang ist, weil grundsätzlich keine allgemeine Verpflichtung der Antragsgegnerin besteht, etwaige freie Lehrkapazitäten der Klinischen Lehreinheit im vorklinischen Studienabschnitt einzusetzen und das vorklinische Lehrpersonal insoweit zu entlasten (so auch Sächs. OVG, Beschl. v. 20.2.2013 - NC 2 B 73/12 -, juris Rdnr. 6, vgl. außerdem VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 20.11.2013 - NC 9 S 174/13 -, juris Rdnr. 38 ff., Beschl. v. 17.2.2011 - NC 9 S 1429/10 -, juris Rdnr. 47, Bay. VGH, Beschl. v. 10.1.2012 - 7 ZB 11.783 -, juris Rdnrn. 9 ff., Hess. VGH, Beschl. v. 13. Mai 2013 - 10 B 761/13.FM.W12 -, Rdnr. 25, veröffentlicht unter www.hochschulanwalt.de).

    Rn. 66 Der Senat geht - wie die Antragsgegnerin - davon aus, dass die von den Antragstellern geforderte verhältnismäßige Kürzung (auch) des Curriculareigenanteils der Vorklinik keine notwendige Folge einer Überschreitung des Gesamtcurricularnormwerts durch einen - von den Antragstellern letztlich nur behaupteten - überhöhten Curricularanteil der Klinik wäre (so zur Frage der Kürzung auch VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 17.2.2011 - NC 9 S 1429/10 -, juris Rdnr. 47, Urt. v. 20.11.2013 - NC 9 S 174/13 -, juris Rdnrn. 63 ff., Hess. VGH, Beschl. v. 13. Mai 2013 - 10 B 761/13.FM.W12 -, Rdnr. 25, veröffentlicht unter www.hochschulanwalt.de, VG Freiburg, Urt. v. 29.11.2013 - NC 6 K 2209/13 -, juris Rdnr. 99 f., a. A. OVG Koblenz, Beschl. v. 26.4.2013 - 6 B 10145/13 -, juris Rdnrn. 9 ff., wohl auch Sächs. OVG…, Beschl. vom 20.2.2013 - NC 2 B 25/12 -, juris Rdnr. 7 u. v. 25.7.2013 - NC 2 B 399/12 -, juris Rdnrn. 15 ff.).

  • VGH Baden-Württemberg, 17.02.2011 - NC 9 S 1429/10

    Zulassung zum Studium der Humanmedizin an der Universität Heidelberg zum …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 15.04.2014 - 2 NB 103/13
    Gegen eine solche Vermutung spricht nämlich schon der Grundsatz, dass die personelle Kapazität im Bereich der Klinisch-Praktischen Medizin für die Ermittlung der Kapazität im Bereich der Vorklinik ohne Belang ist, weil grundsätzlich keine allgemeine Verpflichtung der Antragsgegnerin besteht, etwaige freie Lehrkapazitäten der Klinischen Lehreinheit im vorklinischen Studienabschnitt einzusetzen und das vorklinische Lehrpersonal insoweit zu entlasten (so auch Sächs. OVG, Beschl. v. 20.2.2013 - NC 2 B 73/12 -, juris Rdnr. 6, vgl. außerdem VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 20.11.2013 - NC 9 S 174/13 -, juris Rdnr. 38 ff., Beschl. v. 17.2.2011 - NC 9 S 1429/10 -, juris Rdnr. 47, Bay. VGH, Beschl. v. 10.1.2012 - 7 ZB 11.783 -, juris Rdnrn. 9 ff., Hess. VGH, Beschl. v. 13. Mai 2013 - 10 B 761/13.FM.W12 -, Rdnr. 25, veröffentlicht unter www.hochschulanwalt.de).

    Rn. 66 Der Senat geht - wie die Antragsgegnerin - davon aus, dass die von den Antragstellern geforderte verhältnismäßige Kürzung (auch) des Curriculareigenanteils der Vorklinik keine notwendige Folge einer Überschreitung des Gesamtcurricularnormwerts durch einen - von den Antragstellern letztlich nur behaupteten - überhöhten Curricularanteil der Klinik wäre (so zur Frage der Kürzung auch VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 17.2.2011 - NC 9 S 1429/10 -, juris Rdnr. 47, Urt. v. 20.11.2013 - NC 9 S 174/13 -, juris Rdnrn. 63 ff., Hess. VGH, Beschl. v. 13. Mai 2013 - 10 B 761/13.FM.W12 -, Rdnr. 25, veröffentlicht unter www.hochschulanwalt.de, VG Freiburg, Urt. v. 29.11.2013 - NC 6 K 2209/13 -, juris Rdnr. 99 f., a. A. OVG Koblenz, Beschl. v. 26.4.2013 - 6 B 10145/13 -, juris Rdnrn. 9 ff., wohl auch Sächs. OVG…, Beschl. vom 20.2.2013 - NC 2 B 25/12 -, juris Rdnr. 7 u. v. 25.7.2013 - NC 2 B 399/12 -, juris Rdnrn. 15 ff.).

