Rechtsprechung
| OVG Niedersachsen, 24.03.2015 - 2 NB 454/14 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
Dienstleistungsabzug; Export; positiver Schwund; Übergangsquote
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Hannover, 22.12.2014 - 8 C 12116/14
- OVG Niedersachsen, 24.03.2015 - 2 NB 454/14
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (5)
- OVG Niedersachsen, 28.04.2010 - 2 NB 159/09
Geltendmachung eines Anspruchs auf vorläufige Zulassung auf einen …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 24.03.2015 - 2 NB 454/14
Nach der Senatsrechtsprechung (vgl. z.B. Beschl. v. 28.4.2010 - 2 NB 159/09 -, juris) darf das Ergebnis der Schwundberechnung, also die errechnete Auslastung einer Lehreinheit, nicht den Wert 1 übersteigen, da sich ein "positiver Schwund" nicht als kapazitätserweiternd, sondern unzulässigerweise als kapazitätsmindernd erweisen würde (…so z.B. auch Bahro/Berlin, Hochschulzulassungsrecht, 4. Aufl. 2003, § 16 KapVO Rdnr. 3; OVG Saarlouis, Beschl. v. 27.7.2010 - 2 B 138/10.NC u.a. -, juris). - OVG Niedersachsen, 16.04.2014 - 2 NB 145/13
Bestimmung der Berechnungsmethode für die Berechnung der Zulassungszahl für …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 24.03.2015 - 2 NB 454/14
Der Senat hält jedoch in langjähriger Rechtsprechung lediglich eine Mehrfachzählung Beurlaubter in einem Semester für unzulässig (vgl. zuletzt Beschl. v. 16.4.2014 - 2 NB 145/13 -, juris). - OVG Saarland, 27.07.2010 - 2 B 138/10
Vorläufige Zulassung zum Zahnmedizinstudium an der Universität des Saarlandes zum …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 24.03.2015 - 2 NB 454/14
Nach der Senatsrechtsprechung (vgl. z.B. Beschl. v. 28.4.2010 - 2 NB 159/09 -, juris) darf das Ergebnis der Schwundberechnung, also die errechnete Auslastung einer Lehreinheit, nicht den Wert 1 übersteigen, da sich ein "positiver Schwund" nicht als kapazitätserweiternd, sondern unzulässigerweise als kapazitätsmindernd erweisen würde (…so z.B. auch Bahro/Berlin, Hochschulzulassungsrecht, 4. Aufl. 2003, § 16 KapVO Rdnr. 3; OVG Saarlouis, Beschl. v. 27.7.2010 - 2 B 138/10.NC u.a. -, juris). - OVG Niedersachsen, 14.08.2012 - 2 NB 51/12
Berücksichtigungsfähige Stellen bei der Berechung des Lehrangebots im …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 24.03.2015 - 2 NB 454/14
Rn. 29 5. Soweit die Beschwerde Übergangsquoten von mehr als 1, 0 für unplausibel hält, hat sich der Senat hierzu bereits in seinem Beschluss vom 14. August 2012 (- 2 NB 51/12 u.a. -, juris) geäußert:. - OVG Niedersachsen, 22.03.2013 - 2 NB 8/13
Anspruch auf vorläufige Zulassung zum Studium der Tiermedizin i.R.d. …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 24.03.2015 - 2 NB 454/14
Hierzu hat der Senat in seinem Beschluss vom 22. März 2013 (- 2 NB 8/13 -, juris) ausgeführt:.
- OVG Sachsen, 16.04.2020 - 2 B 33/20
Tiermedizin; Berechnung des CNW; 14 Semesterwochen
Rn. 11 Schließlich liegt der von der Antragsgegnerin ermittelte CNW von 7, 5972 niedriger als der in der Anlage 2 Nr. 1 KapVO festgelegte CNW von 7, 6 (und zudem niedriger als der des letzten ZVS-Beispielsstudienplans Tiermedizin von Januar 2007, vgl. hierzu OVGNds, Beschl. v. 24. März 2015 - 2 NB 454/14 -, juris Rn. 12). - OVG Nordrhein-Westfalen, 18.02.2020 - 13 C 73/19 OVG, Beschluss vom 24. März 2015 - 2 NB 454/14 -, juris, Rn. 32; Sächs. OVG, Beschluss vom 20. Februar 2013 - NC 2 B 62/12 -, juris, Rn. 9.
- OVG Sachsen, 07.07.2015 - 2 B 161/15
Humanmedizin 5. FS; Schwundberechnung
Das Ergebnis der Schwundberechnung, also die errechnete Auslastung einer Lehreinheit, darf indessen nicht den Wert 1 übersteigen, da sich ein "positiver Schwund" nicht als kapazitätserweiternd, sondern unzulässigerweise als kapazitätsmindernd erweisen würde (…so z.B. auch Bahro/Berlin, Hochschulzulassungsrecht, 4. Aufl. 2003, § 16 KapVO Rn. 3; NdsOVG, Beschl. v. 24. März 2015 - 2 NB 454/14 -, juris). - VG Freiburg, 08.12.2022 - NC 9 K 3269/22
Hochschulzulassung: Studium der Humanmedizin an der Universität Freiburg zum …
Das aber hat - ebenso wie schon bezüglich der falsch errechneten, auch einen Wert von 1, 0 überschreitenden Schwundquote von 1, 2370 - zur Folge, dass kein Schwundausgleich zu gewähren und mithin die ermittelte Zahl der zur Verfügung stehenden Studienplätze im Studiengang Humanmedizin von 368 nicht noch im Wege einer Schwundkorrektur in einem bestimmten Umfang heraufzusetzen ist (…vgl. zur Nichtberücksichtigung eines "positiven Schwunds" im Kapazitätsrecht VG Freiburg, Urt. v. 04.12.2019 - NC 9 K 4309/19 -, juris, Rn. 155, 161 und 163; siehe dazu ferner Zimmerling/Brehm, Hochschulkapazitätsrecht, Bd. 2, Materielles Kapazitätsrecht, 2013, Rn. 696, S. 327 und OVG NdS, Beschl. v. 24.03.2015 - 2 NB 454/14 -, juris, Rn. 22 - 28 m.w.Nw.).
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