Rechtsprechung
| VGH Bayern, 18.02.2004 - 2 NE 03.2379 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2)
- VGH Bayern, 09.03.2006 - 1 NE 05.2972
Bauplanungs-, Bauordnungs- und Städtebauförderungsrecht - Normenkontrolle …
Es kann offen bleiben, ob bei der Prüfung der Begründetheit des Normenkontroll-Eilantrags - in Anlehnung an § 32 BVerfGG - in erster Linie die Folgen der Außervollzugsetzung abzuwägen und die Erfolgsaussichten des Antrags nur zu berücksichtigen sind, wenn der Antrag unzulässig oder offensichtlich unbegründet ist (vgl. BVerfG vom 18.7.2001 BVerfGE 104, 51; BayVGH vom 18.2.2004 2 NE 03.2379; vom 22.7.2004 14 NE 04.1521; vom 27.12.2004 26 NE 04.2630; OVG Saarl vom 20.9.2004 BauR 2005, 907 [nur Leitsatz]; BVerwG vom 18.5.1998 NVwZ 1998, 1065; vgl. auch BT-Drs. - VGH Bayern, 29.12.2005 - 1 NE 05.2818
Bestimmung der maßgeblichen Tiefe von Abstandsflächen im Bebauungsplan
Es kann offen bleiben, ob bei der Prüfung der Begründetheit des Normenkontroll-Eilantrags - in Anlehnung an § 32 BVerfGG - in erster Linie eine Abwägung der Folgen der Außervollzugsetzung vorzunehmen ist und die Erfolgsaussichten des Antrags nur zu berücksichtigen sind, wenn der Antrag unzulässig oder offensichtlich unbegründet ist (vgl. BVerfG vom 18.7.2001 BVerfGE 104, 51 ; BayVGH vom 18.2.2004 2 NE 03.2379; vom 22.7.2004 14 NE 04.1521; vom 27.12.2004 26 NE.2630; OVG Saarl vom 20.9.2004 BauR 2005, 907 (nur Leitsatz); BVerwG vom 18.5.1998 NVwZ 1998, 1065; vgl. auch BT-Drs.
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