  • OVG Hamburg, 26.10.2005 - 3 Nc 75/05

    Zulassung zum Studium

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 15.04.2014 - 2 NB 103/13
    Denn wird der Curricularnormwert überschritten, kann jedenfalls nicht ausgeschlossen werden, dass diese Überschreitung auf einem überhöhten Ansatz der Lehrnachfrage beruht und mithin der Curriculareigenanteil überhöht ist (vgl. hierzu Senatsbeschl. v. 10.8.2012 - 2 NB 37/12 -, juris Rdnr. 39 ff., m.w.N., OVG Hamburg, Beschl. v. 26.10.2005 - 3 Nc 75/05 -, juris Rdnr. 55 f. Bayerischer VGH, Beschl. v. 27.8.2010 - 7 CE 10.10278 u.a.-, juris Rdnr. 34, u. v. 29.6.2011 - 7 CE 11.10338 u.a. -, juris Rdnr. 8 f., a. A. wohl OVG NRW, Beschl. v. 27.1.2014 - 13 A 1421/13 -, juris Rdnr. 19 ff., u. v. 3.9.2013 - 13 C 56/13 -, juris).

    Rn. 43 Die vorzunehmende Kürzung bezieht sich aber der Sache nach nicht nur auf den Curriculareigenanteil, sondern auch auf den Curricularfremdanteil, weil die Überschreitung des Curricularnormwerts seine Ursache letztlich in beiden Bereichen haben kann (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 13.2.1995 - NC 9 S 39/94 -, juris Rdnr. 7, OVG Hamburg, Beschl. v. 26.10.2005 - 3 Nc 75/05 -, juris Rdnr. 56, Zimmerling/Brehm, Hochschulkapazitätsrecht, Band 2, 2013, Rdnr. 626, a. A. beschließendes Gericht, Beschl. v. 30.11.2004 - 2 NB 430/03 -, juris Rdnr. 174, vgl. hierzu auch die Nachweise bei Brehm, Zimmerling, Becker, NVwZ 1996, 1173 ff., Fn. 83).

  • OVG Niedersachsen, 10.08.2012 - 2 NB 37/12

    Ordnungsgemäße Kapazitätsberechnung der Studienplätze für den Studiengang …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 15.04.2014 - 2 NB 103/13
    Denn wird der Curricularnormwert überschritten, kann jedenfalls nicht ausgeschlossen werden, dass diese Überschreitung auf einem überhöhten Ansatz der Lehrnachfrage beruht und mithin der Curriculareigenanteil überhöht ist (vgl. hierzu Senatsbeschl. v. 10.8.2012 - 2 NB 37/12 -, juris Rdnr. 39 ff., m.w.N., OVG Hamburg, Beschl. v. 26.10.2005 - 3 Nc 75/05 -, juris Rdnr. 55 f. Bayerischer VGH, Beschl. v. 27.8.2010 - 7 CE 10.10278 u.a.-, juris Rdnr. 34, u. v. 29.6.2011 - 7 CE 11.10338 u.a. -, juris Rdnr. 8 f., a. A. wohl OVG NRW, Beschl. v. 27.1.2014 - 13 A 1421/13 -, juris Rdnr. 19 ff., u. v. 3.9.2013 - 13 C 56/13 -, juris).

