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Rechtsprechung
   OVG Niedersachsen, 13.04.2010 - 2 NB 146/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,10678
OVG Niedersachsen, 13.04.2010 - 2 NB 146/09 (https://dejure.org/2010,10678)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 13.04.2010 - 2 NB 146/09 (https://dejure.org/2010,10678)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 13. April 2010 - 2 NB 146/09 (https://dejure.org/2010,10678)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 9 Abs. 2 KapVO; § 9 Abs. 5 KapVO; Art. 12 Abs. 1 GG
    Verpflichtung zur Durchführung eines Losverfahrens zur Verteilung weiterer Studienplätze im Sommersemester 2009 im Studiengang Zahnmedizin, 1. Fachsemester; Richtige Berechnung des ambulanten Krankenversorgungsabzugs und der Schwundberechnung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verpflichtung zur Durchführung eines Losverfahrens zur Verteilung weiterer Studienplätze im Sommersemester 2009 im Studiengang Zahnmedizin, 1. Fachsemester; Richtige Berechnung des ambulanten Krankenversorgungsabzugs und der Schwundberechnung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Verpflichtung zur Durchführung eines Losverfahrens zur Verteilung weiterer Studienplätze im Sommersemester 2009 im Studiengang Zahnmedizin, 1. Fachsemester; Richtige Berechnung des ambulanten Krankenversorgungsabzugs und der Schwundberechnung

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (12)

  • VGH Bayern, 01.10.2009 - 7 CE 09.10527

    Zahnmedizin Regensburg (Sommersemester 2009); Pauschalabzug für die ambulante …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 13.04.2010 - 2 NB 146/09
    Der auf die Krankenversorgungsaufgaben entfallende Anteil steht in keinem unmittelbaren Zusammenhang mit der Länge der Arbeitszeiten, sondern bemisst sich nach dem relativen zeitlichen Aufwand, der für die einzelnen Dienstaufgaben in der täglichen Praxis anfällt (Bayerischer VGH, Beschl. v. 1.10.2009 - 7 CE 09.10527 u. a. -, juris Langtext Rdnr. 15).

    Soweit der Antragsteller in diesem Zusammenhang die Vermutung äußert, die Anzahl der tagesbelegten Betten in den Zahnkliniken sinke kontinuierlich ab, sodass der auf die Patientenbetreuung entfallende Anteil der Arbeitszeit der Zahnärzte abnehme, ist ihm entgegenzuhalten, dass eher - worauf der Bayerische Verwaltungsgerichtshof zu Recht hinweist (vgl. Beschl. v. 1.10.2009 - 7 CE 09.10527 u. a. -, a. a. O.) - zu vermuten ist, dass der Krankenversorgungsaufwand mittlerweile über dem kapazitätsrechtlich angesetzten Zeitanteil liegt, da die Zahnkliniken zunehmend die schweren Fälle zahnmedizinischer Behandlung übernehmen mit der Konsequenz, dass sich die Ausbildungskapazität verringert.

    An dieser Rechtsprechung, die der Senat in seinem (das Wintersemester 2007/2008 für den Studiengang Zahnmedizin betreffenden) Beschluss vom 20. Oktober 2008 - 2 NB 247/08 u. a. - und zuletzt in seinem Beschluss vom 25. Februar 2010 - 2 NB 115/09 u. a. - (Studiengang Tiermedizin der Tierärztlichen Hochschule Hannover) bekräftigt hat, hält er auch unter Berücksichtigung des Vortrages des Antragstellers nach erneuter Prüfung fest und wird in dieser Sichtweise durch die jüngere Rechtsprechung anderer Obergerichte (vgl. nur Bayerischer VGH, Beschl. v. 23.3.2009 - 7 CE 09.10003 u. a. -, juris Langtext Rdnr. 10 ff.; Beschl. v. 1.10.2009 - 7 CE 09.10527 u. a. -, juris Langtext Rdnr. 20 ff.; OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 24.8.2009 - 5 NC 10.09 -, juris Langtext Rdnr. 8; Beschl. v. 4.11.2009 - 5 NC 26.09 -, juris Langtext Rdnr. 7 f.; Sächsisches OVG, Beschl. v. 17.8.2009 - NC 2 B 421/08 -, SächsVBl.

