Rechtsprechung
| OVG Niedersachsen, 21.10.2013 - 2 NB 47/13 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 17 Abs. 2 KapVO; § 3 Abs. 1 NHG; § 3 Abs. 5 NHG
Verstärkte Einbeziehung von Lehrkrankenhäusern als unmittelbar gebotener Beitrag zur Erfüllung ihrer gesetzlichen Aufgabe einer Hochschule - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
KapVO § 17 Abs. 2; NHG § 3 Abs. 1; NHG § 3 Abs. 5
Verstärkte Einbeziehung von Lehrkrankenhäusern als unmittelbar gebotener Beitrag zur Erfüllung ihrer gesetzlichen Aufgabe einer Hochschule - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Verstärkte Einbeziehung von Lehrkrankenhäusern als unmittelbar gebotener Beitrag zur Erfüllung ihrer gesetzlichen Aufgabe einer Hochschule
Verfahrensgang
- VG Hannover, 10.12.2012 - 8 C 5281/12
- OVG Niedersachsen, 21.10.2013 - 2 NB 47/13
Wird zitiert von ... (25) Zitiert selbst (9)
- OVG Berlin-Brandenburg, 28.11.2011 - 5 NC 60.11
Zulassung zum Modellstudiengang Charité-Universitätsmedizin Berlin WS 2010/11
Auszug aus OVG Niedersachsen, 21.10.2013 - 2 NB 47/13
Auch im ambulanten Bereich ist der Richtwert im Hinblick auf die verfassungsrechtlichen Vorgaben unter Einbeziehung vorlesungsfreier Zeiten auf einen Studienplatz je 1.000 Poliklinischer Neuzugänge (1:1000) festgelegt worden (vgl. KapVO v. 24.8.1983, Nds. GVBl. S. 226; Niederschrift über die Sitzung der Arbeitsgruppe Medizin v. 13.10.1978, dort Anlage "Die besonderen Parameter für den klinischen Teil des Studiengangs Medizin in der Kapazitätsverordnung", S. 9 ff.; Q., Gutachten v. Okt. 2001, Langfassung S. 15 ff.; OVG Berlin-Brdbg., Beschl. v. 28.11.2011 - 5 NC 60/11 -, juris Rdn. 21 ff.).1990 wurde daraufhin (nur) der Parameter für die stationäre Ausbildungskapazität - wohl auch im Hinblick auf die Anhebung des bis dahin auf 6, 5 festgesetzten Curricularnormwerts auf 7, 27 aufgrund der Neufassung der Ärztlichen Approbationsordnung vom 14.7.1987, BGBl. I S. 1593 - auf 16, 2 herabgesetzt (KapVO v. 6.7.1990, Nds. GVBl. S. 256), da die veränderte Ausbildungsstruktur nicht nur den Personalbedarf erhöht, sondern auch den patientenbezogenen Engpass weiter verschärft hatte (vgl. OVG Berlin-Brdbg., Beschl. v. 28.11.2011 - 5 NC 60/11 -, juris Rdn. 21 ff.).
Im Hinblick darauf wurde der Parameter für die patientenbezogene Ausbildungskapazität im stationären Bereich auf 15, 5 % gesenkt (KapVO v. 23.6.2002, Nds. GVBl. S. 222; vgl. OVG Berlin-Brdbg., Beschl. v. 28.11.2011 - 5 NC 60/11 -, juris Rdn. 21 ff.).