    Hinsichtlich der von der Antragsgegnerin gewählten Methodik der proportionalen Kürzung ist in Rechnung zu stellen, dass der Antragsgegnerin - wie oben bereits erwähnt - ein weiter Gestaltungsspielraum zukommt, wie sie einer Überschreitung eines Curricularnormwertes in einem Studiengang Rechnung tragen will; es gibt diesbezüglich keine normativen Vorgaben (vgl. hierzu auch Senatsbeschl. v. 10.8.2012 - 2 NB 37/12 -, juris Rdnr. 40, vgl. ferner BVerwG, Beschl. v. 18.9.1981 - 7 N 1.79 -, BVerwGE 64, 77, Rdnrn. 72 u. 89 ff).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 03.09.2013 - 13 C 56/13

    Einstweiliger Rechtschutz auf vorläufige Zulassung zum Studium der Humanmedizin …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 15.04.2014 - 2 NB 103/13
    Denn wird der Curricularnormwert überschritten, kann jedenfalls nicht ausgeschlossen werden, dass diese Überschreitung auf einem überhöhten Ansatz der Lehrnachfrage beruht und mithin der Curriculareigenanteil überhöht ist (vgl. hierzu Senatsbeschl. v. 10.8.2012 - 2 NB 37/12 -, juris Rdnr. 39 ff., m.w.N., OVG Hamburg, Beschl. v. 26.10.2005 - 3 Nc 75/05 -, juris Rdnr. 55 f. Bayerischer VGH, Beschl. v. 27.8.2010 - 7 CE 10.10278 u.a.-, juris Rdnr. 34, u. v. 29.6.2011 - 7 CE 11.10338 u.a. -, juris Rdnr. 8 f., a. A. wohl OVG NRW, Beschl. v. 27.1.2014 - 13 A 1421/13 -, juris Rdnr. 19 ff., u. v. 3.9.2013 - 13 C 56/13 -, juris).

    Der Senat hat keine Anhaltspunkte dafür, dass die gewählte Berechnungsweise - etwa gegenüber der von einem Antragsteller in einem Parallelverfahren geforderten Stauchung nach den unter Berücksichtigung der Faktoren v, g und f errechneten Curricularanteilen - missbräuchlich oder willkürlich ist (vgl. zu diesem Maßstab auch OVG NRW, Beschl. v. 3.9.2013 - 13 C 56/13 -, juris Rdnr. 10).

  • VGH Baden-Württemberg, 13.02.1995 - NC 9 S 39/94

    Zulassung zum Studium - Kapazitätsberechnung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 15.04.2014 - 2 NB 103/13
    Rn. 43 Die vorzunehmende Kürzung bezieht sich aber der Sache nach nicht nur auf den Curriculareigenanteil, sondern auch auf den Curricularfremdanteil, weil die Überschreitung des Curricularnormwerts seine Ursache letztlich in beiden Bereichen haben kann (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 13.2.1995 - NC 9 S 39/94 -, juris Rdnr. 7, OVG Hamburg, Beschl. v. 26.10.2005 - 3 Nc 75/05 -, juris Rdnr. 56, Zimmerling/Brehm, Hochschulkapazitätsrecht, Band 2, 2013, Rdnr. 626, a. A. beschließendes Gericht, Beschl. v. 30.11.2004 - 2 NB 430/03 -, juris Rdnr. 174, vgl. hierzu auch die Nachweise bei Brehm, Zimmerling, Becker, NVwZ 1996, 1173 ff., Fn. 83).

    Konsequente Folge dieser Kürzung ist aber, dass im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes bei der Kapazitätsberechnung für den Studiengang, der in den von der Kürzung betroffenen Studiengang Dienstleistungen exportiert, ebenfalls proportional der Dienstleistungsexport aus diesem Studiengang spiegelbildlich vermindert wird (so auch VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 13.2.1995 - NC 9 S 39/94 -, juris Rdnr. 7).

  • OVG Sachsen, 20.02.2013 - NC 2 B 73/12

    Personelle Ausbildungskapazität, Sicherheitszuschlag, Schwundberechnung, …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 15.04.2014 - 2 NB 103/13
    Der gegenteiligen Auffassung des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts (vgl. Beschl. v. 20.2.2013 - NC 2 B 73/12 -, juris Rdnr. 6) folgt der Senat weiterhin nicht.

    Gegen eine solche Vermutung spricht nämlich schon der Grundsatz, dass die personelle Kapazität im Bereich der Klinisch-Praktischen Medizin für die Ermittlung der Kapazität im Bereich der Vorklinik ohne Belang ist, weil grundsätzlich keine allgemeine Verpflichtung der Antragsgegnerin besteht, etwaige freie Lehrkapazitäten der Klinischen Lehreinheit im vorklinischen Studienabschnitt einzusetzen und das vorklinische Lehrpersonal insoweit zu entlasten (so auch Sächs. OVG, Beschl. v. 20.2.2013 - NC 2 B 73/12 -, juris Rdnr. 6, vgl. außerdem VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 20.11.2013 - NC 9 S 174/13 -, juris Rdnr. 38 ff., Beschl. v. 17.2.2011 - NC 9 S 1429/10 -, juris Rdnr. 47, Bay. VGH, Beschl. v. 10.1.2012 - 7 ZB 11.783 -, juris Rdnrn. 9 ff., Hess. VGH, Beschl. v. 13. Mai 2013 - 10 B 761/13.FM.W12 -, Rdnr. 25, veröffentlicht unter www.hochschulanwalt.de).