  • OVG Niedersachsen, 25.02.2010 - 2 NB 115/09

    Zulässigkeit einer Kapazitätsberechnung im Hinblick auf …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 13.04.2010 - 2 NB 146/09
    Hieran ist trotz des Vorbringens des Antragstellers festzuhalten (vgl. ebenso zuletzt Senat, Beschl. v. 25.2.2010 - 2 NB 115/09 u. a. - zu dem Pauschalwert in § 9 Abs. 4 KapVO in dem Studiengang Tiermedizin).

    An dieser Rechtsprechung, die der Senat in seinem (das Wintersemester 2007/2008 für den Studiengang Zahnmedizin betreffenden) Beschluss vom 20. Oktober 2008 - 2 NB 247/08 u. a. - und zuletzt in seinem Beschluss vom 25. Februar 2010 - 2 NB 115/09 u. a. - (Studiengang Tiermedizin der Tierärztlichen Hochschule Hannover) bekräftigt hat, hält er auch unter Berücksichtigung des Vortrages des Antragstellers nach erneuter Prüfung fest und wird in dieser Sichtweise durch die jüngere Rechtsprechung anderer Obergerichte (vgl. nur Bayerischer VGH, Beschl. v. 23.3.2009 - 7 CE 09.10003 u. a. -, juris Langtext Rdnr. 10 ff.; Beschl. v. 1.10.2009 - 7 CE 09.10527 u. a. -, juris Langtext Rdnr. 20 ff.; OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 24.8.2009 - 5 NC 10.09 -, juris Langtext Rdnr. 8; Beschl. v. 4.11.2009 - 5 NC 26.09 -, juris Langtext Rdnr. 7 f.; Sächsisches OVG, Beschl. v. 17.8.2009 - NC 2 B 421/08 -, SächsVBl.

  • VGH Bayern, 23.03.2009 - 7 CE 09.10003

    Zahnmedizin Regensburg (Wintersemester 2008/2009); ambulante Krankenversorgung; …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 13.04.2010 - 2 NB 146/09
    Ebenso wenig ist die Antragsgegnerin angesichts der zu § 9 Abs. 5 Satz 1 Nr. 5 KapVO geregelten Pauschalisierung des Krankenversorgungsabzugs gehalten, die Krankenversorgung im Hinblick auf einzelne Stellen des Lehrpersonals im Einzelfall exakt zu ermitteln (ebenso Bay. VGH, Beschl. v. 23.3.2009 - 7 CE 09.10003 u.a. -, juris Langtext Rdnr. 9).

    An dieser Rechtsprechung, die der Senat in seinem (das Wintersemester 2007/2008 für den Studiengang Zahnmedizin betreffenden) Beschluss vom 20. Oktober 2008 - 2 NB 247/08 u. a. - und zuletzt in seinem Beschluss vom 25. Februar 2010 - 2 NB 115/09 u. a. - (Studiengang Tiermedizin der Tierärztlichen Hochschule Hannover) bekräftigt hat, hält er auch unter Berücksichtigung des Vortrages des Antragstellers nach erneuter Prüfung fest und wird in dieser Sichtweise durch die jüngere Rechtsprechung anderer Obergerichte (vgl. nur Bayerischer VGH, Beschl. v. 23.3.2009 - 7 CE 09.10003 u. a. -, juris Langtext Rdnr. 10 ff.; Beschl. v. 1.10.2009 - 7 CE 09.10527 u. a. -, juris Langtext Rdnr. 20 ff.; OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 24.8.2009 - 5 NC 10.09 -, juris Langtext Rdnr. 8; Beschl. v. 4.11.2009 - 5 NC 26.09 -, juris Langtext Rdnr. 7 f.; Sächsisches OVG, Beschl. v. 17.8.2009 - NC 2 B 421/08 -, SächsVBl.