- OVG Niedersachsen, 21.12.2006 - 2 NB 347/06
Vorläufige Zulassung zum Studium der Humanmedizin außerhalb der durch eine …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 21.10.2013 - 2 NB 47/13
Zur Begründung hat der Senat im Wesentlichen die Auffassung vertreten, formelle oder materielle Bedenken gegen die Errichtung des Modellstudienganges bestünden nicht; die Einrichtung des Modellstudienganges sei nach Art. 7 Abs. 2 Satz 2 Staatsvertrag 2006 (nunmehr Art. 6 Abs. 2 Satz 2 Staatsvertrag 2008, Nds. GVBl. 2007, 200 ff., 2010, 47 ff.) iVm. der Innovationsklausel der §§ 1 Abs. 2, 20 KapVO (v. 23.6.2003, Nds. GVBl. S. 222) zulässig (Beschl. v. 21.12.2006 - 2 NB 347/06 u.a. -, WS 2005/2006, OVGE 50, 402, juris; v. 24.1.2008 - 2 NB 25/08 u.a. -, WS 2006/2007).Dass durch die "Experimentierklauseln" in Art. 7 Abs. 2 Satz 2 StV und §§ 1 Abs. 2, 20 KapVO das Ziel der zentralen Vergabe berührt wird, lässt sich indes nicht feststellen, sodass ein Verstoß der genannten Vorschriften gegen § 29 Abs. 2 HRG jedenfalls für das Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes nicht angenommen werden kann." (Beschl. v. 21.12.2006 - 2 NB 347/06 u. a. -, juris, WS 2005/2006).
Denn bei dem Modellstudiengang HannibaL sollen in der durchgehenden klinisch-praktischen Ausbildung Patienten dazu dienen, den Medizinstudenten die für die Ausbildung zum Arzt erforderlichen Anschauungen parallel zur theoretischen Ausbildung zu vermitteln; die Erkenntnis, dass sich medizinisch-akademische Lehre ohne Demonstration am Krankenbett kaum durchführen lässt (BVerfG, Beschluss vom 8. April 1981, - 1 BvR 608/79 -, BVerfGE 57, 70), bestimmt Aufbau und Struktur des gesamten Studienganges." (Beschl. v. 21.12.2006 - 2 NB 347/06 u. a. -, juris, WS 2005/2006).
- OVG Niedersachsen, 19.07.2012 - 2 NB 102/12
Zulassung zum Studium der Humanmedizin außerhalb der durch eine Zulassungszahl …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 21.10.2013 - 2 NB 47/13
Diese Übergangszeit könne frühestens nach einem vollständigen Durchlauf der ersten zum Studienjahr 2005/2006 für den Modellstudiengang zugelassenen Kohorte einschließlich der abzulegenden ärztlichen Prüfung, mithin also frühestens Ende 2011 (fünf Studienjahre, ein praktisches Jahr zuzüglich Zeit für die Prüfung; Sen., Beschl. v. 26.3.2010 - 2 NB 20/09 u.a. -, WS 2008/2009) und damit faktisch erst Ende des Sommersemesters 2012 (Beschl. v. 19.7.2012 - 2 NB 102/12 u.a. -, WS 2011/2012) als beendet angesehen werden.Ab Wintersemester 2009/2010 hat der Senat die Auffassung vertreten, der in § 17 Abs. 2 KapVO 2009 enthaltene Parameter stelle zumindest für die Übergangszeit eine zureichende normative Regelung für die Berechnung der zur Verfügung stehenden patientenbezogenen Aufnahmekapazität dar (Beschl. v. 15.9.2010 - 2 NB 22/10 u.a. -, WS 2009/2010; v. 10.8.2011 - 2 NB 484/10 u.a. -, WS 2010/2011, v. 19.7.2012 - 2 NB 102/12 u. a. -, WS 2011/2012).