  • VGH Baden-Württemberg, 13.06.2008 - NC 9 S 241/08

    Studienplatzvergabe - Zulassung zum Studium der Medizin - Betreuungsrelation für …

  • OVG Niedersachsen, 15.11.2012 - 2 NB 220/12

    Vorläufige Zulassung zum Studium der Humanmedizin im Sommersemester 2012 an der …

  • OVG Niedersachsen, 28.04.2010 - 2 NB 159/09

    Geltendmachung eines Anspruchs auf vorläufige Zulassung auf einen …

  • BVerwG, 18.09.1981 - 7 N 1.79

    Vorlesungen - Curricularrichtwert - Kapazitätsverordnung - Bundesrechtliche …

  • OVG Niedersachsen, 27.02.2009 - 2 NB 154/08

    Vorläufige Zulassung zum Studium der Humanmedizin im Wintersemester 2007/2008 an …

  • OVG Niedersachsen, 03.09.2010 - 2 NB 394/09

    Einstweilige Anordnung bzgl. der Zulassung zu einem Vollstudienplatz oder …

  • VGH Bayern, 10.01.2012 - 7 ZB 11.783

    Universität Würzburg; Humanmedizin; Sommersemester 2008; Einsatz klinischen …

  • VGH Bayern, 27.08.2010 - 7 CE 10.10278

    Zulassung zum Studium der Humanmedizin (LMU), WS 2009/2010; nachträgliche …

  • OVG Niedersachsen, 30.11.2004 - 2 NB 430/03

    Antrag auf vorläufige unbeschränkte Zulassung zum Studium der Humanmedizin; …

  • VGH Baden-Württemberg, 02.05.2007 - NC 9 S 105/06

    Außerachtlassung der klinisch-theoretischen Medizin für die Kapazitätsberechnung …

  • VGH Baden-Württemberg, 15.02.2000 - NC 9 S 39/99

    Hochschulzulassung: Medizin - Kapazitätsberechnung

  • VGH Bayern, 29.06.2011 - 7 CE 11.10338

    LMU München; Humanmedizin; Wintersemester 2010/2011; Curriculareigenanteil; …

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.01.2014 - 13 A 1421/13

    Gestaltungsspielraum der Hochschule bei der Ausfüllung des verbindlichen …

  • OVG Rheinland-Pfalz, 26.04.2013 - 6 B 10145/13

    Vorläufige Zuweisung eines Studienplatzes Medizin im 1. vorklinischen …

  • OVG Sachsen, 25.07.2013 - NC 2 B 399/12

    Verpflichtung der Hochschule zur Ermittlung der personellen Kapazität als …

  • OVG Sachsen-Anhalt, 31.01.2014 - 3 M 107/13

    Anforderungen an die Abwägungsentscheidung der Hochschule bei der Erbringung von …

  • VG Freiburg, 29.11.2013 - NC 6 K 2209/13

    Bildungswesen; Zulassungsbegrenzung; Hochschulzulassungsrecht - …

  • OVG Sachsen, 20.02.2013 - NC 2 B 25/12

    Curricularanteil Vorklinik, Stauchung, Regellehrverpflichtung

  • VGH Bayern, 11.03.2010 - 7 CE 10.10075

    Zahnmedizin Regensburg (Wintersemester 2009/2010); Lehrtätigkeit von …

  • OVG Saarland, 25.07.2013 - 2 B 48/13

    Zulassung zum Studium der Medizin im Wintersemester 2012/2013 an der Universität …

  • OVG Sachsen-Anhalt, 23.07.2013 - 3 M 311/12

    Hochschulzulassungsrecht - Berücksichtigung von Deputatsermäßigungen bei …

  • VGH Bayern, 14.05.2013 - 7 CE 13.10006

    Zahnmedizin Regensburg, WS 2012/2013; Drittmittelbedienstete; …

  • OVG Niedersachsen, 09.08.2012 - 2 NB 326/11

    Zulassung zum Bachelorstudiengang "Psychologie" zum ersten Fachsemester im …

  • OVG Niedersachsen, 14.12.2011 - 2 NB 135/11

    Vorläufige Zulassung zu einem Teilstudienplatz zum Studium der Humanmedizin im 4. …