  • OVG Saarland, 13.06.2007 - 3 B 194/07

    Hochschulzulassung - Schwundberechnung im Studiengang Zahnmedizin nach dem sog. …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 13.04.2010 - 2 NB 146/09
    Andernfalls würden die Anforderungen an ein System zur Ermittlung der Schwundquote überspannt, wenn bei der Ermittlung der Bestandszahlen in den Fachsemestern über die Feststellung der Immatrikulation hinaus in jedem Einzelfall geprüft und belegbar festgestellt werden müsste, ob der betreffende Studierende noch das Lehrangebot seines Faches in Anspruch nimmt, ob er lediglich langsam studiert, ob er in Wirklichkeit überwiegend oder ausschließlich Lehrveranstaltungen eines anderen Studienganges - insbesondere des der Humanmedizin - besucht und dort Leistungsnachweise erwirbt mit dem Ziel, sobald wie möglich in ein höheres Fachsemester dieses Studienganges zu wechseln, oder ob er sein Studienziel aus welchen Gründen auch immer völlig aufgegeben hat (so auch Saarländ. OVG, Beschl. v. 13.6.2007 - 3 B 194/07.NC u. a. -, juris, Rdnr. 35; Bayrischer VGH, Beschl. v. 10.8.2006 - 7 CE 06.10016 u. a. - Beschl. v. 12.3.2007 - 7 CE 06.10487 u. a. - Beschl. v. 20.6.2007 - 7 CE 07.10013 - OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 29.1.2007 - OVG 5 NC 128.06 -)".
  • OVG Berlin-Brandenburg, 29.01.2007 - 5 NC 128.06

    Zulassung zum Studium der Zahnmedizin an der Charité

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 13.04.2010 - 2 NB 146/09
    Andernfalls würden die Anforderungen an ein System zur Ermittlung der Schwundquote überspannt, wenn bei der Ermittlung der Bestandszahlen in den Fachsemestern über die Feststellung der Immatrikulation hinaus in jedem Einzelfall geprüft und belegbar festgestellt werden müsste, ob der betreffende Studierende noch das Lehrangebot seines Faches in Anspruch nimmt, ob er lediglich langsam studiert, ob er in Wirklichkeit überwiegend oder ausschließlich Lehrveranstaltungen eines anderen Studienganges - insbesondere des der Humanmedizin - besucht und dort Leistungsnachweise erwirbt mit dem Ziel, sobald wie möglich in ein höheres Fachsemester dieses Studienganges zu wechseln, oder ob er sein Studienziel aus welchen Gründen auch immer völlig aufgegeben hat (…so auch Saarländ. OVG, Beschl. v. 13.6.2007 - 3 B 194/07.NC u. a. -, juris, Rdnr. 35; Bayrischer VGH, Beschl. v. 10.8.2006 - 7 CE 06.10016 u. a. - Beschl. v. 12.3.2007 - 7 CE 06.10487 u. a. - Beschl. v. 20.6.2007 - 7 CE 07.10013 - OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 29.1.2007 - OVG 5 NC 128.06 -)".
  • VGH Bayern, 10.08.2006 - 7 CE 06.10016
    Auszug aus OVG Niedersachsen, 13.04.2010 - 2 NB 146/09
    Andernfalls würden die Anforderungen an ein System zur Ermittlung der Schwundquote überspannt, wenn bei der Ermittlung der Bestandszahlen in den Fachsemestern über die Feststellung der Immatrikulation hinaus in jedem Einzelfall geprüft und belegbar festgestellt werden müsste, ob der betreffende Studierende noch das Lehrangebot seines Faches in Anspruch nimmt, ob er lediglich langsam studiert, ob er in Wirklichkeit überwiegend oder ausschließlich Lehrveranstaltungen eines anderen Studienganges - insbesondere des der Humanmedizin - besucht und dort Leistungsnachweise erwirbt mit dem Ziel, sobald wie möglich in ein höheres Fachsemester dieses Studienganges zu wechseln, oder ob er sein Studienziel aus welchen Gründen auch immer völlig aufgegeben hat (…so auch Saarländ. OVG, Beschl. v. 13.6.2007 - 3 B 194/07.NC u. a. -, juris, Rdnr. 35; Bayrischer VGH, Beschl. v. 10.8.2006 - 7 CE 06.10016 u. a. - Beschl. v. 12.3.2007 - 7 CE 06.10487 u. a. - Beschl. v. 20.6.2007 - 7 CE 07.10013 - OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 29.1.2007 - OVG 5 NC 128.06 -)".
  • VGH Bayern, 20.06.2007 - 7 CE 07.10013
    Auszug aus OVG Niedersachsen, 13.04.2010 - 2 NB 146/09
    Andernfalls würden die Anforderungen an ein System zur Ermittlung der Schwundquote überspannt, wenn bei der Ermittlung der Bestandszahlen in den Fachsemestern über die Feststellung der Immatrikulation hinaus in jedem Einzelfall geprüft und belegbar festgestellt werden müsste, ob der betreffende Studierende noch das Lehrangebot seines Faches in Anspruch nimmt, ob er lediglich langsam studiert, ob er in Wirklichkeit überwiegend oder ausschließlich Lehrveranstaltungen eines anderen Studienganges - insbesondere des der Humanmedizin - besucht und dort Leistungsnachweise erwirbt mit dem Ziel, sobald wie möglich in ein höheres Fachsemester dieses Studienganges zu wechseln, oder ob er sein Studienziel aus welchen Gründen auch immer völlig aufgegeben hat (…so auch Saarländ. OVG, Beschl. v. 13.6.2007 - 3 B 194/07.NC u. a. -, juris, Rdnr. 35; Bayrischer VGH, Beschl. v. 10.8.2006 - 7 CE 06.10016 u. a. - Beschl. v. 12.3.2007 - 7 CE 06.10487 u. a. - Beschl. v. 20.6.2007 - 7 CE 07.10013 - OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 29.1.2007 - OVG 5 NC 128.06 -)".
  • BVerfG, 22.10.1991 - 1 BvR 393/85

