Rechtsprechung
| OVG Niedersachsen, 23.07.2020 - 2 NB 690/19 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 7 Abs 5 LVerpflV ND; § 2 S 2 ZulZ2018/19V ND
BACES-Untersuchung; Belegungsliste; CNW; Curricularanteil; Deputatsreduktion; Dienstleistungsexport; Eigenanteil; Gesamtcurricularnormwert; höheres Fachsemester; Humanmedizin; patientenbezogene Kapazität; Kohortenprinzip; Lehrangebot; Lehrnachfrage; Losverfahren; ... - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Göttingen, 29.10.2019 - 8 C 309/19
- OVG Niedersachsen, 23.07.2020 - 2 NB 690/19
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (7)
- OVG Niedersachsen, 25.06.2019 - 2 LC 655/17
Anspruch innerkapazitärer; Anteilsquoten; Ausbildungskapazität; außerkapazitärer …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 23.07.2020 - 2 NB 690/19
In der Rechtsprechung des Senats ist geklärt, dass die Berechnung der Anzahl der Vollstudienplätze im Studiengang Humanmedizin auf der Grundlage des in § 17 Abs. 1 Nr. 1 KapVO festgesetzten Werts von 15, 5 % der Gesamtzahl der tagesbelegten Betten und der sogenannten Mitternachtszählung keinen rechtlichen Bedenken begegnet (vgl. zuletzt Senatsurt. v. 25.6.2019 - 2 LC 655/17 -, juris Rn. 23 ff. und Rn. 27 f. m.w.N.).In der Rechtsprechung des Senats ist geklärt, dass dieser von der Antragsgegnerin in Ansatz gebrachte Dienstleistungsexport anzuerkennen ist (vgl. Senatsurt. v. 25.6.2019 - 2 LC 655/17 -, juris Rn. 42 m.w.N.).
Für eine proportionale Kürzung des Eigenanteils der Vorklinik oder eine Erhöhung des Ergebnisses der Kapazitätsberechnung um einen Sicherheitszuschlag wegen der Überschreitung des Gesamtcurricularnormwerts im Studiengang Humanmedizin in Höhe von 8, 2 (Anlage 3 zu § 13 Abs. 1 KapVO) infolge eines erhöhten Lehrangebots in der klinischen Ausbildung besteht nach der ständigen Rechtsprechung des Senats, an der weiterhin festgehalten wird, kein Anlass (vgl. hierzu ausführlich Senatsurt. v. 25.6.2019 - 2 LC 655/17 -, juris Rn. 49 ff. m.w.N.).
Diese Überbuchung müssen die Studienplatzbewerber gegen sich gelten lassen (vgl. hierzu Senatsurt. v. 25.6.2019 - 2 LC 655/17 -, juris Rn. 71 f. m.w.N.).
- OVG Niedersachsen, 30.01.2020 - 2 NB 498/19
Dienstleistungsexport; Fachsemester höheres; hamburger Modell; Humanmedizin; …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 23.07.2020 - 2 NB 690/19
Die Hochschule muss vielmehr alle Daten in ihre Berechnung einbeziehen, die am Beginn des Berechnungszeitraums und damit für den gesamten Berechnungszeitraum Kapazität erzeugt oder vermindert (vgl. hierzu im Einzelnen Senatsbeschl. v. 30.1.2020 - 2 NB 498/19 -, juris Rn. 12 f.).Rn. 18 bb) Nach der Rechtsprechung des Senats ist das Lehrdeputat von Prof. D. entgegen der Ansicht der Antragsgegnerin nicht mit 4 LVS, sondern - wie das Verwaltungsgericht zu Recht angeführt hat - mit 4, 5 LVS in Ansatz zu bringen (vgl. hierzu im Einzelnen Senatsbeschl. v. 30.1.2020 - 2 NB 498/19 -, juris Rn. 19 f.).
Rn. 22 In der Rechtsprechung des Senats ist geklärt, dass sich die Kapazitätsberechnung auf das gesamte Studienjahr und nicht lediglich auf ein einzelnes Semester bezieht, sodass nach der richtigerweise anzuwendenden Formel Caq x Aq : 2 die Hälfte der Gesamtzulassungszahl der Zahnmedizin für das Studienjahr anzusetzen ist (vgl. zuletzt Senatsbeschl. v. 30.1.2020 - 2 NB 498/19 -, juris Rn. 22 m.w.N.).
- OVG Niedersachsen, 30.01.2020 - 2 NB 471/19
Curricularanteil; Deputatsermäßigung; Deputatsreduzierung; Dienstleistungsexport; …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 23.07.2020 - 2 NB 690/19
Für die Studienjahre ab 2018/2019 und mithin auch für das Wintersemester 2019/2020 ist daher für den Studiengang Zahnmedizin wieder ein Curricularanteil von 0, 8666 zugrunde zu legen (vgl. dazu im Einzelnen Senatsbeschl. v. 30.1.2020 - 2 NB 471/19 u.a. -, juris Rn. 23 m.w.N.).Zudem ist in der Rechtsprechung des Senats anerkannt, dass im Fall eines Dienstleistungsexports eine Schwundberechnung nicht vorzunehmen ist (vgl. Senatsbeschl. v. 30.1.2020 - 2 NB 471/19 -, juris Rn. 24 m.w.N.).