  • VGH Bayern, 11.10.1994 - 7 CE 93.10288
  • OVG Niedersachsen, 03.02.2014 - 2 NB 388/13

    Zueigenmachen der Ausführungen einer Beschlussvorlage durch das zuständige …

  • VG Göttingen, 30.10.2013 - 8 C 477/13

    Verwaltungsgericht findet deutlich weniger verborgene Studienplätze als in der …

  • OVG Niedersachsen, 18.11.2014 - 2 NB 391/13

    Besetzungsliste; Besetzungsrüge; Curricularanteil; Curriculareigenanteil; …

    Rn. 12 Erforderlich ist es allerdings, den Anspruch auf Zuweisung eines wegen fehlerhafter Besetzung noch zur Verfügung stehenden innerkapazitären Studienplatzes im Vorfeld einer gerichtlichen Durchsetzung bei der Antragsgegnerin geltend zu machen (vgl. bereits Senatsbeschl. v. 24.1.2014 - 2 NB 103/13 - [Vergleichsvorschlagsbeschluss]).

    Rn. 35 Soweit die Antragsteller die Deputatsreduzierungen bereits dem Grunde nach - mit Ausnahme der Deputatsreduzierung des Studiendekans von 4 LVS - wegen (im Wesentlichen) formeller Mängel der Entscheidung über diese Reduzierungen für nicht berücksichtigungsfähig halten, wird auf die Ausführungen im Senatsbeschluss vom 15. April 2014 - 2 NB 103/13 -, juris Rdnrn. 9 ff., Bezug genommen.

    Auf die Ausführungen in den Senatsbeschlüssen vom 22. August 2013 - 2 NB 394/12 -, juris Rdnrn. 62 ff., und vom 15. April 2014 - 2 NB 103/13 -, juris Rdnrn. 21 ff., wird verwiesen.

    Rn. 42 2.1.2.2.1 Der Senat geht nach wie vor davon aus, dass es der Antragsgegnerin nicht verwehrt ist, die Lehr- und sonstigen Veranstaltungen, die die Lehreinheit Vorklinische Medizin für den Studiengang Molekulare Medizin erbringt, in der Kapazitätsberechnung als Dienstleistungsexport zu führen (vgl. Senatsbeschl. v. 15.4.2014 - 2 NB 103/13 -, juris Rdnrn. 31 ff.).

    Rn. 44 2.1.2.2.2 Der CAq-Wert ist gegenüber dem im Beschluss vom 15. April 2014 - 2 NB 103/13 -, juris, für das Sommersemester 2013 ermittelten Wert weiter herabzusetzen.

    Rn. 50 2.1.2.3 Der Dienstleistungsexport in die Masterstudiengänge Molekulare Biologie und Neurowissenschaften ist - wie von der Antragsgegnerin in ihrer Kapazitätsberechnung ausgewiesen, vom Verwaltungsgericht nicht beanstandet und vom Senat für das Sommersemester 2013 (vgl. Beschl. v. 15.4.2014 - 2 NB 103/13 -, juris Rdnrn. 54 ff.) zugrunde gelegt - bei CAq-Werten von 0, 5326 bzw. 0,3919 mit 5,3260 LVS (20 x 0, 5326 : 2) bzw. 3,9190 LVS (20 x 0, 3919 : 2) zu berücksichtigen.

    Rn. 57 2.1.2.4 Es ist nicht zu beanstanden, dass das Verwaltungsgericht den CAq-Wert von 0, 8666 für den Dienstleistungsexport in den Studiengang Zahnmedizin akzeptiert hat (vgl. hierzu bereits Senatsbeschl. v. 15. April 2014 - 2 NB 103/13 -, juris).

    Die Einwände der Antragsteller gegen die Berechnung dieses sogen. Eigenanteils (CAp) durch die Antragsgegnerin und das Verwaltungsgericht, die der Senat in seinem Beschluss vom 15. April 2014 - 2 NB 103/13 -, juris, im Wesentlichen bestätigt hatte, greifen damit nur zu einem geringen Teil durch.