    Zulassung zum Studium

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 13.04.2010 - 2 NB 146/09
    Diese Regelungen genügen dem aus Art. 12 Abs. 1 GG folgenden Gebot der Kapazitätsauslastung ebenso wie den Erfordernissen rationaler Abwägung (vgl. dazu BVerfG, Beschl. v. 22.10.1991 - 1 BvR 393/, 610/85 -, BVerfGE 85, 36, 56 f.).
  • VGH Baden-Württemberg, 31.03.2006 - NC 9 S 3/06

    Zulassung zum Studium der Zahnmedizin zum WS 2005/2006 - Kapazitätsermittlung …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 13.04.2010 - 2 NB 146/09
    Gegenüber dieser die Schwundermittlung prägenden Fiktionen tritt der von den Antragstellern angemahnte Unterschied zwischen gewichtet und linear errechnetem Schwund zurück (VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 31.3.2006 - NC 9 S 3/06 -, juris, Rdnr. 5).
  • OVG Sachsen, 17.08.2009 - NC 2 B 421/08

    Krankenversorgungsabzug; Schwundberechnung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 13.04.2010 - 2 NB 146/09
    An dieser Rechtsprechung, die der Senat in seinem (das Wintersemester 2007/2008 für den Studiengang Zahnmedizin betreffenden) Beschluss vom 20. Oktober 2008 - 2 NB 247/08 u. a. - und zuletzt in seinem Beschluss vom 25. Februar 2010 - 2 NB 115/09 u. a. - (Studiengang Tiermedizin der Tierärztlichen Hochschule Hannover) bekräftigt hat, hält er auch unter Berücksichtigung des Vortrages des Antragstellers nach erneuter Prüfung fest und wird in dieser Sichtweise durch die jüngere Rechtsprechung anderer Obergerichte (vgl. nur Bayerischer VGH, Beschl. v. 23.3.2009 - 7 CE 09.10003 u. a. -, juris Langtext Rdnr. 10 ff.; Beschl. v. 1.10.2009 - 7 CE 09.10527 u. a. -, juris Langtext Rdnr. 20 ff.; OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 24.8.2009 - 5 NC 10.09 -, juris Langtext Rdnr. 8; Beschl. v. 4.11.2009 - 5 NC 26.09 -, juris Langtext Rdnr. 7 f.; Sächsisches OVG, Beschl. v. 17.8.2009 - NC 2 B 421/08 -, SächsVBl.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 04.11.2009 - 5 NC 26.09

