Rechtsprechung
| BPatG, 26.10.1992 - 2 Ni 2/91 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- GRUR 1993, 737
Wird zitiert von ... (4)
- BGH, 17.12.2009 - Xa ZB 38/08
Dichtungsanordnung
Gleichwohl ist § 59 Abs. 3 Satz 1 PatG in der seit dem 1. Juli 2006 geltenden Fassung entgegen der Ansicht der Rechtsbeschwerdeerwiderung auf den vorliegenden Fall anzuwenden, da über den Antrag, eine mündliche Anhörung durchzuführen, bis zu diesem Zeitpunkt nicht entschieden war und somit ein abgeschlossener prozessualer Sachverhalt nicht vorlag (vgl. BVerfGE 39, 156, 167, juris-Tz. 32; BVerfGE 65, 76, 98 = NJW 1983, 2929, juris-Tz. 59; BGH, Beschl. v. 15.12.1999 - I ZB 29/97, GRUR 2000, 1040 - FRENORM/FRENON, Gründe unter III 2; BPatG, Urt. v. 28.10.1992 - 2 Ni 2/91, GRUR 1993, 737, 738). - BGH, 17.12.2009 - Xa ZB 39/08
Rechtsbeschwerde gegen die Verwerfung eines Einspruchs im schriftlichen Verfahren …
Gleichwohl ist § 59 Abs. 3 Satz 1 PatG in der seit dem 1. Juli 2006 geltenden Fassung entgegen der Ansicht der Rechtsbeschwerdeerwiderung auf den vorliegenden Fall anzuwenden, da über den Antrag, eine mündliche Anhörung durchzuführen, bis zu diesem Zeitpunkt nicht entschieden war und somit ein abgeschlossener prozessualer Sachverhalt nicht vorlag (vgl. BVerfGE 39, 156, 167, juris-Tz. 32; BVerfGE 65, 76, 98 = NJW 1983, 2929, juris-Tz. 59; BGH, Beschl. v. 15.12.1999 - I ZB 29/97, GRUR 2000, 1040 - FRENORM/FRENON, Gründe unter III. 2.; BPatG, Urt. v. 28.10.1992 - 2 Ni 2/91, GRUR 1993, 737, 738). - BGH, 17.12.2009 - Xa ZB 40/08
Rechtmäßigkeit einer Entscheidung des Patengerichts ohne Durchführung einer …
Gleichwohl ist § 59 Abs. 3 Satz 1 PatG in der seit dem 1. Juli 2006 geltenden Fassung entgegen der Ansicht der Rechtsbeschwerdeerwiderung auf den vorliegenden Fall anzuwenden, da über den Antrag, eine mündliche Anhörung durchzuführen, bis zu diesem Zeitpunkt nicht entschieden war und somit ein abgeschlossener prozessualer Sachverhalt nicht vorlag (vgl. BVerfGE 39, 156, 167, juris-Tz. 32; BVerfGE 65, 76, 98 = NJW 1983, 2929, juris-Tz. 59; BGH, Beschl. v. 15.12.1999 - I ZB 29/97, GRUR 2000, 1040 - FRENORM/FRENON, Gründe unter III. 2.; BPatG, Urt. v. 28.10.1992 - 2 Ni 2/91, GRUR 1993, 737, 738). - BPatG, 24.09.2001 - 10 W (pat) 18/01 Als Konsequenz aus dieser Aufhebung folgt vielmehr, daß der Einwand der Wirkungslosigkeit nur noch im Verletzungsverfahren geltend gemacht werden kann, nicht aber in einem gesonderten Feststellungsverfahren (vgl BGH BlPMZ 1994, 284, 286 liSp oben - Sulfonsäurechlorid: "Gegenstand des Einspruchsverfahrens ist hingegen nicht die Feststellung der Wirkungen eines deutschen Patents im Hinblick auf Art. 11 § 8 IntPatÜG. Nachdem Abs. 3 dieser Vorschrift mit Wirkung vom 1. Juni 1992 aufgehoben worden ist (Art. 6 Abs. 5, Art. 15 Abs. 2 GPatG 2), obliegt dies ausschließlich den Verletzungsgerichten."; vgl auch BPatGE 33, 223, 225: "Vielmehr ist für diese besondere Verfahrensart überhaupt kein Gericht mehr zuständig.").
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