Rechtsprechung
| OVG Niedersachsen, 22.02.2013 - 2 NB 388/12 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 4 Abs. 1 S. 2 LVVO; § 9 Abs. 1 KapVO
Ermittlung des Lehrangebots und der Lehrnachfrage im Zusammenhang mit einstweiligen Rechtschutz zur vorläufigen Zulassung zum Studium der Zahnmedizin im Bundesland Niedersachsen - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
LVVO § 4 Abs. 1 S. 2; KapVO § 9 Abs. 1
Ermittlung des Lehrangebots und der Lehrnachfrage im Zusammenhang mit einstweiligen Rechtschutz zur vorläufigen Zulassung zum Studium der Zahnmedizin im Bundesland Niedersachsen - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)
Ermittlung des Lehrangebots und der Lehrnachfrage im Zusammenhang mit einstweiligen Rechtschutz zur vorläufigen Zulassung zum Studium der Zahnmedizin im Bundesland Niedersachsen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Göttingen, 29.10.2012 - 8 C 1155/12
- OVG Niedersachsen, 22.02.2013 - 2 NB 388/12
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (3)
- OVG Niedersachsen, 15.11.2012 - 2 NB 198/12
Vorläufige Zulassung zum Studium der Zahnmedizin im Sommersemester 2012 an der …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 22.02.2013 - 2 NB 388/12
Die von den Antragstellern aufgeworfene Frage der Konkurrenz von § 9 Abs. 1 KapVO (der das Lehrdeputat einer Lehrperson definiert) einerseits und § 4 Abs. 2 des Zukunftsvertrages II andererseits - insbesondere mit der von den Antragstellern aus dieser Fragestellung gezogenen Konsequenz des Vorrangs des Vertrages - stellt sich bereits deshalb nicht, weil zum ersten den Bestimmungen dieses Vertrages nach der Rechtsprechung des Senats eine drittschützende Wirkung zugunsten der Studienplatzbewerber nicht zukommt (vgl. etwa Senat, Beschl. v. 15.11.2012 - 2 NB 198/12 u.a. -, juris Langtext Rdnr. 25 ff. m. w. N.) und zum zweiten dieser Vertrag trotz Zustimmung des niedersächsischen Gesetzgebers im Verhältnis zur KapVO kein höherrangiges Recht darstellt, sondern zu seiner Umsetzung insbesondere gegenüber dem betroffenen Lehrpersonal auf rechtsförmliche Änderung der Rechtsverordnung angewiesen ist (Senat, Beschl. v. 13.8.2012 - 2 NB 6/12 u.a. -). - OVG Niedersachsen, 14.08.2012 - 2 NB 51/12
Berücksichtigungsfähige Stellen bei der Berechung des Lehrangebots im …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 22.02.2013 - 2 NB 388/12
Der Senat hat zu einem gleichgelagerten Einwand bereits in das Wintersemester 2011/2012 betreffenden Beschwerdeverfahren ausgeführt, dass der Krankenversorgungsabzug stellenbezogen vorzunehmen und die von den Antragstellern auch der vorliegenden Beschwerdeverfahren beigegebene Intention der genannten Vorschrift des Zukunftsvertrages II keinen Eingang in die in diesem Zusammenhang allein maßgebliche Fassung der Verordnung über die Lehrverpflichtung an Hochschulen - LVVO - in der Fassung der Änderungsverordnung vom 2. August 2011 (Nds. GVBl. S. 276) gefunden hat (vgl. Senat, Beschl. v. 14.8.2012 - 2 NB 51/12 u.a. -, juris Langtext Rdnr. 56 ; Beschl. v. 13.8.2012 - 2 NB 6/12 u.a. - ). - OVG Niedersachsen, 15.12.2011 - 2 NB 104/11
Vorläufige Zuteilung eines auf den vorklinischen Studienabschnitt beschränkten …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 22.02.2013 - 2 NB 388/12
Daher sei die Antragsgegnerin in ihrer Kapazitätsberechnung zu Recht von einem CNW von 6, 1962 und nicht lediglich von einem solchen von 6, 1074 (6,1962 abzüglich eines CA von 0, 0888) ausgegangen (vgl. zuletzt Senat, Beschl. v. 15.12.2011 - 2 NB 104/11 u.a. -, juris Langtext Rdnr. 26 m. w. N.).
- OVG Niedersachsen, 22.03.2013 - 2 NB 8/13
Anspruch auf vorläufige Zulassung zum Studium der Tiermedizin i.R.d. …
Dazu hat der Senat zuletzt mit Beschluss vom 22. Februar 2013 (- 2 NB 388/12 -, juris) ausgeführt:. - OVG Niedersachsen, 01.08.2014 - 2 NB 370/13
Nachbesetzung von freiwerdenden Studienplätzen durch die Hochschule nach Beginn …
Dass die Vorlesung von der Antragstellerin nicht als gemeinsame Vorlesung angeboten wird, begegnet, wie der Senat bereits entschieden hat (Beschl. v. 22.2.2013 - 2 NB 388/12 -, juris Rdnr. 7 ff.), keinen rechtlichen Bedenken. - OVG Niedersachsen, 18.07.2016 - 2 NB 336/15
Beobachtungspflicht; Curricularanteil; Curricularnormwert; Kapazität; …
Rn. 10 Soweit die Antragsgegnerin in ihrer Kapazitätsberechnung letztlich von einem (im Vergleich zu dem Curriculareigenanteil von 6, 1074 erhöhten) Curriculareigenanteil des ZMK von 6, 1740 (korrigiert durch das Verwaltungsgericht: 6,1677) ausgeht, hat der Senat dem entsprechende Abweichungen aufgrund der von der Antragsgegnerin dargelegten (vgl. hierzu VG Göttingen, Beschl. v. 4.11.2011 - 8 C 706/11 u.a. -, juris) besonderen Umstände in ständiger Rechtsprechung unbeanstandet gelassen (vgl. Beschl. v. 8.6.2011 - 2 NB 423/10 -, v. 22.2.2013 - 2 NB 388/12 -, v. 14.10.2013 - 2 NB 213/13 -, v. 1.8.2014 - 2 NB 370/13 -, sämtl. in juris).
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