- BVerfG, 18.07.1972 - 1 BvL 32/70
numerus clausus I
Auszug aus OVG Niedersachsen, 21.10.2013 - 2 NB 47/13
Daraus wurde eine stationär-patientenbezogene Gesamtkapazität von 18 % der tagesbelegten Betten errechnet, die dann jedoch im Hinblick auf eine vom Bundesverfassungsgericht aus verfassungsrechtlichen Gründen eingeforderte Überlast (BVerfG, Urt. v. 18.7.1972 - 1 BvL 32/70 u.a. -, BVerfGE 33, 303) und der Möglichkeit einer partiellen Einbeziehung der vorlesungsfreien Zeiten auf 20 % festgesetzt wurde. - BVerwG, 25.04.2002 - 4 BN 20.02
Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision; Anforderungen an eine …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 21.10.2013 - 2 NB 47/13
Der Senat folgt insoweit den Ausführungen des Bundesverwaltungsgerichts (Beschl. v. 25.4.2002 - 4 BN 20.02 -, juris):. - OVG Niedersachsen, 09.12.2011 - 2 NB 135/11
Vorläufige Zulassung eines Bewerbers auf einen Teilstudienplatz zum Studium der …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 21.10.2013 - 2 NB 47/13
Rn. 65 Aus dem Hochschulpakt 2020 können schon deswegen keine Folgerungen abgeleitet werden, weil diesem bezogen auf die Studienbewerber keine drittbegünstigende Wirkung zukommt (st. Rspr. d. Sen., vgl. Beschl. v. 9.12.2011 - 2 NB 135/11 u.a. -, Humanmedizin Göttingen mwN.). - BVerfG, 08.04.1981 - 1 BvR 608/79
Universitäre Krankenversorgung
Auszug aus OVG Niedersachsen, 21.10.2013 - 2 NB 47/13
Denn bei dem Modellstudiengang HannibaL sollen in der durchgehenden klinisch-praktischen Ausbildung Patienten dazu dienen, den Medizinstudenten die für die Ausbildung zum Arzt erforderlichen Anschauungen parallel zur theoretischen Ausbildung zu vermitteln; die Erkenntnis, dass sich medizinisch-akademische Lehre ohne Demonstration am Krankenbett kaum durchführen lässt (BVerfG, Beschluss vom 8. April 1981, - 1 BvR 608/79 -, BVerfGE 57, 70), bestimmt Aufbau und Struktur des gesamten Studienganges." (Beschl. v. 21.12.2006 - 2 NB 347/06 u. a. -, juris, WS 2005/2006). - VG Hannover, 06.01.2009 - 8 C 3704/08
Aufnahmekapazität: Humanmedizin; Haushaltsgesetz, Zulassungszahl; …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 21.10.2013 - 2 NB 47/13
2009 erhob das Verwaltungsgericht Hannover einen Zuschlag von 15 %, weil immer noch Rechtsgrundlagen für die Kap-Berechnung im Modellstudiengang fehlten (VG, Beschl. v. 6.1.2009 - 8 C 3704/08 u.a. -, WS 2008/2009). - OVG Thüringen, 17.06.1998 - 1 NcO 339/98
Zur Reichweite der Abweichungsbefugnis des Art. 7 Abs. 2 Satz 2 StV 1992 bei …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 21.10.2013 - 2 NB 47/13
Die Innovationsklauseln ermöglichen vielmehr auch für in das zentrale Vergabeverfahren einbezogene Modellstudiengänge eine von den Berechnungen der medizinischen Regelstudiengänge abweichende Kapazitätsberechnung (vgl. allg: OVG Thüringen, Beschl. v. 17.6.1998 - 1 NcO 339/98 -, DÖV 1998, 934, juris).
- OVG Niedersachsen, 17.11.2014 - 2 NB 81/14
HannibaL; Humanmedizin; Modellstudiengang; Kapazität; patientenbezogene …
Hierzu verweist der Senat auf seine Beschlüsse zu den vergangenen Semestern (insb. Beschl. v. 21.10.2013 - 2 NB 47/13 u. a. -).Rn. 20 Wie bereits das Verwaltungsgericht erörtert hat, hat der Senat im Vorjahresbeschluss (v. 21.10.2013 - 2 NB 47/13 u.a. -, juris) hierzu Bedenken aufgezeigt.