    Rn. 62 2.2.2 Soweit die Antragsteller erneut die Auffassung vertreten, es bedürfe der Normierung der verschiedenen Anrechnungsfaktoren (vor allem der Gruppengröße, aber auch der Stundenzahlen für die einzelnen Lehrveranstaltungsarten und der Aufteilung der Lehre auf die verschiedenen Lehrveranstaltungsarten), um den Curriculareigenanteil rechtsverbindlich ermitteln zu können, wird auf die Ausführungen in dem das Wintersemester 2012/2013 betreffenden Beschluss vom 22. August 2013 - 2 NB 394/12 u.a. -, juris Rdnrn. 76 ff. sowie den Beschluss vom 15. April 2014 - 2 NB 103/13 -, juris Rdnr. 61 (Sommersemester 2013) Bezug genommen.

    Rn. 65 Der Senat hat eine solche Kürzung zuletzt in seinem Beschluss vom 15. April 2014 - 2 NB 103/13 -, juris Rdnrn. 62 ff., abgelehnt: Eine Überschreitung des CNW von 8, 2 sei nicht bereits deshalb zu unterstellen, weil die Antragsgegnerin keine personalbezogene Berechnung der Kapazität der Klinik vorgelegt habe.

    Der Senat hat bereits in seinem Beschluss vom 15. April 2014 - 2 NB 103/13 -, juris Rdnrn. 62 ff., verdeutlicht, dass in einem solchen Fall keine Veranlassung für eine proportionale Kürzung besteht.

  • OVG Niedersachsen, 07.04.2016 - 2 LB 60/15

    Anrechnung; Curricularanteil; Curricularnormwert; Eigenanteil; Kapazität; …

    Rn. 6 Die Kapazitätsberechnung der vorklinischen Lehreinheit für das Studienjahr 2012/2013 korrigierte der Senat anlässlich seines Beschlusses für das Sommersemester 2013 - 2 NB 103/13 u.a. -, juris, wie folgt:.

    Rn. 98 1. Hinsichtlich der Ermittlung der personalbezogenen Kapazität der vorklinischen Lehreinheit geht der Senat zunächst von seiner Berechnung in dem Beschluss betreffend das Sommersemester 2013 (vom 15. April 2014 - 2 NB 103/13 u.a. -, juris) aus.

    Rn. 103 3. Es bedarf keiner abschließenden Entscheidung, ob die Kapazitätsberechnung im Senatsbeschluss vom 15. April 2014 (- 2 NB 103/13 -, juris) außerdem hinsichtlich des angesetzten Eigenanteils der Lehreinheit der vorklinischen Medizin (CAp) mit Blick auf den für das Wahlfach in die Berechnung eingestellten Wert zu korrigieren ist, wie dies die Kläger in Parallelverfahren fordern.

    In seinem Beschluss vom 15. April 2014 (- 2 NB 103/13 -, juris), hat der Senat betont, es bestehe grundsätzlich keine allgemeine Verpflichtung der Beklagten, etwaige freie Lehrkapazitäten der klinischen Lehreinheit im vorklinischen Studienabschnitt einzusetzen und das vorklinische Lehrpersonal insoweit zu entlasten.

  • OVG Niedersachsen, 09.09.2015 - 2 NB 368/14

    Kapazität; Kapazitätserschöpfungsgebot; Mitternachtszählung; Privatpatienten; …

    Es wurde im Rahmen der Beratungen u.a. darauf hingewiesen, dass die als Dienstleistungsexport zu berücksichtigenden Anteile der beteiligten Lehreinheiten bei den beiden Masterstudiengängen im Wege einer proportionalen Kürzung ermittelt werden, weil in beiden Studiengängen der Curricularnormwert (CNW) nicht eingehalten werde (vgl. hierzu bereits Senatsbeschl. v. 15.4.2014 - 2 NB 103/13 -, juris).

    Der Wert für das Wahlfach ist - erneut und auch auf der Grundlage der neuen Studienordnung für den Studiengang Humanmedizin (2013) - weiter zu kürzen (vgl. hierzu schon Senatsbeschl. v. 15.4.2014 - 2 NB 103/13 -, juris).

  • VG Göttingen, 12.07.2016 - 8 A 455/15

    Hochschulzulassungsverfahren; Kapazitätserschöpfung; NC-Verfahren; …

    Aus diesem Grund sehen die Kammer und der erkennende Einzelrichter derzeit auch noch keine Notwendigkeit, sich die personalbezogene Kapazitätsberechnung des klinischen Teils (§ 17 Abs. 1 Nr. 2 KapVO; vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 15.04.2014 - 2 NB 103/13 u.a. -, S. 22) vorlegen zu lassen.