- OVG Niedersachsen, 28.11.2019 - 2 NB 552/19
Zulassung zum Modellstudiengang der Humanmedizin an der Medizinischen Hochschule …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 23.07.2020 - 2 NB 690/19
Auch zum gegenwärtigen Zeitpunkt stehen die endgültigen Ergebnisse der von der Antragstellerin in diesem Zusammenhang angesprochenen sogenannten BACES-Studie noch aus, sodass es dem Normgeber weiterhin unbenommen bleibt, den endgültigen Abschlussbericht dieser Untersuchung abzuwarten, sodass zurzeit auch eine gerichtliche Korrektur dieses normativen Parameters nicht in Betracht kommt (vgl. hierzu Senatsurt. v. 28.11.2019 - 2 NB 552/19 -, juris Rn. 38 zum Modellstudiengang der MHH).Das Land Berlin ist wegen fehlender valider Datengrundlagen inzwischen - wenn auch unter Hinzufügung eines zehnprozentigen Sicherheitszuschlags - wieder zu dem Ausgangsparameter von 15, 5 % zurückgekehrt (vgl. hierzu im Einzelnen Senatsbeschl. v. 28.11.2019 - 2 NB 552/19 -, juris Rn. 39).
- OVG Niedersachsen, 30.01.2020 - 2 NB 484/19
Deputatsreduktion; Deputatsverminderung; Dienstleistungsexport; Hamburger Modell; …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 23.07.2020 - 2 NB 690/19
Rn. 24 dd) Entgegen der Ansicht des Verwaltungsgerichts erkennt der Senat - wie bereits in seinen Entscheidungen zum Sommersemester 2019 (vgl. hierzu etwa Senatsbeschl. v. 30.1.2020 - 2 NB 484/19 u.a. -, juris Rn. 23 ff.) - die Berücksichtigung des von der Antragsgegnerin in Ansatz gebrachten Sondereffekts in Höhe von 0, 0481 in Folge der Einbeziehung der Privatpatienten an. - OVG Niedersachsen, 16.04.2014 - 2 NB 145/13
Bestimmung der Berechnungsmethode für die Berechnung der Zulassungszahl für …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 23.07.2020 - 2 NB 690/19
Dem folgt der Senat indessen in ständiger Rechtsprechung schon im Ansatz nicht (vgl. etwa Senatsbeschl. v. 15.9.2017 - 2 LB 152/16 -, juris Rn. 46 und v. 16.4.2014 - 2 NB 145/13 -, juris, vgl. auch die Darstellung von Rüping in: Epping, NHG, 1. Aufl. 2016, § 6 NHZG Rn. 32). - OVG Niedersachsen, 15.09.2017 - 2 LB 152/16
Patientenbezogener Ausbildungsengpass; Ausbildungskapazität; …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 23.07.2020 - 2 NB 690/19
Dem folgt der Senat indessen in ständiger Rechtsprechung schon im Ansatz nicht (vgl. etwa Senatsbeschl. v. 15.9.2017 - 2 LB 152/16 -, juris Rn. 46 und v. 16.4.2014 - 2 NB 145/13 -, juris, vgl. auch die Darstellung von Rüping in: Epping, NHG, 1. Aufl. 2016, § 6 NHZG Rn. 32).
- OVG Niedersachsen, 03.11.2020 - 2 NB 251/20
Curricularanteil; Curricularnomrwert; Dienstleistungsexport; Humanmedizin; …
Rn. 7 1. Für das 1. Fachsemester des Studienjahres 2019/2020 geht der Senat - wie in seiner Entscheidung zum vorangegangenen Wintersemester 2019/2020 (vgl. Senatsbeschl. v. 23.7.2020 - 2 NB 690/19 -, juris Rn. 10) - im maßgeblichen Zeitpunkt seiner Entscheidung von den Festsetzungen in der Änderungsverordnung vom 7. November 2019 aus.Da im Wintersemester 2019/2020 aber nur 39 und im Sommersemester 2020 nur 41 Teilstudienplätze belegt waren, steht unter Berücksichtigung der Berechnung des Senats zum Wintersemester 2019/2020 (vgl. hierzu Senatsbeschl. v. 23.7.2020 - 2 NB 690/19 -, juris Rn. 14 ff. und Rn. 28 f.: insgesamt 81 Teilstudienplätze) bezogen auf das gesamte Studienjahr 2019/2020 mit 41 und 39 belegten Teilstudienplätzen noch ein weiterer Teilstudienplatz zur Verfügung, der bisher nicht vergeben ist.