Rn. 47 "…bei der neuen Art der Kapazitätsberechnung die vollständige Nutzung vorhandener Kapazitäten nur schwer einer Überprüfung zugänglich gemacht werden kann …und die weitere über Lehrkrankenhäuser/-praxen abzudeckende Kapazität einer gerichtlichen Prüfung nicht bzw. kaum zugänglich ist" (Sen., Beschl. v. 21.10.2013 - 2 NB 47/13 ua. -).
Der Senat hat hierzu (Beschl. v. 21.10.2013 - 2 NB 47/13 u. a. -) ausgeführt:.
Der Ablauf der von dem Senat als zulässig angesehenen Übergangszeit bis zum Erlass normierter Berechnungsgrundlagen für die Kapazitätsberechnung im Modellstudiengang ändert nichts daran, dass der noch laufende und möglicherweise in die Verlängerung gehende Modellstudiengang nach wie vor unter Art. 6 Abs. 2 Satz 2 Staatsvertrag 2008 fällt (vgl. auch Sen. Beschl. v. 21.10.2013 - 2 NB 47/13 u. a. -).
Rn. 63 h. Da die Antragsgegnerin nach ihrem glaubhaften Vortrag bislang sämtliche Studienjahre jeweils wieder auf 270 Studierende auffüllt und sich dies auch aus der den Kapazitätsunterlagen beigefügten "Schwundtabelle" ergibt, (MED G2-Mod), war eine Schwundberechnung nicht erforderlich (vgl. auch Senat, Beschl. v. 21.10.2013 - 2 NB 47/13 u. a. -).
- OVG Niedersachsen, 16.09.2015 - 2 NB 15/15
Außeruniversitäres Lehrkrankenhaus; HannibaL; Humanmedizin; Kapazität; …
Ebenso wurde auf die auch der Antragsgegnerin bewussten Unwägbarkeiten bei der Ermittlung der sich aus der Einbeziehung von Lehrkrankenhäusern ergebenden Studienplatzkapazitäten hingewiesen, von einer weitere Zeit beanspruchenden kritischen Prüfung des Gutachtens der Fa. Lohfert im Bundesgebiet unter Einschluss der Erkenntnisse aus anderen Modellstudiengängen ausgegangen und die Frage in den Raum gestellt, ob die Einbeziehung etwaiger weiterer Lehrkrankenhäuser und damit eine Ausweitung der Studienplatzkapazität als eine bloße freiwillige Leistung der Antragsgegnerin im Rahmen des § 41 ÄApprO oder als unmittelbarer Beitrag zur Erfüllung ihres gesetzlichen (Lehr)Auftrags zu sehen sei (Sen. Beschl. v. 21.10.2013 - 2 NB 47/13 -, juris).Rn. 49 "…bei der neuen Art der Kapazitätsberechnung die vollständige Nutzung vorhandener Kapazitäten nur schwer einer Überprüfung zugänglich gemacht werden kann …und die weitere über Lehrkrankenhäuser/-praxen abzudeckende Kapazität einer gerichtlichen Prüfung nicht bzw. kaum zugänglich ist" (Sen., Beschl. v. 21.10.2013 - 2 NB 47/13 ua. -).
Dieses begegnet - nach derzeitigem Kenntnisstand - keinen durchgreifenden Bedenken; denn die Regelung beruht auf den plausiblen Ausführungen der Firma Lohfert, das teilstationäre Behandlungsangebot bei der Antragsgegnerin umfasse im Wesentlichen die Behandlung von Tumorpatienten, Dialysepatienten sowie psychiatrische und psychosomatische Patienten, die sich aufgrund ihres Erkrankungsbildes jeweils nur bedingt für die Lehre eigneten, da sie sich entweder in einer kritischen Krankheitsphase befänden, für das Ausbildungsziel nicht relevant seien oder - bei psychiatrischen Erkrankungen - ein besonderes Patient-Arzt-Verhältnis bestehe (Lohfert, Langgutachten, Okt. 2011 S. 46 f., Kurzgutachten S. 25, vgl. auch Sen., Beschl. v. 21.10.2013 - 2 NB 47/13 u.a. -, juris; zur Nichteinbeziehung teilstationärer Patienten im Regelstudiengang Medizin vgl. Sen. Beschl. v. 9.9.2015 - 2 NB 401/14 -, WS 2014/2015 Uni Göttingen).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 03.07.2015 - 13 B 113/15
Ermittlung der tatsächlichen Kapazität des Aachener Modellstudiengangs …
Rn. 31 Vgl. dazu Nds. OVG, Beschluss vom 21. Oktober 2013 - 2 NB 47/13 -, juris, Rn. 28 ff.Rn. 34 Vgl. dazu im Einzelnen Nds. OVG, Beschlüsse vom 17. November 2014 - 2 NB 81/14 -, und vom 21. Oktober 2013 - 2 NB 47/13 -, jeweils juris.