    Bei der Bestimmung dessen, was der Hochschule möglich ist, muss beachtet werden, dass die grundrechtlichen Institute der Wissenschafts- und der Berufsausbildungsfreiheit, die ohne einen geordneten Studienbetrieb nicht zu verwirklichen und deshalb unter den Bedingungen des harten Numerus clausus ohne Zulassungsbeschränkungen nicht gewährleistet sind, einer Aufnahme sämtlicher Bewerber ohne Rücksicht auf deren Anzahl entgegenstehen; sie lassen die volle Öffnung der Beklagten als Folge der nichtigen Zulassungsregelung nicht zu und bedingen die Anwendung des geltenden Kapazitätsrechts (BVerwG, Urteil vom 26.09.1986 - 7 C 64.84 -, juris, Rn 122; Nds. OVG, Beschluss vom 15.04.2014, aaO., S. 8f, sub 5).

  • OVG Niedersachsen, 16.04.2014 - 2 NB 145/13

    Bestimmung der Berechnungsmethode für die Berechnung der Zulassungszahl für …

    Rn. 26 b) Die danach maßgebliche Zulassungszahl für Studienanfänger hat der Senat in seinem Beschlüssen vom 15. April 2014 - 2 NB 103/13 u.a. - unter Berücksichtigung der (auch) mit dieser Beschwerde geltend gemachten Einwände der Antragstellerin und des entsprechenden Vorbringens der Antragsgegnerin mit 88 Teilstudienplätzen ermittelt.
  • OVG Niedersachsen, 07.04.2016 - 2 LB 324/15

    Anrechnung; Curricularanteil; Curricularnormwert; Eigenanteil; Kapazität; …

    In seinem Beschluss vom 15. April 2014 (- 2 NB 103/13 -, juris), hat der Senat betont, es bestehe grundsätzlich keine allgemeine Verpflichtung der Beklagten, etwaige freie Lehrkapazitäten der klinischen Lehreinheit im vorklinischen Studienabschnitt einzusetzen und das vorklinische Lehrpersonal insoweit zu entlasten.
  • VG Schleswig, 12.11.2018 - 9 C 68/18

    Vorläufige Zulassung zum Studium der Humanmedizin an der Universität zu Lübeck …

    Ausgehend davon hält es die Kammer auch nicht für erforderlich, jeweils die Einhaltung des Curricularnormwertes für den aufnehmenden Studiengang zu überprüfen; auch für ein solches Erfordernis gibt § 12 HZVO nichts her (so auch OVG Münster, B. v. 19.12.2013 - 13 C 107/13 - VGH Kassel, B. v. 24.09.2009 - 10 B 1142/09 - anders OVG Lüneburg, B. v. 15.04.2014 - 2 NB 103/13 - und OVG Koblenz, B. v. 12.04.2016 - 6 B 10087/16 -, alle juris).
  • OVG Niedersachsen, 25.08.2017 - 2 NB 247/16

    Beispielstudienplan; Curriculanteil; Curricularwert; Dienstleistungsexport; …

    Zwar habe der Senat entschieden, dass im Studiengang Zahnmedizin eine Begründung für die Ermittlung des Eigenanteils (CAp) nicht erforderlich sei, wenn für diesen der Wert des Beispielstudienplans festgesetzt werde und dass im Studiengang Humanmedizin ein pauschaler Rückgriff auf den für den Dienstleistungsexport in den Studiengang Zahnmedizin vorgesehenen Wert auch dann zulässig sei, wenn der Curricularnormwert im Studiengang Zahnmedizin tatsächlich überschritten werde (vgl. hierzu Senatsbeschl. v. 18. Juli 2016 - 2 NB 336/15 - u. v. 15.4.2014 - 2 NB 103/13 -, beide in juris).
  • OVG Niedersachsen, 25.02.2015 - 2 NB 171/14

    Belegungsliste; Besetzungsliste; Doppelbelegung; Doppelbesetzung; Hochstufung; …

    Rn. 20 Die weiteren Ausführungen der Antragsteller, mit denen sie ihre Auffassung begründen, dass die Deputatsreduzierung von Prof. W. um 2 LVS auch der Sache nach nicht gerechtfertigt sei, stimmen nahezu wörtlich mit den Ausführungen überein, mit denen sich die Antragsteller in ihrer Beschwerdebegründung in den das Wintersemester 2013/2014 betreffenden Verfahren gegen die Deputatsreduzierung von Prof. X. gewandt haben (vgl. hierzu Senatsbeschl. v. 18.11.2014 - 2 NB 391/13 u.a. -, juris Rdnr. 37 u. Senatsbeschl. v. 15.4.2014 - 2 NB 103/13 -, juris Rdnrn. 14 ff.).
  • VG Schleswig, 18.11.2016 - 9 C 60/16