    FU/Tiermedizin; WS 2008/09; Studienanfänger; Dienstleistungsbedarf; angeblicher …

  • OVG Berlin-Brandenburg, 24.08.2009 - 5 NC 10.09

    Hochschulzulassung; Charité; Zahnmedizin; Wintersemester 2008/2009; 1. …

  • VG Göttingen, 04.11.2011 - 8 C 706/11

    Vorläufige Zulassung zum Hochschulstudium; Ermittlung der Ausbildungskapazität

    Somit ist nicht ersichtlich, dass durch die in dieser Verordnung vorgenommene Festsetzung der Lehrdeputate das verfassungsrechtliche Kapazitätserschöpfungsgebot und damit die Rechte der Antragsteller auf freie Berufswahl und freie Wahl ihrer Ausbildungsstätte verletzt sein könnten (vgl. Beschl. d. Kammer v. 23.05.2005 - 8 C 59/05 u.a. -, bestätigt durch Nds. OVG, Beschl. v. 15.08.2005 - 2 NB 251/05 u.a. - Nds. OVG, Beschl. v. 30.06.2006 - 2 NB 201/06 u.a. - zul. Nds. OVG, Beschl. v. 27.02.2009 - 2 NB 154/08 -, S. 19 - Zf. 4.3 -, Datenbank des Nds. OVG: http://www.dbovg.niedersachsen.de/Entscheidung.asp?Ind=0500020080001542%20NB; zul. Beschl. v. 13.04.2010 - 2 NB 146/09 - S. 4 f. BA).

    Mit dem Nds. OVG (Beschlüsse vom 10.12.1998 - 10 N 3473/98 u.a.) hielt die Kammer den vorgenommenen pauschalen Stellenabzug von 36 vom Hundert von der um den Personalbedarf für die stationäre Krankenversorgung verminderten Gesamtstellenzahl als mit dem aus Art. 12 Abs. 1 GG abzuleitenden Gebot erschöpfender Kapazitätsauslastung nicht für vereinbar und ersetzte diesen Wert in Anlehnung an die Erwägungen des Nds. OVG durch einen Pauschalwert von 28 vom Hundert (vgl. auch Nds. OVG, Beschl. v. 10.09.2003 - 2 NB 270/03 -, zul. Beschl. v. 13.04.2010 - 2 NB 146/09 -, S. 3 BA).

    Rn. 109 Auch der Hinweis der Antragsgegnerin, das Nds. OVG habe in seinem Beschluss vom 12.05.2010 (2 NB 75/09 - Zahnmedizin der MHH) auf den normativen Wert von 30% hingewiesen, führt zu keiner abweichenden rechtlichen Beurteilung, denn das Nds. OVG hat nur einen Satz weiter akzeptiert, dass für die MHH von der Vorinstanz von 28% ausgegangen worden ist und zugleich auf zwei eigene Beschlüsse verwiesen, die diesen Wert für die Antragsgegnerin akzeptieren (Beschl. v. 01.09.2009 - 2 NB 620/08 u.a. und v. 13.04.2010 - 2 NB 146/09 -).