- OVG Niedersachsen, 16.08.2017 - 2 NB 284/16
Humanmedizin; Modellstudiengang; Kapazitätsberechnung; Zuschlag
Rn. 6 Verfahren auf Gewährung vorläufigen Rechtschutzes blieben in der Vergangenheit zunächst ohne Erfolg, allerdings hatte der Senat auf verschiedene sich aus der Kapazitätsberechnung ergebende Fragen hingewiesen (vgl. z.B. Beschl. v. 21.10.2013 - 2 NB 47/13 u.a. -, juris, WS 2012/2013, v. 17.11.2014 - 2 NB 81/14 ua. -, juris, WS 2013/2014).Rn. 47 Es kann zunächst offen bleiben, ob in ihnen (weiterhin vgl. z.B. schon Sen. Beschl. v. 21.10.2013 - 2 NB 47/13 u.a. -, juris, WS 2012/2013) ein gewisses strukturelles Fehlverständnis von der Aufgabenstellung der Antragsgegnerin zum Ausdruck kommt, nämlich ein Selbstverständnis vornehmlich als Klinik der Supramaximalversorgung, während der gesetzliche Auftrag (§ 3 Abs. 5 NHG) die Dienstleistungen im Rahmen des öffentlichen Gesundheitswesens nur "zusätzlich" zu den Hauptaufgaben des § 3 Abs. 1 NHG vorsieht, namentlich der Forschung und Lehre.
- OVG Nordrhein-Westfalen, 19.12.2013 - 13 C 107/13
Antrag auf vorläufige Zulassung zum Studium der Humanmedizin im 1. Klinischen …
Rn. 11 Der angeführte Beschluss des niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts (vom 21. Oktober 2013 - 2 NB 47/13 u. a. -) rechtfertigt keine andere Betrachtung. - OVG Nordrhein-Westfalen, 21.04.2016 - 13 B 114/16
Zulässigkeit der Berechnung der kapazität abweichend von den Vorgaben der …
Rn. 30 Vgl. dazu Nds. OVG, Beschluss vom 21. Oktober 2013 - 2 NB 47/13 -, juris, Rn. 28 ff.Rn. 33 Vgl. dazu im Einzelnen Nds. OVG, Beschlüsse vom 17. November 2014 - 2 NB 81/14 -, und vom 21. Oktober 2013 - 2 NB 47/13 -, jeweils juris.
- OVG Nordrhein-Westfalen, 18.04.2016 - 13 C 6/16
Zulassung zum Studium der Humanmedizin außerhalb der festgesetzten Kapazität
Rn. 30 Vgl. dazu Nds. OVG, Beschluss vom 21. Oktober 2013 - 2 NB 47/13 -, juris, Rn. 28 ff.Rn. 33 Vgl. dazu im Einzelnen Nds. OVG, Beschlüsse vom 17. November 2014 - 2 NB 81/14 -, und vom 21. Oktober 2013 - 2 NB 47/13 -, jeweils juris.
