Rechtsprechung
| BPatG, 20.02.2018 - 2 Ni 18/16 (EP) |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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Patentnichtigkeitsklageverfahren - "Interaktives Videosignalnavigationssystem für besondere Ereignisse (europäisches Patent)" - Erledigung der Hauptsache - Kosten - Rechtsschutzbedürfnis bei Schweigen des Patentinhabers über Geltendmachung von Rechten aus dem ...
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 84 Abs 2 PatG, § 91a ZPO
Patentnichtigkeitsklageverfahren - "Interaktives Videosignalnavigationssystem für besondere Ereignisse (europäisches Patent)" - Erledigung der Hauptsache - Kosten - Rechtsschutzbedürfnis bei Schweigen des Patentinhabers über Geltendmachung von Rechten aus dem ... - Bundespatentgericht
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (4)
- BGH, 12.03.1981 - X ZB 16/80
Feststellung der teilweisen Unwirksamkeit eines deutschen Gebrauchsmusters - …
Auszug aus BPatG, 20.02.2018 - 2 Ni 18/16
Die höchstrichterliche Rechtsprechung hat im Gebrauchsmusterrecht vielmehr bereits das Schweigen des Rechteinhabers auf eine Aufforderung des Klägers, auf etwaige Ansprüche zu verzichten als genügend für die Annahme eines Rechtsschutzbedürfnisses nach Ablauf der Schutzdauer angesehen (vgl. BGH, GRUR 1981, 515 - Anzeigegerät; BGH, GRUR 85, 871 - Ziegelsteinformling II). - BGH, 12.07.1983 - X ZR 62/81
Auszug aus BPatG, 20.02.2018 - 2 Ni 18/16
Hierunter ist nach ständiger Rechtsprechung zu verstehen, dass grundsätzlich diejenige Partei die Kosten zu tragen hat, die voraussichtlich unterlegen wäre, wenn das zur Erledigung führende Ereignis nicht eingetreten wäre, ohne dass es dabei darauf ankommt, ob die Klage durch das den Rechtsstreit erledigende Ereignis unbegründet oder infolge eines Wegfalls des Rechtsschutzinteresses der Klägerin an der Nichtigerklärung des Streitpatents unzulässig geworden ist (dazu BGH, Beschluss vom 12. Juli 1983 - X ZR 62/81 - Brückenlegepanzer II). - BGH, 28.03.1985 - X ZB 10/84
"Ziegelsteinformling II"; Feststellung der Unwirksamkeit eines durch Zeitablauf …
Auszug aus BPatG, 20.02.2018 - 2 Ni 18/16
Die höchstrichterliche Rechtsprechung hat im Gebrauchsmusterrecht vielmehr bereits das Schweigen des Rechteinhabers auf eine Aufforderung des Klägers, auf etwaige Ansprüche zu verzichten als genügend für die Annahme eines Rechtsschutzbedürfnisses nach Ablauf der Schutzdauer angesehen (vgl. BGH, GRUR 1981, 515 - Anzeigegerät; BGH, GRUR 85, 871 - Ziegelsteinformling II). - BGH, 09.12.1960 - I ZR 121/59
Auszug aus BPatG, 20.02.2018 - 2 Ni 18/16
Der Grundgedanke der auf eine Vereinfachung des Verfahrens abzielenden Vorschrift des § 91a ZPO, die ein summarisches, zeit- und arbeitskraftsparendes Verfahren bezweckt, wäre nicht mit einer umfassenden Prüfung der Rechtslage vereinbar (BGH GRUR 1961, 278, 279 - Lampengehäuse).
- BPatG, 29.05.2019 - 4 Ni 50/17
Blasenkatheterset - Patentnichtigkeitsklageverfahren - "Blasenkatheterset" - zum …
Bei dieser Ausgangslage sei die Besorgnis des Klägers nicht unbegründet, dass er von dem Beklagten und Patentinhaber wegen Verletzungshandlungen in der Zeit vor Erlöschen des Streitpatents in Anspruch genommen werde (…BGH Urt. v. 20.12.2018, X ZR 56/17 - Schaltungsanordnung III; ebenso BPatG Urt. v. 20.2.2018 - 2 Ni 18/16 (EP) unter Hinweis auf BGH GRUR 1981, 515 - Anzeigegerät; GRUR 85, 871 - Ziegelsteinformling II). - BPatG, 29.12.2021 - 2 Ni 8/20 Hierunter ist nach der Rechtsprechung des Senats (BPatG München, Beschluss vom 20. Februar 2018, 2 Ni 18/16 (EP), Rn. 12, juris) und der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH…, Beschluss vom 12. Juli 1983, X ZR 62/81 - Brückenlegepanzer II, Rn. 3 f., juris;… Beschluss vom 22. Dezember 1983 - X ZR 45/82 - Überlappungsnaht, BPatGE 26, 268, Rn. 3, juris) zu verstehen, dass grundsätzlich diejenige Partei die Kosten zu tragen hat, die voraussichtlich unterlegen wäre, wenn das zur Erledigung führende Ereignis nicht eingetreten wäre, ohne dass es dabei darauf ankommt, ob die Klage durch das den Rechtsstreit erledigende Ereignis unbegründet oder infolge eines Wegfalls des Rechtsschutzinteresses der Klägerin an der Nichtigerklärung des Streitpatents unzulässig geworden ist.
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