    Rn. 173 Die Antragsgegnerin hat zu Recht keine Aufteilung der Schwundberechnung zwischen klinischer und vorklinischer Ausbildung vorgenommen (vgl. ausdrücklich zur Antragsgegnerin: Nds. OVG, Beschl. v. 20.10.2008 - 2 NB 247/08 u.a. -, S. 7 f. u. zul. v. 13.04.2010 - 2 NB 146/09 u.a. -, S. 5 f., sowie Beschl. v. 29.10.2010 - 2 NB 388/09 u.a. -, S. 11 f.).

    Rn. 211 Bei einstweiligen Rechtsschutzverfahren in Hochschulzulassungsangelegenheiten ist nach ständiger Rechtsprechung der Auffangstreitwert anzusetzen (vgl. Nds. OVG, Beschl. v. 13.04.2010 - 2 NB 146/09 -, BA S. 8).

  • VG Göttingen, 04.11.2010 - 8 C 605/10

    Anspruch auf Zulassung zu einem Studium der Zahnmedizin wegen nicht vollständig …

    Somit ist nicht ersichtlich, dass durch die in dieser Verordnung vorgenommene Festsetzung der Lehrdeputate das verfassungsrechtliche Kapazitätserschöpfungsgebot und damit die Rechte der Antragsteller auf freie Berufswahl und freie Wahl ihrer Ausbildungsstätte verletzt sein könnten (vgl. Beschl. d. Kammer v. 23.05.2005 - 8 C 59/05 u.a. -, bestätigt durch Nds. OVG, Beschl. v. 15.08.2005 - 2 NB 251/05 u.a. - Nds. OVG, Beschl. v. 30.06.2006 - 2 NB 201/06 u.a. - zul. Nds. OVG, Beschl. v. 27.02.2009 - 2 NB 154/08 -, S. 19 - Zf. 4.3 -, Datenbank des Nds. OVG: http://www.dbovg.niedersachsen.de/Entscheidung.asp?Ind=0500020080001542%20NB ; zul. Beschl. v. 13.04.2010 - 2 NB 146/09 - S. 4 f. BA).

    Mit dem Nds. OVG (Beschlüsse vom 10.12.1998 - 10 N 3473/98 u.a.) hielt die Kammer den vorgenommenen pauschalen Stellenabzug von 36 vom Hundert von der um den Personalbedarf für die stationäre Krankenversorgung verminderten Gesamtstellenzahl als mit dem aus Art. 12 Abs. 1 GG abzuleitenden Gebot erschöpfender Kapazitätsauslastung nicht für vereinbar und ersetzte diesen Wert in Anlehnung an die Erwägungen des Nds. OVG durch einen Pauschalwert von 28 vom Hundert (vgl. auch Nds. OVG, Beschl. v. 10.09.2003 - 2 NB 270/03 -, zul. Beschl. v. 13.04.2010 - 2 NB 146/09 -, S. 3 BA).

    Rn. 79 Auch der Hinweis der Antragsgegnerin, das Nds. OVG habe in seinem Beschluss vom 12.05.2010 (2 NB 75/09 - Zahnmedizin der MHH) auf den normativen Wert von 30% hingewiesen, führt zu keiner abweichenden rechtlichen Beurteilung, denn das Nds. OVG hat nur einen Satz weiter akzeptiert, dass für die MHH von der Vorinstanz von 28% ausgegangen worden ist und zugleich auf zwei eigene Beschlüsse verwiesen, die diesen Wert für die Antragsgegnerin akzeptieren (Beschl. v. 01.09.2009 - 2 NB 620/08 u.a. und v. 13.04:2010 - 2 NB 146/09 -9).

    Rn. 102 Die Antragsgegnerin hat zu Recht keine Aufteilung der Schwundberechnung zwischen klinischer und vorklinischer Ausbildung vorgenommen (vgl. ausdrücklich zur Antragsgegnerin: Nds. OVG, Beschl. v. 20.10.2008 - 2 NB 247/08 u.a. -, S. 7 f. u. zul. v. 13.04.2010 - 2 NB 146/09 u.a. -, S. 5 f., sowie Beschl. v. 29.10.2010 - 2 NB 388/09 u.a. -, S. 11 f.).