- OVG Nordrhein-Westfalen, 18.04.2016 - 13 B 115/16
Zulassung zum Studium der Humanmedizin außerhalb der festgesetzten Kapazität
Rn. 29 Vgl. dazu Nds. OVG, Beschluss vom 21. Oktober 2013 - 2 NB 47/13 -, juris, Rn. 28 ff.Rn. 32 Vgl. dazu im Einzelnen Nds. OVG, Beschlüsse vom 17. November 2014 - 2 NB 81/14 -, und vom 21. Oktober 2013 - 2 NB 47/13 -, jeweils juris.
- VG Oldenburg, 17.12.2013 - 12 C 5701/13
Humanmedizin; Kapazität; Modellstudiengang
Dabei reicht es aus, dass die Antragsgegnerin bloße Immatrikulationslisten ohne Nennung der Namen vorgelegt hat (vgl. Nds. Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 22. Oktober 2013 - 2 NB 47/13 -, juris).Rn. 57 Die sich aus Art. 6 Abs. 2 S. 2 Staatsvertrag 2008 ergebene Innovationsklausel ermöglicht eine von den Berechnungen der medizinischen Regelstudiengänge abweichende Kapazitätsberechnung (vgl. für die MHH zuletzt Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 21. Oktober 2013 - 2 NB 47/13 - u.a., juris).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 21.04.2016 - 13 B 113/16
Zulassung zum Studium der Humanmedizin im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes; …
Rn. 30 Vgl. dazu Nds. OVG, Beschluss vom 21. Oktober 2013 - 2 NB 47/13 -, juris, Rn. 28 ff.Rn. 33 Vgl. dazu im Einzelnen Nds. OVG, Beschlüsse vom 17. November 2014 - 2 NB 81/14 -, und vom 21. Oktober 2013 - 2 NB 47/13 -, jeweils juris.
- OVG Niedersachsen, 28.11.2019 - 2 NB 1/19
Zulassung zum Modellstudiengang der Humanmedizin an der Medizinischen Hochschule …
- OVG Niedersachsen, 22.09.2017 - 2 NB 944/17
Humanmedizin; Modellstudiengang; Kapazitätsberechnung; Zuschlag
- OVG Niedersachsen, 17.12.2021 - 2 NB 3/21
Zulassung zum Modellstudiengang der Humanmedizin an der Medizinischen Hochschule …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 12.09.2014 - 13 B 776/14
Vorläufige Zulassung zum Studium der Humanmedizin; Berechnung der Lehrnachfrage
- OVG Niedersachsen, 28.11.2019 - 2 NB 552/19
Zulassung zum Modellstudiengang der Humanmedizin an der Medizinischen Hochschule …
- VG Hannover, 08.12.2017 - 8 C 8655/17
Zulassung zum Studiengang Humanmedizin - Wintersemester 2017/2018
- OVG Sachsen-Anhalt, 22.06.2015 - 3 M 49/15
Zulassung zum Studium der Humanmedizin - 1. Klinisches Semester
- OVG Niedersachsen, 10.03.2016 - 2 NB 150/15
Belegungsliste; Doppelbelegung; Hochstufung; Höherstufung; Kapazität; …
- OVG Niedersachsen, 20.03.2014 - 2 NB 15/14
Festsetzung der Zulassungszahl für einen durch Kooperation mit einer …
- VG Hannover, 14.03.2018 - 8 A 6818/17
Sicherheitszuschlag; Kapazitätsrecht
- VG Hannover, 14.03.2018 - 8 A 403/16
HannibaL; Sicherheitszuschlag
- VGH Bayern, 14.09.2021 - 7 CE 21.10038
Kein Kapazitätsverschaffungsanspruch für Studiengang Medizin
- VG Hannover, 18.09.2017 - 8 A 1175/15
Zulassung zum Studiengang Humanmedizin - Wintersemester 2013/2014
- VG Hannover, 18.09.2017 - 8 A 739/15
Zulassung zum Studiengang Humanmedizin - Wintersemester 2014/2015
- VG Frankfurt/Main, 12.12.2013 - 3 L 3053/13
Numerus clausus
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".