Dieser Umstand resultiert aus der entgegen der Kapazitätsberechnung der Antragsgegnerin - wie die Antragsteller zu Recht in ihren Beschwerdebegründungen anführen - richtigerweise für Prof. Dr. H. in Ansatz zu bringenden Lehrverpflichtung von im Ergebnis 4, 5 LVS statt 4, 0 LVS (vgl. hierzu Senatsbeschl. v. 23.7.2020 - 2 NB 690/19 -, juris Rn. 18 und v. 30.1.2020 - 2 NB 498/19 -, juris Rn. 19 f.).
Die Kapazitätsberechnung bezieht sich auf das gesamte Studienjahr und nicht lediglich auf ein einzelnes Semester (Senatsbeschl. v. 23.7.2020 - 2 NB 690/19 -, juris Rn. 22).
Des Weiteren ist im Fall eines Dienstleistungsexports nach der nunmehr ständigen Senatsrechtsprechung eine Schwundberechnung nicht vorzunehmen (vgl. hierzu Senatsurt. v. 25.6.2019 - 2 LC 655/17 -, juris Rn. 43 m.w.N. und zuletzt Senatsbeschl. v. 23.7.2020 - 2 NB 690/19 -, juris Rn. 22 m.w.N.).
- OVG Niedersachsen, 13.10.2021 - 2 NB 465/20
Deputatsreduzierung; Dienstleistungsexport; Kapazität; Überbuchung
Rn. 15 Überbuchungen sind nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (…vgl. hierzu nur Senatsurt. v. 25.6.2019 - 2 LC 655/17 -, juris Rn. 71 f.; Senatsbeschl. v. 23.7.2020 - 2 NB 690/19 -, juris Rn. 30), die mit der anderweitigen obergerichtlichen Rechtsprechung in Einklang steht (…vgl. etwa OVG BB, Beschl. v. 5.3.2018 - OVG 5 NC 38.17 -, juris Rn. 17;… Bay.VGH, Beschl. v. 17.4.2014 - 7 CE 14.10046 -, juris Rn. 9;… OVG NRW, Beschl. v. 28.1.2013 - 13 B 971/12 -, juris Rn. 4), grundsätzlich zulässig. - OVG Niedersachsen, 24.09.2020 - 2 NB 751/19
Bachelor; Geschichte; Hochschule; Hochschulzulassung; Kapazität; Lehramt; …
Rn. 3 Überbuchungen sind nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (…vgl. hierzu zuletzt Senatsurt. v. 25.6.2019 - 2 LC 655/17 -, juris Rn. 71 f.; Senatsbeschl. v. 23.7.2020 - 2 NB 690/19 -, juris Rn. 30), die mit der anderweitigen obergerichtlichen Rechtsprechung in Einklang steht (…vgl. etwa OVG Berl.-Bbg., Beschl. v. 5.3.2018 - OVG 5 NC 38.17 -, juris Rn. 17;… BayVGH, Beschl. v. 17.4.2014 - 7 CE 14.10046 -, juris Rn. 9;… OVG NRW, Beschl. v. 28.1.2013 - 13 B 971/12 -, juris Rn. 4), grundsätzlich zulässig. - OVG Niedersachsen, 03.11.2021 - 2 NB 109/21 Rn. 15 Ebenso wie bereits für das Studienjahr 2019/2020 (vgl. hierzu Senatsbeschl. v. 23.7.2020 - 2 NB 690/19 -, juris Rn. 20 ff.) legt der Senat mit dem Verwaltungsgericht und der Antragsgegnerin der Berechnung des Dienstleistungsexports in den Studiengang Zahnmedizin eine Studienanfängerzahl von 83 für das Studienjahr 2020/2021 und mithin für das Sommersemester den hälftigen Wert von 41, 5 und nicht - wie von dem Antragsteller gefordert - den hälftigen Wert von 70 zugrunde.
- OVG Niedersachsen, 11.01.2021 - 2 NB 272/20
Dienstleistungsexport; Lehramt; Überbuchung
Rn. 3 "Überbuchungen sind nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (…vgl. hierzu zuletzt Senatsurt. v. 25.6.2019 - 2 LC 655/17 -, juris Rn. 71 f.; Senatsbeschl. v. 23.7.2020 - 2 NB 690/19 -, juris Rn. 30), die mit der anderweitigen obergerichtlichen Rechtsprechung in Einklang steht (…vgl. etwa OVG Berl.-Bbg., Beschl. v. 5.3.2018 - OVG 5 NC 38.17 -, juris Rn. 17;… BayVGH, Beschl. v. 17.4.2014 - 7 CE 14.10046 -, juris Rn. 9;… OVG NRW, Beschl. v. 28.1.2013 - 13 B 971/12 -, juris Rn. 4), grundsätzlich zulässig.
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