  • OVG Niedersachsen, 29.10.2010 - 2 NB 388/09

    Verpflichtung zur vorläufigen Zulassung zum Studium der Zahnmedizin oder zum …

    Der Senat hat bereits in der Vergangenheit (vgl. zuletzt etwa Beschl. v. 1.9.2009 - 2 NB 620/08 u. a. - Beschl. v. 13.4.2010 - 2 NB 146/09 -, juris Langtext Rdnr. 6 f.) bekräftigt, dass nach der im Verfahren auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes gebotenen Prüfung der Sach- und Rechtslage - bis auf die von ihm vorgenommene Korrektur des pauschalen Abzuges im Rahmen der ambulanten Krankenversorgung von 30 v. H. auf 28 v. H. - kein begründeter Anlass besteht, diese normativ vorgegebenen Grundlagen zu beanstanden, da diese Regelungen dem aus Art. 12 Abs. 1 GG folgenden Gebot der Kapazitätsauslastung ebenso wie den Erfordernissen rationaler Abwägung genügten.

    Der Senat hat in seinem Beschluss vom 13. April 2010 - 2 NB 146/09 -, juris Langtext Rdnr. 6 ff. zu einer gleichlautenden Kritik Folgendes ausgeführt:.

    In seinem das Sommersemester 2009 betreffenden Beschluss vom 13. April 2010 - 2 NB 146/09 - hat der Senat hierzu unter Hinweis auf seinen vorangegangenen Beschluss vom 18. März 2008 - 2 NB 458/07 u. a. -, juris Langtext Rdnr. 11 ff. Folgendes ausgeführt:.

  • OVG Niedersachsen, 10.12.2010 - 2 NB 199/10

    Zulassung zum Studium der Zahnmedizin im Sommersemester 2010

    Der Senat hat bereits in der Vergangenheit (…vgl. zuletzt etwa Beschl. v. 29.10.2010 - 2 NB 388/09 u. a. -, a. a. O.; Beschl. v. 13.4.2010 - 2 NB 146/09 -, juris Langtext Rdnr. 6 f.) bekräftigt, dass nach der im Verfahren auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes gebotenen Prüfung der Sach- und Rechtslage - bis auf die von ihm vorgenommene Korrektur des pauschalen Abzuges im Rahmen der ambulanten Krankenversorgung von 30 v. H. auf 28 v. H. - kein begründeter Anlass besteht, diese normativ vorgegebenen Grundlagen zu beanstanden, da diese Regelungen dem aus Art. 12 Abs. 1 GG folgenden Gebot der Kapazitätsauslastung ebenso wie den Erfordernissen rationaler Abwägung genügten.

    Zu einer gleichlautenden Kritik hat der Senat in seinem Beschluss vom 13. April 2010 - 2 NB 146/09 -, juris Langtext Rdnr. 6 ff. (…bekräftigt im Beschluss vom 29.10.2010 - 2 NB 388/09 u. a. -, a. a. O.) Folgendes ausgeführt:.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.07.2010 - 13 C 261/10

    Zurückweisung einer Beschwerde über die Berechnung von Dienstleistungsexporten im …

    Rn. 14 Vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 13. April 2010 - 2 NB 146/09 -, juris.
  • OVG Niedersachsen, 18.07.2016 - 2 NB 336/15

    Beobachtungspflicht; Curricularanteil; Curricularnormwert; Kapazität; …

    Vielmehr sei im Gegenteil eher zu vermuten, dass der Krankenversorgungsaufwand mittlerweile über dem kapazitätsrechtlich angesetzten Zeitanteil liege, da die Zahnkliniken zunehmend die schweren Fälle zahnmedizinischer Behandlung übernähmen mit der Konsequenz, dass sich die Ausbildungskapazität verringere (vgl. u.a. Senatsbeschl. v. 13.4.2010 - 2 NB 146/09 -, v. 15.12.2011 - 2 NB 104/11 -, u. v. 9.8.2012 - 2 NB 334/11 - sämtl. in juris).
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