    Zulassung zum Studium der Psychologie

    - 10 B 1142/09 - anders OVG Lüneburg, B. v. 15.04.2014 - 2 NB 103/13 -, juris).
  • VG Schleswig, 08.11.2018 - 9 C 55/18

    Vorläufige Zulassung für den Studiengang Psychologie (Bachelor of Science) zum …

  • VG Schleswig, 13.02.2025 - 9 C 51/24

    Zulassung zum Studium der Humanmedizin an der Christian-Albrechts-Universität zu …

  • VG Schleswig, 15.11.2016 - 9 C 133/16

    Zulassung zum Studium der Humanmedizin

  • VG Schleswig, 20.01.2021 - 9 C 56/20

    Keine vorläufige Zulassung zum Studium der Humanmedizin an der …

  • VG Schleswig, 24.11.2020 - 9 C 57/20

    Vorläufige Zulassung zum Studium der Humanmedizin an der Universität Lübeck zum …

  • VG Schleswig, 27.11.2019 - 9 C 97/19

    Zulassung zum Studium der Humanmedizin an der Christian-Albrechts-Universität zu …

  • VG Schleswig, 16.11.2017 - 9 C 94/17

    Vorläufige Zulassung zum Studium der Humanmedizin

  • VG Schleswig, 15.11.2016 - 9 C 225/16

    Einstweilige Anordnung auf Zulassung zum Studium der Humanmedizin

  • VG Schleswig, 27.09.2024 - 9 C 25/23

    Zulassung zum Studium der Humanmedizin an der Christian-Albrechts-Universität zu …

  • VG Schleswig, 15.06.2022 - 9 C 36/21

    Keine vorläufige Zulassung zum Studium der Humanmedizin an der …

  • VG Schleswig, 07.03.2022 - 9 C 41/21

    Keine vorläufige Zulassung zum Studium der Humanmedizin an der Universität Lübeck …

  • VG Schleswig, 08.11.2018 - 9 C 50/18

    Zulassung zum Studium der Humanmedizin im 1. Fachsemester im Wintersemester …

  • VG Schleswig, 20.11.2017 - 9 C 119/17

    Einstweiliges Rechtsschutzverfahren wegen Zulassung zum Studium der Psychologie

  • VG Schleswig, 14.11.2017 - 9 C 95/17

    Vorläufige Zulassung zum Studium der Humanmedizin

  • VG Schleswig, 19.12.2024 - 9 C 40/24

    Keine vorläufige Zulassung zum Studium der Humanmedizin im 1. Fachsemester an der …

  • VG Schleswig, 29.12.2023 - 9 C 15/23

    Keine vorläufige Zulassung zum Studium der Humanmedizin an der Universität Lübeck …

  • VG Schleswig, 22.06.2023 - 9 C 55/22

    Keine vorläufige Zulassung zum Studium der Humanmedizin an der Universität Lübeck …

  • VG Schleswig, 05.12.2019 - 9 C 85/19

    Hochschulzulassung im Studiengang Humanmedizin zum 1. Fachsemester Wintersemester …

  • VG Schleswig, 16.11.2017 - 9 C 145/17

    Einstweiliger Rechtsschutzantrag wegen Zulassung zum Studium der Humanmedizin

  • OVG Niedersachsen, 18.07.2016 - 2 NB 336/15

    Beobachtungspflicht; Curricularanteil; Curricularnormwert; Kapazität; …

  • OVG Niedersachsen, 03.11.2021 - 2 NB 111/21
  • OVG Niedersachsen, 14.09.2016 - 2 NB 331/15

    CAq; Cardiovascular Science; Dienstleistungsexport; Humanmedizin; Kapazität; …

  • OVG Niedersachsen, 20.12.2016 - 2 NB 122/16

    Anteilsquote; Dienstleistungsexport; Kapazität; Studienplatz

  • OVG Niedersachsen, 18.07.2016 - 2 NB 390/15

    Belegung; Deputatsreduzierung; Gruppengröße; Kapazität; Schwund; Studienplatz; …

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